{"id":"bgbl1-1967-61-1","kind":"bgbl1","year":1967,"number":61,"date":"1967-10-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/61#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-61-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_61.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Übergangshilfe für die Herstellung von Schmierölen aus Altölen (Zweitraffinate)","law_date":"1967-10-10T00:00:00Z","page":997,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["997\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1967                     Aus~·eµ;chen zu Bonn am 28. Oktober 1967                                                                                               Nr. 61\nTag                                                           Inhalt                                                                                         Seite\n10. 10. 67  Verordnung zur i'\\nderung der Verordnung über die Gewährung von Ubergangshilfe für die\nliPrstellung von Schmierölen aus Altölen (Zweitraffinate) ,. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          997\n20. 10. fi7 Verordnung zur Anderung der Vergütungsgrenze in Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung\ndes Handelsgesetzbuchs (Recht der Handelsvertreter) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         998\nB11ndesgesc>fzbl. IJI 320-2\n25.10.67    Zweite Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung                                                                             999\nBuncfosgesPL,.bl. III 827-6-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBund(~sgesetzblatt Teil II Nr. 45 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1052\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Gewährung von Ubergangshilfe\nfür die Herstellung von Schmierölen aus Altölen (Zweitraffinate)\nVom 10. Oktober 1967\nAuf Grund des Artikels 8 Abs. 6 des Gesetzes                               2. In § 5 Satz 2 erhält der zweite Satz des Wortlauts\nüber Umstellung der Abgc,ben auf Mineralöl vom                                     des Aufdrucks folgende Fassung:\n20. Dezember 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 995), zuletzt                               „Bei Ausfuhr in Mitgliedstaaten der Europäischen\ngeändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung des                                  Wirtschaftsgemeinschaft ist der Betrag einer ge-\nGesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineral-                                  währten Ubergangshilfe nach Artikel 8 Abs. 3 des\nöl vom 9. Mai 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 517), wird                                Gesetzes an den Bund zurückzuzahlen.\"\nverordnet:\nArtikel 1\nArtikel 2\nDie Verordnung über die Gewährung von Dber-\ngangshilf e für die Herstellung von Schmierölen                                   Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-\naus Altölen (Zweitraffinate) vom 23. April 1964 (Bun-                         leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\ndesgesetzbl. I S. 293) wird wie folgt geändert:                               blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 14 des Ge-\nsetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl\n1. § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:\nauch im Land Berlin.\n,, (3) Das Hauptzollamt rechnet die Dbergangs-\nhilf e mit fälligen Mineralölsteuern auf, die im\ngleichen Monat unbedingt entstanden sind, in                                                                          Artikel 3\ndem die Voraussetzungen für die Ubergangshilfe                                Diese Verordnung tritt mit. Wirkung vom 1. Ok-\nerfüllt wurden.\"                                                          tober 1967 in Kraft.\nBonn, den 10. Oktober 1967\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß"]}