{"id":"bgbl1-1966-57-6","kind":"bgbl1","year":1966,"number":57,"date":"1966-12-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/57#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-57-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_57.pdf#page=29","order":6,"title":"Sechste Verordnung zur Änderung der Ausgleichsteuerordnung","law_date":"1966-12-23T00:00:00Z","page":773,"pdf_page":29,"num_pages":4,"content":["Nr. 57 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Dezember 1966                          773\nSechste Verordnung\nzur Änderung der Ausgleichsteuerordnung\nVom 23. Dezember 1966\nAuf Grund des § 4 Nr. 1 Buchstabe a und des § 28                              pel, ausgenommen in unmittelbaren\nAbs. 1 Nr. 1 des Umsatzsleuergesetzes in der Fas-                                Umschließungen mit einem Gewicht\nslmg vom 1. September 1951 (Bundesgesetzbl. I                                    des Inhalts von 1,5 kg oder weni-\nS. 791), zuletzt geändert durch das Siebzehnte Gesetz                            ger\".\nzur Anderung des Umsatzsteuergesetzes vom\n23. Dezember 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 709), wird              d) Bei den Tarifnrn. 28.50 - A - II, 28.50- B, 28.50\nvon der Bundesregierung verordnet:                                  - C, 28.52 - A, 81.04 - M und aus 84.59 - B - II\nwird jeweils die Jahreszahl „ 1966\" ersetzt\ndurch „ 1968\".\n§ 1                              e) Bei der Tarifnr. 28.51 wird hinter „usw.\" hin-\nDie Ausgleichsteuerordnung (Durchführungsbe-                     zugefügt:\nstimmungen zum Umsatzsteuergesetz) vom 19. Ja-                      ,,, bis 31. Dezember 1968\".\nnuar 1962 (Bundesgeset:zbl. I S. 35), zuletzt geändert\ndurch die Fünfte Verordnung zur Anderung der                    f)  Die Tarifnr. aus 38.19 wird wie folgt gefaßt:\nAusgleichsteuerordmmg vom 20. Dezember 1965                         „aus 38.19 B - I - Naphthensäuren\n(Bundesgesetzbl. I S. 2110), wird wie folgt geändert:\naus B - II - Ester der Naphthen-\n1. § 4 Abs. 3 erhcilt. folgende Fassung:                                                      säuren\naus Q - IV - s - gebrannter Rohdu~\n,, (3) Die Waren, für deren Einfuhr § 7 Abs. 5\nnit, ausgenommen\nNr. 5 des Gesetzes den E!rmäßigten Steuersatz von\nsolcher, der zu 90\neins vom Hundert vorsieht, sind nach den Benen-\nGewichtshundert-\nnungen des Zolltarifs die folgenden:\nteilen oder mehr\n1. Rizinusöl, roh, qereinigt oder raffiniert der                                               durch ein Sieb mit\nTarifnr.15.07-B-I -a,                                                                    einer lichten\n2. Wolle, feine und grobe Tierhaare, gekrempelt                                                Maschenweite von\noder gekämmt der Tarifnr. 53.05.\"                                                        1 mm und zu 60\nGewichtshundert-\nteilen oder mehr\n2. Die Freiliste 1 -- Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1) -\ndurch ein Sieb mit\nwird wie folgt qeändert:\neiner lichten\na) Die Tarifnr. aus 05.04 wird wie folgt gefaßt:                                               Maschenweite von\n,,aus 05.04 Därme von Schafen oder Rindern,                                             0,20 mm hindurch-\ngetrocknet oder unter Verwendung                                            geht\".\nvon Naphthalin konserviert\".\n§ 2\nb) Die Tarifnr. aus 05.09 wird wie folgt gefaßt:             Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\n„ aus 05.09 Hörner, roh, auch gereinigt, von       leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nnicht benötigten Teilen befreit oder   blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 6 des Sech-\nzerteilt; Geweihe, Hufe, Klauen,       zehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuer-\nKrallen und Schnäbel, roh; Abfälle     gesetzes vom 26. März 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 156)\ndavon, ausgenommen Mehl\".              auch im Land Berlin.\nc) Die Tarifnr. aus 25.12 wird wie folgt gefaßt:\n§3\n„aus 25.12 Tonhaltige Kieselgur, roh, weder\ngetrocknet noch gebrannt, und Tri-        Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft.\nBonn, den 23. Dezember 1966\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für Familie und Jugend\nDr. Bruno Heck\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß","774                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                   Inhalt                                                                                    Seite\nNr. 57, ausgegeben am 20. Dezember 1'966\n7. 12.66    Gebührenordnung für Leistungen der See-Berufsgenossenschaft auf dem Gebiet der Schiffs-\nsi.cherheit ............................................................................ .                                              1539\n7. 12. 66   Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von geschlachteten\nGi:insen .............................................................................. .                                               1541\n14. 12. 66   Verordnung über die Ubermittlung schiffahrtsgeschäftlicher Unterlagen an ausländische Stellen                                          1542\n15. 12. 66   Verordnung über die Inkraftsetzung der Ausführungsordnung vom 15. Dezember 1966 zum\nMadrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken                                                 1543\n18.11.66    Bekanntmachung zu den Genfer Abkommen vom 7. Juni 1930 zur Vereinheitlichung des\nWechselrechts und vom 19. März 1931 zur Vereinheitlichung des Scheckrechts ............. .                                             