{"id":"bgbl1-1967-52-2","kind":"bgbl1","year":1967,"number":52,"date":"1967-08-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/52#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-52-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_52.pdf#page=6","order":2,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 38","page":914,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["914                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                         Inhalt                                                                                            Seite\nNr. 38, ausgegeben am 19. August 1967\n11. 8. 67 Gesetz zu den Änderungen vom 21. Mai 1965 des Ubereinkommens über ein einheitliches\nSystem der Schiffsvermessung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2157\n26. 7. 67 Bckc1rmtrnc1chung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter . . . . . . . . . . . . .                                                  2287\n28. 7. 67 Bek,rnntmc1chung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Bundesrepublik Kamerun über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           2288\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                  Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                               Bundesanzeiger                                  Inkraft-\nNr.                  vom                         tretens\n17. 8. 67 Verordnung über die Gewährung von Beihilfen\nfür Olsaaten (Beihilfeverordnung Olsaaten)                                                        155               19. 8.67                       20. 8.67\n17. 8. 67 Verordnung TSF Nr. 8/67 über Tarife für den\nGüterfernvE!rkehr mit Kraftfahrzeugen                                                             155               19.8.67                          1. 9. 67"]}