{"id":"bgbl1-1967-58-1","kind":"bgbl1","year":1967,"number":58,"date":"1967-09-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/58#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-58-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_58.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Erstreckung des Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb) auf das Land Berlin","law_date":"1967-09-05T00:00:00Z","page":969,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["969\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                                        Z1997A\n1967                 Ausgegeben zu Bonn am 23. September 1967                                                                                                                 Nr. 58\nTag                                                                          I n h a 1t                                                                                      Seite\n5. 9. 67 Verordnung zur Erstreckung des Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeit-\ngebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb) auf das Land Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      969\nBundcsgesclzbl. III 800-10\n6. 9. 67 Anordnung über die Vertretung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministers der\nJustiz bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis ..... _. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       970\n19. 9. 67 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   971\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblall. Teil II Nr. 41 und Nr. 42 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          972\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          973\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        974\nVerordnung\nzur Erstreckung des Gesetzes\nüber die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb)\nauf das land Berlin\nVom 5. September 1967\nAuf Grund des § 15 Abs. 2 des Dritten Uberlei-\ntungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I\nS. 1) verordnet die Bundesregierung:\n§ 1\nDas Gesetz über die Schaffung eines besonderen\nArbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafen-\nbetrieb) vom 3. August 1950 (Bundesgesetzbl. S. 352)\ngilt auch im Land Berlin, sofern es im Land Berlin in\nKraft gesetzt wird.\n§ 2\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 5. September 1967\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBrandt\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nHans Katzer"]}