{"id":"bgbl1-1967-34-1","kind":"bgbl1","year":1967,"number":34,"date":"1967-06-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/34#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-34-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_34.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes","law_date":"1967-06-15T00:00:00Z","page":601,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["601\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                      Z1997 A\n1967                              Ausgegeben zu Bonn am 22. Juni 1967                                                                                           Nr.34\nTag                                                           Inhalt                                                                                          Seite\n15.6.67   Zweites Gesetz zur J\\nderung des Zuckersteuergesetzes                                                                                                  601\nB11nrl\"sgr•sclzl,I. III li12-4\nJG. 6. b7 Verordnull~J zur /\\.,11ucrun1J der Frcistellungs-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          602\nB11nd1,s\\J<os,•lzbl. JlJ 91.40-1-1\n19. 6. G7 1\"ünHc Vcrorclnun~J zur i\\ndcrung der Durchführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz                                                                 603\nBu11desges0tzbl. III lil2-4-1\n20. 6. b7 Ersle V crordnun~J zur .Änderung der Aufzugsverordnung                                                                                                 605\nBundescwsetzlJl. 111 7102-21\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgcsct.zblc1ll Teil II Nr. 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   606\nVerkünclun~icn im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           607\nZweites Gesetz\nzur Änderung des Zuckersteuergesetzes\nVom 15. Juni 1967\nDer     Bundestag hat          das       folgende     Gesetz be-                                                        Artikel 2\nschlossen:\nDieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nArtikel 1                                         gesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverord-\nnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen\nIm Zuckersleuergesetz in der Fassung vom 19. Au-\nwerden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten\ngust 1959 (Bundcsgcsetzbl. I S. 645), zuletzt geändert\nUber leitungsgesetzes.\ndurch das Gesetz zur Änderung des Zuckersteuer-\ngesetzes vom 15.Januar 1965 (Bundesgesetzbl. I S.9),\nwird in § 9 Abs. l Nr. 3 der Klammerzusatz ,, (ein-                                                                       Artikel 3\nschließlich der Bienen in Höhe von 10 kg jährlich je                              Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nVolk)\" gestrichen.                                                           dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 15. Juni 1967\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nDr. Lemke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBrandt\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß"]}