{"id":"bgbl1-1968-13-2","kind":"bgbl1","year":1968,"number":13,"date":"1968-03-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/13#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-13-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_13.pdf#page=7","order":2,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 9 und Nr. 10","page":199,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 13 -             Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. März 1968                                                                                             199\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                               Inhalt                                                                                             Seite\nNr. 9, ausgegeben am 28. Februar 1968\n21. 2. 68  Achte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung                                                                                                        109\nBundesgcsctzhl. III %02-7\n21. 2. 68  Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnen-\nschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      110\nBundesgcsclzbl. III 9503-10\n22. 2. 68  Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffahrtstraßen-Ordnung 1966 . . . . . . . . . . . . . .                                                                         111\nBundesuesctzbl. III 9501-3\n6. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Dbereinkommens über diplomatische\nBeziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           114\n10. 2. 68  Bekanntmachung des Geltungsbereichs des Abkommens vom 6. Juli 1906 zur Verbesserung\ndes Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren . . . . . . . . . . . . . .                                                                         114\n12. 2. 68  Bekanntmachung des Geltungsbereichs des Genfer Abkommens vom 27. Juli 1929 zur Ver-\nbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                      115\n12. 2. 68  Bekanntmachung des Geltungsbereichs des Genfer Abkommens vom 27. Juli 1929 über die\nBehandlung der Kriegsgefangenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 116\nNr. 10, ausgegeben am 2. März 1968\n22. 2. 68  Gesetz zu dem Protokoll vom 30. Oktober 1964 und zu dem Zweiten Protokoll vom 17. No-\nvember 1966 zur Verlängerung der Erklärung vom 13. November 1962 über den vorläufigen\nBeitritt der Vereinigten Arabischen Republik zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen                                                                                      117\n28. 2. 68  fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingente\nfür Seidengarne und Schappeseidengarne - 1968) .............................. : . . . . . . . .                                                                             123\n12. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivil-\nluftfahrt und der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr                                                                                      124\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n-     Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                              Nr./Seite\n12. 2. 68   Verordnung (EWG) Nr. 166/68 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                                            13. 2.68                            L 38/1\n12. 2. 68   Verordnung (EWG) Nr. 167/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                                           13. 2. 68                          L 38/2\n12. 2. 68   Verordnung (EWG) Nr. 168/68 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                                              13. 2.68                           L 38/4\n13. 2. 68   Verordnung (EWG) Nr. 169/68 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                                             14.2.68                            L 39/1\n13. 2. 68   Verordnung (EWG) Nr. 170/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                                           14.2.68                            L 39/2\n13. 2. 68   Verordnung (EWG) Nr. 171/68 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                                              14. 2. 68                          L 39/4\n13. 2. 68   Verordnung (EWG) Nr. 172/68 der Kommission zur Änderung\nder für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und\nFeingrieß von Weizen oder Roggen anzuwen9enden Erstat-\ntungen                                                                                                                            14.2.68                            L 39/5"]}