{"id":"bgbl1-1966-46-1","kind":"bgbl1","year":1966,"number":46,"date":"1966-10-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/46#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-46-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_46.pdf#page=1","order":1,"title":"Zwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Verordnung zu § 164 Abs. 2 Nr. 3 AVAVG)","law_date":"1966-10-05T00:00:00Z","page":601,"pdf_page":1,"num_pages":4,"content":["601\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                 Z 1997 A\n19661                             Ausµ;cp;ehen zu                 Bonn am 20. Oktober 1966                                                                  1 Nr.   46\nTag                                                               Inhalt                                                                                   Seite\n:i. 10. füi Zwc111zigsi(' v~~rordnunq zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeits-\nloscnvnsichcru11g (Verordnung zu§ 164 Abs. 2 Nr. 3 AVAVG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  601\nlllllid<'S<JC'S(>!Zi>I. III BJ0-1-:l\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBuncksiJCsd,-.blc!II Teil ll Nr. 48 und 49 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     602\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         603\n1 linweis        i.luf Recl1l.svorscbriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      604\nZwanzigste Verordnung\nzur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung\n(Verordnung zu§ 164 Abs. 2 Nr. 3 AVAVG)\nVom 5. Oktober 1966\nAuf Grund des § 164 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes                                  auf volle Deutsche Pfennig zu runden, dabei sind\nüber ArbeitsvermittJung und Arbeitslosenversiche-                                 weniger als 0,5 Deutsche Pfennig nach unten,\nrung (A VA VG) in der Fassung der Bekanntmachung                                  0,5 Deutsche Pfennig und mehr nach oben zu\nvom 3. April 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 321), zuletzt                             runden,\ngeändert durch das Gesetz zur Änderung des Reichs-                            c) ,,W\" die Summe der Wehrdiensttage aller Wehr-\nknappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeits-                               pflichtigen, die im Laufe des Jahres Wehrdienst\nvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom                                      nach § 4 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes auf Grund\n10. August 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 482), wird im                               einer Einberufung für länger als drei Tage ge-\nEinvernehmen mit dem B~ndesminister der Finanzen                                  leistet haben.\nund dem Bundesminister der Verteidigung verordnet:\n§ 1                                                                                 § 3\nDer Beitrag des Bundes für die nach § 56 Abs. 2                                Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und\nA VA VG Versicherten wird nach Maßgabe folgender                              Arbeitslosenversicherung (Bundesanstalt) hat die\nVorschriften pauschal für das Kalenderjahr berech-                            Höhe des nach § 2 Abs. 2 Buchstabe b errechneten\nnet (Gesamtbeitrag).                                                          Betrages dem Bundesminister der Verteidigung oder\nder von ihm bestimmten Dienststelle, der Bundes-\n§ 2                                  minister der Verteidigung oder die von ihm be-\n(1) Der Gesamtbeitrag für die nach § 56 Abs. 2                             stimmte Dienststelle die Summe der Wehrdiensttage\nAVAVG während eines Wehrdienstes Versicherten                                 (§ 2 Abs. 2 Buchstabe c) der Bundesanstalt jeweils\nwird nach folgender Formel berechnet:                                         bis zum 1. März des folgenden Jahres mitzuteilen.\nBXAXWX3\nGesamlbeitri:lg\n200\n§ 4\n(2) Es bedeuten\nAuf Verlangen haben die Bundesanstalt dem Bun-\na) ,,B\" den Vomhundertsatz, nach dem der Beitrag\ndesminister der Verteidigung oder der von ihm be-\nnach § 164 Abs. 1 A VA VG im Durchschnitt des                             stimmten Dienststelle und der Bundesminister der\nJahres erhoben worden ist,\nVerteidigung oder die von ihm bestimmte Dienst-\nb) ,,A\" den im vorangegangenen Jahr auf einen                                 stelle der Bundesanstalt die Unterlagen zur Prüfung\nBezieher kalcndertäglich an Arbeitslosengeld                              offenzulegen, die den Mitteilungen nach § 3 zu-\ndurchschnittlich entfallenen Betrag; der Betrag ist                       grunde liegen.","602                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\n§ 5                                                                                                           § 6\nFür die Berechnung des Gesamtbeitrags für die                                             Diese Verordnung gilt nicht im Land Berlin.\nnach § 56 Abs. 2 A VA VG während eines zivilen Er-\nsatzdienstes Versicherten gelten die Vorschriften der\n§§ 2 bis 4 mit folg(mder Maßgab(,~:\n§ 7\nAn die SteJle\n(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom\na) der Wehrdiensttage treten die Ersatzdiensttage,                                      1. April 1965 in Kraft.