{"id":"bgbl1-1967-76-10","kind":"bgbl1","year":1967,"number":76,"date":"1967-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/76#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-76-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_76.pdf#page=13","order":10,"title":"Dritte Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) (3. UStDV)","law_date":"1967-12-28T00:00:00Z","page":1377,"pdf_page":13,"num_pages":4,"content":["Nr. 76 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1967                       1377\nDritte Verordnung\nzur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)\n(3. UStDV)\nVom 28. Dezember 1967\nAuf Grund des § 26 Abs. 1 des Umsatzsteuer-                                     § 4\ngesetzes (Mehrwertsteuer) vom 29. Mai 1967 (Bundes-                        Sammlermünzen\ngesetzbl. I S. 545), geändert durch das Gesetz zur\nÄnderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwert-                Als Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert\nsteuer) vom 18. Oktober 1967 (Bundesgesetzbl. I          (Nummer 47 der Anlage 1 des Gesetzes) gelten Mün-\nS. 991), verordnet die Bundesregierung:                  zen und Medaillen nur dann, wenn die Bemessungs-\ngrundlage der Lieferung, des Eigenverbrauchs oder\nZu § 4 Nr. 18 des Gesetzes                   der Einfuhr dieser Gegenstände mehr als 250 vom\nHundert des unter Zugrundelegung des Feingewichts\n§ 1                           berechneten Metallwertes ohne Umsatzsteuer be-\nträgt.\nAmtlich anerkannte Verbände\nder freien Wohlfahrtspflege                                          § 5\nDie nachstehenden Vereinigungen gelten als amt-                     Verzehr an Ort und Stelle\nlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrts-\npflege:                                                     Speisen und Getränke werden zum Verzehr an\nOrt und Stelle geliefert, wenn sie nach den Umstän-\n1. Diakonisches Werk -       Innere Mission und Hilfs-   den der Lieferung dazu bestimmt sind, an einem\nwerk -     der Evangelischen Kirche in Deutsch-       Ort verzehrt zu werden, der mit dem Ort der Liefe-\nland,                                                rung in einem räumlichen Zusammenhang steht, und\n2. Deutscher Caritasverband e. V.,                       besondere Vorrichtungen für den Verzehr an Ort\n3.  Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V.,     und Stelle bereitgehalten werden.\n4. Deutsches Rot.es Kreuz,\n5.  Arbeiterwohlfahrt - Bundesverband e. V. - ,                          Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7\n6. Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland                Buchstabe e des Gesetzes\ne.V.,\n§ 6\n7.  Deutscher Blindenverband e. V.,\n8.  Bund der Kriegsblinden Deutschlands e. V.,                                Schausteller\n9.  Verband Deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e. V.        Als Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller\ngelten Schaustellungen, Musikaufführungen, unter-\nZu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes                haltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten\nauf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder\n§ 2                           ähnlichen Veranstaltungen.\nMineralarmes Wasser\nMineralarmes Wasser im Sinne des § 3 der Ver-                  Zu·§ 19 Abs. 4 und § 24 Abs. 4\nordnung über Tafelwässer vom 12. November 1934                              des Gesetzes\n(Reichsgesetzbl. I S. 1183), geändert durch die Zweite\nVerordnung über Tafelwässer vom 11. Februar 1938                                   § 7\n(Reichsgesetzbl. I S. 199), gilt nicht als Wasser der            Verkürzung der zeitlichen Bindungen\nNummer 29 der Anlage 1 des Gesetzes.                                  in den Jahren 1968 und 1969\nDer Unternehmer, der mit Wirkung vom Beginn\n§ 3\ndes Kalenderjahres 1968 oder 1969 erstmalig eine\nTeile und Zubehör für Körperersatzstücke          Erklärung nach § 19 Abs. 4 Satz 1 oder § 24 Abs. 4\nTeile und Zubehör für Körperersatzstücke, ortho-      Satz 1 des Gesetzes abgegeben hat, kann diese mit\npädische Apparate und andere orthopädische Vor-          Wirkung vom Beginn eines jeden folgenden Kalen-\nrichtungen gelten nicht als Gegenstände der Num-         derjahres an widerrufen. § 19 Abs. 4 Satz 4 und § 24\nmer 46 der Anlage 1 des Gesetzes.                        Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes finden Anwendung.","1378                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I\n§ 8                                            Geltung im Land Berlin\nVerkürzung der zeitlichen Bindungen                                       § 9\nfür land- und forstwirtschaftliche Betriebe\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nDer Unternehmer, der eine Erklärung nach § 24        leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nAbs. 4 Satz 1 des Gesetzes abgegeben hat, kann von      blatt I S. 1) in Verbindung mit § 32 des Umsatz-\nder Besteuerung nach § 19 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes     steuergesetzes (Mehrwertsteuer) auch im Land Berlin.\nzur Besteuerung nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes\nmit Wirkung vorn Beginn eines jeden folgenden                                Inkrafttreten\nKalenderjahres an übergehen. Auf den Widerruf\n§ 10\nder Erklärung findet § 24 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes\nAnwendung.                                                Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft.\nßonn, den 28. Dezember 1967\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBrandt\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister des Innern\nLücke","Nr. 76 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1967                                                                                                 1379\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                         Inhalt                                                                                          Seite\nNr. 55, ausgegeben am 30. Dezember 1967\n22. 12. 67 Gesetz über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1968, 1969 und 1970                                                                                            2597\n21. 12. 67 Zweite Verordnung zur Änderung der Moselschiffahrtpolizeiverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           2601\n27. 12. 67 Achtzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Rohtabak und Tabak-\nabfälle - 1968) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     2602\n28. 