{"id":"bgbl1-1967-75-12","kind":"bgbl1","year":1967,"number":75,"date":"1967-12-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/75#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-75-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_75.pdf#page=31","order":12,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 54","page":1363,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 75 -            Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1967                                                                                       1363\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                           Inhalt                                                                                         Seite\nNr. 54, ausgegeben am 28. Dezember 1967\n15. 12. 67 Verordnung zur Durchführung der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung\ndes Abkommens vom 20. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Ver-\neiniqten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . .                                                              2581\n20. 12. 67 Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollaussetzun-\ngen 1968 - I. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        2582\n21. 12. 69 Neunzehnte Verordnung zur Änderung des· Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingente für\nTabakerzeugnisse aus EWG-Ländern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              2584\n21. 12. 67 Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Tomaten und\nSeefische) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2585\n28. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 3 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Beschäftigung der Frauen vor und nach der Niederkunft . . . . . . .                                                                     2587\n28. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 7 der Internationalen\nArbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung von Kindern zur Arbeit auf See                                                                           2588\n28. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 15 der Internationalen\nArbeitsorganisation über das Mindestalter für die Zulassung von Jugendlichen zur Beschäfti-\ngung als Kohlenzieher (Trimmer) oder Heizer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  2589\n28. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 16 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die pflichtmäßige ärztliche Untersuchung der in der Seeschiffahrt\nbeschäftigten Kinder und Jugendlichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            2590\n28. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 18 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Entschädigung aus Anlaß von Berufskrankheiten . . . . . . . . . . . . .                                                                 2591\n28. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 56 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Krankenversicherung der Schiffsleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    2591\n28. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 62 der Internationalen\nArbeitsorganisation über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten . . . . . . . . . . . . . . .                                                              2592\n28. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 96 der Internationalen\nArbeitsorganisation über Büros für entgeltliche Arbeitsvermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   2592\n28. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 100 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte\nfür gleichwertige Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             2593\n28. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 102 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Mindestnormen der Sozialen Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       2594\n28. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 111 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          2595\n28. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens Nr. 114 der Internationalen\nArbeitsorganisation über den Heuervertrag der Fischer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          2596","1364                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I\nWichtiger Hinweis an alle Abonnenten!\nZum 1. Januar 1968 übernimmt die Deutsche Bundespost den Postzeitungsdienst in, die\nelektronische Datenverarbeitung. Das Zeitungsbezugsgeld wird in dem neuen Betriebs-\nverfahren nicht mehr vom 15. bis 20., sondern bereits vom 10. bis 16. des Einzieh-\nmonats vom Zusteller erhoben. Sollte Sie Ihr Zusteller während dieser Zeit nicht antreffen\nund daher einen Zeitungszahlschein hinterlassen, so können Sie das Zeitungsbezugsgeld\nmit diesem Zeitungszahlschein noch bis spätestens zum 20. des Einziehmonats bei\neiner beliebigen Annahmestelle der Deutschen Bundespost einzahlen. Spätere Einzahlun-\ngen können aufgrund des technischen Ablaufs .mit Hilfe von elektronischen Datenverar-\nbeitungsanlagen nicht mehr entgegengenommen werden.\nWir bitten Sie daher höflichst, das Zeitungsbezugsgeld innerhalb der genannten Frist\nzu entrichten, damit in der Belieferung keine Unterbrechung eintritt.\nAus den oben angeführten Gründen empfehlen wir Ihnen, zur Vermeidung von Unter-\nbrechungen in der Zustellung, die Bezugsgebühren von Ihrem Postscheck- oder Bankkonto\nabbuchen zu lassen.\nHeraus q e b er: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a q: Bundesanzeiqer Verlaqsqes. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdrurkerei.\nDas ßundesqesetzblatt er~cheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolqe nach ihrer\nAuslertiqunq verkündet. In Teil III wird das als fortqeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlunq des Bundes-\nrecbts vom 10. Juli 1958 !Bundesqesetzbl. I S. 4371 nach Sachqebieten qeordnet verölfontlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch den Verlaq.\nBezuqsbedinqunqen für Teil I und II: Laufend er Bez u q nur durch die Post. Bez u q s p r e i ~ viertel jährlich für Teil I und Teil II ie DM 8.50;\nEin z e 1 ~ t ü c k e je anqelanqene 16 Seiten DM 0,40 qeqen Voreinsenduuq des erforderlichen Betraqes auf Po&tscheckkonto „Bundesqesetzblatt\nKöln 3 99 ode1 nach Bezahluuq auf Grund einer Vorausrechnunq. Preis dieser Ausqabe DM 0,80 zuzüqlich Versaudqebühr DM 0,20."]}