{"id":"bgbl1-1967-7-5","kind":"bgbl1","year":1967,"number":7,"date":"1967-02-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/7#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-7-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_7.pdf#page=7","order":5,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":187,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 7 -      Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Februar 1967                                                                                         187\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                 Inhalt                                                                                         Seite\nNr. 5, ausgegeben am 3. Februar 1967\n31. 1. 67  Sechsundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzung\nfür Tee, Mate und tropische Hölzer - 1967) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        737\n31. 1. 67  Siebenundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Kaschu-\nNüsse usw. - 1967) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  738\n8. 12. 66 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zollübereinkommens von Brüssel vom 6. Dezem-\nber 1961 über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren . . . . . . . . . . . . . .                                                        739\n20. 12. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates\nfür die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    739\n5. 1. 67  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Vorrechte und Be-\nfreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       740\n12. 1. 67  Bekanntmachung zu den Artikeln VII, VIII, X, XI, XVIII und XX des Abkommens zwischen\nden Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-\nTruppenstutut) und zu Artikel 41 des Zusatzabkommens zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . .                                                             742\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechlsvorschrift\n-    Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr.                   vom                        Seite\n12. 1. 67 Verordnung Nr. 2/67/EWG des Rates zur Festset-\nzung des Grundpreises und des Ankaufspreises\nfür Blumenkohl                                                                                              5                13. 1. 67                       65\n12. 1. 67 Verordnung Nr. 3/67/EWG des Rates zur Festset-\nzung des Grundpreises und des Ankaufspreises\nfür Apfelsinen                                                                                              5                13. 1. 67                       66\n12. 1. 67 Verordnung Nr. 4/67/EWG des Rates zur Festset-\nzung des Grundpreises und des Ankaufspreises\nfür Mandarinen                                                                                              5                13. 1. 67                       67\n12. 1. 67 Verordnung Nr. 5/67/EWG des Rates zur Festset-\nzung des Grundpreises und des Ankaufspreises\nfür Zitronen                                                                                                5                13. 1. 67                       68\n12. 1. 67 Verordnung Nr. 6/67/EWG des Rates zur Festset-\nzung des Grundpreises und des Ankaufspreises\nfür Äpfel                                                                                                    5               13. 1. 67                       69\n12. 1. 67 Verordnung Nr. 7/67/EWG des Rates zur Festset-\nzung des Grundpreises und des Ankaufspreises\nfür Birnen                                                                                                   5               13. 1. 67                       71\n12. 1. 67 Verordnung Nr. 8/67/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Abschöpfungen für Olivenöl                                                                   7               14. 1. 67                       97","188                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeicbnunq der Rechtsvorschrift\n-   Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr.         vom                    Seite\n25. 1. 67      Verordnung Nr. 9/67/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Anpassungskoeffizienten für den\nAnkaufspreis für Blumenkohl nach Verordnung\nNr. 2/67/EWG des Rates                                                          15         26. 1. 67                229\n25. l. 67      Verordnung Nr. 10/67/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Anpassungskoeffizienten für den\nAnkaufspreis für Apfelsinen nach Verordnung\nNr. 3/67/EWG des Rates                                                          15         26. 1. 67                230\n25. 1. 67     Verordnung Nr. 11/67/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Anpassungskoeffizienten für den\nAnkaufspreis für Zitronen nach Verordnung Nr.\n5/67/EWG des Rates                                                               15         26. 1. 67                232\n25. 1. 67     Verordnung Nr. 12/67/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Anpassungskoeffizienten für den\nAnkaufspreis für Mandarinen nach Verordnung\nNr. 4/67/EWG des Rales                                                          15         26. 1. 67                233\n25. 1. 67     Verordnung Nr. 13/67/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Anpassungskoeffizienten für den\nAnkaufspreis für Apfel nach Verordnung Nr.\n6/67/EWG des Rates                                                               15         26. 1. 67                234\n25. 1. 67     Verordnung Nr. 14/67/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Anpassungskoeffizienten für den\nAnkaufsprPis für Birnen nach Verordnung Nr.\n7/67/EWG des Rates                                                               15         26. 1. 67                236\n25. 1. 67     Verordnung Nr. 15/67/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Liste der repräsentativen Er-\nzeugermärkte für Blumenkohl, Apfelsinen, Manda-\nrinen, Zitronen, Apfel und Birnen                                               15         26. 1. 67                238\n27. 1. 67     Verordnung Nr. 16/67/EWG der Kommission zur\nFestsetzung des Höchstbetrages der ab 30. Januar\n1967 anwendbaren Erstattungen für Ausfuhren\nvon gefrorenem Rindfleisch, das nicht Gegenstand\nvon Interventionsmaßnahmen war, nach dritten\nLändern                                                                          18         28. 1. 67                299\n27. 1. 67      Verordnung Nr. 17/67/EWG der Kommission über\ndie im EAGFL, Abteilung Ausrichtung, vorgeleg-\nten Zuschußanträge für die Behebung der in Ita-\nlien durch Uberschwemmungen verursachten Schä-\nden                                                                             18         28. 1. 67                300\n30. 1. 67     Verordnung Nr. 18/67/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Abschöpfungen für Olivenöl                                      19         31. 1. 67                305\n30. 1. 67     Verordnung Nr. 19/67/EWG der Kommission über\ndie Befristung der Gültigkeitsdauer bestimmter\nEinfuhr- und Ausfuhrlizenzen für Mischfutter-\nmittel                                                                           19         31. 1. 67                306\nHerausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertiqunq verkü11det. In Teil III wird das als fortqeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vorn 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedinqungen für Teil I und II: Lau I ende r Bezug nur durch die Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil H je DM 8,50.\nB 1n z e Ist ü c k e Je angefangene 16 Seiten DM 0.40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt•\nKöln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0, 15."]}