{"id":"bgbl1-1966-56-5","kind":"bgbl1","year":1966,"number":56,"date":"1966-12-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/56#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-56-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_56.pdf#page=13","order":5,"title":"Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes","law_date":"1966-12-23T00:00:00Z","page":709,"pdf_page":13,"num_pages":29,"content":["Nr. 5G     Tcig der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                             709\nSiebzehntes Gesetz\nzur Änderung des Umsatzsteuergesetzes\nVom 23. Dezember 1966\nDer    Rundc~sld~J    hal  dc1s   lol9ende   Gesetz  be-     e) Folgende Ziffer 30 wird angefügt:\nschlossen:                                                          ,,30. die Lieferungen eingelagerter Gegen-\nArtikel                                          stände der Einfuhr- und Vorratsstellen\nDüs Umsc1lzslt)llt!rgcsctz in der Fassung der                            a) für Getreide und Futtermittel (Gesetz\nBekanntmachung vom l. September 1951 (Bundes-                                   über den Verkehr mit Getreide und\ngesetzb]. I S. 791), zuletzl geändert durch die Vier-                           Futtermitteln -     Getreidegesetz --\nzehnte Verordnung zur Änderung der Durchfüh-                                    vom 4. November 1950 -         Bundes-\nrungsbeslimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom                                   gesetzbl. S. 721 -- in der jeweils gel-\n8. Juli 1966 (Bundesqeselzbl. r S. 407), wird wie folgt                         tend2n Fassung),\ngeändert:                                                                   b) für Zucker (Gesetz über den Verkehr\nmit Zucker - Zuckergesetz - vom\n1. § 4 wird wie lolgl geändert:\n5. Januar 1951 -       Bundesgesetzbl. I\na) In Ziffer 5 BuchstabP b wird hinter dem Wort                             S. 47 - in der jeweils geltenden Fas-\n„Gas\" der Klammerzusatz ,, (Zolltarifnummern                             sung),\n27.05 a und 27.11)\" eingefügt.·                                      c) für Fette (Gesetz über den Verkehr\nb) In Ziffer 19 erhält der letzte Satz folgende Fas-                        mit Milch, Milcherzeugnissen und\nsung:                                                                   Fetten -      Milch- und Fettgesetz -\nvom 28. Februar 1951 - Bundesgesetz-\n,,§ 51 Abs. 2 bis 5 und§ 122 Abs. 2 des Bewer-\nblatt I S. 135 - in der jeweils gelten-\ntungsgesetzes in der Fassung der Bekannt-\nden Fassung),\nmachung vom l 0. Dezember 1965 (Bundes-\ngesetzbl. l S. 1861) sind anzuwenden;\".                              d) für Schlachtvieh, Fleisch und Fleisch-\nerzeugnisse (Gesetz über den Ver-\nc) In Ziffer 20 erhält der Buchstabe g folgende                             kehr mit Vieh und Fleisch - Vieh-\nFassung:                                                                 und Fleischgesetz -     vom 25. April\n,,g) Butter, Bull.crschmalz; Käse, Schmelzkäse,                          1951 -     Bundesgesetzbl. I S. 272 -\nKäsezu berci lung en, Schmelzkäsezuberei-                           in der jeweils geltenden Fassung).\"\ntungen und Molkenkäse im Sinne der\nernäh nmgs wirtsch a fll ichen Vorschriften;\".   2. § 7 wird wie folgt geändert:\nd) Ziffer 29 erhält folgende Fassung:                        a) In Absatz 2, Ziff. 2 Buchstabe d wird hinter\ndem Wort „Gas\" der Klammerzusatz ,, (Zoll-\n„29. die Lieferungen im Großhandel durch\ntarifnummern 27.05 a und 27.11)\" eingefügt.\neinen Unternehmer, der beteiligt ist an\neiner nach § 5 a des Gesetzes gegen Wett-         b) In Absatz .5 erhält die Ziffer 5 folgende Fas-\nbewerbsbeschränkungen in der Fassung                  sung:\nder Bekanntmachung vom 3. Januar 1966                 „5. von Rizinusöl sowie von gekrempelter\n(Bundcsgesetzbl. I S. 37) wirksam gewor-                     oder gekämmter Wolle und von gekrem-\ndenen SpezialisiE!rungsvereinbarung, die                     pelten oder gekämmten feinen und gro-\nnicht mit der Bildunq von gemeinsamen                        ben Tierhaaren auf eins vom Hundert.\"\nBeschaffungs- od<!r Vertriebseinrichtun-\nc) Absatz 6 erhält folgende Fassung:\ngen (Sy ndikatc~n) im Sinne des § 5 Abs. 3\ndes     Gesetzes      gegen    Wettbewerbs-             ,, (6) Die Ausgleichsteuer erhöht sich für die\nbeschränkungen verbunden ist, wenn                    Einfuhr der in der anliegenden Liste (Anlage 5)\nenthaltenen Gegenstände auf die in der Liste\na) es sich um Gegensl.ctnde handelt, auf              genannten Steuersätze.\"\ndie die Spezialisierung sich erstreckt,\nd) Folgender Absatz 7 wird angefügt:\nb) der Unternehmer die c;egenstände                     ,, (7) Die Ausgleichsteuersätze für Gegen-\nvon einem an der Spezialisierungs-                stände, denen gleichartige oder vergleichbare\nvercinbarung Beteiligten erworben                 inländische Gegenstände gegenüberstehen,\nhal., der die Gegenstände selbst her-             sind Durchschnittssätze.\"\ngestellt hat, und\n3. In § 17 Ziff. 5 werden hinter den Worten „ her-\nc) der Unternehmer die Gegenstände\ngestelltes Seeschiff\" ein Beistrich gesetzt und die\nnicht bearbeitet oder verarbeitet hat.\nWorte „um einen vom Antragsteller im Inland\nDie      vorstehenden       Voraussetzungen       durchgeführten Umbau eines Seeschiffes\" ein-\nmüssen buchmäßig nachgewiesen sein;\".             gefügt.","710                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\n4. § 25 wird wie folgt geändert:                             5. Die Freiliste 3 - Anlage 1 (zu § 4 Ziff. 4) - wird\na) In Absatz 1 werden die Sätze 2 und 3 durch                 wie folgt geändert:\ndie folgenden Sätze ersetzt:                              a) In Ziffer 5 Buchstabe b wird der Klammer-\nzusatz ,, (aus Nr. 2710 35 und 37 des Waren-\n„Die Vergütungssätze für die ausgeführten\nverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik)\"\nGegenstände ergeben sich, soweit nach-\ngestrichen;\nstehend nichts anderes bestimmt ist, aus der\nVergütungsliste (Anlage 7). Für Wasserfahr-              b) in Ziffer 11 wird vor dem Wort „gereinigt\"\nzeuge der Zolltarifnummern 89.01 bis 89.03                    das Wort „desinfiziert,\" eingefügt.\n(ausgenommen Sportboote ohne eingebauten\nMotor und Schlauchboote) und für ihre Um-           6. Das Verzeichnis der besonders zugelassenen Be-\nbauten wird eine Ausfuhrvergütung von                    arbeitungen und Verarbeitungen -                           Anlage 2\nsieben vom Hundert gewährt. Als Umbauten                  (zu § 4 Ziff. 4) - wird wie folgt geändert:\ngelten                                                   a) In Buchstabe g wird der Strichpunkt durch\neinen Beistrich ersetzt und danach folgender\n1. die Verlängerung, die Verbreiterung und\nSatzteil angefügt: ,,ausgenommen das Längs-\ndie Aufstockung eines Wasserfahrzeugs;\nspalten von kaltgewalztem Bandstahl (aus\n2. die Veränderung der Passagier- oder Lade-                  Zolltarifnrn. 73.12 und 73.15) oder kaltgewalz-\nräume oder der Verladeeinrichtungen durch                ten Blechen (aus Zolltarifnrn. 73.13 und 73.15)\nEinbau von Vorrichtungen, durch die der                  in Rollen;\"\nNutzungszweck des Wasserfahrzeugs we-                b) in Buchstabe i wird vor dem Wort „gereinigt\"\nsentlich erweitert oder das Wasserfahrzeug               das Wort „desinfiziert,\" eingefügt.\nganz oder überwiegend für andere Nut-\nzungszwecke geeignet gemacht wird;             7. Die Liste der Waren, die dem erhöhten Ausgleich-\nsteuersatz von 6 vom Hundert unterliegen - An-\n3. die bauliche Veränderung einer vorhande-               lage 5 (zu § 7 Abs. 6 Nr. 1 des Umsatzsteuergeset-\nnen Maschinenanlage, soweit hierdurch die           zes) -      wird durch die anliegende Liste der\nArt des Antriebs oder des Betriebs ge-              Waren, die einem höheren Ausgleichsteuersatz\nändert, die Verwendung eines anderen                als 4 vom Hundert unterliegen - Anlage 5 (zu\nBrennstoffs ermöglicht oder eine höhere              § 7 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes) - , ersetzt.\nLeistung erreicht wird, und der Einbau\neiner neuen Maschinenanlage.                   8. Die Liste der Waren, die dem erhöhten Ausgleich-\nsteuersatz von 8 vom Hundert unterliegen - An-\nFür Großreparaturen an den oben bezeichne-               lage 6 (zu § 7 Abs. 6 Nr. 2 des Umsatzsteuer-\nten Wasserfahrzeugen beträgt der Vergü-                  gesetzes) - , wird gestrichen.\ntungssatz fünf vom Hundert.\"\n9. In der Vergütungsliste -              Anlage 7 (zu § 25)\nb) In Absatz 2 wird Satz 1 durch die folgenden\nwerden die Positionen\nSätze ersetzt:\n„Unbeschadet des § 1~ Abs. 1 Ziff. 2 und 3 und           ,,89.01 Wasserfahrzeuge, in den Tarifnrn.\ndes § 23 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 wird auf Antrag                     89.02 bis 89.04 weder genannt noch\n(§ 26) für folgende Vorgänge eine Ausfuhr-                        inbegriffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7\" ;\nvergütung gewährt:                                        ,,89.02 Schlepper . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7\";\n,,89.03 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe,\n1. für die an einen ausländischen Abnehmer\nSchwimmbagger, Schwimmkrane und\nim Ausland ausgeführte Werklieferung,\nandere Wasserfahrzeuge, bei denen\ndie in der Herstellung eines Wasserfahr-\ndas Fahren im Vergleich zu ihrem\nzeugs der Zolltarifnummern 89.01 bis 89.03\nVerwendungszweck von untergeord-\n(ausgenommen Sportboote ohne eingebau-\nneter Bedeutung ist; Schwimmdocks 7\"\nten Motor und Schlauchboote), dem Um-\ngestrichen.\nbau eines solchen Wasserfahrzeugs oder\nder Großreparatur an einem solchen Was-                                    Artikel 2\nserfahrzeug in einem Freihafen besteht;\nIn Artikel 5 Abs. 4 des Sechzehnten Gesetzes zur\n2. für die an einen inländischen Abnehmer            Änderung des Umsatzsteuergesetzes vom 26. März\nim Ausland ausgeführte Werklieferung,           1965 (Bundesgesetzbl. I S. 156) wird die Jahreszahl\ndie in der Herstellung eines Seeschiffs,        ,, 1967\" durch die Jahreszahl „ 1969\" ersetzt.\ndem Umbau eines Seeschiffs oder der\nGroßreparatur an einem Seeschiff in einem                                   Artikel 3\nFreihafen besteht.\n(1) Die Vorschriften des Artikels 1 Nr. 1 Buch-\nDie Vergütung bemißt sich nach dem unbe-            staben a und c und des Artikels 1 Nrn. 2 Buchstabe a,\nrichtigten Entgelt. Der Vergütungssatz be-          5 und 6 sind anzuwenden\nträgt 3,8 vom Hundert, wenn es sich um die\nHerstellung oder einen Umbau im Sinne des            1. im Falle der Besteuerung nach vereinnahmten\nAbsatzes 1 Satz 4 handelt; er beträgt 1,8 vom             Entgelten auf die Entgelte, die nach den in Ab-\nHundert, wenn es sich um eine Großreparatur               satz 2 bezeichneten Zeitpunkten vereinnahmt\nhandelt.\"                                                werden,","Nr. 56 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                         711\n2. im Falle der Besteuerung nach vereinbarten Ent-       dem 31. Dezember 1965 bewirkt werden. Soweit bei\ngelten auf die Lieferungen und sonstigen Lei-        Inkrafttreten dieses Gesetzes Steuerfreiheit nach\nstungen, die nach den in Absatz 2 bezeichneten       § 4 Ziff. 29 in der bisherigen Fassung bestand, ist\nZeitpunkten bewirkt werden.                          diese Vorschrift weiter anzuwenden.\nMaßgebend ist die Besteuerungsart, die für den              (4) Die Vorschriften des Artikels 1 Nr. 3, 4 und 9\nUnternehmer an den in Absatz 2 bezeichneten Zeit-        sind auf Ausfuhrvorgänge anzuwenden, die nach\npunkten gegolten hat.                                    dem 31. März 1967 bewirkt werden.\n(2) Die maßgeblichen Zeitpunkte im Sinne des\nAbsatzes 1 sind:                                                                Artikel 4\n1. der 31. März 1965                                       Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\nzu Artikel 1 Nr. 1 Buchstc:1be a und Artikel 1 Nr. 2 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nBuchstabe a;                                         (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechts-\nverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes er-\n2. der 30. September 1965                                lassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des\nzu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c;                      Dritten Uberleitungsgesetzes.\n3. der 31. Dezember 1965\nzu Artikel 1 Nr. 5 und 6 Buchstabe b;                                      Artikel 5\n4. der 31. Dezember 1966                                   Die Vorschriften des Artikels 1 Nr. 2 Buchstaben b\nzu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a.                      und c und des Artikels 1 Nr. 7 und 8 treten mit Wir-\nkung vom 1. Januar 1967 in Kraft; im übrigen tritt\n(3) Die Vorschrift des Artikels 1 Nr. 1 Buch-         dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in\nstabe d ist auf Lieferungen anzuwenden, die nach         Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 23. Dezember 1966\nDer Bundespräsident\nLübke\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für Familie und Jugend\nDr. Bruno Heck\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß","712                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nAnlage zu Artikel 1 Nr. 7\nAnlage 5\n(zu § 7 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes)\nListe der Waren,\ndie einem höheren Ausgleichsteuersatz als 4 vom Hundert unterliegen\nTarif-                                                                                                                                                 Steuersatz\nnummer                                                   Bezeichnung der Waren                                                                             v.H.\naus 05.07    B - II - Bettfedern und Daunen, andere ..................................... .                                                                    6\naus 11.07    Malz, geröstet ........................................................... .                                                                      6\naus 16.01    Würste und dergleichen, aus Fleisch, aus Schlachtabfall oder aus Tierblut, in\nunmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder\nvveniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\naus 16.02     Fleisch und Schlachtabfall, anders zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittel-\nbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger ....                                                                    6\naus 16.04     aus B bis E: Pische, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschlie-\nßungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger ................. .                                                                   6\naus 17.02    B - Glukose und Glukosesirup ............................................. .                                                                      6\naus D - III - Malzzucker             ....................................................                                                        6\n17.04   Zuckerwaren ohne Kakaogehalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              6\n18.05   KakaopuJver, nicht gezuckert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          6\n18.06   Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen . . . . . . . . . . . . . .                                                          