{"id":"bgbl1-1967-66-6","kind":"bgbl1","year":1967,"number":66,"date":"1967-11-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/66#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-66-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_66.pdf#page=2","order":6,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungs- und Begleitpapiere, Fahrtennachweisbücher und die statistische Erfassung der Beförderungsleistungen im Werkfernverkehr","law_date":"1967-11-20T00:00:00Z","page":1150,"pdf_page":2,"num_pages":5,"content":["1150                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I\ndemjenigen oder für denjenigen eingeführt wer-                                 § 3\nden, der die Stute ausgeführt hat. oder hat aus-       Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nführen lassen,                                       Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\n9. die Einfuhr von Briefmarken in Briefen oder           gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 32 des Umsatz-\nWertbriefen, wenn der Inhalt des einzelnen           steuergesetzes (Mehrwertsteuer) auch im Land\nBriefes oder Wertbriefes nicht mehr als 50 Deut-     Berlin.\nsche Mark wert ist,\n10. die Einfuhr von Gold durch die Deutsche Bun-                                    § 4\ndesbank als Währungsreserve.                           Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft.\nBonn, den 17. November 1967\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung\niiber Beförderungs- und Begleitpapiere, Fahrtennachweisbiicher\nund die statistische Erfassung der Beförderungsleistungen im Werkfernverkehr\nVom 20. November 1967\nAuf Grund des § 52 des Güterkraftverkehrsge-               3. Zulassungsinhaber und Eigentümer des Kraft-\nsetzes vom 17. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I                    fahrzeugs oder Abzahlungskäufer, falls das\nS. 697) wird VNordnet:                                            Fahrzeug auf Abzahlung gekauft ist\na) Name (Firma),\nArtikel 1                               b) Gegenstand des Unternehmens,\nDie Verordnung über Beförderungs- und Begleit-                 c) Ort und Kreis,\npapiere, Fahrtennachweisbücher und die statistische               d) Straße, Nummer,\nErfassung der Beförderungsleistungen im Werk-                     e) Standort des Fahrzeugs, falls von Buch-\nfernverkehr vom 29. September 1953 (Bundesgesetz-                     stabe c abweichend;\nblatt I S. 1464), geändert durch § 58 der Verordnung\nvom 8. Oktober 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 659), wird          4. Beladestelle\nwie folgt geändert:                                               a) Name (Firma),\nI. § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:                            b) Gegenstand des Unternehmens,\nc) Ort und Kreis,\n,, (1) An Stelle des in § 1 bestimmten Form-\nblattes können die im Betrieb üblichen Beförde-               d) Straße, Nummer;\nrungs- und Begleitpapiere verwendet werden,                5. Entladestelle\nwenn auf der ersten Seite in einem in roter Farbe             a) Name (Firma),\nstark umrandeten Raum folgendes in Rot vorge-\nb) Gegenstand des Unternehmens,\ndruckt ist (Größe der Buchstaben mindestens\n4mm):                                                         c) Ort und Kreis,\nd) Straße, Nummer;\nl. Datum und Stunde des Fahrtantritts nach\nUbernahme des Gutes;                                6. Kilometeranzahl der für den gewerblichen\n2. Amtliches Kennzeichen und Nutzlast in Kilo-              Güterfernverkehr vorgeschriebenen Tarif-\ngramm                                                  entfernung;\na) des Kraftfahrzeugs,                              7. Grenzübergang bei Beförderung na.ch oder\nb) der Anhänger,                                       von Orten außerhalb des Bundesgebietes.\nc) bei Zugmaschinen außerdem die Leistung         Außerdem muß das Papier in beliebiger Anord-\nin PS;                                         nung folgenden roten Vordruck aufweisen:","Nr. 66   Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. November 1967                       1151\n8. Anzahl und Art der Verpackung;                       a) die Durchschläge der Beförderungs- und Be-\n9. Genaue Bezeichnung und Art der beförderten               gleitpapiere bis zum Zehnten,\nGüter;                                             b) die Zusammenstellung bis zum Zwanzigsten\n10. Rohgewicht der beförderten Güter je Güter-\ndes folgenden Kalendermonats. Das Unterneh-\nart in Kilogramm;\nmen hat bei der Vorlage zu erklären, daß für alle\n11. Unterschrift des Unternehmers.\"                      in dem betreffenden Kalendermonat begonnenen\nBeförderungen im Werkfernverkehr die erforder-\n2. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:                       lichen Papiere vollständig ausgefüllt eingereicht\n,,(1) Die roten Vordrucke (§§ 1 bis 3) sind vor        wurden.\"\nAntritt der Fahrt in Maschinenschrift oder mit\n4. Hinter § 6 wird folgender § 7 eingefügt:\nTinte, Kugelschreiber oder Tintenstift vollstän-\ndig und gut lesbar auszufüllen. Die Kilometer-                                    ,,§ 7\nanzahl der für den gewmblichen Güterfernver-\nOrdnungswidrig im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 3\nkehr vorgeschriebenen Tarifentfernung kann\ndes Güterkraftverkehrsgesetzes handelt, wer vor-\nnachträglich eingetragen werden.\"\nsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften\n3. § 6 Abs. 1 und 2 erhält folgende Fassung:                 dieser Verordnung verstößt.