{"id":"bgbl1-1966-4-2","kind":"bgbl1","year":1966,"number":4,"date":"1966-01-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/4#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-4-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_4.pdf#page=1","order":2,"title":"Siebente Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung","law_date":"1966-01-14T00:00:00Z","page":69,"pdf_page":1,"num_pages":4,"content":["69\nßu_ndesgesetzblatt\nTeil I                                           Z 1997 A\n1966        1            Ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 1966                                                  Nr. 4\nTag                                                        Inhalt                                              Seite\n14. 1. 66  Siebente Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung ...................... .                  69\nBundcsgesetzbl. JJl G13-l-l\n7. 1. 66  Bekanntmachung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Vergütung von Tabakzoll                  72\nBunclesqosetzbl. JJl /\\nhnng zu 612-1-3\nSiebente Verordnung\nzur Änderung der Allgemeinen Zollordnung\nVom 14. Januar 1966\nAuf Grund des § 5 Abs. 1, des § 24 Abs. 1 und 2                       b) wird nach Absatz 5 folgender Absatz 6 ein-\nund des § 34 Abs. 3 des Zollgesetzes vom 14. Juni                            gefügt:\n1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737). zuletzt geändert                              ,, (6) In den Fällen des Absatzes 5 hängt bei\ndurch das Sechste Gesetz zur Änderung des Zoll-                              der Einreise über die Seezollgrenze die Zoll-\ngesetzes vom 13. Seplerriber 1965 (Bundesgesetzbl. I                       . freiheit nach den Absätzen 2 und 3 auch\nS. 1313), wird verordnet:                                                    davon ab, daß das Schiff von der hohen See\n§ 1                                          kommt und\n1. zuletzt aus einem ausländischen Hafen\nDie Allgemeine Zollordnung vom 29. November\nausgelaufen ist oder\n1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1937), zuletzt geändert\ndu rd, die Sechste Verordnung zur Änderung der                               2. sich mindestens acht Stunden außerhalb\nAllgemeinen Zollordnung vom 17. Oktober 1965                                       des Zollgebiets befunden hat.\n{Bundesgesetzbl. I S. 1721), wird wie folgt geändert:                        Diese Beschränkungen gelten nicht für Tabak-\n1. In § 6 Abs. l erhfüt Nummer 8 folgende Fassung:                           waren und Zigarettenhüllen, soweit sie bei\nBewohnern des Zollauslands die in Absatz 3\n,,8. Schlepper der Tarifnr. 89.02, Schwimmbagger,\nNr. 3, bei Bewohnern des Zollgebiets die in\nSchwimrnkr,:me, schwimmPnde Getreideheber\nAbsatz 3 Nr. 2 bezeichneten Mengen nicht\nund andere Wasserfahrzeuge der Tarifnr.\nübersteigen, sowie für Waren, die nachweis-\n89.03 (ausgenommen Schwimmdocks) und nur\nlich aus dem freien Verkehr des Zollgebiets\ndem PersonenverkPhr dienende Wasserfahr-\noder eines ausländischen Zollgebiets stam-\nzeuge mit ihrem Schiffsbedarf, wenn Fahr-\nmen und für die nachweislich weder Zölle\nzeug und Schiffsbedarf als Rückwaren (§ 57)\noder andere Abgaben erlassen, erstattet oder\nzollfrei sind und die Fahrt innerhalb des in\nvergütet noch andere finanzielle Ausfuhrver-\nder Anlage 2 bezeichneten Gebiets vor der\ngünstigungen gewährt worden sind.\",\ndeutschen Küste (Küstengebiet) oder in Frei-\nhäfen durchrJeführt worden ist,\".                               c) erhält Absatz 6 die Bezeichnung Absatz 7.\n2. In§ 47                                                             3. In Anlage 5 Teil B bei „aus 24.01\" erhalten die\na) werden in Absatz 3 Nr. 3 die Worte „25                             Absätze „Fässer\" und „andere Umschließungen\"\nZigaretten\" ersetzt durch „40 Zigaretten\",                       folgende Fassung:\nTarif-                                                                                                         Tarasatz\nnummer des                                                  Warenbezeichnung                                         0/o\nDeutschen                                       und Bezeichnung der Umschließungen                               des Roh-\nZolltarifs                                                                                                       gewichts\nFässer:\nvon 400 kg oder darunter:\naus weichem Holz:\nmit Tabak aus Rhodesien                                                                     11,9\nmit Virginia-Tabak aus China, Korea, USA oder Italien . . . . . . . . . . . . . . . . .     16,8","70                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nTarif-                                                                                                                                           Tarasatz\nnummer des                                                Warenbezeichnung                                                                             O/o\nDeutschen                                 und Bezeichnung der Umschließungen                                                                       des Roh-\nZolltarifs                                                                                                                                         gewichts\n3\nmit Burley-Tabak aus Japan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        18,5\nmit Maryland-Tabak aus USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          19,8\nsonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   16\naus hartem Holz oder überwiegend aus hartem Holz:\nmit Maryland-Tabak aus USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          22,3\nsonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   19\nvon mehr als 400 kg bis einschließlich 600 kg:\naus weichem Holz:\nmit Tabak aus Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               14,2\nmit Tabak aus Rhodesien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      10,9\nmit Tabak aus Kanada . