{"id":"bgbl1-1968-1-2","kind":"bgbl1","year":1968,"number":1,"date":"1968-01-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1968/1#page=42","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1968-1-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1968/bgbl1_1968_1.pdf#page=42","order":2,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":42,"pdf_page":42,"num_pages":3,"content":["D<1tum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom            Nr./Seite\n14. 12. 67  Verordnung Nr. 1002/67/EWG des Rates zur Verlängerung des\nZeitraums, in dem die Verordnung Nr. 17 des Rates auf den\nDisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr keine Anwen-\ndung findet                                                      16. 12.67          306/1\n15. 12. 67  Verordnung Nr. 1003/67/EWG der Kommission zur Festsetzung\ndc!r auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                            16. 12.67          306/2\n15. 12. 67  Verordnung Nr. 1004/67/EWG der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                          16. 12.67          306/4\n15. 12. 67  V(~rordnung   Nr. 1005/67/EWG der Kommission zur Änderung\nder bei dl~r Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngun9                                                             16. 12. 67         306/6\n15. 12. 67  Verordnung   Nr. 1006/67/EWG der Kommission zur Festsetzung\nder Beihilfe für Olsaaten                                        16. 12. 67         306/7\n15. 12. 67  Verordnung Nr. 1007/67/EWG der Kommission zur Erweiterung\ndes zeitlichen Anwendungsbereichs der Verordnung Nr. 838/67/\nEWG, durch die die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, die\nErhebung der Abschöpfungen auf Zuckerrüben, die zu Saat-\nzuchtzwecken aus Mitgliedstaaten eingeführt werden, auszu-\nsetzen                                                           16. 12. 67          306/8\n15. 12. 67  Verordnung Nr. 1008/67/EWG der Kommission zur Aufstellung\nvon Kriterien für die Festsetzung eines besonderen Einfuhr-\npreises auf dem Rindf1eischsektor                                16. 12. 67          306/9\n18. 12. 67  Verordnung Nr. 1009/67/EWG des Rates über die gemeinsame\nMarktorganisation für Zucker                                     18. 12. 67          308/1\n18. 12. 67  Verordnung Nr. 1010/67/EWG der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                            19. 12. 67          309/1\n18. 12. 67  Verordnung Nr. 1011/67/EWG der Kommission über die Fest-\nsetzung der ·Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                          19. 12. 67          309/3\n18. 12. 67  Verordnung Nr. 1012/67/EWG der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                             19. 12. 67          309/5\n19. 12. 67  Verordnung Nr. 1013/67/EWG der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                            20. 12.67           310/3\n19. 12. 67  Verordnung Nr. 1014/67/EWG der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                          20. 12. 67          310/5\n19. 12. 67  Verordnung Nr. 1015/67/EWG der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                             20. 12. 67          310/7\n19. 12. 67  Verordnung Nr. 1016/67/EWG der Kommission zur Änderung\nder Verordnung Nr. 473/67/EWG, insbesondere über die Lizen-\nzen im Getreide- und Reissektor                                  20. 12.67           310/8\n19. 12. 67 Verordnung Nr. 1017/67/EWG des Rates zur Festsetzung der\nmonatlichen Erhöhungen des Marktrichtpreises, des Interven-\ntionspreises und des Schwellenpreises für Olivenöl im Wirt-\nschaftsjahr 1967/1968                                             21. 12. 67         311/11\n19. 12. 67  Verordnung Nr. 1018/67/EWG des Rates zur Ergänzung der\nVerordnung Nr. 365/67/EWG über die Regeln für die vorherige\nFestsetzung der Abschöpfungen für Reis und Bruchreis              21. 12. 67         311/12\n19. 12. 67  Verordnung Nr. 1019/67/EWG des Rates zur Ergänzung der\nVerordnung Nr. 366/67/EWG über die Grundregeln für die\nGewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Reis und\nüber die Kriterien für die Festsetzung der Erstattungsbeträge     21. 12. 67         311/13","Nr. 1 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Januar 1968                              43\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom             Nr./Seite\n19. 12. 67 Verordnung Nr. 1020/67/EWG des Rates zur Ergänzung der\nVerordnung Nr. 13/64/EWG in bezug auf die Erstattung für\nMicherzeugnisse, die in Milchalbumin enthalten sind, das nach\ndrillen Ländern ausgeführt wird                                  21. 12. 67          311/14\n20. 12. 67 Verordnung Nr. 1021/67/EWG der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen\noder Roggen anwendbdfen Abschöpfungen                            21. 12. 67          311/15\n20. 12. 67 Verordnung Nr. 1022/67/EWG der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                          21. 12. 67          311/17\n20. 12. 67 Verordnung Nr. 1023/67/EWG der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                             21. 12. 67          311/19\n20. 12. 67 Verordnung Nr. 1024/67/EWG der Kommission zur Änderung\ndes Zusatzbetrags für bestimmte Erzeugnisse des Schweine-\nfleischsektors                                                   21. 12. 67          311/20\n20. 12. 67 Verordnung Nr. 1025/67/EWG der Kommission zur Festsetzung\nder Erstattung bei der Ausfuhr von Eiern in der Schale in\nForm von nicht unter Anhang II des Vertrages fallenden\nWaren                                                            21. 12. 67          311/22","44                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I\nWichtiger Hinweis an alle Abonnenten!\nZum l. Januar 1968 übernimmt die Deutsche Bundespost den Postzeitungsdienst in die\nelektronische Datenverarbeitung. Das Zeitungsbezugsgeld wird in dem neuen Betriebs-\nverfahren nicht mehr vom 15. bis 20., sondern bereits vom 10. bis 16. des Einzieh-\nmonats vom Zusteller erhoben. Sollte Sie Ihr Zusteller während dieser Zeit nicht antreffen\nund daher einen Zeitungszahlschein hinterlassen, so können Sie das Zeitungsbezugsgeld\nmit diesem Zeitungszahlschein noch bis spätestens zum 20. des Einziehmonats bei\neiner beliebigen Annahmestelle der Deutschen Bundespost einzahlen. Spätere Einzahlun-\ngen können aufgrund des technischen Ablaufs mit Hilfe von elektronischen Datenverar-\nbeitungsanlagen nicht mehr entgegengenommen werden.\nWir bitten Sie daher höflichst, das Zeitungsbezugsgeld innerhalb der genannten Frist ·\nzu entrichten, damit in der Belieferung keine Unterbrechung eintritt.\nAus den oben angeführten Gründen empfehlen wir Ihnen, zur Vermeidung von Unter-\nbrechungen in der Zustellung, die Bezugsgebühren von Ihrem Postscheck- oder Bankkonto\nabbuchen zu lassen.\nHer 11. u s gebe r: Der Bundesminister der Justiz. _ Ver l 11. g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Köln. - Druck I Bundesdruckerei.\nIm Bezugspreis sind 5 °/, Mehrwertsteuer enthalten.             . .       .                .\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als lortqeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes üb~_r die_ Sammlun!1 des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S. 4371 nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen fur Teil III du_rch ~en Verlaq.\nBezugsbedingunqen für Teil I und II: Laufend er ß e zu q nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlid1 für Teil I und Teil II Je 8,50 DM;\nE 1 n z e Ist ü c k e je a119e[angene 16 Seiten 0,40 DM gegen Voreinsendun!1 des erforderlichen Betrages, au~. P?stscheckkonto .:•Bundesqesetzblatt\nKöln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe 1,20 DM zuzugl!cb Versandgebuhr 0,20 DM."]}