\"\n,, (1) Durchschläge der Beförderungs- und Be-       5. Das Formblatt der Anlage 1 zu § 1 wird durch das\ngleitpapiere nach den §§ 1 bis 3 sind der Außen-          dieser Verordnung anliegende Formblatt ersetzt.\nstelle der Bundesanstalt für den Güterfernver-\nkehr, in deren Bereich das eingesetzte Kraftfahr-                             Artikel 2\nzeug seinen Standort hat, einzureichen. An Stelle\nder Durchschläge der Beförderungs- und Begleit-          Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\npapiere kann eine Zusammenstellung der im             leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nWerkfernverkehr durchgeführten Beförderungs-          blatt I S. 1) in Verbindung mit § 105 des Güterkraft-\nleistungen eingereicht werden, wenn sie die in        verkehrsgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 2 Abs. 1 vorgeschriebenen Angaben enthält. Die\nAußenstelle leitet die eingereichten Unterlagen                               Artikel 3\nan das Kraftfahrt-Bundesamt weiter.                      (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1968 in\n(2) Die in Absatz 1 genannten Unterlagen über    Kraft.\ndie in einem Kalendermonat begonnenen Beför-             (2) Abweichend von Artikel 1 Nr. 1, 2, 3 und 5\nderungen sind für jedes im Werkfernverkehr ein-       können die vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu-\ngc:setzte Kraftfahrzeug gesondert vorzulegen, und     gelassenen Vordrucke bis zum 30. Juni 1968 weiter-\nzwar                                                  verwendet werden.\nBonn, den 20. November 1967\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nWittrock","1152                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I\nAnlage 1\nBeförderungs- und Begleitpapier für den \\Verkfernverkehr\n1. Fahrtanlritt nach Ubcrnahme des 2. Amtliches Kennzeichen                                                   Nutzlast/Leistung\nGules\na)  Datum:                               a) Kraftfahrzeug:                                                                    kg\nb) Stunde:                             b) Anhänger:                                                                          kg\nc) Zugmaschine:                                                                       PS\n3. Zulassungsinhaber und Eigentümer des Kraftfahrzeugs oder Abzahlungskäufer, falls das Fahrzeug auf Abzahlung\ngekauft ist\na)  Name (Firma):\nb) Gegenstand des Unternehmens:\nc)  Ort:\nd) Straße, Nummer:\ne) Standort des Fahrzeugs, falls von c) abweichend:\n4. Beladestelle                                                                                       6. Kilometeranzahl der\nfür den gewerblichen\na) Name (Firma):                                                                                      Güterfernverkehr vor-\ngeschriebenen Tarif-\nb) Gegenstand des Unternehmens:                                                                       entfernung:\nc)  Ort:\nd) Straße, Nummer:                                                                                                    ...... km\n5. Entladestelle                                                                                      7. Grenzübergang bei\nBeförderung nach oder\na) Name (Firma):                                                                                     von Orten außerhalb\ndes Bundesgebietes:\nb) Gegensti-md des Unternehmens:\nc)  Ort:                                    Kreis:\n8. Anzahl und Art der\nVerpackung\n1 9. Genaue Bezeichnung und Art der Ldörderten Güter\n10. Rohgewicht je\nGüterart in kg\nBemerkung: Falls der Raum unter Nummer 8 bis 10 nicht\nausreicht, kann auch die Rückseite benutzt werden\n11. ·················\nUnterschrift des Unternehmers","Nr. 66 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. November 1967                        1153\nAnordnung\ndes Bundespräsidenten\nüber den Erlaß von Bestimmungen\nfür die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst\nVom 9. November 1967\nNach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage\nich dem Bundesminister des Innern die Befugnis,\nBestimmungen über die Dienstkleidung der Justiz-\nwachtmeister im Bundesdienst zu erlassen.\nBonn, den 9. November 1967\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Bundesminister des Innern\nLücke\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Heinemann\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nHans Katzer\nBekanntmachung\nüber den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen\nauf Ausstellungen\nVom 16. November 1967\nAuf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be-          6. die in der Zeit vom 14. bis 24. März 1968 in Genf\ntreff end den Schutz von Erfindungen, Mustern und            stattfindende Veranstaltung „38. Internationaler\nWarenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl.              Automobil-Salon\",\nS. