{"id":"bgbl1-1967-26-2","kind":"bgbl1","year":1967,"number":26,"date":"1967-05-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/26#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-26-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_26.pdf#page=7","order":2,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 19","page":515,"pdf_page":7,"num_pages":2,"content":["Nr. 26 -           Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. Mai 1967                                                                                        515\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                                 Inhalt                                                                                         Seite\nNr. 19, ausgegeben am 3. Mai 1967\n24. 4. 67 Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Juni 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Königreich Dänemark über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die\nEinrichtung von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-dänischen\nGrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1521\n12. 4. 67 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die gebietliche Zuständigkeit der\nFrachtenausschüsse in der Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1533\nBundcsgcsctzbl. III 9500-4-1\n6. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivilluft-\nfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1533\n10. 4. 67 Bekanntmachung über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und\ndie Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     1534\n11. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz\nder ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen . . . . . . .                                                                             1535\n11. 4. 67 Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Abs. 2\ndes in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen\nWirtschaftsgemeinschaft (Anteilzollgesetz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  1536\n14. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Ubereinkommens über den Zivilprozeß                                                                                    1536","516                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I\nDie Neufassungen folgender Bundesgesetze wurden im Bundesgesetzblatt Nr.71/65\nvom 23. Dezember 1965 bekanntgemacht.\nLastenausgleichsgesetz\n(einschließlich des Achtzehnten Gesetzes zur Änderung des Lasten-\nausgleichsgesetzes)\nFeststellungsgesetz\nGesetz über einen Währungsausgleich\nfür Sparguthaben Vertriebener\nDieses Bundesgesetzblatt kann gegen Voreinsendung von 2 DM zuzüglich 0,25 DM\nVersandspesen auf das Postscheckkonto Bundesgesetzblatt Köln 399 bezogen\nwerden.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Lautender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis viertel jährlich für Teil I und Teil II je DM· 8,50.\nEin z c Ist ü c k e je angefangene 16 Seilen DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\"\nKoln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0, 15."]}