{"id":"bgbl1-1966-37-3","kind":"bgbl1","year":1966,"number":37,"date":"1966-08-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/37#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-37-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_37.pdf#page=5","order":3,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 19 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes","law_date":"1966-08-10T00:00:00Z","page":501,"pdf_page":5,"num_pages":4,"content":["Nr. 37 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1966  501\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 19 Abs. 1\ndes Bundesversorgungsgesetzes\nVom 10. August 1966\nAuf Grund des § 19 Abs. 4 des Bundesversor-\ngungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung\nvom 21. Februar 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 101), zu-\nletzt geändert durch das Gesetz zur Förderung eines\nfreiwilligen sozialen Jahres vom 17. August 1964\n(Bundesgesetzbl. I S. 640), verordnet die Bundes-\nregierung mit Zustimmung des Bundesrates:\nArtikel I\nIn § 2 Abs. 2 der Verordnung zur· Durchführung\ndes § 19 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes vom\n5. August 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 755) werden die\nWorte „31. März 1966\" durch die Worte „31. August\n1966\" ersetzt.\nArtikel II\nDiese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 14 des\nDritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 91 des\nBundesversorgungsgesetzes auch im Land Berlin.\nArtikel III\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar\n1964 in Kraft.\nBonn, den 10. August 1966\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für Verkehr\nSeebohm\nFür den Bundesminister für Arbeit\nund Sozialordnung\nDer Bundesminister für Verkehr\nSeebohm","502                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                   Inhalt                                                                                          Seite\nNr. 38, ausgegeben am 13. August 1966\n8. 8. 66 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und niederländischen Grenzabfertigung\nim Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   653\n9. 8. 66 Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen\nan der deutsch-belgischen Grenze in Aachen-Sief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             658\n10. 8. 66 Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Abschöpfungstarifs (Äpfel) . . . . . . . . . . . . .                                                            661\n16. 7. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Dbereinkommens von 1960\nzum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          662\n18. 7. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen\nauf See (Seestraßenordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             663\n22. 7. 66 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung über die Errichtung nebeneinander-\nliegender nationaler Grenzabfertigungsstellen an der deutsch-belgischen Grenze in Ihren-\nbrück und Steinebrück sowie über das Inkrafttreten der deutsch-belgischen Vereinbarung\nvom 7. Dezember 1965/1. Februar 1966 und über das Außerkrafttreten der deutsch-belgischen\nVereinbarung über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungs-\nstellen in Ihrenbrück sowie der Verordnung vom 7. Dezember 1962 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               664\nNr. 39, ausgegeben am 17. August 1966\n11. 8. 66 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rech-\nnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             665\n18. 7. 66 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zollabkommens über Carnets E.C.S. für Waren-\nmuster (Berichtigung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     706\n19. 7. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Vorrechte und Befrei-\nungen der Internati-onalen Atomenergie-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   707\n22. 7. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Sozialcharta . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       708\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                  Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                        Bundesanzeiger                                  Inkraft-\nNr.                  vom                        tretens\n2. 8. 66 Verordnung Nr. 21/66 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                                                                 147               10.8.66                        10.8.66\n22. 7. 66 Schiffohrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und\nSchiffahrtsdirektion Kiel für den Nord-Ostsee-\nKanal                                                                                                      148                11. 8. 66                     12. 8. 66\n26. 7. 66 Schiffahrlpolizeiliche Anordnung der Wasser- und\nSchiffahrtsdircktion Kiel für die Schiffahrt auf der\nStör                                                                                                       149                12. 8. 66                     15. 8. 66","Nr. 37 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 18. August 1966                           503\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n-  Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr.        vom                 Seite\n5. 5. 66 Verordnung Nr. 94/66/EWG der Kommission zur\nAnderung der Verordnung Nr. 7/64/EWG der\nKommission vom 29. Januar 1964 zur Festlegung\nder Liste der Gemeinden innerhalb der beiderseits\nder gcmeinsc1men Grenze zwischen Frankreich\nund den angrenzenden Mitgliedstaaten festgeleg-\nten Grenzzonen, erlassen gemäß Artikel 3 der\nVerordnung Nr. 3/64/EWG des Rates vom 18. De-\nzember 1963 zur Festlegung der Anhänge der\nVerordnung Nr. 36/63/EWG des Rates über die\nsoziale Sicherheit der Grenzgänger                            129       16. 