6\n19.02    Zubereitungen zur Ernährung von Kindern usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         6\naus 19.04    A - Kartoff elsago . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            6\naus 19.08     Peine Back waren, auch mit beliebigem Gehalt an Kakao, ausgenommen Zwieback                                                                      6\n20.01   Gemüse, Küchenkräuter usw.                                                                                                                        6\naus 20.02     Gemüse und Küchenkräuter, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht, in\nunmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder\nweniger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       6\n20.05    Konfitüren usw.                                                                                                                                  6\naus 20.06    Sämtliche Waren, ausgenommen Fruchtpülpe und Fruchtmark in Fässern oder\nTankwagen (B - II - a - 2 - b - 1, aus B - III - a - 1 und Anmerkung 1) . . . . . . . . . . . .                                                   6\n20.07    Fruchtsäfte usw.         ..........................................................                                                              6\n21.02    Auszüge oder Essenzen aus Kaffee usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                6\naus 21.03     B - Senf                                                                                                                                         6\n21.05    Zubereitungen zur Herstellung von Suppen usw. . ............................ .                                                                   6\n21.07    Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen ......... .                                                                  6\n22.03    Bier .............................................. •. • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · ·                                               6\naus 22.05    A - Schaumwein                                                                                                                                    6\naus 22.09     B - zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen ............... : . . . . . . . . . . . .                                                        6\nC - III - b - 1 - Likör                                                                                                                          6","Nr. 56      Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                                                                         713\nTarif-                                                                                                                                           Steuersatz\nnummer                                             Bezeichnung der Waren                                                                             v.H.\naus C - III - b ·- 2 - a - 2 - andere alkoholische Getränke, ausgenommen Branntwein                                                          6\nC - llI - b - 2 - b - 2 - andere alkoholische Getränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               6\n22.10 Speiseessig                                                                                                                                   6\naus 24.02   A - Zigaretten        ....................................................... • • • • •                                                       6\nB - Zigarren und Zigarillos               ....................................... • . • • • • • • •                                          6\nc: - Rauchtabak      ........................................................... .                                                           6\nD - Kautabak und Schnupftabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        6\n27.06  Teer aus Steinkohle, Braunkohle usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              5\naus 27.07   D - Phenole, Kresole und Xylenole . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         5\n27.08  Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren . . . . . . . . . . . .                                                      5\naus 27.13   aus B - Tl - Parnffin und Wachse aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, gefärbt\noder gedopt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            5\n28.03  Kohlenstoff                                                                                                                                   5\naus 29.06   A - II - KrPsolc, Xylcnole und ihre Salze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             5\naus 29.14   Einbasische Säuren, usw.:\naus A - gesättigte acyclische einbasische Säuren:\nII - Essigsäure, ihre Salze und Ester:\nSämtliche Waren, ausgenommen Athylacetat . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              6\nÄthylacetat (aus c - 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     7\nIII - Essigsäureanhydrid                                                                                                            6\nIV - Halogenide der Essigsäure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          6\nV - Chloressigsäuren, ihre Salze und Ester . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 6\nVI - Bromessigsäuren, ihre Salze und Ester                                                                                          6\naus 29.43   aus B - Maltose                                                                                                                               6\n30.03\nSämtliche Waren                                                                                                                               6\nbis 30.05\n32.08\nSämtliche Waren                                                                                                                               6\nbis 32.10\naus 32.13   A - Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      6\naus 33.04   A - Aromastoffe für die Lebensmittelindustrie, unmittelbar verwendbar                                                                         6\naus B - andere:\nII - mit einem Gehalt an Äthylalkohol von mehr als 5 Gewichtshundert-\nteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\n33.05  Sämtliche Waren\nund 33.06                                                                                                                                                 6\n34.01  Seifen, einschließlich Medizinalseifen ....................................... .                                                              6\nclUS 34.02  Organische grenzflächenaktive Stoffe; grenzflächenaktive Zubereitungen usw.,\nausgenommen wasserlösliche Salze der Naphthensäuren und der Sulfonaphthen-\nsäuren (A - II und A - III) ................................................. .                                                               6\naus 34.04   aus B - zubereitete Wachse:\nII - andere                                                                                                                         5","714                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nTarif-                                                                                                                                             Steuersatz\nnummer                                               Bezeichnung der Waren                                                                             v.H.\n34.06 Kerzen (Lichte) aller Art, usw .............................................. .                                                                 6\n35.03 Gelatine usw.                                                                                                                                   6\naus 35.05  Dextrine usw., ausgenommen Dextrinleime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     6\n36.03 Zündschnüre; Sprengzündschnüre                                                                                                                  6\n37.01\nbis 37.08  Sämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             6\n38.11\nSämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             6\nund 38.12\naus 38.19  Q - IV - h - zubereitete Hilfsmittel für die Spinnstoffindustrie, usw. . . . . . . . . . . . . . .                                              6\naus 39.01  B - Klebebänder (Klebestreifen) usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            6\naus C - Reflexmaterial                                                                                                                          6\naus 39.02   B - Klebebänder (Klebestreifen) usw.                                                                                                           6\naus 39.03  A - Klebebänder (Klebestreifen) usw.                                                                                                            6\n39.07 Waren aus Stoffen der Tarifnrn. 39.01 bis 39.06 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     6\naus 40.05  c1us A - Kc1utschuk mit Zusatz von Ruß oder Kieselsäureanhydrid (sogenannte\nMasterbatches), ausgenommen in Platten, Blättern oder Streifen . . . . . . . .                                                         6\nB - Grnnalien aus vulkanisationsfertigen Mischungen usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               6\n40.06\nbis 40.09  Sämtliche Waren ......................................................... .                                                                     6\n40.10 Förderbänder und Treibriemen aus Weichkautschuk:\nA - nicht in Verbindung mit anderen Stoffen                                                                                                     6\nB - andere:\nFörderbänder aus Weichkautschuk                                                                                                         7\nandere                                                                                                                                  6\naus 40.11  Reifen, auswechselbare Uberreifen, Luftschläuche und Felgenbänder, aus Weich-\nkautschuk, für Räder aller Art, ausgenommen Luftschläuche und Laufdecken für\nFlugzeugräder aus Abs. B und C, ungebraucht, mit folgenden Reifenbezeich-\nnungen: 15,50 - 20, 12,50 - 16, 7,50 - 14, 34 x 9,9, 26 x 6, 11,00 - 12, 14,50, 44\", 17,00 -\n20, 17,00 - 16, 9,00 - 6,33\" ................................................... ·                                                              6\n40.12\nSämtliche Waren ......................................................... .                                                                     6\nbis 40.14\n40.16 Hartkautschukwaren                                                                                                                              6\naus 41.02  Rind- und Kalbleder usw.:\nB - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     7\naus 41.03  Schaf- und Lammleder usw.:\naus B - II - anderes, ausgenommen das in der Anmerkung genannte zugerichtete\nLeder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          7\naus 41.04  Ziegen- und Zickelleder:\naus B - II - anderes, ausgenommen das in der Anmerkung genannte zugerichtete\nLeder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          7","Nr.56      Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                                                                  715\nTaril-                                                                                                                                             Steuersatz\nBezeichnung der Waren                                                                           v.H.\nnurnrn<'r     1\n-- _I_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _' - - - - - -\nLeder aus I li..iu tcn oder Fellen von anderen Tieren usw.:\nB - c.rndcn~s .................................. .                                                                                     6\n41.0(J         Si..imischledcr (Chamoisleder):\nSctmischlcdcr, in rechteckige, quadratische oder ähnliche Form ohne große\nSorgfa11 aus der Tierhaut geschnitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     8\nanderes                                                                                                                           6\n4I.0B          Lackleder und metallisiertes Leder ......................................... .                                                         7\n41.10          Kunsllcder, auf der Grundlage von unzerfasertem oder zerfasertem Leder herge-\ns1.e]l1., usw ................................................................ .                                                       5\n42.01\nSämtliche Waren ......................................................... .                                                            6\nund 42.02\n42fü           Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder Kunstleder:\nA - Bekleidung ........................................................... .                                                            6\nB - Handschuhe, einschließlich Fausthandschuhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             8\nC - anderes Bekleidungszubehör                                                                                                         6\n42.04\nSämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\nbis 42.06\n43.03         Waren aus Pelzfellen                                                                                                                    6\n44.12         Holzwolle; Holzmehl                                                                                                                     6\naus 44.13          A - Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     6\n44.15         Furniertes Holz und Sperrholzplatten, usw.                                                                                              7\n44.16\nund 44.17          Sämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\n44.18         Sogenanntes Kunstholz, aus Holzspänen, Sägespänen, Holzmehl usw. . . . . . . . . . .                                                    7\n44.19\nbis 44.23          Sämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\naus 44.25          A - Griffe für Messerschmiedewaren und Eßbestecke; Fassungen für Besen,\nBürsten und Pinsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        6\naus B - andere:\nI - Hobelkästen, auch mit Keil                                                                                            6\nIII - andere                                                                                                                6\n44.26\nSämtliche Waren ......................................................... .                                                             