{"id":"bgbl1-1967-36-1","kind":"bgbl1","year":1967,"number":36,"date":"1967-07-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/36#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-36-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_36.pdf#page=5","order":1,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 30","page":621,"pdf_page":5,"num_pages":1,"content":["Nr. 36 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. Juli 1967                                                                                       621\nRechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes                              fleisch, für Eier und für Geflügelfleisch dient, treten\nerlassen werden, gelten im Lmd Berlin nach § 14                                seine Vorschriften mit Wirkung vom 1. Juli 1967, die\ndes Dritten Ubt)rleitungsgcsetzes.                                             §§ 13 bis 18 jedoch am Tage nach der Verkündung\nin Kraft.\n(2) Soweit dieses Gesetz zur Durchführung der\ngemeinsamen Marktorganisation der Europäischen\n§ 24\nWirtschaftsgemeinschaft für Reis dient, treten seine\n(1) Soweit dieses Gesetz der Durchführung der                                Vorschriften mit der Errichtung dieser Marktorgani-\ngemeinsamen Mark lorgan isc1Uonen der Europäischen                             sation in Kraft. Der Bundesminister gibt diesen Zeit-\nWirtschüftsgemcinschaft für Getreide, für Schweine-                            punkt im Bundesgesetzblatt bekannt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 30. Juni 1967\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBrandt\nDer Bundesminister für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten\nHermann Höcherl\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nInhalt                                                                                         Seite\nNr. 30, ausgegeben am 30. Juni 1967\n23. 6. 67 Gesetz zu dem Abkommen vom 20. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Spanischen Staat über Arbeitslosenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1945\n28. 6. 67 Einhundertundfünfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzun-\ngen und Zollkontingente 1967 - Agrarwaren -- II. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             1957\n28. 6. 67 Einhundertzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent\nfür Seidengarne -- 1967) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1959\n28. 6. 67 Einhundertvierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontin-\ngent für Rohmagnesium - 1967) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1960"]}