\nb) der Wehrpflichtigen, die Wehrdienst nach § 4                                              (2) Gleichzeitig tritt die Dritte Verordnung zur\nAbs. 1 des Wehrpflichtgesetzes geleistet haben,                                     Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung\ntreten die Ersatzdienstpflichtigen, die zivilen Er-                                 und Arbeitslosenversicherung vom 21. August 1957\nsatzdienst geleistet haben,                                                          (Bundesgesetzbl. I S. 1252), zuletzt geändert durch\nc) des Bundesministers der Verteidigung tritt das                                       die Verordnung vom 6. April 1962 (Bundesgesetzbl. I\nBundesverwaltungsamt.                                                                S. 235), außer Kraft.\nBonn, den 5. Oktober 1966\nDer Bundesminister für Arbeit\nund Sozialordnung\nHans Katzer\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                      Inhalt                                                                                         Seite\nNr. 48, ausgegeben am 1. Oktober 1966\n26. 9. 66  Gesetz zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nSierra Leone über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . .                                                                 861\n22. 8. 66  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Zwischenstaatliche\nBeratende Seeschiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     870\n30. 8. 66  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens und Statuts über die inter-\nnationale Rechtsordnung der Seehäfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        871\nNr. 49, ausgegeben am 7. Oktober 1966\n29. 9. 66  Gesetz zu dem Vertrag vom 30. Januar 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von\nKapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  873\n2. 9. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Malaiischen Bund über die Förderung und den gegenseitigen Schutz\nvon Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        885\n8. 9. 66 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls vom 22. März 1965 über die Ver-\nlängerung des Internationalen Weizen-Ubereinkommens 1962 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                886\n8. 9. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zur Errichtung einer\ninternationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Inkrafttreten für Israel) . . . . . . . .                                                            886\n8. 9. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internatio-\nnale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken (In-\nkrafttreten für Jugoslawien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              887\n13. 9. 66  Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderungen der Internationalen Gesundheits-\nvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) . . . . . . . .                                                              888","Nr. 46       Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Oktober 1966                    603\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im       Tag des\nDülum und Bcz<'idinung <for Verordnung                             Bundesanzeiger      Inkraft-\nNr.       vom       tretens\nl!J.  ~). 66 Verord11ung TSF Nr. 10/66 über Tarife für den\nCiilerlc!rnvc!rkc!hr mit Krüftfahrzeugen                          178     22. 9. 66     1. 10. 66\n21. 9. 66    Verordnung PR Nr. 9/66 über Vergütungen im\nSpE\\ditmusc1mmelgul.vcrkehr mit Eisenbahn und\nKrnftwagen (Kundensatzverordnung 1966)                            181     27. 9.66    30. 9. 66\n7. 9. 66   Verordnung zur i\\nderung der Käseverordnung                       182     28. 9. 66      Siehe\nArtikel 3\n21. 9. 66    Verordnung der Bundesmonopolverwaltung für\nBranntwein über die Festsetzung des Durch-\nschnittsbetrages der Kosten, die die Bundesmono-\npolverwaltung für Branntwein durch die Nicht-\nübernahme des übli.eferungsfreien Branntweins\nerspart (§ 79 Abs. 1 des Gesetzes über das Brannt-\nweinmonopol), für das Betriebsjahr 1966/67                        182     28. 9. 66     1. 10. 66\n5. 9. 66   Schiffahrlpolizeiliche Anordnung der Wasser- und\nSchiffahrtsdireklion Bremen für die Schiffahrt auf\nder Weser über den Umschlag explosionsgefähr-\nlicher Cüter auf den Liegeplätzen bei Bremer-\nhaven                                                             182     28. 9.66      1. 10. 66\n22. 9. G6    Verordnung Nr. 26/66 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                        183     29. 9.66      1. 10. 66\n30. 8. 66    Schiffahrlpolizeiliche Anordnung der Wasser- und\nSchiffahrtsdircktion Münster über die Regelung\nder Einfahrt in die Vorhäfen der Abstiegbau-\nwerke des Dortmund-Ems-Kanals bei Henrichen-\nburg und Waltrop                                                  183     29. 9.66      1.10.66\n14. 9. 66    Allgemeine Anordnung des Vorstands der Deut-\nschen Bundesbahn über die Ubertragung von Ent-\nscheidungen über Widersprüche der Beamten,\nRuhestandsbcamten, früheren Beamten und der\nHinterbliebenen gegen Verwaltungsakte im Be-\nreich der Deutschen Bundesbahn                                     185      1. 10. 66   1.10.66\n6. 10. 66  Pünfundzwanzigslt~ Verordnung zur Änderung\ndes Abschöpfungslarifs (Kondensmilch)                              190      8. 10. 66 10. 10. 66\n4. 10. 