{"id":"bgbl1-1966-3-5","kind":"bgbl1","year":1966,"number":3,"date":"1966-01-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/3#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-3-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_3.pdf#page=1","order":5,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr","law_date":"1966-01-06T00:00:00Z","page":61,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["61\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                            Z 1997 A\n1966                       A11s~!;egeben zu Bonn am 15. Januar 1966                                                                                                               Nr. 3\nTag                                                                             Inhalt                                                                                            Seite\n6. 1. 66      Zweil.e Verordnung zur Anderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunterneh-\nrnen im Personenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   61\nBuntkS!Jesclzbl. III 1)240-2\n11. 1. 66     Verordnung über die Meldung der Bestände an Erdöl und Erdölerzeugnissen . . . . . . . . . . . . . .                                                                     63\n31. 12. 65    Enlscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1758 a Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Ge-\nsetzbuches) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     65\nßunclcsqcscl.zbl. lil 400-2\n31. 12. 65    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 6 des württemberg-badischen Gesetzes\nNr. 587 über die Verwaltung von Kirchensteuern im Landesbezirk Württemberg) . . . . . . . . . . .                                                                       65\n31. 12. 65    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 12 Abs. 3 des badischen Ortskirchen-\nsteuergesetzes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       66\n31. 12. 65    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 13 des badischen Ortskirchensteuer-\ngesetzes) ..................................... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       66\n8. 1. 66     Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die\nBerufsausübung im Einzelhandel) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           67\nßunclesqesclzhl. ITI 7120-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              67\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          68\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr\nVom 6. Januar 1966\nAuf Grund des § 57 Abs. 1 Nr. 2 des Personen-                                                            zum Fahrerraum müssen von innen zu ver-\nbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (Bundes-                                                             riegeln sein.\"\ngesetzbl. I S. 241) in der Fassung des Gesetzes vom\n24. August 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 906) wird mit                                                  b) Als Absätze 3, 4, 5 und 6 werden angefügt:\nZustimmung des Bundesrates verordnet:                                                                         ,, (3) Droschken und Mietwagen müssen mit\neiner zum Schutze des Fahrers ausreichenden\nArtikel 1                                                                      kugelsicheren Trennwand zwischen den Vor-\nDie Verordnung über den Betrieb von Kraftfahr-                                                           dersitzen und den Rücksitzen ausgerüstet sein.\nunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der                                                                  (4) In Droschken und Mietwagen müssen die\nFassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1960 (Bun-\nfür die Fahrgäste bestimmten Plätze mit Sicher-\ndesgesetzbl. I S. 553), geändert durch die Verord-\nheitsgurten versehen sein. Auf einem im Fahr-\nnung vom 31. Juli 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 585),\nwird wie folgt geändert:                                                                                    zeug anzubringenden Schild ist den Fahrgästen\ndie Benutzung der Sicherheitsgurte zu emp-\n1. In § 10 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen.                                                             fehlen.\n2. § 19 wird wie folgt geändert:\n(5) Droschken und Mietwagen müssen mit\na) Absatz 2 erhält folgende Fassung:                                                                     einer Alarmanlage versehen sein. Diese muß\n,, (2) Droschken und Mietwagen müssen auf                                                          der Fahrer mit der Hand oder mit dem Fuß\njeder Längsseite zwei Türen haben. Die Türen                                                         auslösen können. Sie muß die Hupe zum Tönen","62                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nin Intc~rvallen und die Scheinwerfer und die     gesetzbl.I S. 1) in Verbindung mit § 66 des Personen-\nhinteren Fahrtrichtungsanzeiger zum Blinken       beförderungsgesetzes auch im Land Berlin. '\nbringen.\n(6) Die Vorschriften der Absätze 2, 3, 4                              Artikel 3\nund 5 gelten nichl für Mietwagen, die aus-          Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nschließlich für den Krankentransport verwen-      kündung in Kraft, jedoch gelten die Einfügung in\ndet werden.\"                                      § 19 Abs. 2 Satz 1, § 19 Abs. 2 Satz 2 sowie § 19\nAbs. 3, 4 und 5 BOKraft erst\n3. § 36 wird aulgchobcn.\na) ab 1. Januar 1967 für Droschken oder Mietwagen,\nfür die von diesem Tage ab dem Unternehmer\neine entsprechende Genehmigung nach dem Per-\nArtikel 2                           sonenbeförderungsgesetz erteilt wird,\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten          b) ab 1. Juli 1968 für andere Droschken oder Miet-\nUberleitungsgeset:zcs vom 4. Januar 1952 (Bundes-          wagen.\nBonn, den 6. Januar 1966\nDer Bundesminister für Verkehr\nSeebohm"]}