6\nund 44.27\naus 44.28          Andere Waren, aus Holz hergestellt, ausgenommen Schindeln (B - II - a)                                                                  6\naus 47.01          Halbstoffe:\naus B - Holzzellstoff:\nII - Sulfitzellstoff, ausgenommen solcher des Abs. B - III                                                                  6\naus III - zum Herstellen von künstlichen Spinnstoffen:\naus b - anderer, unter zollamtlicher Uberwachung, ausgenommen\nSulfitzellstoff aus Nadelholz, Sulfatzellstoff und Natron-\nzellstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       6","716                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nTarif-                                                                                                                                  Steuersatz\nBezeichnung der Waren                                                                    v.H.\nnummer\naus C - andc>re:\nans     II - StrohzelJstoff                                                                                              6\naus IlI - Strohzellstoff                                                                                                 6\naus 48 01  Maschinenpapier und Maschinenpappe, usw.:\n!\\ - Papier für Zeitungen und andere periodische Druckschriften, unter zollamt-\nlicher Uberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      6\nB - ZigarPl.l.(!npapier                                                                                                              6\nc1us C - Krnftpflpier und Kraftpappe:\nT ·· Papier zum Herstellen von Papiergarnen, unter zollamtlicher Uber-\nwachung        ........................................................                                              6\naus II - m1dere:\nKraftpapier, ausgenommen Kraft]iner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           8\n- Kra.ftpappe                                                                                              6\nD - Pc1pi<!r rn i L eirn~m Quadratmetergewicht von 15 g oder weniger, zur Verwen-\ndung als Schichl.lr~iger beim Herstellen von Dauerschablonen, unter zollamt-\nlid1er Ulwrw<1chung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      6\nE - andere:\nI - Papier für 1wriodische Druckschriften, unter zollamtlicher Uberwachung . .                                                  8\nTI - andere:\na - Strohpapier und Strohpappe                  ......................................                                      8\nh - Filzpapi(~r, Filzpappe, usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              6\nc: -  gegautschter Preßspan, auch matt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  6\nd - sogenanntes Duplex- und Triplex-Papier, usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  7\ne - echte Japanpapiere                                                                                                      6\nf - andere:\n1 - Banknotenpapier usw.                                                                                              6\n2 - andere:\nDruck- und Schreibpapier, holzfrei                                                                           9\nandere                                                                                                       8\n48.02 Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) ............................. .                                                          6\n48.03 Pergamentpapier, Pergamentpappe usw.                        . ............................ • • • • • • •                              g\n48.04 Papier und Pappe, zusammengeklebt, usw.:\nA - Preßspan, usw.             ........................................................                                               6\nB - andere:\nStrohpappe           ......................................... • • • • • • • · • · · · · · ·                                7\nandere          . ...... . . ... . . . ...... . ... .. .. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .....\n~                                      6\n48.05\nSämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n~                                                                 ~ ~ .. . . . ..      6\nund 48.06\n48.07  Papier und Pappe, gestrichen, usw.:\nA - gestrichen, für Druckmatern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               6\nB - mit Glimmerstaub überzogen ........................................ • , • •                                                      6\nC - mit bituminösen Stoffen jeder Art getränkt, usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..... • •                                    6","Nr. SG   Tag der AusgabE-): Bonn, den 29. Dezember 1966                                                  717\nSteuersatz\nBezeichnung der \\!Va,·en                                                          v.H.\nD - andere:\nl - ~1ewel lt, auch mit aufgeklebter Decke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\nll - andere:\n,1 · Wachspapier und -pappe; usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ......... .                  6\nh - Olpapier oder -pappe; usw.                                                                                 6\nc -   andere:\n1 - qekrcppt, gefältelt, usw.                                                                            6\n2 - andere ·                                                                                             8\n48.0B Fil!Prblöckf) und Filterplatten, aus Papierhalbstoff                                                                      6\n48.09 Banpla!Jen <Tus Papierhalbstoff, usw.:\nA - ganz ocl(!r lc~ilweise aus Holzfasern                                                                                 8\nB ·· andere·                                                                                                             6\n48.10\nSämtlidw '\\Ncnen                                                                                                          6\nbis 48.21\n49.03 Bilderalben, usw.                                                                                                         6\n49.07\nSämtliche Wilren                                                                                                          6\nbis 49.11\nAnmerkung Die in der Vorschrift 8 zu Abschnitt. XI des Zolltarifs genannten in der Freiliste l\nzu Kap. 50 nicht enthaltenen Waren unterliegen dem allgemeinen Ausgleichsteuersatz von\nbis 62     4 v. H., wenn sie zu den dort angegebenen Zwecken unter zollamtlicher Uber-\nwüdrnng verwendet werden.\naus 50.07  Seidengarne usw., in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - Seidengarne                                                                                                           6\nB - Schappeseidengarne                                                                                                    6\n50.09\nSämtliche Waren ......................................................... .                                               6\nund 50.10\naus 51.01  Kunstseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\naus B - künstliche Spinnfäden:\nII - andere:\na - ungezwirnt                                                                                          7\nb - gezwirnt:\n1 - einmal gezwirnt                                                                                 6\n2 - mehrmals gezwirnt                                                                               5\naus 51.03 Kunstseidengarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf, ausgenommen im\nStrang mit einer Lauflänge im Zwirn von 75 000 m oder mehr je kg . . . . . . . . . . . .                                  6\n51.04 Gewebe aus Kunstseide usw.:\nA - Gewebe aus synthetischen Spinnfäden                                                                                   8\nB - GewPhe aus künstlichen Spinnfäden ..................................... .                                             9\n52.02 Gewebe aus Metallfäden, usw. . . . . . . . . . . . . . . . , ............................ .                               6\naus 53.06  Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\naus A - mit einem Anteil an Wolle oder an Wolle und feinen Tierhaaren von\n85 Gewichtshundertteilen oder mehr: gezwirnt, im Strang mit Kreuz-\nhc1spelung, mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g, oder mit. einem","718                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nTarif-                                                                                                                                              Steuersatz\nnummer                                                Bezeichnung der Waren                                                                             V. H.\nbeliebigen Gewicht, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden\nin ~rcwichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das\nGewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt:\n-- roh, mit einer Lauflänge im Zwirn von 10 000 m oder weniger je kg . .                                                              6\ngebleicht, gefärbt oder bedruckt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               6\nB - andere:\ngezwirnt, im Strang mit Kreuzhaspelung, mit einem Gewicht von nicht mehr\nals 125 g, oder mit einem beliebigen Gewicht, sofern der Strang durch\neinen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig· gleiche, abtrennbare Teil-\nstränge un lerleilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g\nbeträgt:\nroh, mit einer Lauflänge im Zwirn von 10 000 m oder weniger je kg . . .                                                             6\ngebleicht, gefärbt oder bedruckt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              6\n5\naus 53.07  Kammgarne ,ms Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, ausgenom-\nmen die in der Anmerkung genannten Kammgarne ........................... .                                                                       6\naus 53.08  Garne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - gezwirnt, im Strang mit Kreuzhaspelung, usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         6\naus I3 - andere, ausgenommen mit einer Feinheitsnummer von Nr. 18 metrisch\noder darüber, in 01 gesponnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              5\naus 53.10  Garne aus Wolle, aus feinen oder groben Tierhaaren oder aus Roßhaar, in Auf-\nmachungen für den Einzelverkauf:\naus A - ungezwirnt:\naus I - aus Wolle:\nb - andere                                                                                                                     6\naus B - gezwirnt:\nSämtliche Waren, ausgenommen Streichgarne aus Wolle, mit einer Lauf-\nlänge im Zwirn von mehr als 10 000 m je kg, roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            6\n53.11 Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren:\nA - mit einem Anteil an diesen Spinnstoffen von 85 Gewichtshundertteilen oder\nmehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     8\nB - andere:\nI - mit Kette ganz aus Kunstseide                                                                                                           6\nII - andere                                                                                                                                  8\n53.12 Sämtliche Waren ......................................................... .                                                                      6\nund 53.13\naus 54.03  Leinengarne und Ramiegarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - Leinengarne, geglättet (poliert) ......................................... .                                                                 6\naus B - I - a - 1 - ungezwirnt, mit einer Lauflänge je kg von 30 000 m oder weniger,\nausgenommen die in der Anmerkung genannten Garne ....... .                                                                  6\n54.04 Leinengarne und Ramiegarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf ......... .                                                                     6\n54.05 Gewebe aus Flachs oder Ramie .......................................... • •                                                                       8\n55.05                                                                                                                                                   6\nSämtliche Waren ...................................................... • • • •\nund 55.06","Nr. 56 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                                                                       719\nTarif-                                                                                                                                      Steuersatz\nnummer                                        Bezeichnung der Waren                                                                             V. H.\n55.07  Drehcrgewebe aus Baumwolle:\nA - mil einem Quadratmetergewicht von 70 g oder weniger:\nI - ganz aus Baumwolle, in Kette und Schuß zusammen auf 1 qcm mit 40 Fäden\noder mehr ......................................................... .                                                          7\nII - andere                                                                                                                         9\nB - andere     ............................................................... •                                                        9\n55.08 Schlingengewebe (Frottiergewebe) aus Baumwolle ........................... .                                                             8\n55.09 Andere Gewebe aus Baumwolle ........................................... .                                                                9\naus 56.01 Zellwolle, weder gekrempelt noch gekämmt:\nB - künstliche Spinnfasern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           7\n56.04 Zellwolle und Abfälle von Kunstseide oder Zellwolle, usw .................... .                                                          6\n56.05 Garne aus Zellwolle usw., nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - aus synthetischen Spinnfasern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    8\nB - aus künstlichen Spinnfasern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 9\n56.06 Garne aus Zellwolle usw., in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\nA - aus synthetischen Spinnfasern ......................................... .                                                            8\nB - aus künstlichen Spinnfasern                                                                                                          6\n56.07  Gewebe aus Zellwolle:\nA - aus synthetischen Spinnfasern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   8\nB - aus künstlichen Spinnfasern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 9\naus 57.05  Hanfgarne:\naus A - nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:\naus I - geglättet (poliert), ausgenommen mit einer Lauflänge von mehr\nals 500 m . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    6\nB - in Aufmachungen für den Einzelverkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           6\n57.06  Jutegarne                                                                                                                               5\n57.08\nund 57.09  Sämtliche Waren ......................................................... .                                                             