1563\n21. 11. 66  Bekanntrrwchung über den Geltungsbereich der Europäischen Ubereinkunft über die Inter-\nnationale Patentklassifikation .......................................................... .                                             1563\n25. 11. 66  Bekanntm,1chung zu dem deutsch-britischen Abkommen über den Rechtsverkehr ........... .                                                 1564\n29. 11. 66  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und Sierra Leone über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen                                               1564\n1. 12. 66  Bekcrnntmachung über das Inkrafttreten der in Brüssel am 26. Juni 1948 beschlossenen Fas-\nsung der Berner Uberninkunft zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst ...... .                                                1565\n5. 12.66   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens über die Haftung der Gast-\nwirte für die von ihren Gästen eingebrachten Sachen .................................... .                                              1565\n15. 12.66   Bekanntmachung der Klasseneinteilung der internationalen Klassifikation von Waren und\nDienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken ....................................... .                                               1566\nNr. 58, ausgegeben am 24. Dezember 1966\n16. 12. 66  Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an den Internationalen\nZuckerrat nach dem Protokoll vom 1. November 1965 zur weiteren Verlängerung des Inter-\nnationalen Zucker-Ubereinkommens von 1958 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1571\n7. 12. 66  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Geltendmachung\nvon Unterhaltsansprüchen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1577\nNr. 59, ausgegeben am 30. Dezember 1966\n23. 12. 66  Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungs-\njahr 1966 (Nachtragshaushaltsgesetz 1966) .............................................. .                                              1579\n23. 12. 66  Neunundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Fett-Markt-\nordnung) ............................................................................. .                                                1586\n23. 12. 66  Vierundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Rohtabak und\nTabakabfälle - 1967) ................................................................. .                                                1588\n23. 12.66   Fünfundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Gemeinsame\nMarktorganisation für Obst und Gemüse) ............................................... .                                                1593\n23. 12. 66  Achtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Gießereiroheisen) .... .                                              1599\n28.12.66    Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Untersuchung der\nRheinschiffe und -flöße und über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasser-\nstraßen ................................................................ •. • • • · • • · • · · · · ·                                   1600\nBundcsgeseizbl. III 9502-4\n14. 12. 66  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 28. September 1955 zur Ände-\nrung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internatio-\nnalen Luftverkehr (Inkrafttreten für Griechenland) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1601\n15. 12. 66  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens . . . . . . . . . . . . .                                        1601\nBerichtigung der Ausführungsordnung vom 15. Dezember 1966 zum Madrider Abkommen\nüber die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1602","Nr. 57 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Dezember 1966                     775\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Geselzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzb1. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im       Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                            Bundesanzeiger       Inkraft-\nNr.        vom       tretens\n21. 11. 66  Schi flahrlpolizeilichc Anordnung der Wasser- und\nSchiffahrlsdirektion Bremen für die Schiffahrt auf\nder Weser über Vorfahrt der Wegerechtschiffe\nund über Signale und Fahrregeln beim Einlaufen\nder Wegercchtschiffe in den Vorhafen der Nord-\nschleuse in Bremerhaven                                         228      7. 12. 66   15. 12. 66\n8. 12. 66 Verordnung über die Durchführung einer Sta-\ntistik über cl(~n Auftragseingang in der Industrie              232     13. 12. 66     1. 1. 67\n29. 11. 66 Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über\nden Betrieb von Hochfrequenzgeräten                             232     13. 12. 66  14. 12. 66\n9. 12. 66 Verordnung TSM Nr. l '66 über den Tarif für den\nMöbclv(!rkchr rnit Kraftfahrzeugen                              232     13. 12.66     1. 1. 67\nSiehe Art. 3\n9. 12. 66 Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem\nNord-Ostsee-Kanal                                               233     14. 12.66     1.  1. 67\n9. 12. 