{"id":"bgbl1-1967-57-1","kind":"bgbl1","year":1967,"number":57,"date":"1967-09-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/57#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-57-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_57.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes","law_date":"1967-09-04T00:00:00Z","page":965,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["965\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1967                Ausg<·geben zu Bonn am 12. September 1967                                                                                                    Nr.57\nTag                                                             Inhalt                                                                                          Seite\n4. 9. 67 Gesetz zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes                                                                                             965\nBundesgcsetzhl. III 50-3, 51-1\n8. 8. 67 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 134 des Hamburgischen Beamtengesetzes\nvom 13. März 1961 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen\nBeamtengesetzes vom 22. Juni 1962) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           966\n18. 8. 67 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Kindergeldkassen-\ngesetzes vom 18. Juli 1961) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  966\nBundcsgesetzbl. lII 85-4\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              967\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            967\nGesetz\nzur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes\nVom 4. September 1967\nDer Bundestag hat das folgende                    Gesetz be-                      (2) Bewerber, deren Eignung der Personalgut-\nschlossen:                                                                     achterausschuß verneint hat, dürfen auch künftig\nnicht eingestellt werden.\nArtikel\nArtikel 2\n§ 1\nDas Soldatengesetz vom 19. März 1956 (Bundes-\nDas Gesetz über den Personalgutachterausschuß                                gesetzbl. I S. 114), zuletzt geändert durch das Fünfte\nfür die Streitkräfte vom 23. Juli 1955 (Bundesgesetz-                          Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom\nblatt I S. 451), zuletzt geändert durch das Zweite Ge-                         6. April 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 305), wird wie\nsetz zur Änderung des Personalgutachterausschuß-                               folgt geändert:\nGesetzes vom 1. April 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 205),\n§ 67 wird gestrichen.\nwird aufgehoben.\nArtikel 3\n§\n2                                                 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\n(1) Der Personalgutachterausschuß wird aufgelöst.                            dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 4. September 1.967\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nDr. Lemke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBrandt\nDer Bundesminister der Verteidigung\nSchröder\nFür den Bundesminister des Innern\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Heinemann"]}