{"id":"bgbl1-1967-12-2","kind":"bgbl1","year":1967,"number":12,"date":"1967-03-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/12#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1967-12-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1967/bgbl1_1967_12.pdf#page=23","order":2,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 10","page":255,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 12 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. März 1967                                                                                     255\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                           Inhalt                                                                                        Seite\nNr. 10, ausgegeben am 25. Februar 1967\n18. 2. 67  Gesetz zu dem Abkommen vom 13. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Argentinischen Republik zur Vermeidung der DoppeJbesteuerung auf dem Gebiete der\nSteuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      837\n18. 2. 67 Gesetz zu dem Abkommen vom 18. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund dem Königreich Griechenland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Ver-\nhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen\nsowie bei der Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     852\n18. 2. 67 Gesetz zu dem Abkommen vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und\nbei einigen anderen Steuern............................................................                                                             871\n21. 2. 67 Neunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzungen 1967\n- gewerbliche Waren - I. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      897\n3. 2. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens zur Ver-\nhütung der Verschmutzung der See durch Dl, 1954 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       899\n7. 2. 67 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Sechsten Zusatzvereinbarung vom 24. Mai 1965\nzum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Nieder-\nlande über Sozialversicherung über die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über\ndie Altershilfe für Landwirte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 899\n7. 2. 67 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens\nvom 20. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten König-\nreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               900\n8. 2. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Haftung der Gast-\nwirte für die von ihren Gästen eingebrachten Sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       900","256                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I\nEINBANDDECKEN für den Jahrgang 1966\nTeil I: 3,-DM (1 Einbanddecke)                einschließlich Porto und Verpackung\nTe i 1 II:  6,- DM (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nDas Titelblatt, die zeitliche Ubersicht und das Sachverzeichnis für Teil I, lagen der\nNr. 7/67, die Titelblätter und die zeitliche Ubersicht für Teil II der Nr. 6/67 bei.\nAusführung : Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.\nLieferung erfolgt gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto\n,,Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\n„BUNDESGESETZBLATT\" BONN· POSTFACH\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruc'k_erei.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundes9esetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 8,50.\nEin z e Ist ü c k e je anqefangene 16 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\"\nKöln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,80 zuzüglich Versandgebühr DM 0, 15."]}