6\n57.10  Gewebe aus Jute:\nroh, ungemustert                                                                                                                    5\nandere                                                                                                                               6\n57.11\nund 57.12  Sämtliche Waren ......................................................... .                                                              6\n58.01\nbis 58.03  Sämtliche Waren ......................................................... .                                                              6\n58.04  Samt, Plüsch, Schlingengewebe usw.:\nA - aus synthetischen Spinnstoffen                                                                                                       6\nB - aus anderen Spinnstoffen:\nI - aus Wolle oder Tierhaaren:\nEpingle aus Wolle ............................................. .                                                          8\nandere                                                                                                                     6","720                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nTarif-                                                                                                                                            Steuersatz\nnummer                                              Bezeichnung der Waren\nv.H.\nII - aus Baumwolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               8\nIII - aus anderen Spinnstoffen                                                                                                            6\n58.05\nbis 58.07  Sämtliche Waren ......................................................... .                                                                    6\n58.08  Tülle und geknüpfte Netzstoffe, ungemustert:\nA -Tülle ................................................................. .                                                                   6\nB - geknüpfte Netzstoffe:\n-     aus synthetischen Spinnstoffen                                                                                                     7\n-     andere                                                                                                                              6\n58.09\nund 58.10  Sämtliche Waren ......................................................... .                                                                   6\n59.02\nSämtliche Waren ......................................................... .                                                                   6\nund 59.03\naus 59.04  Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, ausgenommen Bindfäden aus Banf,\ngeglättet, auf Spulen, Rollen, Karten oder ähnlichen Unterlagen, mit einer Lauf-\nlänge von mehr als 500 m ................................................. .                                                                  6\n59.05  Netze aus Waren der Tarifnr. 59.04, usw.:\nA - Fischernetze, auch abgepaßt:\nI - aus pflanzlichen Spinnstoffen                                                                                                      6\nII - aus anderen Spinnstoffen:\naus synthetischen Spinnstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          7\nandere                                                                                                                          6\nB - andere:\naus synthetischen Spinnstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         7\naus anderen Spinnstoffen                                                                                                           6\n59.06\nbis 59.09  Sämtliche Waren ......................................................... .                                                                   6\n59.10  Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbelag usw.:\nFußbodenbelag aus einem Grund aus Filz mit aufgetragener Deckschicht aus\nPolyvinylchlorid, auch zugesdmitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           7\nandere      ................................................................                                                              6\n59.11\nbis 59.16  Sämtliche Waren ......................................................... .                                                                   6\n59.17  Technische Gewebe und Gegenstände des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen:\nA - Gewebe, Filze und mit Filz belegte Gewebe, usw.                                                                                           6\nB - Müllergaze, auch fertiggestellt:\nI - aus Seide oder Schappeseide                                                                                                         6\nII - aus anderen Spinnstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      7\nC - gewebte sogenannte Filztuche, usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             6\nD - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6","Nr. 56 ---- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                                                                        721\nTarif-                                                                                                                                        Steuersatz\nnummer                                          Bezeichnung der Waren\nv.H.\n60.01  Gewirke uls Mcterwure, usw.:\nA - aus Wolle oder feinen Tierhaaren                                                                                                       7\nB - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ......................... .                                                           8\nC - aus anderen Spinnstoffen               ............................................. .                                                 6\n60.02  Handschuhe aus Gewirken, usw. . .......................................... .                                                               8\n60.03  Strümpfe, Unlc~rziehstrümpfe, Socken, usw.:\nA - aus Seide, Schappeseide usw ............................................ .                                                             6\nB - aus synthetischen Spinnstoffen                                                                                                        6\nC - aus anderen Spinnstoffen:\naus Wolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     7\nandere                                                                                                                            6\n60.04  Unterkleidung aus Gewirken, usw.:\nA- aus Wolle oder feinen Tierhaaren                                                                                                        6\nB - aus Bcrnmwolle                                                                                                                         6\nC - aus anderen Spinnstoffen:\nHemden für Männer und Knaben, aus synthetischen Spinnstoffen . . . . . . . .                                                      7\nandere                                                                                                                            6\n60.05  Oberkleidung, Bekleidungszubehör und andere Wirkwaren, usw.:\nA - Oberkleidung und Bekleidungszubehör:\nI - aus Wolle, feinen Tierhaaren, usw.:\naus Wolle      ..................................................... .                                                         7\nandere                                                                                                                         6\nII - aus anderen Spinnstoffen ........................................... .                                                            6\nB - andere Wirkwaren ..................................................... .                                                               6\n60.06  Gummielastische Gewirke und kautschutierte Gewirke, usw. . ................ .                                                              6\n61.01  Oberkleidung für Männer und Knaben ..................................... .                                                                 7\n61.02  Oberkleidung für Frauen, Mädchen und Kleinkinder                                                                                           6\n61.03\nSämtliche Waren ......................................................... .                                                                7\nund 61.04\n61.05  Taschentücher und Ziertaschentücher:\nA- ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen usw.                                                                                              6\nB - andere:\nI - aus Seide, Schappeseide oder Bouretteseide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   6\nII - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      6\nTII - aus anderen Spinnstoffen:\naus Baurnwolle ................................................. .                                                            8\naus Flachs ..................................................... •                                                            7\nandere                                                                                                                        6\n61.06  Sämtliche \\!\\Taren ................................ : ........................ .                                                           6\nbis 61.11","722                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nTarif-                                                                                                                                         Steuersatz\nnummer                                           Bezeichnung der Waren                                                                            v.H.\n62.01 Decken:\nA - mit elek lrisdwr Heizvorrichtung                                                                                                        6\nB - andere:\naus Zellwolle                                                                                                                      9\nandere                                                                                                                             6\n62.02 Bettwäsche, Tischwäsche usw.:\nBettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege                                                                                        8\nandere                                                                                                                                  6\n62.03  Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken ................................. .                                                                  6\n62.04  Planen, Segel, Markisen, Zelte und Zeltlagerausrüstungen:\nLuftmatratzen ......................................................... .                                                               7\nandere                                                                                                                                  6\n62.05  Andere f ertiggcstellte Waren aus Spinnstoffen ............................. .                                                              6\n64.01  Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff ........... .                                                              6\n64.02  Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder; usw ...................... .                                                               8\n64.03                                                                                                                                              6\nbis 64.06  Sämtliche Waren ......................................................... .\n65.01  Hutstumpen aus Filz, usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 6\naus 65.02  Hutstumpen und Hutrohlinge, die, ohne teilweise oder ganz geformt zu werden,\nüblicherweise als Kopfbedeckung getragen werden (z.B. als Strand- oder Ernte-\nhüte); andere Hutstumpen und Hutrohlinge, geflochten usw., ausgenommen aus\nStroh, Bast, Binsen, Schilf, Alfa, Raffia, Sisal, Holzspan oder anderen, nicht ver-\nsponnenen pflanzlichen Stoffen, auch miteinander gemischt, ferner aus Papier-\nstreifen, auch lackiert oder bestrichen, auch in beliebigem Verhältnis mit den\nvorgenannten Stoffen gemischt ............................................. .                                                               6\n65.03  Hüte und andere Kopfbedeckungen, aus Filz, usw.:\nA- nicht ausgestattet                                                                                                                       6\nB - ausgestattet:\nI - aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz:\na - für Männer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         6\nb - für Frauen und Kinder:\n1 - mit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück . . . . . . . . . . . .                                                 6\n2 - andere                                                                                                                     7\nII - andere:\na - für Männer                                                                                                                     6\nb - für Frauen und Kinder:\n1 - mit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück . . . . . . . . . . . .                                                 6\n2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     7\naus 65.04  Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten usw.:\naus A- nicht ausgestattet, ausgenommen nicht ausgestattete Hutstumpen, die wie\nHüte zu behandeln sind, aus Stroh, Bast, Binsen, Schilf, Alfa, Raffia, Sisal,\nHolzspan oder anderen, nicht versponnenen pflanzlichen Stoffen, auch mit-\neinander gemischt, ferner aus Papierstreifen, auch lackiert oder bestrichen,\nauch in beliebigem Verhältnis mit den vorgenannten Stoffen gemischt . . . .                                                       6","Nr. 56       Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                                                           723\nTarif-                                                                                                                              Steuersatz\nnummer                                             Bezeichnung der Waren                                                                V. H.\n----------------------\nB - ausgestattet:\nI - für Männer                                                                                                             6\nII - für Frauen und Kinder:\na - mit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück                                                                 6\nb - andere:\nStrohhüte                                                                                                     7\nandere                                                                                                        6\n65.05  1Iüte und andere Kopfbedeckungen usw.:\nA- Fez, Chechias und ähnliche orientalische Kopfbedeckungen . . . . . . . . . . . . . . . .                                      6\nB - Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                6\nC - Helme aus Kork, usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\nD - andere Kopfbedeckungen aus Geweben, usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         6\nE - andere:\nI - mit eirnm1 Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück                                                                     6\nII - andere:\nausgestattet, für Frauen und Kinder ............................. • . •                                            7\nandere     . . . ... . . . .. .. .. .. . \" .. . . .. .. . . .. . . .. ~ . .. . . .. . . . . . . .. ... .. ..       