{"id":"bgbl1-1966-45-2","kind":"bgbl1","year":1966,"number":45,"date":"1966-09-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/45#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-45-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_45.pdf#page=4","order":2,"title":"Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zum Sammlungsgesetz)","law_date":"1966-09-08T00:00:00Z","page":600,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["600                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nEntscheidung des Bundesveriassungsgerichts\nAus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts\nvom 5. August 1966 - 1 BvF 1/61 - , ergangen auf\nAntrag von Mitgliedern des Deutschen Bundestages,\nwird nachstehend der Entscheidungssatz veröffent-\nlicht:\nDas Gesetz zur Regelung der öffentlichen Samm-\nlungen und sammlungsähnlichen Veranstaltun-\ngen (Sammlungsgesetz) vom 5. November 1934\n(Reichsgesetzbl. I S. 1086) in der zuletzt gelten-\nden Fassung der Zweiten Verordnung zur Än-\nderung des Sammlungsgesetzes vom 23. Okto-\nber 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 654) ist nichtig.\nDer vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß\n§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-\nverfassungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 8. September 1966\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. J aeger\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                   In h a 1 t                                                                                     Seite\nNr. 47, ausgegeben am 24. September 1966\n16. 9. 66     Gesetz zu dem Vertrag vom 4. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . .                                                                 841\n10. 8. 66    Bekanntmachung eines Notenwechsels zur Berichtigung des Auslieferungsvertrages vom\n21. Mai 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Monaco . . . . . . .                                                             855\n22. 8. 66     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen\nauf See (Seestraßenordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         857\n24. 8. 66    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens . . . . . . . . . . . . .                                                          858\n26. 8. 66     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Ubereinkommens über diplomatische\nBeziehungen ........ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  859\n26. 8. 66     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über den\nFreibord der Kauffahrteischiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         860\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln, - Druck: Bundesdruckerei\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusferliqunq verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqeselzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Laufend e Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II _je DM 7,50\nEin z e Ist ü c k e _je angefongene 16                gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt''\nKöln 3 99 oder nach Bezahlung                  Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,15."]}