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des\nGrundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland         7. die in der Zeit vom 17. bis 19. März 1968 ~n\nwird bekanntgemacht:                                         Wiesbaden stattfindende „Internationale Sport-\nartikelmesse Wiesbaden\",\nDer durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-\ngesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und             8. die in der Zeit vom 29. bis 31. März 1968 in Köln\nWarenzeichen tritt ein für                                   stattfindende „Internationale Messe ,Für das\nKind'\",\n1. die in der Zeit vom 27. November bis 1. Dezem-\nber 1967 in Frankfurt/Main stattfindende Ver-       9. die in der Zeit vom 3. bis 7. April 1968 in Frank-\nanstaltung „Vakuum- und Kyrotechnik\",                   furt/Main stattfindende „Internationale Pelz-\nMesse\",\n2. die in der Zeit vom 23. bis 28. Januar 1968 in\nKöln stattfindende „Internationale Möbelmesse\",    10. die in der Zeit vom 3. bis 7. April 1968 in Stutt-\n3. die in der Zeit vom 15. bis 18. Februar 1968 in       . gart stattfindende „INTHERM 68 - Internatio-\nKöln stattfindende „Internationale Hausrat- und         nale Fachmesse Olfeuerung und Gasfeuerung\",\nEisenwarenmesse\",                                  11. die in der Zeit vom 17. bis 20. April 1968 in Mün-\n4. die in der Zeit vom 2. bis 7. März 1968 in               chen stattfindende „Fachausstellung anläßlich der\nOffenbach/Main stattfindende „38. Internationale        85. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Chir-\nLederwarenmesse\",                                       urgie\",\n5. die in der Zeit vom 3. bis 7. März 1968 in Frank-   12. die in der Zeit vom 11. bis 19. Mai 1968 in Stutt-\nfurt/Main stattfindende „Internationale Frank-          gart stattfindende „iba 68 -       Internationale\nfurter Frühj ahrsmesse\",                                Bäckereifachausstellung\",","1154                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I\n13. die in der Zeil vom 18. bis 26. Mai 1968 in Mün-                             18. die in der Zeit vom 1. bis 4. September 1968 in\nchen stattfindende „50. DLG-Ausstellung - Inter-                                    Frankfurt/Main stattfindende „Internationale\nnationale Landwirtschaftsschau\",                                                    Frankfurter Herbstmesse\",\n14. die in der Zeil vom 21. bis 24. Mai 1968 in                                  19. das in der Zeit vom 28. September bis 6. Okto-\nFrankfurt/Main stattfindende „ 19. interstoff                                       ber 1968 in Stuttgart stattfindende „85. Landwirt-\nFachmesse für Bekleidungstextilien             11\n,\nschaftliche Hauptfest\",\n20. die in der Zeit vom 5. bis 13. Oktober 1968 in\n15. die in der Zeit vom 9. bis 17. Juni 1968 in Frank-\nFriedrichshafen stattfindende „7. interboot -\nfurt/Main stattfindende „Internationale Ausstel-                                    Internationale Bootsausstellung am Bodensee\",\nlung Wäscherei-Chcm.ischreinigung              11\n,\n21. die in der Zeit vom 12. bis 14. Oktober 1968 in\n16. die in der Zeit vom 26. bis 29. Juni 1968 in Mün-                                    Wiesbaden stattfindende Veranstaltung „Inter-\nchen stattfindende „Fachausstellung anläßlich                                       nationaler Salon Souvenir und Geschenk\",\nder Gemeinsamen Tagung des American College                                 22. die in der Zeit vom 12. bis 20. Oktober 1968 in\nof Surgeons und der Deutschen Gesellschaft für                                      Frankfurt/Main stattfindende „Internationale\nChirurgie  11\n,\nKochkunstausstellung und Bundesfachschau für\n17. die in der Zeit vom 17. August bis 1. September                                      das Gaststättengewerbe\",\n1968 in Dortmund stattfindende Veranstaltung                                23. die in der Zeit vom 19. bis 22. November 1968 in\n„Fertighaus 1968 Dortmund - Fortschritt und                                         Frankfurt/Main stattfindende „20. interstoff\nQualität\",                                                                          Fachmesse für Bekleidungstextilien                                        11\n•\nBonn, den 16. November 1967\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Beinemann\nßu ndesgesetzblat t\nTeil II\nTag                                                               Inhalt                                                                                              Seite\nNr. 48, ausgegeben am 24. November 1967\n6. 11. 67  Zwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingente für\ngriechische Weine usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       2473\n9. 11. 67  Verordnung zur Einführung der Donauschiffsverkehrsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              2474\nBunde,s~esptzbl. III 9501-1\n25. 10. 67  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-\nfachung der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            2495\n30. 10. 67  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates\nfür die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       2496\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                    Tag des\nDutum und Bezeichnung der Verordnung                                                                    Bundesanzeiger                                     Inkraft-\nNr.                  vom                           tretens\n9. 11. 67 Verordnung über das Verbot der Einfuhr und der\nDurchfuhr von Affen                                                                                     212             10.11.67                           11. 11. 67\n8. 11. 67 Verordnung zur Durchführung einer Zusatzsta-\ntistik auf dem Gebiet der Sozialhilfe über die\nTuberkulosehilfe                                                                                        213             11. 11. 67                           1. 1. 68\n15. 11. 67 Dreizehnte Verordnung zur Anderung der Ver-\nordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr von\nMilcherzeugnissen                                                                                       217             17. 11. 67                         20. 11. 67"]}