6\n65.06                                                                                                                                   6\nund 65.07  Sämtliche Wcuen\n66.01  Regcnschirmo und Sonnenschirme usw ............................. •. • • • • • · • •                                              7\n66.02\nSämlliche Waren ......................................................... .                                                      6\nund 66.03\naus 67.01  B - I - Bettfedern und Daunen, gebleicht, nicht gefärbt ....................... .                                                6\naus C - Waren aus Vogelbälgen, anderen Vogelteilen, Federn, Teilen von Federn\noder Daunen, ausgenommen montierte Federn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             6\naus 67.02  aus A- künstliche Blumen, Blätter und Früchte sowie Teile davon:\nII - andere                                                                                                           6\nB - Waren aus künstlichen Blumen, Blättern oder Früchten                                                                         6\n67.04\nSämtliche Waren ......................................................... .                                                      6\nund 67.05\naus 68.02  aus A- Platten und dergleichen, zum Abdecken von Möbeln ................. .                                                      6\naus 68.13  A - bearbeiteter Asbest ................................................... .                                                    6\naus B - Waren aus Asbest:\nI - Wand\".' und Bodenplatten, auf der Grundlage von Asbest, usw.                                                    6\nII - a - Gewebe        ....................................................                                          6\nII - c - Schnüre, Seile, Geflechte und Dichtungsstreifen . . . . . . . . . . . . . . . .                             6\nIII - andere      ........................................................                                            6\naus C - Sämtliche Waren, ausgenommen Gemische auf der Grundlage von Asbest\noder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumkarbonat, alle diese\nGemische mit einem Asbestgehalt von 15 Gewichtshundertteilen oder\nweniger, und Waren aus solchen Gemischen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          6\n68.14  Reibungsbeläge usw.             . ............................................... • • • • • •                                    6","724                                          Bundesg(~selzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nTarif-   1                                                                                                                                                 Steuersatz\nnurnmer    1\nBezeichnung der Waren                                                                                v.H.\n--1\n69.0l      Würrneisolicrendc Steine, Platten, Fliesen usw. . . . . . . . . . . . . . . . ............. .                                                       5\n69.10      Ausgüsst>, Wdschbccken, usw .............................................. .                                                                        6\nclllS  70.04     Ccgoss<'Il<'S odc!r qcwalzlPs Flachglas usw., ausgenommen Spiegelrohglas ..... .                                                                    6\n70.05     Cczoneiws odc'r q<'blasencs Flachglas, usw.                                                                                                         6\n70.07\nSJmllidw Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    6\nbis 70.18\naus 70.19        J\\ - 11 - Nc1dli:llmrnngFn von echten Perlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                6\n70.20                                                                                                                                                         6\nSJml.lichc WarPn\nund 70.21\naus 71.12        SJmlJ ichc \"\\t\\laren, ausgenommen Scharniere aus Silber, auch vergoldet oder aus\nbis 71.14        SiJbcrplattierungen und Scharniere aus Gold oder Goldplattierungen . . . . . . . . . .                                                              6\n71.16     Phantasieschmuck                                                                                                                                    6\n73.01     Roheisen usw.                                                                                                                                       7,5\nans 73.02        Ferrolegierungen:\nA- Ferromangan:\nI - mit einem Ger1alt an Kohlenstoff von mehr als 2 Gewichtshundertteilen                                                                    7,5\nlI - anderes                                                                                                                                   9\nC - Fcrrosilizium                                                                                                                                   6\nE - I - Ferrochrom                                                                                                                                  9,5\nE - II - Ferrosiliziumchrom                                                                                                                        10\naus F - Ferrotitan                                                                                                                                  9\naus G - Fcrrowolfram                                                                                                                                6\nH- Ferromolybdän                                                                                                                                    6\n- Ferrovanadin                •••••••••••••••••••••                      §   ••••••••••••••••••••••••••••••••\n9\naus J - andere:\nII - Ferrosiliziumaluminiumkalzium                                                                                                     8\naus III - Ferroniob; Ferroniobtantal                                                                                                   8\n73.06     Rohluppen, Rohschienen, Rohblöcke usw. . .................................. •                                                                       8,5\n73.07     Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen usw.:\nA- Vorblöcke (Blooms) und Knüppel:\nI - gewalzt:\nVorblöckf: (Blooms)               ............................... • • • • • • • • • • • • • • ·                                     8\nKnüppel ..................................... •. • • • • • • • • • · · · · · · · · ·                                                8,5\nII - geschmiedet        ...................................... • • . • • • • • • • • • • • · · · ·                                             8\nB - Brammen und Pldl.inen:\nI - gewalzt:\nBrammen                                                                                                                             8\nPlatinen                                                                                                                            9\nIT - geschmiedet       • • • • • .. • • • • • • • • • • • • • • • • •   • • \" • • ~ • ~ ~ • • • • • • • • • • • 0 • • • • • • • • • ~ • •\n8","Nr. 56      Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                                                               725\nTarif-                                                                                                                                              Steuersatz\n1\nBezeichnung der Waren                                                                         v.H.\n__\nn_u_rn_rr_H_~r___\nC - Schrn iedel1dlbzcug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     8\n73.08          Wi!rmbreiUrnnd           dllS S1c1hl, in Rollen     ...................................... .                                            9\n73.09          Brcil Ilachslab 1                                                                                                                       8,5\n73.10          SLc1hsLcd1l,     Wdrm    uc~wi:IIZL, usw.:\n/\\ - mir wMm w'walzt oder nur warm stranggepreßt:\n1-W·alzdrahL             ...................................................... .                                                8\n1I - Stabstah 1, massiv                                                                                                           9\nUI  „  Jiohlhohrerstäbe                                                                                                            9\nB - nur r1eschmiedcd ...                                                                                                                8\nC- nur kc1 lt lH:r~JesLellt oder kalt fertiggestellt                                                                                    9\nD- plaLLierl o<for mit. Oberflächenbearbeitung:\nI- nur plattiert:\na - WiHm gewalzt oder warm stranggepreßt:\n1. - Walzdraht        ....................................................                                               8\n2 - andere         ......................................................                                                9\nb - kall lwrgestellt oder kalt fertiggestellt                    ........ ...................                                9\n11- andere                                                                                                                         9\n73.11          Profile aus SLahl, usw.:\nA-Profile:\nT - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\na - U-, 1- oder Fl-Profile mit einer Höhe von:\n1 - weniger als 80 mm                                                                                                 9\n2 - 80 mm oder mehr                                                                                                    8,5\nb - andere Profile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      9\nII - nur geschmiedet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      8\nIII - nur ka H hergestellt oder kalt fertiggestellt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        9\nIV - plalliert oder mit Oberflächenbearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             9\nB - Spundwandstahl                ......................................................                                                7,5\n73.12          Bandstahl, warm oder kalt gewalzt:\nA- nur warm qewalzt, auch entzundert (dekapiert)                                                                                        9\nB - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert):\nI - in Rollen, zum Herstellen von Weißband unter zollamtlicher Uberwachung                                                        9\nII- anderer                                                                                                                        9,5\nC - plattiert, ülwrzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung:\nI - versilbert, vergoldet oder platiniert ................................. .                                                    9,5\nII - emamiert                                                                                                                     9,5\nIII - verzinnt                                                                                                                     9\nIV - verzinkl oder verbleit                                                                                                        9\nV - anderer:\na - nur plaltiert:\n1 - warm gewalzt                                                                                                      9","726                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nTarif-                                                                                                                                           Steuersatz\nnummer                                            Bezeichnung der VVaren\nv.H.\n2 - kalt gewalzt                                                                                                               9,5\nb - anderer                                                                                                                        9,5\nD- anders bearbeitet:\n-    warm gewalzt         ......................................................                                                          9\n-    kalt gewalzt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         9,5\n73.13 Bleche aus Stahl, warm oder kalt gewalzt:\nA- Elektrobleche ......................................................... .                                                                  9,5\nB - andere Bleche:\nI - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer Dicke:\na - von 3 mm oder mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     8,5\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            9,5\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als 2 mm . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             9,5\nd - von weniger als 0,50 mm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        9,5\nII - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer Dicke:\na - von 3 mm oder mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     8,5\nb - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          9,5\nc - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als 2 mm . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             9,5\nd - von weniger als 0,50 mm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        9,5\nIII - nur glänzend gemacht, poliert oder hochglanzpoliert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         9,5\nIV - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung:\na - versilbert, vergoldet oder platiniert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          8\nb - emailliert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       8\nc - verzinnt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       9,5\nd - verzinkt oder verbleit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 9,5\ne - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     9,5\nV - anders bearbeitet:\na - nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten:\n1 - versilbert, vergoldet oder platiniert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             8\n2 - emailliert                                                                                                                 8\n3 - andere                                                                                                                     9,5\nb - andere, ausgenommen nur durch Walzen verformte Bleche . . . . . . . . . .                                                      9,5\n73.14 Draht aus Stahl, usw. . .................................................... .                                                                