{"id":"bgbl1-1967-25-1","kind":"bgbl1","year":1967,"number":25,"date":"1967-05-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/25#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-25-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_25.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie","law_date":"1967-04-27T00:00:00Z","page":505,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt                                                                                                                                     SOS\nTeil I                                                                 .Z 1997 A\n1967                                    Ausgegeheu zn Bonn am 6. Mai i 967                                                                         1 Nr.25\nInhalt                                                                       Seite\n27. 4. 67  Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der\nArbeitnehmer in den Auisichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der\nEisen und Stahl erzeugenden Indusf.rie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   505\nB1111d<•sqc,sr•l,.lil. III BOl-'.l\n28. 4. 67  Gesetz zur Vorbereitung der Volkszählung 1970 ...... .                                                                                     506\n28. 4. 67  Geselz zur ßekfünpfung der Dasselfliege                                                                                                    507\nll111Hl<'s<jt'o<'lzhl. III 7!l:J1-(i, 7!l31-li-1\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes\nzur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer\nin den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus\nund der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie\nVom 27. April 1967\nDer Bundestctq          hctl       dds       Jolgende            Gesetz be-   vorliegen. §§ 5 bis 13 sind nicht mehr anzuwenden,\nschlossen:                                                                      wenn in fünf aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren\ndie Voraussetzungen des § 3 nicht mehr vorliegen.\"\nArtikel 1\nArtikel 2\n§ 16 des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes\nüber die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den                                     Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. l\nAufsichtsrälf~n und Vorstünden der Unternehmen                                   des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\ndes Bergbaus und der Eis(~n und Stahl erzeugenden                                (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nIndustrie vom 7. August 1956 (Bundesgesetzbl. I\nS. 707), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz                                                           Artikel 3\nzum Aktiengeselz vom 6. September 1965 (Bundes-                                     (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\ngesetzbl. l S. 1185), erhält lolqende Fassung:                                   kündung in Kraft.\n(2) Die Ersetzung von zwei aufeinanderfolgenden\n,,§ 16\nGeschäftsjahren durch fünf aufeinanderfolgende Ge-\n§§ 5 bis 13 sind auf das hl~rrschende Unternehmen                             schäftsjahre nach Artikel 1 dieses Gesetzes gilt erst-\nerst anzuwenden, wenn in fünf aufeinanderfolgen-                                 mals für das am 31. Dezember 1966 endende oder\nden Geschäftsjahren die Voraussetzungen des § 3                                  laufende Geschäftsjahr.\nDie verlassungsmäßi.gen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 27. April 1967\nDer Bundespräsident\nLübke\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister des Innern\nLücke\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nHans Katzer"]}