7.66           2369\n5. 5. 66 Verordnung Nr. 95/66/EWG der Kommission zur\nAnderung der Verordnung Nr. 117/65/EWG der\nKommission vom 16. Juli 1965, die nach Artikel 3\nder Verordnung Nr. 38/64/EWG des Rates über\ndie Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Ge-\nmeinschaft jene Gemeinden in einer Liste fest-\nhält, die innerhalb der Grenzzonen liegen, welche\nbeiderseits gemeinsamer Grenzen von Mitglied-\nstaaten festgelegt wurden                                     129       16. 7.66            2413\n15. 7. 66 Verordnung Nr. 96/66/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Referenzpreise für Birnen                     129       16. 7.66           2414\n15. 7. 66 Verordnung Nr. 97/66/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Referenzpreise für Apfel                      129       16. 7.66           2415\n20. 7. 66 Verordnung Nr. 98/66/EWG der Kommission zur\nÄnderung bestimmter in den Verordnungen\nNr. 78/66/EWG, 79/66/EWG und 80/66/EWG fest-\ngesetzter Abschöpfungsbeträge für Eier und Ge-\nflügelfleisch                                                 132       21. 7. 66           2509\n20. 7. 66 Verordnung Nr. 99/66/EWG der Kommission zur\nÄnderung der Verordnung Nr. 116/65/EWG über\ndie Geltungsdauer des Erstattungsbetrags bei\nAusfuhren von Dauermilcherzeugnissen nach drit-\nten Ländern in besonderen Fällen                              132       21. 7. 66           2512\n14. 7. 66 Verordnung Nr. 100/66/EWG des Rates zur Durch-\nführung einer Lohnerhebung im Straßenverkehrs-\ngewerbe                                                       134       22. 7. 66           2538\n14. 7. 66 Verordnung Nr. 101/66/EWG des Rates über die\nDurchführung einer Lohnerhebung in der In-\ndustrie                                                       134       22. 7. 66           2540\n22. 7. 66 Verordnung Nr. 102/66/EWG der Kommission\nüber die Festsetzung eines Berichtigungskoeffi-\nzienten, der bei der Berechnung des Einfuhr-\npreises auf die Notierungen von Tomaten der\nGüteklasse II anzuwenden ist                                  135       23. 7. 66           2549\n22. 7. 66 Verordnung Nr. 103/66/EWG der Kommission zur\nEinführung einer Ausgleichsabgabe auf die Ein-\nfuhren von im Freien angebauten Tomaten aus\nBulgarien und Rumänien                                        135       23. 7.66            2550\n23. 7. 66 Verordnung Nr. 104/66/EWG des Rates über die\nzeitlich begrenzte Aussetzung der Abschöpfungen\nauf die Einfuhren von zur Verarbeitung unter\nZollaufsicht bestimmtem Rindfleisch                           137       27. 7. 66           2563\n27. 7. 66 Verordnung Nr. 105/66/EWG der Kommission zur\nÄnderung der Anlage der Verordnung Nr. 37/65/\nEWG über die Kriterien für die Bestimmung der\ncif-Preise für Getreide, Mehl, Grob- und Feingrieß            138       28. 7.66            2569\n27. 7. 66 Verordnung Nr. 106/66/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Pauschbeträge für geschälten Reis\nund Bruchreis für das Wirtschaftsjahr 1966/1967               138       28. 7. 66           2570","504                                             Blindesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDütum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr.        vom                   Seite\n27. 7.  (i(i Vc:rnrcl11u11<J Nr. 107/GG/EWC der Kommission zur\nVcrJ:incJC'rung, für cfos Wirtschaftsjahr 1966/1%7,\nder Vcronlnung Nr. 113/65/EWG zur Festsetzung\ndc:r rnonci U ichcn Slciqcrunqsbeträge bei den Richt-\nund l11Lcrvc11l.ionsprcisC'n für Reis                                            138         28. 7. 66               2571\n27. 7.  (j(i Vc)rord11u11q Nr. lOB/66/CWG der Kommission zur\ni\\ndcrunq ckr Vcrordnun~J Nr. 192/64/EWG zur\nFcslsclz11ni1 der EinzdlH:ilc!n für die! ]nterventio-\n1w11 <1uf dc~rn Bul.lcrnldrk 1                                                   138        28. 7. 66                2571\n'.W. 7. fib  VcrordnutHJ Nr. l()<J/(ifi/l•:WG ch,s Rales über\nMaßnal1rnr;n lwi den Pn)iscn für qewisse Milch-\ncrzc~U~Jnissc~ in lkutschlm1d w~ibrend des Milch-\nw irlsd1all.sjilh rcs 1%6/1967                                                   140         29. 7.66                2593\n2B. 7. (i6   Vc!ronlnutHJ Nr. 110/füi/IJWC des Rales zur Er-\nmi.idlli~Jun~J dc!r l i.dlienischcm Republik, ihre Zoll„\nsi.ilze und Abschöpfungen auf Einfuhren von\nRindern, ldH!nd, I lausrinclc,rn, anderen, mit einem\nSLiick~Jcwichl von höchstens 300 kg, cJer Tarif-\nnumrrw r C' x O1.02 ;\\ 11, ,rnszusdzen                                            140        29. 7. 66               2595\n2B. 7. fi(j Vcrordnun~J Nr. 111 /b6/EWG des Rales zur Er-\nmächtigunq der Fr,mzösischc-m Republik, des\nKöniqreichs Bel~Jien und der Bundesrepublik\nDcut.schland, besondere Interventionsmaßnahmen\nbei. Rimllleisch zu crqreifen                                                     140        29. 7. 66               2596\n28. 7. 66    Verordnung Nr. 112/66/EWG des Rates, durch die\ndie Bundesrepublik Deutschland ermächtigt wird,\nim Jahre 1966 Interventionsmaßnahmen zu er-\nqreifen, um die Einfuhr von Rindern aus Däne'\"\nmark zu ermöglichen                                                               140        29. 7. 66               2597\nHerausgeber : Der Bundesminister d<!r Justiz. -          Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusferligunq verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1()58 (Bundesqeselzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedinqunqen für Tl:il I und II: L 11 u f ende r Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50.\nEinzelstücke je ,1rI<Jtdt111\\J()llC 16 Sei lcn DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\"\nKöln 3 99 oder nach Bezahlunq auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,15."]}