66   Verordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr\nvon Waren der Verordnung Nr. 14/64/EWG (Rind-\nfleisch) des Rates der Europäischen Wirtschafts-\ngemeinscha fL (ErsLaUungsverordnung Rindfleisch)                   190      8. 10. 66   9. 10. 66\n21. 9. 66    Strom- und schWahrtpolizeiliche Anordnung der\nWasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg über\ndie Verlc~gung der Crenzen von Freiburg-Reede                      191    11. 10. 66  15,10.66\n30. q_ 66    Siebente Vc)rordnung zur Anderung der Verord-\nnung über die Bestimmung von Stoffen und Zu-\nbereil.trn~J<'n nach § '.L5 a des Arzneimittelgesetzes             191    11. 10. 66  12. 10. 66\n6. 10. 66  Verordnung Nr. 27/66 über die Festsetzung von\nEntgelten für V crkf~hrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                         193     13.10.66    15. 10. 66\n12. 10. 66   Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über\ndie Einfuhr und die Durchfuhr von Einhufern aus\nFrankreich                                                         194     14. 10. 66  15. 10. 66","604                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und ßczeichnunq der Rechtsvorschrift\nAusgabe in deutscher Sprache -\nNr.         vom                     Seite\n2. 9. 66    Verordnung Nr. 124/66/EWG der Kommission zur\nVerringerung des Zusatzbetrags für Eier in der\nSchale von Hausgdlügel                                                          159        3. 9.66                 2905\n7. 9. 66    Verordnung Nr. 125/66/EWG der Kommission zur\nAnderung der Verordnung Nr. 73/64/EWG betref-\nfend die Häfen, welche der Berechnung der cif-\nPreise für Reis und Bruchreis zugrunde liegen                                   161        8. 9.66                 2925\n12. 9. 66     Verordnung Nr. 126/66/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Mindestqualität, der Weichweizen\nund Roggen entsprechen müssen, um als für Er-\nnährungszwecke geeignet zu gelten                                               163       13. 9.66                 2941\n12. 9. 66     Verordnung Nr. 127/66/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der technischen Kosten für die Dena-\nturierung von Weizen und Roggen für die Ge-\ntreidewirtschaftsjahre 1965/1966 und 1966/1967                                  163       13. 9.66                 2942\nBerichtigung zur Verordnung Nr. 127/66/EWG der\nKommission vom 12. September 1966 zur Festset-\nzung der technischen Kosten für die Denaturie-\nrung von Weizen und Roggen für die Getreide-\nw irtschafts j ah re 1965/ 1966 und 1966/ 1967                                  179        7. 10.66                3099\n12. 9. 66     Verordnung Nr. 128/66/EWG der Kommission zur\nÄnderung der Verordnung Nr. 70 betreffend die\nFestsetzung eines Ausgleichskoeffizienten zwi-\nschen auf dem Weltmarkt angebotenem finnischem\nHafer und der für den Schwellenpreis maßgeben-\nden Standardqualität                                                            163       13. 9.66                 2943\n16. 9. 66     Verordnung Nr. 129/66/EWG der Kommission zur\nVerringerung des Zusatzbetrags für flüssiges\noder gefrorenes Vollei                                                          164       17. 9.66                 2957\n26. 7. 66     Verordnung Nr. 130/66/EWG des Rates über die\nFinanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik                                       165       21. 9. 66                2965\n22. 9. 66     Verordnung Nr. 131/66/EWG des Rates zur Ver-\nlängerung der Geltungsdauer der Verordnung\nNr. 142/64/EWG des Rates über die Erstattung bei\nder Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke                                 169       27. 9.66                 3005\n22. 9. 66     Verordnung Nr. 132/66/EWG des Rates über die\nVerlängerung der Geltungsdauer der Verordnung\nNr. 130/65/EWG des Rates über die Gewährung\neiner Erstattung bei der Erzeugung für die Grob-\nund Feingrießsorten aus Mais, die in der Brau-\nerei-Industrie Verwendung finden                                                169       27, 9.66                 3006\n22. 9. 66     Verordnung Nr. 133/66/EWG des Rates über die\nFestsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber\ndritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und\nSchweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Ein-\nfuhren im vierten Vierteljahr 1966                                              169       27. 9.66                 3007\n22. 9. 66     Verordnung Nr. 134/66/EWG des Rates zur Ände-\nrung der Verordnungen Nm. 45, 46, 116, 129/63/\nEWG und 59/64/EWG des Rates, soweit diese\nBruteier von Hausgeflügel und lebendes Haus-\ngeflügel mit einem Gewicht von höchstens\n185 Gramm betreffen                                                             169       27. 9.66                 3008\nHerausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiqer Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachqebieten geordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch den Verlag.\nBezuqsbedingungen für Teil I und II: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50.\nEin z e Ist ü c k e je anqctangene 16 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendunq des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt•\nKöln 3 99 oder nach Bezahlunq auf C rund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausqabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0, 15."]}