{"id":"bgbl1-1967-64-1","kind":"bgbl1","year":1967,"number":64,"date":"1967-11-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/64#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-64-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_64.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr auf die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel","law_date":"1967-11-06T00:00:00Z","page":1125,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1125\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                                        Z1997A\n1967                 Ausgegeben zu Bonn am 14.November 1967                                                                                                     Nr.64\nTag                                                           Inhalt                                                                                          Seite\n6. 11. 67   Verordnung zur Ubertragung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr auf die Ein-\nfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1125\n30. 10. 67   Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Dienstbereich des\nBundesministers für Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1126\nBundesgesetzbl. Jil 2030-11-12\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 47 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1127\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           1127\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1128\nVerordnung\nzur Dbertragung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr\nauf die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel\nVom 6. November 1967\nAuf Grund des § 28 Abs. 2 a Satz 2 des Außen-\nNummer\nwirtschaftsgesetzes vom 28. April 1961 (Bundes-\ndes Deutschen                           Bezeichnung der Erzeugnisse\ngesetzbl. I S. 481), zuletzt geändert durch das Durch-\nZolltarifs\nführungsgesetz EWG Getreide, Reis, Schweinefleisch,\nEier und Geflügelfleisch vom 30. Juni 1967 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 617), wird im Einvernehmen mit dem                             2. ex 23.07                         Futter, melassiert oder gezuckert,\nBundesminister für Wirlschaft verordnet:                                                                          und anderes zubereitetes Futter;\nandere Zubereitungen der bei der\nFütterung verwendeten Art {z. B.\nZusatzfutter)\n§ 1                                                   ex B: andere -                       Futter und Zubereitungen, die\n50 oder mehr Gewichtshundert-\nDie Zuständigkeiten für die Erteilung von Geneh-                                                                      teile an Erzeugnissen einer oder\nmigungen auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes                                                                          mehrerer der folgenden Tarif-\nund der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverord-                                                                        nummern enthalten:\nnungen im Bereich des Waren- und Dienstleistungs-                                                                        04.01, 04.02, 04.03, 04.04 und\nverkehrs mit den nachstehend bezeichneten Erzeug-                                                                        17.02 A II\nnissen werden auf die Einfuhr- und Vorratsstelle                                                                         oder\nfür Getreide und Futtermittel übertragen:\nandere Futter und Zubereitun-\ngen, die weniger als 50 Ge-\nwich tshundertteile an Erzeug-\nNummer                                                                                                            nissen der genannten Tarif-\ndes Deutschen          Bezeichnung der Erzeugnisse                                                                   nummern enthalten, ausgenom-\nZolltarifs                                                                                                        men Futter und Zubereitungen,\ndie Erzeugnisse enthalten, auf\ndie sich die Verordnung Nr.120/\n1.     23.04 - B     Olkuchen und andere Rückstände                                                                     67/EWG oder die Verordnung\nvon der Gewinnung pflanzlicher                                                                     Nr. 359/67/EWG bezieht\nOle, ausgenommen Oldraß, Oliven-\nölkuchen und andere Rückstände                          3. ex 12.04                         Schnitzel von Zuckerrüben, frisch,\nvon der Gewinnung von Olivenöl                                                              getrocknet oder gemahlen."]}