9\naus 73.15 Qualitätskohlenstoffstahl und legierte Stähle, usw.:\nA- Qualitätskohlenstoff stahl:\nI - Rohblöcke (Ingots), usw.:\na - geschmiedet                                                                                                                  8\nb - andere:\n1 - Rohblöcke (Ingots)                                                                                                       8,5\n2 - Vorblöcke (Blooms), usw.:\n-   Vorblöcke (Blooms), Brammen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                8\nKnüppel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            8,5\nPlatinen                                                                                                             9","Nr. 56 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                                                                          727\nTarif-                                                                                                                                         Steuersatz\nnummer                                           Bezeichnung der Waren                                                                             v.H.\nII - Schmiedehalbzeug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                8\nIII - Warmbreitband in Rollen; Breitflachstahl:\na - Warmbreitband in Rollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       9\nb - Breitflachstahl                                                                                                               8,5\nIV - Stabstahl usw.:\na - nur geschmiedet                                                                                                               8\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\nWalzdraht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            8\nandere                                                                                                                   9\nc - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt                                                                                 9\nd - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung:\n- nur plattiert:\na - warm gewalzt oder warm stranggepreßt:\n-  Walzdraht ........................................... .                                                           8\n-  andere                                                                                                            9\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ..................... .                                                    9\n2 - andere                                                                                                                    9\nV - Bandstahl                                                                                                                          9,5\nVI - Bleche:\na - nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert):\n-    mit einer Dicke von 3 mm oder mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   8,5\n-    mit einer Dicke von weniger als 3 mm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     9,5\nb - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer Dicke:\n1 - von 3 mm oder mehr                                                                                                        8,5\n2 - von weniger als 3 mm                                                                                                      9,5\nc - plattiert, überzogen, usw.                                                                                                    9,5\nd - anders bearbeitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               9,5\nVII - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte für die Elektro-\ntechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     9\naus B - legierte Stähle:\naus I - Rohblöcke (Ingots), usw.:\na - geschmiedet                                                                                                          8\naus b - andere:\naus 1 - Rohblöcke (Ingots):\nb - andere                                                                                        8,5\n2 - Vorblöcke (Blooms), usw.:\n-     Vorblöcke (Blooms), Brammen                                 ..................                      8\n-     Knüppel             ......................................                                          8,5\n-     Platinen            ......................................                                          9\nII - Schmiedehalbzeug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  8\nIII - Warmbreitband in Rollen; Breitflachstahl:\na - Warmbreitband in Rollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         9\nb - Breitflachstahl ......................................... ' ....                                                        8,5","728                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nT,iriif-                                                                                                                                           Steuersatz\nn lllll /ll('l                                       Bezeichnung der ·vvaren\nv.H.\nIV - Sli:ibslahl usw. und Profile:\na -  nur geschmiedet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             9\nb - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:\n1 - Walzdraht                                                                                                       8\n2 - Stabstahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       9\n] - Profile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     9\nc - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt                                                                        9\nd -- plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung:\n- nur plattiert:\na   warm gewalzt oder warm stranggepreßt:\n1 - gelochte Profile ................................... .                                                  9\n2 - andere:\nWalzdraht                                                                                            8\nandere                                                                                               9\nb - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ................. .                                               9\n2 - andere                                                                                                          9\nV - Bandstahl                                                                                                                 9,5\nVI - Bleche:\nä -  Elektrobleche\nb - andere Bleche:\n- nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert):\nmit einer Dicke von 3 mm oder mehr ................. .                                                      8,5\nmit einer Dicke von weniger als 3 mm ............... .                                                      9,5\n2 - nm kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer Dicke:\na - von 3 mm oder mehr ................................. .                                                      8,5\nb - von weniger als 3 mm                                                                                        9,5\n3 - plattiert, überzogen, usw.                                                                                      9,5\n4 - anders bearbeitet ....................................... .                                                     9,5\nVII ·· Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte für die\nElektrotechnik ............................................... .                                                         9\n73.16       Oberbc1 umcJteriaJ für Bahnen, aus Eisen oder Stahl usw.:\nA - Schienen:\nI - Stromschienen mit einem Leiter aus NE-Metall ....................... .                                                           6\nII - andere                                                                                                                           8\nB - Leitschienen ........................................................... .                                                            8\nC - Zahnstangen .......................................................... .                                                              8\nD - Bahnschwellen ........................................................ .                                                              8\nE - Laschen und Unterla~Jsplatten . . . ....................................... .                                                         8\nF - andere                                                                                                                                6\n73.18        Rohre (einschließlich Rohrluppen) aus Stahl, usw.:\nA- gerade und von glPichmäßiger Wanddicke:\nI - roh, nahtlos, usw.       ...................................................                                                     8,5","Nr. 5(i       Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                                                                     '129\nTarit-                                                                                                                                              Steuersatz\nBezeichnung der Waren\nnunrn1cr                                                                                                                                                v.H.\n1I - ,rndere:\nc1 - mit einer Länge von höchstens 4,50 m, usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       8,5\nb - 2mdere:\n1 - roh:\nc1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\n1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 bis 1, 15 Gewichts-\nhundertteilen usw.                                                                                               8,5\n2 - undere:\ngeschweißt                                                                                                   9,5\nandere        ..............................................                                                 8,5\nb - aus anderem Stahl:\n1 - gegossen oder gepreßt                                                                                            8,5\n2 - nahtlos, warm gezogen, gewalzt oder kalt gezogen . . . . . . . . . .                                             8,5\n3 - stumpf oder überlappt geschweißt, usw.                                                                           9,5\n4 - mit einfach aneinander gelegten Rändern, usw. . . . . . . . . . . . .                                            8,5\n5 - genietet, genagelt, gehakt, auch gelötet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 8,5\n2    bearbeitet:\na - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl:\ngeschweißt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          9,5\nandere                                                                                                          8,5\nb - aus anderem Stahl:\n1 - geschweißte Gewinderohre (nicht kalt gezogen) mit einer\n1\nNennweite von            /4  bis 4 Zoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             9,5\n2 - nahtlose, warmgewalzte Gewinderohre mit einer Nennweite\nvon 1/ 4 bis 4 Zoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             8,5\n3 - genietet, genagelt, gehakt, auch gelötet                                                                         8,5\n4 - andere:\ngeschweißt                                                                                                   9,5\nandere                                                                                                       8,5\nB - andere:\nI - 2rns legiertem Stahl oder Qualitätskohlenstoffstahl:\ngeschweißt                                                                                                                      9,5\nandere                                                                                                                          8,5\nfJ - aus anderem Stahl:\na - ~Jeschweiflte Gewinderohre (nicht kalt gezogen) mit einer Nennweite\nvon 1 /,1 bis 4 Zoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        9,5\nh - nahtlose, wanngewalzte Gewinderohre mit einer Nennweite von 1/ 4 bis\n4 Zoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    8,5\nc - genietet, genagelt, gehakt, auch gelötet                               ............................                               8,5\nd - andere:\ngeschweißt                                                                                                                 9,5\ncmdere                                                                                                                     8,5\n73.19   Druckrohrleitungen aus Stahl, usw .......................................... .                                                                 6","730                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nTarif-                                                                                                                                              Steuersatz\nnummer                                               Bezeichnung der Waren                                                                              v.H.\n73.20 Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke usw.:\nA - aus Gußeisen         ..........................................................                                                              6\nB - aus schmiedbarem Guß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     6\nC - aus Stahl, ausgenommen Stahl guß:\nI - geschmiedet                                                                                                                             6\nII - andere:\nRohrbogen                                                                                                                           8,5\nandere                                                                                                                              6\n73.21\nbis 73.23  Sämtliche Waren                                                                                                                                  6\n73.24 Druckbehälter aus Eisen oder Stahl usw.:\nStahlflaschen                                                                                                                                8,5\nandere                                                                                                                                       6\n73.25\nbis 73.31  Sämtliche Waren ......................................................... .                                                                      6\n73.32 Bolzen und Muttern usw.:\nA - ohne Gewinde                                                                                                                                 6\nB - mit Gewinde:\nI - aus vollem Material gedrehte Schrauben und Muttern, usw.                                                                                6\nII - andere:\nroh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     7\nandere                                                                                                                              6\n73.33\nSämtliche      Waren                                                                                                                             6\nbis 73.39\n73.40 Andere Waren aus Eisen oder Stahl:\nA - aus Gußeisen                                                                                                                                 6\nB - andere:\nI - aus Blech, Bändern oder Rohren, aus Stahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     6\nII - aus Draht, Drahtgeflechten oder Drahtgeweben, aus Stahl . . . . . . . . . . . . . .                                                   