{"id":"bgbl1-1966-54-1","kind":"bgbl1","year":1966,"number":54,"date":"1966-12-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/54#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-54-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_54.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung über die Verlängerung der Verordnung über die Mitwirkung des Bundes bei der Verwaltung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer","law_date":"1966-12-06T00:00:00Z","page":677,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt                                                                                                                                                •n\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1966                   Ausgegeben zu Bonn am 17. Dezember 1966                                                                                                  Nr. 54\nTag                                                            Inhalt                                                                                         Seite\n6. 12. 66   Zweite Verordnung über die Verlängerung der Verordnung über die Mitwirkung des Bun-\ndes bei der Verwaltung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              677\nBundesgesetzbl. III 601-2\n12. 12. 66   Zweite Verordnung zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           678\nHinweis aui andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 56 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  680\nZweite Verordnung\nüber die Verlängerung der Verordnung\nüber die Mitwirkung des Bundes bei der Verwaltung der Einkommensteuer\nund der Körperschaftsteuer\nVom 6. Dezember 1966\nAuf Grund des § 1 Abs. 3 Satz 2 des Zweiten Ge-                            über die Mitwirkung des Bundes bei der Verwal-\nsetzes über die Finanverwaltung vom 15. Mai 1952                              tung der Einkommensteuer und der Körperschaft-\n(Bundesgesetzbl. I S. 293), geändert durch das Ge-                            steuer vom 20. Dezember 1963 (Bundesgesetzbl. I\nsetz zur Anderung von einzelnen Vorschriften der                              S.1032), wird die Jahreszahl „1966\" durch „1969\"\nReichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom                                  ersetzt.\n11. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 511), wird mit Zu-                                                                           § 2\nstimmung des Bundesrates verordnet:\nGeltung im Land Berlin\n§ 1                                               Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nÄnderung der Verordnung über die Mitwirkung                                  blatt I S. 1) in Verbindung mit § 6 des Zweiten Ge-\ndes Bundes bei der Verwaltung der Einkommen-                                 setzes über die Finanzverwaltung auch im Land\nsteuer und der Körperschaftsteuer                                Berlin.\nIn § 4 der Verordnung über die Mitwirkung des                                                                                 § 3\nBundes bei der Verwaltung der Einkommensteuer\nund der Körperschaftsteuer vom 22. Dezember 1960                                                                       Inkrafttreten\n(Bundesgesetzbl. I S. 1076), geändert durch die Ver-                              Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nordnung über die Verlängerung der Verordnung                                 kündung in Kraft.\nBonn, den 6. Dezember 1966\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß"]}