{"id":"bgbl1-1968-12-4","kind":"bgbl1","year":1968,"number":12,"date":"1968-03-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/12#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-12-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_12.pdf#page=47","order":4,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":191,"pdf_page":47,"num_pages":2,"content":["Nr. 12 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. März 1968                                                                                                       191\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                               Inhalt                                                                                             Seite\nNr. 8, ausgegeben am 23. Februar 1968\n14. 2. 68  Achtunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingent\nfür weibliche Nutzrinder - 1968) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               93\n1. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Reblaus-Konvention vom\n3. November 1881 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 94\n5. 2. 68  Bekannlmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über das auf die Form\nletztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             94\n5. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Ubereinkommens über den Zivil-\nprozeß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       95\n6. 2. 68  Bekanntmachung zu dem deutsch-britischen Abkommen über den Rechtsverkehr . . . . . . . . . . . .                                                                             95\n6. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 2 der Internationalen\nArbeitsorganisation betreffend die Arbeitslosigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              96\n6. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 42 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Entschädigung bei Berufskrankheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             97\n6. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 87 der Internationalen\nArbeitsorganisalion übE)r die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes                                                                                  100\n6. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 88 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                               102\n6. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 97 der Internationalen\nArbeitsorg,misation über Wanderarbeiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    103\n6. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 101 der Internationalen\nArbeitsorganisation über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                            105\n7. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Abkommen über den Internationalen Wäh-\nrungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung . . . . . . . . . . .                                                                          106\n8. 2. 68  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens und Statuts über die inter-\nnationale Rechtsordnung der Seehäfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  107\n13. 2. 68  Bekanntmachung über die Verlegung des Ersten Senats des Obersten Rückerstattungsgerichts\nvon Rastatt nach 1-Ierford . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    108\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\nAusgabe in deutscher Sprache -\nvom                             Nr./Seite\n5. 2. 68    Verordnung (EWG) Nr. 141/68 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-\nzen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                                          6.2.68                            L 32/1\n5. 2. 68    Verordnung (EWG) Nr. 142/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                                            6.2. 68                           L 32/2\n5. 2. 68    Verordnung (EWG) Nr. 143/68 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                                               6.2. 68                           L 32/4\n5. 2. 68    Verordnung (EWG) Nr. 144/68 der Kommission über die An-\nträge auf Abschlagszahlungen aus dem EAGFL, Abteilung Ga-\nrantie                                                                                                                            6.2. 68                           L 32/5\n5. 2. 68   Verordnung (EWG) Nr. 145/68 der Kommission zur Änderung\ndes Zusatzbetrags für bestimmte Eier in der Schale                                                                                6.2.68                            L 32/10\nBerichtigung zur Verordnung (EWG) Nr. 121/68 der Kommis-\nsion vom 30. Januar 1968 über die Festsetzung der auf die\nEinfuhren von Getreide- und Reisverarbeitungserzeugnissen\neinschließlich Getrcide-Mischfulterrnittel anzuwendenden Ab-\nschöpfungen (ABI. Nr. L 29 vom 1. 2. 1968)                                                                                        6.2.68                            L 32/11","192                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDc1111111 11 nd  Be:1.eidm ung der Rechtsvorschrift\nAusgabe in deutscher Sprache\nvom               Nr./Seite\n6. 2. 6B      Verordnung (EWG) Nr. 146/68 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-\nzen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                  7. 2.68            L 33/1\n6. 2. 