{"id":"bgbl1-1967-13-2","kind":"bgbl1","year":1967,"number":13,"date":"1967-03-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/13#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-13-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_13.pdf#page=8","order":2,"title":"Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes","law_date":"1967-02-23T00:00:00Z","page":264,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["264                                                         Bundesgeselzblatl, Jahrgang 1967, Teil I\nBekanntmachung\nzu § :15 des Warenzeichengesetzes\nVom 23. Februar 1967\n/\\11!     Crund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichen-\nw·scL1,cs in der Fassung vom 9. Mai 1961 (Bundes-\n~Jese:tzbl. l S. 549, 574) wird gemäß einer Erklärung\ndc!c; Lei! ers der Markenabteilung im panamaischen\nMinisterium für Landwirtschaft, Handel und Indu-\ns! rie bekanntgemacht:\nDeutsche Warenbezeichnungen werden in der Re·-\npublik Panama in demselben Umfang wie in-\nldndische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.\nBo1111. den 23. Februar 1967\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Heinemann\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                                      Inhalt                                                                                         Seite\nNr. 11, ausgegeben am 4. März 1967\n20. 2. fi7       \\'crnrdnunc1 über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen\nc1n clr-111 Slra !lc,nqn·nzübcrqanq Neuenburg (Baden) - Chalampe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    901\n27. 2. 67        Sed1sunclcid1t;,j9sle \\'prordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingente\n1967 --- EGKS-\\<\\\"an°n) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               903\n30. l. 67        Bcki:rntllmctchnnq ·tu J\\rtikel 4 des deutsch-niederländischen Abkommens vom 30. Mai 1958\nüber die Zusam1;H~11le;:,jung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung· von Gemeinschafts-\noder Bei rieb.'>\\\\ ecli:,rJhahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         906\n7. 2. 67       Bekanntnrnclnmg ül,er das Inkrafttreten der Verordnung und der Vereinbarung über die\nzeitweilige Zusainmr:nlegung der Grenzabfertigung an Straßenübergängen an der deutsch-\nsd1wE>iz0rischPn Gren\"/e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  907\n10. 2. b7        BekanntmcJch1.m9 ütwr das Inkrafttreten von Verordnungen und Vereinbarungen über die\nEnichtun~J n(•he1H:in il ndPrliegender Grenzabfertigungsstellen an der deutsch-schweizerischen\nGr011zc~ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  907\n13. 2. 67        fü,J.:i11rn!1n,1chtrnq Lib,,1 den GeHungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen . . . . . . . . . . .                                                                  908\n13 2. G7         Bekc1rrnhni.1clrnn[1 ülJ1e:r das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deu.tsch-\nLm<J und ch·r Rcpul'ilik Suciim ülwr die Förderung von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         908\nHeraus q c b er : Der B,;ndcsm:r.is'.er tfor Jmliz. - Verlag : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.\nDas Bundesc1csetzLial t. erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAuslertiq1111q verkünde~. In Teil IH wild das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Cesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgcsct1.bl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugshr,diuqungen für Teil III durch den Verlag.\nBczu9shcdirHJllll(JCD !ür Tc\"il I und H: Lüufendcr Bezug nur durch die Post. Bezuqspreis vierteljährlich fü1 Teil I und Teil II je DM 8,50.\nEin z e I s l ii c k e je a11qelau9ene 16 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages aut Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\"\"\nKöln 3 99 oder 11ach Bezahlung üuf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Ve.rsandgebühr DM 0,15."]}