{"id":"bgbl1-1966-9-2","kind":"bgbl1","year":1966,"number":9,"date":"1966-03-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/9#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-9-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_9.pdf#page=2","order":2,"title":"Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation","law_date":"1966-02-23T00:00:00Z","page":138,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["138                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nVerordnung\nüber die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Ubereinkommens\nvom 5. Oktober 1961\nzur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation\nVom 23. Februar 1966\nAuf Grund des Artikels 2 des Gesetzes zu dem          (Beglaubigung einer in Deutschland ausgestellten\nHaager Ubereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur             öffentlichen Urkunde) und für die Prüfung gemäß\nBefreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von        Artikel 7 Abs. 2 des Ubereinkommens nach der\nder Legalisation vom 21. Juni 1965 (Bundesgesetz-        Tarifnummer 4 (Auskünfte).\nblatt II S. 875) verordnet die Bundesregierung:\n(2) Beim Deutschen     Patentamt werden Kosten\nnach der Verordnung über Verwaltungskosten beim\n§ 1                            Deutschen Patentamt vom 9. Mai 1961 (Bundes-\nDie Apostille nach Artikel 3 Abs. 1 des Haager        gesetzbl. I S. 589) in der jeweils geltenden Fassung\nUbereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung         erhoben. Die Gebühren bestimmen sich für die Aus-\nausländischer öffentlicher Urkunden von der Lega-        stellung der Apostille nach der Nummer 1 Buch-\nlisation stellen aus                                     stabe d (sonstige Beglaubigungen) des Gebühren-\nverzeichnisses und für die Prüfung gemäß Artikel 7\n1. das Bundesverwallungsamt für alle von einem\nAbs. 2 des Ubereinkommens nach der Nummer 5\nGericht oder einer Behörde des Bundes auf-\nBuchstabe c (sonstige Auskünfte aus amtlichen\ngenommenen öffentlichen Urkunden, soweit nicht\nUnterlagen) des Gebührenverzeichnisses.\nder Präsident des Deutschen Patentamts zuständig\nist,\n§ 3\n2. der Präsident des Deutschen Patentamts für die\nvom Bundespatentgericht oder vom Deutschen              Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nPatentamt aufgenommenen öffentlichen Urkun-          leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nden.                                                 blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Ge-\nsetzes zu dem Haager Ubereinkommen vom 5. Ok-\n§ 2\ntober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher\n(1) Das    Bundesverwaltungsamt erhebt Kosten         Urkunden von der Legalisation auch im Land Berlin.\nnach dem Gebührengesetz für das Auswärtige Amt\nund die Auslandsbehörden nebst Tarif vom 8. März\n§ 4\n1936 (Reichsgesetzbl. I S. 137) in der jeweils gelten-\nden Fassung. Die Gebühren bestimmen sich für die            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nAusstellung der A postille nach der Tarifnummer 5 g      kündung in Kraft.\nBonn, den 23. Februar 1966\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister des Innern\nLücke\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Ja e g er","Nr. 9 -         Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. März 1966                                                                                          139\nBundesgesetzblatt~\nTeil II\nTag                                                                             Inhalt                                                                                         Seite\nNr. 4, ausgegeben- am 9. Februar 1966\n:J. 2. 66  S<~chzc,lrnlc Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Kaschu-Nüsse usw.)                                                                              49\n3. 2. 66  Sicbzchnlc Vcrorclnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Erhöhung der Türkei-\nZollkontingente) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         .51\n6. l. 66  ßeka1mlmachung über das Inkrafttreten des Zollübereinkommens von Brüssel vom 6. De-\nzember 1961 über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren . . . . . . . . . .                                                                        52\n14. 1. 66  ßekc1nnlmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik\nDeutsc:hland und der Republik Tunesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz\nvon Kapilalan.lagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              .53\n18. l. 66  Bekann lmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik\nDcu Lschl,md und der Republik Niger über die Förderung von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . .                                                                  .54\n18. 1. 66  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens über die Annahme einheit-\nlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraft-\nfi:lhrzcugcn (Motorfahrzeugen) und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung                                                                                   55\n18. 1. 66  lfokanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens vom 15. April 1958 über\ndie Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhalts-\npflicht w~genübcr Kindern (Inkrafttreten für Dänemark) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               56\n18. 