12. 67 Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontin-\ngent für Bananen - 1968) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                2604\n4. 12. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 11 der Internationalen\nArbeitsorganisation über das Vereins- und Koalitionsrecht der landwirtschaftlichen Arbeiter                                                                         2605\n4. 12. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 17 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Entschädigung bei Betriebsunfällen ................. : . . . . . . . .                                                                 2606\n4. 12. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 19 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeit-\nnehmer bei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             2607\n4. 12. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 26 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen                                                                            2608\n4. 12. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 98 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des\nRechtes zu Kollektivverhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       2609\n4. 12. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 105 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Abschaffung der Zwangsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               2610\n4. 12. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 112 der Internationalen\nArbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit in der Fischerei . . . .                                                                     2611\n9. 12. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Rechtsstellung der\nFlüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2612","1380                                            Bundesgesetzblatt, .Jahrgang 1967, Teil I\nVerkündungen              im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                   Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                             Bundesanzeiqer                   Inkraft-\nNr.           vom                 tretens\n19. 12. 67     Sechzehnte Verordnung über Umlagen und Melde-\nbeiträge zur Deckung der Kosten der Bundes-\nanstalt für den Güterfernverkehr                                                240       22. 12.67                1. 1. 68\n19. 12. 67     Verordnung PR Nr. 10/67 zur Aufhebung und Än-\nderung von Vorschriften des Baupreisrechts                                      241       23. 12.67                1. 1. 68\n20. 12. 67     Verordnung PR Nr. 11/67 zur Änderung der Kon-\nzessionsabgabenanordnung                                                        241       23. 12.67                1. 1. 68\nBundesgesetzbl. III 721-3\n20. 12. 67     Verordnung TSF Nr. 12/67 über Tarife für den\nGüterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen                                            241       23. 12.67                1. 1. 68\n21. 12. 67     Zweite Verordnung über den Wegfall der Grünen\nInternationalen Versicherungskarte                                              242       28. 12.67                1. 1. 68\n20. 12. 67     Verordnung zur Änderung der Verordnung über\ndie Intervention bei Butter im Milchwirtschafts-\njahr 1967/68                                                                    243       29. 12.67                1. 1. 68\n20. 12. 67     Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung\nM Nr. 1/63 über Preise für Milch                                                243       29. 12.67                1. 1. 68\nBundesgesetzbl. III 7852-2\n22. 12. 67     Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung\nüber die- Festsetzung der Schwellenpreise für\nMilcherzeugnisse im Milchwirtschaftsjahr 1967/68                                243       29. 12.67                1. 1. 68\n22. 12. 67 Fünfzehnte Verordnung über die Höhe der Ab-\ngaben und der Stützungsbeträge für den Allgemei-\nnen Ausgleich in der Milchwirtschaft (15. Abgaben-\nund Stützungsverordnung - 15. AStV)                                             243       29. 12.67                1. 1. 68\n21. 12. 67 Verordnung zur Änderung von Lotstarifordnungen                                       243       29. 12.67                1. 1. 68\n22. 12. 67     Verordnung PR Nr. 12/67 zur Änderung der Ver-\nordnung PR Nr. 25/53 über den Preisausgleich bei\nLieferung von Walzwerksfertigerzeugnissen in re-\nvierferne Gebiete                                                               244       30. 12.67                1. 1. 68\n22. 12. 67     Verordnung PR Nr. 13/67 zur Änderung der Ver-\nordnung PR Nr. 63/50 über einen Preisausgleich\nfür die eisenverbrauchende Wirtschaft in West-.\nBerlin                                                                          244       30. 12.67                1. 1. 68\n22. 12. 67     Verordnung PR Nr. 14/67 zur Berichtigung der\nVerordnung PR Nr. 5/67: Preisfreigabeverordnung                                 244       30. 12.67                1. 1. 68\nBundesgesetzbl. III 720-5, 720-5-1, 720-5-2, 720-8\n20. 12. 67     Verordnung Nr. 30/67 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                                      244       30. 12.67                1. 1. 68\n28. 12. 67 Verordnung Nr. 31/67 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                                      244       30. 12.67                1. 1. 68\nHinweis\nDer Jahrgang 1967 des Bundesgesetzblattes Teil I\numfaßt die Nummern 1 bis 76 und endet mit der\nSeite 1380.\nDer Jahrgang 1967 des Bundesgesetzblattes Teil II\numfaßt die Nummern 1 bis 55 und endet mit der\nSeite 2612.\nHeraus q e b er: Der Bundesminister der· Justiz. - Ver I a q: Bunde~anzeiqer Verlaqsqes. m.b.H., Bonn/Köln . .:... Druck: Bundesdruckerei.\nDas Bundesqesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher. Reihenfolqe nach ihrer\nAusfertiqunq verkündet. In Teil III wird das als fortqeltend festqestellle Bundesrecht auf Grund des Gesetzes iiber die Sammlunq des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch den Verlaq.\nBezuqsbedinqunqen für Teil I und II. Lau I ende r Bez u q nur durch die Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II ie DM 8,50.\nEin z e Ist ü c k e je anqefanoene 16 Seiten DM 0,40 qeqen Voreinsendunq des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto .Bundesqesetzblatt•\nKöln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausqabe DM 0,40 zuzüqlich Versandqebühr DM 0,15."]}