68     Verordnung (EWG) Nr. 147/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMc1lz hinzu~Jefügt werden                                                                  7.2.68              L 33/2\n6. '2. 68     Verordnung (EWG) Nr. 148/68 der Kommission zur Änderung\nder bei cl()J' faslallung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngun~J                                                                                      7. 2.68             L 33/4\n6. 2. fül    Verordnung (EWG) Nr. 149/68 der Kommission zur Änderung\ndes Zusa l.zhcl rngs für geschlachtete Perlhühner                                          7. 2.68             L 33/5\n6. 2. 68     Verordnun9 (EWG) Nr. 150/68 der Kommission zur Änderung\ndes Zusr1tzbctra~Js für Eiernlbumin und Milchalbumin                                       7.2.68              L 33/6\n6. 2. 6B     V<'rord1iun9 (EWG) Nr. 151/68 der Kommission zur Änderung\ndes Zllsatzbetrngs für Schenkel von Truthühnern                                            7.2.68              L 33/7\n6. 2. fiB    Vcrordnunq (EWG) Nr. 152/68 der Kommission zur Änderung\ndes Zusd tzbelra9s für bestimmte Eiererzeugnisse                                           7. 2.68             L 33/8\n7. 2. 68     Vcirord1nrn9 (EWG) Nr. 153/68 der Kommission zur Festset-\nzunq der üuf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-\nzen oder Rowicn anwendbaren Abschöpfungen                                                  8. 2.68             L 35/1\n7. 2. 68      Verordnung (EWG) Nr. 154/68 der Kommission über die Fest-\nsc~tzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz liinzugdügt werden                                                                    8. 2. 68            L 35/2\n7. 2. 68     Verordnunq (EWC) Nr. 155/68 der Kommission zur Änderung\nder lH•i der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                       8. 2.68             L 35/4\nH. 2. (jB    VPronlnun~J (EWG) Nr. 156/68 der Kommission zur Festset-\nzun~J der au! Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-\nzen ockr Ro~rnen anwendbaren Abschöpfungen                                                 9.2.68              L 36/1\n8. 2. fi8    Verordnung (EWG) Nr. 157/68 der Kommision über die Festset-\nzunq dc!r Prfünien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nM<1lz hinzugefügt werden                                                                   9.2.68              L 36/2\n8. 2. 6H     Vc)rordmrng (EWG) Nr. 158/68 der Kommission zur Festset-\nzunq der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-\nrichli9un~J                                                                                9.2.68             L 36/4\n8. 2. 6B     Vcronlnung        (EWG) Nr. 159/68 der Kommission zur Festset-\nzunq ckr für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob-\nund f7ejn~Jrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Er-\nst.altun~Jen                                                                              9.2.68              L 36/6\n8. 2. 6B     VmorclnuncJ (EWG) Nr. 160/68 der Kommission zur Festset-\nzung d(!r lwi Rf'is und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfun-\ngen                                                                                        9.2.68              L 36/9\n8. 2. 68    Verordnun9 (EWG) Nr. 161/68 der Kommission zur Festset-\nzun9 der Erstatlungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis                               9. 2.68             L 36/11\n9. 2. 6H     Verordnung (EW(-;) Nr. 162/68 der Kommission zur Festset-\nZUIHJ (for auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Wei-\nzen oder Ro~rnen anwendbaren Abschöpfungen                                                10. 2. 68            L 37/1\n9. 2. 68     Verordnung (EWG) Nr. 163/68 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prfönien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                   10.2.68              L 37/2\n9. 2. 68     Verordnung (EWG) Nr. 164/68 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstatt.ung für Getreide anzuwendenden Berichti-\n9ung                                                                                     10.2.68              L 37i4\n9. 2. 68     Verordnung (EWG) Nr. 165/68 der Kommission zur Festset-\nzun9 der Beihilfe für Olsaaten                                                           10. 2.68             L 37/5\nHerausgeber : Der Bundesminister der Justiz. _ Ver Ja g I Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Köln. - Druck : Bundesdruckerei.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5 °/o.                       .\nDas Bundesqesetzblatt erscheint in d,ei Teilen. In Teil J und IT werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolqe nach ihrer\nAusfertiqunq verkündet. In Teil III wird das als fortqeltend fe~tqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlunq des Bundes-\nrechts vom 10. Juli ID58 fßundesqeselzbl. I S. 4371 nach Sachqeb1.- ten qeordnet veröffentlirht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch den Verlaq.\nBezuq<,bedinqunqen liir Teil I und II: Lau I ende r Bez u q nur OL.rch die Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je 8,50 DM.\nEin z e Ist ü c k e je anqet,rnqene l(j Seiten 0,40 DM geqen Voreinsendunq des erforderlichen Bc>traqes auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt•\nKöln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Voraus1echnunq. Preis dieser Ausgabe 1,20 DM zuzüglich Versandgebühr 0,20 DM."]}