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   11,4\nmit Burley-Tabak aus USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       13,8\nmit Maryland-Tabak aus USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             15,9\nsonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   13\naus hartem Holz oder überwiegend aus hartem Holz:\naus Eichenholz, mit Stirnseiten aus Sperrholz, mit Virginia-Tabak aus USA                                                            9,3\nandere:\nmit Virginia-Tabak aus USA ......................................                                                             .   12,2\nmit Burley-Tabak aus USA ........................................                                                             .   15,5\nmit Kentucky-Tabak aus USA .....................................                                                              .   13\nsonst ...........................................................                                                             .   15\naus Sperrholz, auch mit Stirnseiten aus anderem Holz                                                                                    9,6\nvon mehr als 600 kg:\naus weichem Holz                                                                                                                       10\naus hartem Holz oder überwiegend aus hartem Holz:\nmit Kentucky-Tabak aus USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          11,3\nsonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   11\nAndere Umschließungen:\naus Pappe, mit Stirnseiten aus Holz, Längskanten mit Holzleisten verstärkt\n(Kistenform), mit Tabak aus USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         9,3\naus Pappe, innen mit Holzleisten verstärkt (Kistenform), mit Tabak aus USA                                                                8,8\naus Pappe, mit Stirnseiten aus Holz oder Sperrholz (Paßform), mit Virginia-\nTabak aus USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           6,4\naus Pappe, mit Stirnseiten aus Holz oder Sperrholz, Stirnseiten zusätzlich mit\nPappe abgedeckt (Paßform), mit Virginia-Tabak aus USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               7,6\naus Pappe (zwei Seiten und Stirnseiten) und aus Holz (zwei Seiten), Kanten\nmit Holzleisten verstärkt (Kistenform), mit Tabak aus Griechenland . . . . . . . . .                                                     14,7\neinfache aus leichten Geweben,\nmit Tabak aus:\nArgentinien ......................................................... .                                                                  1,2\nBrasilien ............................................................ .                                                                2\nKolu1nbien ................................ -. ......................... .                                                               1,9\nsonst                                                                                                                                   1\neinfache aus teils leichtem, teils schwerem Jutegewebe, auch mit Papier aus-\ngelegt und mit Bindfaden verschnürt ..................................... .                                                               3","Nr. 4 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. Januar 1966                                                                             71\n---------------------------------------.-----\nTarif-                                                                                                                                          Tarasatz\nnu rnmcr des                                              Warenbezeichnung                                                                             O/o\nDeutschen                                 und Bezeichnung der Umschließungen                                                                       des Roh-\nZolltarifs                                                                                                                                         gewichts\naus leichtem Jutegewebe, außen mit Stricken verschnürt,\nmit Tabak aus:\nR.umänien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      2,4\nsonst                                                                                                                                   1,5\naus leichtem feineren, teils netzartig gewebtem 'gröberen Jutegewebe:\nmit Papiereinlage, mit Tabak aus:\nBulgarien                                                                                                                           3\nGriechenland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          2\nTürkei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2\nohne Papiereinlage, mit Orienttabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            