6\nIII - andere:\na - roh:\n1 - aus schmiedbarem Guß                          ......................................                                          6\n2 - andere:\na - Schmiedestücke                                                                                                             8\nb - andere                                                                                                                    6\nb - bearbeitet:\n1 - aus schmiedbarem Guß                                                                                                           6\n2 - andere:\na - Schmiedestücke                                                                                                             8\nb - andere                                                                                                                     6\n74.03 Sä1ntliche Waren ......................................................... .                                                                      6\nbis 74.05\n74.07                                                                                                                                                   6\nSämtliche Waren ......................................................... .\nbis 74.19","Nr. 56 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                                                                      731\n- - - - - - - -----------------------------------------------\nTarif-                                                                                                                                     Steuersatz\nnummer                                        Bezeichnung der Waren                                                                            v.H.\naus 75.02   Draht aus Nickel, massiv                                                                                                               6\naus 75.03   A - I - Folien aus Nickel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      6\n75.04  Rohre (einschließlich Rohlinge), Hohlstangen usw., aus Nickel                                                                          6\n75.06  Andere Waren aus Nickel                                                                                                                 6\n76.02\nbis 76.04  SämLliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\n76.06\nbis 76.16\nSämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\naus 77.02  Draht, Bleche, Tafeln, Bänder, Rohre, Hohlstangen, aus Magnesium . . . . . . . . . . . .                                                6\n77.03  J\\ndcre Waren aus Magnesium                                                                                                             6\naus 77.04  B - Beryllium, verarbeitet                                                                                                              6\n78.02\nbis 78.06  Sämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\n79.02  Stäbe, Profile und DraU, aus Zink, massiv                                                                                               6\n79.04\nSämtliche Wan:~n ......................................................... .                                                            6\nbis 79.06\naus 80.04  A - Blattmetall, Folien und dünne Bänder, aus Zinn                                                                                      6\n80.05\nund 80.06  Sämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\naus 81.01  c1us Bund aus C - Wolfram, verarbeitet, ausgenommen Stäbe (Stangen), gehäm-\nmert, gewalzt oder gezogen; Profile; Tiegel; Draht, dessen\ngrößte Querschnittsabmessung 1 mm oder mehr beträgt; Bleche,\nPlatten, Bänder und Blättchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           6\naus 81.02  aus Bund aus C - Molybdän, verarbeitet, ausgenommen Stäbe (Stangen), gehäm-\nmert, gewalzt oder gezogen; Profile; Tiegel; Draht, dessen\ngrößte Querschnittsabmessung 1 mm oder mehr beträgt; Bleche,\nPlatten, Bänder und Blättchen ............................. .                                                      6\naus 81.03  aus Bund aus C - Tantal, verarbeitet, ausgenommen Stäbe (Stangen), gehämmert,\ngewalzt oder gezogen; Profile, Bleche, Platten und Bänder ....                                                     6\naus 81.04  aus B - II - Fertigwaren aus Cadmium                                                                                                   6\naus J - II - Fertigwaren aus Antimon                                                                                                    6\n82.01  A- Spaten, Schaufeln und Ha_cken aller Art; Gabeln, Rechen, Schaber:\nSpaten und Schaufeln aller Art ....................................... .                                                      7\nandere                                                                                                                          6\nB - Axte, Beile, Häpen, Keile usw. . ........................................ .                                                         6\nC - Sensen, Sicheln, Heu- und Strohmesser ................................. .                                                           6\nD - andere                                                                                                                              6\n82.02\nSämtliche Waren                                                                                                                         6\nbis 82.10\naus 82.11  Sämtliche Waren, aus9enommen unfertige Klingen für sogenannte Sicherheits-\nRasiernppa rcite, einschließlich Rohlinge im Band (B - I - a) ..................... .                                                   6","732                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\n1\nTarjf- . ··1                                                                                                                            Steuersatz\nnurnmer                                      Bezeichnung der Waren                                                                          v.H.\n82.12\nbis 82.15         Sämtliche     Waren                                                                                                           6\n83.01\nbis 83.12         Sämtliche Waren                                                                                                               6\n83.13       A- Kronenverschlüsse                                                                                                           7\nB - Flaschenkapse]n                                                                                                            6\nC - andere                                                                                                                     6\n83.14\nSämllidw Waren ......................................................... .                                                     6\nund83.15\n84.01\nSämtliche Waren ......................................................... .                                                    6\nbis 84.05\naus 84.06        Kolbenverbrennungsmotoren:\nA- Kraftfahrzeugmotoren usw.                                                                                                   6\nC - Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge                                                                                        6\nD - andere Motoren                                                                                                             6\naus E - Teile:\nII - von anderen Motoren                                                                                              6\n84.07        Wasserturbinen usw. . .................................................... .                                                   6\naus 84.08        Andere Motoren und Kraftmaschinen:\naus B - Gasturbinen:\nII - andere                                                                                                           6\nC - andere Motoren und Kraftmaschinen                                                                                          6\naus D - Teile:\nII - andere                                                                                                           6\n84.09\nbis 84.14        Sctmtliche Waren ......................................................... .                                                   6\n84.15        Maschinen, Apparate, Geräte und Einrichtungen zur Kälteerzeugung, usw:\nA- Kühlschränke und andere Kühlmöbel mit einer Anlage zur Kälteerzeugung,\nusw.                                                                                                                       6\nB - andere                                                                                                                     7\n84.16        Kalander und Walzwerke, usw.:\nA- Walzen aus Stahl, geschmiedet und nachträglich gehärtet, nicht graviert ..... .                                             8\nB - andere Waren                                                                                                               6\n84.17\nSämtliche Waren                                                                                                                6\nbis 84.37\n84.38        Hilfsmaschinen und -c1pparale für Maschinen der Tarifnr. 84.37 usw.:\nA- Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Tarifnr. 84.37 ....                                                          6\nB - Teile und Zubehör für Maschinen oder Apparate der Tarifnr. 84.36:\n--- Kratzenbescbläge (einschließlich Sägezahndrahtbeschläge)                               ..............                  8\n--- andere                                                                                                                 6\nC - Teile und Zubehör für Maschinen oder Apparate der Tarifnr. 84.37 usw.:\nSämtliche Wan~n, c1usgenommen Webschützen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              6\n-- Webschützen (aus C - I) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     8","Nr. S6   Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                                                               733\nTurif-                                                                                                                               Steuersatz\nnummer                                     Bezeichnung der Waren                                                                         v.H.\n84.39\nbis 84.42   Sämtliche Waren                                                                                                                  6\naus 84.43  Konverter, Gießpfannen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder\nandere metallurgische Betriebe ........................................... .                                                      6\n84.44  Walzwerke und vValzenstraßen, für Metalle; Walzen hierfür:\nA- Walzwerke, usw.                                                                                                                6\nB - andere:\nI - Walzen aus Stahl, geschmiedet und nachträglich gehärtet, nicht graviert ..                                             8\nII - andere Waren                                                                                                            6\n84.45\nSämtliche Waren                                                                                                                   6\nbis 84.50\n84.56\nSämtliche Waren                                                                                                                   6\nbis 84.58\naus 84.59  Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, in Kapitel 84 anderweit weder\ngenannt noch inbegriffen, ausgenommen Kernreaktoren und Teile davon (B) ... .                                                     6\n84.61  Armaturen und ähnliche Apparate usw .................................... .                                                        6\naus 84.62  aus B - kalibrierte Stahlkugeln                                                                                                  6\n84.63\nund 84.64  Sämtliche Waren ......................................................... .                                                      6\n84.65  Teile von Maschinen, Apparaten oder mechanischen Geräten, usw.:\nA- aus vollem Material gedrehte Stücke aus unedlen Metallen, usw.                                                                6\nB - andere:\nI - aus Eisen oder Stahl:\na - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß                                                                                  6\nb - aus Stahl, ausgenommen Stahlguß, mit einem Stückgewicht:\n1 - von 250 kg oder weniger         ......................................                                          6\n2 - von mehr als 250 kg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    8\nII - aus anderen Stoffen                                                                                                      6\n85.01\nbis 85.08  Sämtliche Waren ......................................................... .                                                       6\n85.09  Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte, usw.:\nA- Beleuchtungsgeräte, andere als die der Tarifnr. 85.08:\nI - für Kraftfahrzeuge    ..................................................                                                6\nII - für Fahrräder                                                                                                            7\nB - Signalgeräte zum Geben von hörbaren Signalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              6\nC - andere       ................................................................                                                 6\n85.10  Sämtliche Waren ......................................................... .                                                       6\nbis 85.28\n86.01  Sämtliche Waren ..................................................... • • • • •                                                   6\nbis 86.08","734                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nTctrif-                                                                                                                                      Steuersatz\nBezeichnung der Waren                                                                             v.H.\nnummer __ J__\n------------------------------------------------'-------\n86.09     Teile von Schienenfahrzeugen:\nA - Drehgestelle und Lenkgestelle; Teile davon                                                                                        6\nB - Bremsvorrichtungen und Teile davon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       6\nC - Achsen, Radsätze, Räder und Radteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       8\nD - Achslager und Teile davon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              6\nE - andere                                                                                                                             6\n86.10     Ortsfestes Gleismaterial; usw. . ............................................ .                                                        