1. 66  Bc,kannlrnc1chung über den Gc~ltungsbereich des Internationalen Fernmeldevertrages . . . . . . . .                                                                     56\nNr. 5, ausgegeben am 26. Februar 1966\n27. 1. 66   Verordnung zur Änderung der Verordnung über die gebietliche Zuständigkeit der Frachten-\nausschüsse in der Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        57\nBuncl<\\S(Jcsdzlil. JJI \\)500-4-1\n16. 2. 66  Einundzwanzjgsle Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Anderung des\nGemeinsamen Zolltarifs der EWG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            58\n19. 2. 66  Fünfte Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingente und Zoll-\naussclzungc:n 1966               Agrarwaren - II. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        60\n19. 2. 66  Acht<: Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzungen 1966 -\ngewerbliche Waren - II. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      64\n19. 2. 66  Fünfzehnte Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzungen 1966\n- gewerbliche Waren - IV. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            67\n19. 2. 66  Achtzehnte Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Holzhäuser und Fertig-\nbauteile) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  69\n19. 2. 66  Verordnung zur Senkung von Binnen-Zollsätzen (Teile zerlegbarer Holzhäuser) . . . . . . . . . . . .                                                                    70\n25. l. 66  Bl!k,rnnlmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter . . . . . . . . . . . . . .                                                                  71\n18. 2. 66  BekannLmadnmg gcmiiß § 1 der Verordnung über die Erhebung von Anteilzoll im Verede-\nlungsvNkehr mit Griechenland in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 des Anteilzollgesetzes                                                                                72","140                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Cc:sctzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesqcsdzhl. S. 2'.l) wird c1uf lolqende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                       Tag des\nDatum und Bcz()ichnun~J der Verordnung                                                         Bundesanzeiger                      Inkraft-\nNr.            vom                  tretens\n1. 2. 6G   Verordnunq Nr. 3/66 über die Festsetzung von\nUntgdten für Vt!rkrihrslc:1st.u11gen der Binnenschiff-\nlc1hrl                                                                                      27             9. 2. 66             Siehe § 4\nJ. 2. GG  Dreiundzw,rnziqsle Vcrordnunq zur Anderung der\nEinfuhrliste)            Anla\\JC zum Außenwirtschafts-\nw:setz                                                                                      28            10. 2. 66              11. 2. 66\nBunclcsucselzbl. JJJ 7400-1 Anlogc\n27. 1. 66   Schiffahrtpolizcilichc Anordnung der Wasser- und\nSchilfohrt.sd i rd t.ion Brcn1cn Jür die Schiffahrt auf ·\nder Hunte üh(:r die~ Bel(•uch1unq von festgemach-\ntem Sportlahrzcurwn                                                                         29            11. 2. 66                1. 3. 66\nl l. 2. 66  Verordnunq ütwr Not.n1c1ßnc1hmen bei                         der An-\nerkennung und Zulc1ssu11~1 vun Saatgut                                                      30            12. 2.66                13. 2.66\nH. 2. 66   Verordnunq Nr. 4/66 üb(:r die Festsetzung von\nEnt.gcllr)n für Vc!rkc!hrslcistunqen der Binnen-\nschiffahrt                                                                                  31            15. 2. 66               16. 2. 66\n15. 2. füi   VerorclnuntJ über die Senkung von Abschöpfungs-\nsätzen bei clt~1 Einfuhr von Schweinen und\nSch we i ndl c isch                                                                         33            17. 2.66                15. 2. 66\n18. 2. 66    Verordnung zur Durchführung einer Zusatzstati-\nstik auf dem Gebiet der Sozialhilfe über die Ein-\nglicderunqshilfc für Behinderte                                                             38            24, 2.66                 1. 1. 66\n14. 2. 66    Verordnunn Nr. 5/66 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistunqen der Binnen-\n39            25. 2.66                26. 2. 66\nschiffoh rt\nHeraus q e b c r: Der Bundesminister clcr J11sliz. - V c r 1 a q: Bundesanzeiqer Verlaqsqes. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruck_ereL\nDas BundesqcsclzlJlatl erschl'inl iu drei Tt!ile11. ln Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertiqunq verkündet. Ju 'J eil llI wird düs uls forlqclleml !estqestellte Bundesrecht auf Grnnd des Gesetzes über die Sammlunq des Bundes-\nrechls vom 10 . .Juli HJ5B (Bundesqesdzbl. I S. 137) nach SMhqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch ~en Verlaq.\nBen1qsbedinqnnqcn für Teil I nncl II: L il tl ! c n d C'. r ß c zu q l!l.H dur eh die Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II ]8 DM 7,50.\nEinzelstü.ckc jr! iJJ)(J{diJll(jCIIC 1(i Scil<'ll DM 0,40 qeqen Voreinsendunq des erforderlichen Bctraqes auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt\"\nKöln 3 9D oder nach f\\m.,tlilurH/ ,1ul Crn11rl einer Vmansrechnunq. Prnis dieser Ausqube DM 0,40 zuzüqlich Versandgebühr DM 0,15."]}