66 Verordnung über die Schleppentgelte für die\nfnanspruchnahmc von Schleppfahrzeugen der\nWasser- und Schillcthrtsverwaltung auf dem Nord-\nOstsee„Kam1 l                                                   233     14. 12.66     1. l. 67\n14. 12. 66 Achtundzwanzigsle Verordnung zur Änderung\ndes Abschöpfungslarifs (Reis aus Surinam)                       235     16. 12. 66    1. 9. 66\n18. 10. 66 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und\nSchiffahrlsdirektionen Kiel, Aurich, Bremen und\nHamburg über die Schallsignale im Verkehr\nzwischen dem Eisbrecher und den ihm folgenden\nFahrzeugen                                                      235     16. 12. 66  20. 12. 66\n16. 12. 66 Zweite Verordnung zur Änderung der Verord-\nnung über die Festsetzung der Schwellenpreise\nfür Milcherzeugnisse im Milchwirtschaftsjahr\n1966/67                                                         239     22. 12.66   26. 12.66\n19. 12. 66 Verordnung zur Änderung           der  Femsprech-\ngebührenvorschriften                                            239     22. 12. 66    1. 1. 67\n19. 12. 66 Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der\nEinfuhrliste -      Anlage zum Außenwirtschafts-\ngesetz --                                                       240     23. 12.66     1. 1. 67\n20. 12. 66 Verordnung TSF r-:ir. 13,66 über Tarife für den\nGüterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen                            240     23. 12. 66    1. 1. 67","776                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Vc1offentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nÜälum und Bez<~icl1111rn~1 der Rechtsvorschrift\n-   Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr.          vom                   Seite\n7. 11. 66   Verordnun~J Nr. 8/66/Eurc1lom, 196/66/EWG der\nRäte zur Änderung der Verordnung der Räte über\ndie Regelung der Amtslwzüg(~ für die Mitglieder\ndes Gerichtshofes                                                                225        6. 12. 66               3809\n7. 11. 66   Verordnung Nr. !J/bb/E11rc1tom, 197/66/EWG der\nRüle zur Ändenmg der Verordnung der Räte über\ndie Regelung der A rn I s lwzü~F' für die Mitglieder\ndes Cc~richl.shofcs                                                              225        6. 12. 66               3811\n24. 11. 66    Verordnung Nr. 10/66/Eurc1 Lorn, 198/66/EWG der\nRäle zur i\\ndnung des Artikels 95 des Statuts\nder Bt'.dml<!n der Europciisdwn Wirl:schaftsgemei.n-\nsd1c1fl und dc!r Eurnpctisdien Atomgemeinschaft                                  225        6. 12. 66               3814\n28. 7. 66     Verordnung Nr.11/66/Euratom des Rates zur Än-\nderung der Verordnung Nr. 14 des Rates über die\nRegelung der /\\m!sbczügc für die Mitglieder der\nKommission                                                                        225        6. 12. 66               3815\n28. 7. 66     Verordnung Nr. 12/füi/fanal.oni des Rates zur\nAnderung der V crnrdnung Nr. 14 des Rates über\ndie Regelung der /\\rnl.sbezüge für die Mitglieder\nder Kommission                                                                    225        6. 12. 66               3816\n22    9. 66   Verordnung Nr. U/öb/Euratom des Rates zur\nÄnderung der Verordrmng Nr. 14 des Rates über\ndie Regelung dt'r /\\ rn lsbezü~Je für die Mitglieder\nder Kommission                                                                    225        6. 12.66                3817\n24. 11. 66    Verordnung Nr. 14/fü:i/Euratom des Rates zur\nÄnderung der ReqeJung der Bezüge und der\nsozialen SichPrheiL c.lf-:r Atomanlagenbediensteten\nder Gemeinsarrwn Kernforschungsstelle, die in\nder Bundesrepublik Dc\\utschland dienstlich ver-\nwendet W(:~rden                                                                   225        6. 12, 66               3817\n28. 7. 66    Verordnung Nr. 199/66/EWG des Rates zur Än-\nderung der Verordnung Nr. 63 des Rates über die\nRegelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der\nKommission                                                                        225        6. 12. 66               3825\n28. 7. 66    Verordnung Nr. 200/66/EWG des Rates zur Än-\nderung der Verordnung Nr. 63 des Rates über die\nRegelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der\nKommission                                                                        225        6. 12. 66               3826\n22.   9. 66  Verordnung Nr. 201/66/EWG des Rates zur Än-\nderung der Verordnung Nr. 63 des Rates über die\nRegelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der\nKommission                                                                        225        6. 12, 66               3827\nHinweis\nDer Jahrgang 1966 des Bundesgeselzblattes Teil I umfaßt die Nummern 1 bis 57 und endet mit der\nSeite 776.\nDer Jahrgang 1966 des Bundesgesetzblattes Teil II umfaßt die Nummern 1 bis 59 und endet mit der\nSeite 1602.\nHeraus q e b er: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiqer Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortqeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingunqen für Teil III durch den Verlaq.\nBezugsbedingungen für Teil I und iI: L auf ende r Bez u q nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50.\nEinzelstücke je angefanqene 16 Seiten DM 0.40 qegen Voreinsendunq des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt•\nKöln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausqabe DM 0,80 zuzüqlich Versandqebühr DM 0,20."]}