6\n87.01     Zugmaschinen, auch mit Seilwinden:\nA- Einachsschlepper, mit Verbrennungsmotor als Fahrantrieb                                                                             6\nB - andere Zugmaschinen:\nI - Radschlepper für landwirtschaftliche Zwecke                                                                                  7\nII - andere                                                                                                                       6\n87.02     Kraftwagen zum Befördern von Personen oder Gütern,:\nA - zum Befördern von Personen, einschließlich Kombinationskraftwagen                                                                  6\nB - zum Befördern von Gütern:\nmit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen                                                                   7\nandere                                                                                                                       6\n87.03\nSämtliche Waren ......................................................... .                                                            6\nbis 87.05\n87.07\nSämtliche Waren ......................................................... .                                                            6\nbis 87.11\naus 87.12       Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Tarifnr. 87.09, 87.10 oder 87.11:\naus B - I - Felgen, Sättel; Tretlager und Teile davon                                                                                  5\n87.13                                                                                                                                            6\nSämtliche Waren ......................................................... .\nund 87.14\n88.01     Luftfahrzeuge, leichter als Luft ........................................... .                                                         6\naus 88.02      Luftfahrzeuge, schwerer als Luft:\nA- nicht für maschinellen Antrieb                                                                                                      6\naus 88.03      Teile von Waren der Tarifnrn. 88.01 und 88.02:\nA - von Luftfahrzeugen, leichter als Luft                                                                                              6\naus B - andere:\nI - vollständige Tragwerke und vollständige Rümpfe, für Flugzeuge                                                           6\naus 88.05      A- Katapulte und ähnliche Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Teile davon ..                                                         6\naus 89.01      aus A - Kriegsschiffe, ausgenommen Seeschiffe ............................. .                                                          6\naus B - andere:\naus I - Wasserfahrzeuge für die Seeschiffahrt, soweit sie weder dem Er-\nwerb durch die Seefahrt dienen noch seegängige Behördenfahr-\nzeuge sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\nII - andere  .........................................................                                                      6\naus 89.02      Schlepper, ausgenommen Seeschlepper ..................................... .                                                            6","Nr. 56 · Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966\nTmif-                                                                                                                                      Steuersatz\nnummcr                                       Bezeichnung der Waren\nv.H.\naus 89.03  aus A - Seebagger                                                                                                                       6\nB - andere                                                                                                                              6\n89.05  Schwimmende Vorrichtungen usw.                                                                                                          6\n90.04\nbis 90.29   Sämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\n91.01\nbis 91.06   Sämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\naus 91.11   B - Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern                                                                                             6\n92.01\nbis 92.13   Sämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    6\n93.01\nbis 93.07  Sämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\n94.01\nbis 94.04  Sämtliche Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     6\naus 95.01  Schildpatt, bearbeitet; Waren aus Schildpatt, ausgenommen Platten und Blätter,\ngeschliffen, poliert oder mit ähnlicher Oberflächenbearbeitung; Rohlinge . . . . . . . .                                                6\naus 95.02  Perlmutter, bearbeitet; Waren aus Perlmutter:\nA-     I - Rondelle                                                                                                                     6\nA - III - andere                                                                                                                        6\nB-    I - Rondelle                                                                                                                      6\naus B - II - andere, ausgenommen Platten, geschliffen, poliert oder mit ähnlicher\nOberflächenbearbeitung                ........................................                                            6\naus 95.03  Elfenbein, bearbeitet; Waren aus Elfenbein:\nA-     I - Rondelle                                                                                                                     6\nA - III - andere                                                                                                                        6\nB-    I - Rondelle                                                                                                                      6\naus B - II - Rohlinge                                                                                                                   6\nB - III - andere                                                                                                                        6\naus 95.04  Bein, bearbeitet; Waren aus Bein:\nA-    I - Rondelle                                                                                                                      6\nA - III - andere                                                                                                                        6\nB-    I - Rondelle                                                                                                                      6\naus B - II - andere, ausgenommen Platten, Scheiben, Rohre                                                                               6\naus 95.05  Horn, Geweihe, usw.:\nB - Federspulen, bearbeitet; Waren aus Federspulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  6\nC - I- a - aus Walfischbarten           ..............................................                                                  6\nC - I - b - 1 - Rondelle                                                                                                                6\nC - I - b - 3 - andere                                                                                                                  6\nC - II- a - aus Walfischbarten, poliert oder anders bearbeitet . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      6\nC - II - b - 1 - Rondelle   ....................................................                                                        6\naus C - II- b - 2 - andere, ausgenommen Platten, Scheiben, Stücke . . . . . . . . . . . . . .                                           6","736                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nTarif-                                                                                      Steuersatz\nnummer                                   Bezeichnung der Waren                                  v.H.\naus 95.0fi Pflanzliche Schnilzsloffe usw.:\nA-    1 - Rondelle                                                                       6\nA- fll - andere                                                                          6\nB ·-  J - RondelJe                                                                       6\nc1us B - 1J - andere, ausgenommen Platten, Scheiben, Stücke                              6\naus 95.07  Mecrscl1aL1m, Bernslein, usw.:\nA - 11 - andere                                                                          6\nc1us B-T-Rohlinge .........................................................              6\nB - II - undere    ............................................................          6\naus 95.08  Geformte oder ~Jeschnitzte Waren usw.:\nA - künstliche Honigwaben                                                                6\naus B - I - künstliche B_Jumen, Blätter, Früchte; Waren daraus ................. .       6\nB - 1J - andere                                                                          6\n96.02                                                                                          6\nSämtliche Waren ......................................................... .\nbis 96.06\n97.01                                                                                          6\nSä.rntliche Waren ......................................................... .\nbis 97.08\n98.01                                                                                          6\nSämtliche Waren ......................................................... .\nbis 98.03\naus 98.04  A - Schreibfedern ......................................................... .            6\n98.07                                                                                          6\nSämtliche Wuren ................................................ • • • • • • • • • •\nund 98.08\n98.10 Feuerzeuge und Anzünder usw.                                                             6\naus 98.11  Tabakpfeifen usw.:\naus B -    I - ganze Tabakpfeifen aus Holz ................................... .         6\naus B - IV - Zigarren- und Zigarettenspitzen; Mundstücke und Rohre, mit Ge-\nwinde, geschliffen oder poliert ................................. .       6\n98.12 Frisierkämme, usw.                                                                       6\n98.14                                                                                          6\nbis 98.16  Sämtliche Waren","Nr. 56 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Dezember 1966                           737\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie\nund die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete\nVom 9. Dezember 1966\nAuf Grund des § 2 Abs. 4, des § 68, des § 73 Abs. 2          bb) Die Sätze 10 und 11 erhalten folgende\nund des § 78 Abs. 1 Nr. 2 des Zollgesetzes vom                        Fassung:\n14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737), zuletzt ge-                 „Sie überquert die Lesum und folgt dem\nändert durch das Siebente Gesetz zur Änderung des                     Lesumer Deich, dem Steindamm bis zur\nZollgesetzes vom 30. August 1966 (Bundesgesetzbl. I                   Bremer Heerstraße, die sie überspringt;\nS. 542), wird verordnet:                                              sodann folgt sie dem Deichweg bis zur\nStraße Am Lesumhafen, diese übersprin-\nArtikel 1                                     gend, dem Admiral-Brommy-Weg und der\nStraße Am Wasser bis zur Friedrich-Hum-\nDie Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbin-                   bert-Straße. Sie folgt dann dem Straßen-\nnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen                      zuge Friedrich-Humbert-Straße - Fried-\nGebiete vom 22. Dezember 1961 (Bundesgesetzbl. I                      rich-Klippert-Straße -    Reeder-Bischoff-\nS. 2141), geändert durch die Erste Verordnung zur                     Straße - Alte Hafenstraße - Rohrstraße\nÄnderung der Verordnung über die Zollgrenze, die                      bis zum Anleger der Vegesacker Wagen-\nZollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterwor-                   fähre\".\nfenen Gebiete vom 12. August 1964 (Bundesgesetzbl. I\nS. 626), wird wie folgt geändert:                           b) Im Abschnitt D erhält Satz 11 folgende Fas-\nsung:\n1. Anlage 1:                                                    ,,Hier überspringt die Zollbinnenlinie die Leda-\na) Im Abschnitt D werden die Worte „der Lan-                mündung und verläuft anschließend auf dem\ndungsmole südöstlich\" ersetzt durch die Worte           rechten Ufer zunächst des Ems-Schiffahrts-\n,,dem Ausfluß\".                                         weges bis Meppen und dann der Ems bis Da-\nlumerfähr, die Orte und Ortsteile an den rech-\nb) Im Abschnitt F werden die Worte „Gerade,\nten Ufern ausschließend\".\ndie die Tonne B im Lister Tief mit der Nord-\nwestecke der Insel Sylt (Ostindienfahrer-Huk)        c) Im Abschnitt P ist das Wort „Böhnmühle\" zu\nverbindet\" ersetzt durch die Worte „durch das           ersetzen durch „Böhmmühle\".\nLeuchtfeuer List West und die Tonne G im          3. Anlage 3:\nLister Tief verlaufende Gerade vom Schnitt-          a) Im Abschnitt E (im Bereich der Unterweser)\npunkt mit der Strandlinie bis zum Schnittpunkt          erhält Satz 9 folgende Fassung:\nmit der Hoheitsgrenze\".\n,,Sie folgt dem Straßenzug Rohrstraße-Weser-\nc) Im Abschnitt K werden die Worte „zum Ost-                straße-Fröbelstraße bis zur Einmündung in die\nanleger\" durch die Worte „zur Ostspitze\" er-            Lindenstraße.\"\nsetzt und die Worte „beim Westturm\" gestri-\nchen.                                                b) Folgender Abschnitt I wird neu aufgenommen:\n„I. Im Bereich der Mosel\n2. Anlage 2:                                                         ist die Mosel von ihrer Mündung in den\na) Abschnitt C Nr. 2 wird wie folgt geändert:                     Rhein stromaufwärts bis zur Zollbinnen-\nlinie, die zwischen Flußkilometer 195 und\naa) Die Sätze 4 bis 7 werden durch folgende\n196 die Mosel überquert, der Grenzaufsicht\nFassung ersetzt:\nunterworfen. Eingeschlossen sind die\n„Hier wechselt sie auf die Ostseite des                  Inseln, die Staustufen sowie ein Ufer-\nBahndamms über und überspringt die                       streifen von beiderseits 50 m (soweit die-\nWeser auf der stromaufwärts gelegenen                    ser zwischen Trier und Trier-Euren auf\nSeite der Brücke. Am rechten Ufer der                    dem linken Moselufer nicht ohnehin zum\nWeser bestimmt die Bahnlinie Oldenburg-                  Zollgrenzbezirk gehört) und die Hafen-\nBremen den weiteren Verlauf der Zollbin-                 anlagen.\"\nnenlinie bis einschließlich der Brücke über                           Artikel 2\ndie Hans-Böckler-Straße. Sie folgt dem Stra-\nßenzug Hans-Böckler-Straße-Nordstraße           Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\n- Bremerhavener Straße - Werftstraße         Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nbis zur Einmündung der Kap-Horn-Straße.      gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zoll-\nVon dort verläuft sie weiter an der Nord-    gesetzes auch im Land Berlin.\nseite des Bahnkörpers und nach 300 m an\nder nördlichen Fußlinie des Bahndamms                                 Artikel 3\nbis zur Bahnüberführung an der Oslebs-          Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nhauser Heerstraße\".                          kündung in Kraft.\nBonn, den 9. Dezember 1966\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß"]}