2\naus Jutegewebe (an beiden Stirnseiten und an einer langen Schmalseite des\nPc:1ckstückes) und Papier (an den beiden Flachseiten und der zweiten langen\nSchmalseite des Packstückes), an der äußeren Seite mit Bindfaden verschnürt                                                              2\naus einfachen leichten Geweben, innen mit Bindfaden verschnürt und an den\nRändern mit Bindfaden vernäht, mit Tabak aus Griechenland oder der Türkei,\nim Gewicht:\nvon 60 kg                                                                                                                              2\nvon 50 kg                                                                                                                              1,6\nvon 30 kg                                                                                                                               1,8\naus einfachem leichten Jutegewebe, innen Papiereinlage, außen mit gespalte-\nnem Rohr verschnürt, mit Manilatabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1,7\naus einfachem leichten Jutegewebe, innen mit Bastplatten verstärkt, außen\nmit gespaltenem Rohr verschnürt, mit Manilatabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       2,2\naus leichtem Jutegewebe (Kopf- und Unterteil und eine Längsseite), innen\nganz in Papier verpackt, an der offenen Längsseite und an beiden Breitseiten\nmit Papierbindfaden verschnürt, mit Tabak aus Bulgarien . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            0,9\naus leichten Matten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            2\naus leichten Matten, auch mit Papier ausgelegt, mit Stricken oder Tauen ver-\nschnürt, auch mit Pappe an den äußeren Kanten versehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             2,5\naus Schilfmatten, innen mit Papier ausgelegt, an den Kanten mit Pappe ver-\nstärkt, an den Rändern mit Bindfaden vernäht, mit Tabak aus Sumatra . . . . . . .                                                        2,8\nhalb aus Schilfmatten, halb aus Matten aus Papiergewebe, innen mit Papier\nausgelegt, an den Kanten mit Pappe verstärkt, an den Rändern mit Bindfaden\nvernäht, mit Tabak aus Sumatra . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       3\naus Schilfmatten (Rückenteil und Seitenteil) und Jutegewebe (Vorder-, Kopf-\nund Unterteil), an den Rändern mit Bindfaden vernäht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           2\naus schweren Schilfmatten, mit Stricken vernäht und mit Stricken oder Tauen\nverschnürt, mit sogenannten Mexikotabaken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    4\naus weichen Bastmatten, innen ausgelegt mit Schilfplatten, mit Rohrstricken\ngeschnürt, mit Manilatabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    3\naus Bastplatten oder harten Palmblattplatten, mit Stricken oder Tauen ver-\nschnürt, im Gewicht:\nbis 60 kg, auch mit Leinenumhüllung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          14\nvon über 60 kg bis 70 kg, auch mit Leinenumhüllung                                                                                   11\nvon über 70 kg bis 80 kg, auch mit Leinenumhüllung                                                                                     9\nvon über 80 kg:\nmit Leinenumhüllung                                                                                                                10\nohne Leinenumhüllung ............................................. .                                                                 8\naus Matten aus Papiergewebe, innen mit Papier ausgelegt, an den Kanten mit\nPappe verstärkt, an den Rändern mit Bindfaden vernäht, mit Tabak aus\nSumatra                                                                                                                                  3,2","72                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\n§ 2                                                                       § 3\nDiese Verordnung gilt nt1ch § 14 des Dritten                              Diese Verordnung tritt am vierzehnten Tage nach\nUberleitungsgesetzes vom 4. Junuar 1952 (Bundes-                           ihrer Verkündung in Kraft.\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindunq mit § 89 des Zoll-\ngesetzes auch im Land Berlin.\nBonn, den 14. Januar 1966\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nGrund\nBekanntmachung\nnach § 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung\nüber die V ergfüung von Tabakzoll\nVom 7. Januar 1966\nNach § 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die\nVer~Jütung von Tabakzoll vom 21. Dezember 1963\n(Bundesgesetzbl. I S. 1041) wird hiermit bekannt-\ngemacht:\nDie Vergütung des Zolles für Drittlandtabak ist\nab 1. Januar 1966 um 100,50 DM zu kürzen.\nBonn, den 7. Januar 1966\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nGrund\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - D r,u c k: Bundesdruckerei\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertiqunq verkündet In Teil III wird das uls fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli l!J58 (Bundesgcsetzbl. l S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedingunqcn für Teil I und II: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50.\nEin z c Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\"\nKöln 3 99 oder nach Bczahlunq auf Grnn<l einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandqebühr DM 0,15."]}