{"id":"bgbl1-1966-26-3","kind":"bgbl1","year":1966,"number":26,"date":"1966-07-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/26#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-26-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_26.pdf#page=5","order":3,"title":"Berichtigung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes","law_date":"1966-06-13T00:00:00Z","page":393,"pdf_page":5,"num_pages":4,"content":["Nr. 26 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Juli 1966   393\nBerichtigung\nder Sechsl.en Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nVo:m 13. Juni 1966\nDie Sechste Verordnung zur Änderung der Ersten\nVt)rordnung zur Durchführung des Bundesentschädi-\nqtm~1sgesetzes vom 13. April 1966 (Bundesgesetzbl. I\nS. 292) wird wie folgt berichtigt:\n§ 21 a ist wie folgt zu ergänzen:\nIn der waagerechten Spalte „die erste und zweite\nl Iatbwaise, wenn keine Rente für die Witwe oder\nden Witwer gezahlt wird, je\" ist bei der senkrechten\nSpalte „ab 1.10.1966\" der Betrag „120 DM,\" einzu-\nfügen.\nBonn, den 13. Juni 1966\nDer Bundesminister der Finanzen\nIm Auftrag\nDr. Feaux de la Croix","394                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nB u n desgcsetzblatt\nTeil II\nTag                                                                                  I nh a 1 t                                                                                     Seite\nNr. 22, ausgegeben am 11. Juni 1966\n1. 6. Gfi  Geselz zu dem Abkommen vom 9. Juli 1962 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Reuierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung\nbei den Steuern vom Einkommen und bei der Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         329\n2. 6. 66   Gesetz zu dem Abkommen vom 26. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der\nDoppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           358\n20. 4. G6    Bekannl111dd111ng üfwr dc!n Celtungsbereich des Internationalen Ubereinkommens zur Ver-\nhültmcJ d<'1 VC'rschn1ul,:unq der See durch 01, 19.54 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     374\nNr. 23, ausgegeben am 15. Juni 1966\n4. 6. 66   Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingente\nfür Dornhaie, Plilferlin9e und :Heidelbeeren) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   377\n4. 6. 66   Fünfunddrei ßigstc Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzung\nfür Früh k a rloffel n) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         379\n2.5 . .5. 66 Be kann lmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 11. Dezember 1946 zur .Ände-\nrung der Ubereinkünfte über Betäubungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        380\n26 . .5. 66  Bekanntmachun~J über das InkraJttreten des Internationalen Abkommens zur Beschränkung\nder Herstellung und zur Regelung der Verteilung der Betäubungsmittel nebst Zeichnungs-\nprotokoll vom 11. Juli 19'.H in der durch das Protokoll vom 11. Dezember 1946 geänderten\nFassunq . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     381\n26. 5. 66    Bekanntmachung über dt1s Inkrafttreten des Internationalen Opiumabkommens vom 19. Fe-\nbrucn 1925 in der durch das Protokoll vom 11. Dezember 1946 geänderten Fassun9..........                                                                                  383\n26. 5. 66    Bekannlmachunq übc;r das Inkrafttreten des Protokolls vom 23. Juni 19.53 über die Beschrän-\nkung und Regelu119 des Anbaues der Mohnpflanze, der Erzeugung von Opium, des inter-\nnationalen Handels und Großhandels mit Opium und seiner Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                    385\n26 . .5. 66  Bekanntmc1chung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 19. November 1948 über die\ninternationale Kontrolk~ von Betäubungsmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        387\nNr. 24, ausgegeben am 16. Juni 1966\n14. 6. 66    Achlunddn;ißi\\:)sle Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Rohtabak und\nTabakabUilJe) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           389\n12 . .5. 66  Bekannlmachunq über das Außerkrafttreten der Verordnung vom 9. April 1965 über die\nGewährung von VorrE)cb ten und Befreiungen an den Internationalen Zuckerrat nach dem\nProtokoll vom 1. August 1963 zur Verlängerung des Internationalen Zucker-Ubereinkommens\n1958 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  394\n18. 5. 66    Bekannlrnc1chung über dc1s Inkrafttreten des Zollabkommens über Carnets E. C. S. für\nWarenmuster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             395\nNr. 25, ausgegeben am 23. Juni 1966\n3. 6. 66   Bel«m11lrndchung des Beschlusses Nr. 5/66 des Assoziationsrats vom 22. April 1966 . . . . . . . . .                                                                       397\nNr. 26, ausgegeben am 24. Juni 1966\n14. 6. 66    Vierte Verordnung zur .Änderung der Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter                                                                                            429\n18. 5. 66    Bc~kann Lmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen .......... .                                                                                  435\n27 . .5. 66  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Birnk für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über die Rückzahlung der\nReichsmarkanlagen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Deutschland ........ .                                                                                436\nNr. 27, ausgegeben am 25. Juni 1966\n22. 6. 66    Gesetz über die fesl.stellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haus-\nhaltsgesetz 1966) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           437\n17. 5. 66    Bekannt.nrnchung über den Geltungsbereich der Erklärung zur Inkraftsetzung des Artikels XVI\nAbs. 4 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 466\n26. 5. 66    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur einheitlichen Feststel-\nlung von Reqeln über den Zusammenstoß von Schiffen (Inkrafttreten für Iran) . . . . . . . . . . . . . .                                                                   467\n26. 5. 66    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur einheitlichen Feststel-\nlunq von Regeln über die Hilfsleistung und Bergung in Seenot (Inkrafttreten für Iran) . . . . . .                                                                         468","Nr. 26 ---Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Juli 1966                                                                               395\nTag                                                              Inhalt                                                                                          Seite\nNr. 28, ausgegeben am 29. Juni 1966\n27. 6. 66    Drc'.iundviPrzi~Jsl.<~ Vc~rordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Revidierte zweite\nJ\\ nglcidrnng für VVaren der gewerblichen Wirtschaft - Zollaussetzungen I. Teil) . . . . . . . . . .                                                   469\n27. 6. 66    Vicrundv icrzigsle Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Revidierte zweite\nAngleichung für Waren der gewerblichen Wirtschaft - Zollaussetzungen II. Teil) . . . . . . . . . .                                                     476\n27. 6. G(j   fünfundvierzigste Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Revidic-crle zweite\nJ\\n~Jleichung für WM<'.n der gewerblichen Wirtschaft) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 .........            481\nNr. 29, ausgegeben am 30. Juni 1966\n3. 6. 66    Vc'.rordnun~J zum Schulze des Seekabels zwischen Bülk und dem Leuchtturm Kie]                                                                          501\n26. 6. 66    Zwölflc Vcrordnun9 zur Änderung der Vorschriften für die Reeden auf dem Rhein .                                                                         502\nBundcsgcsclzbl. Jll 0501-7\n27. 6. 66    Zwciundvier:t.igsl.e Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Vorbemerkun-\ngen -- Binnen-Zollsätze) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    506\n25. 5. 66    Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und Frankreich über Soziale Sicherheit in bezug auf das Saarland . . . . . . . . . . . .                                                    507\n4. 6. 66   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen vom 19. März 1931 zur\nVereinheitlichung des Schc~ckrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         508\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhin gewiesen:\nVerkündet im                                  Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                   Bundesanzeiger                                 Inkraft-\nNr.                   vom                       tretens\n25. 5. 66    Anordnung über die Zuständigkeit zu versor-\ngungsrnchtlichen Enlscheidungen im Dienstbereich\ndes Bundesministers für Verkehr                                                                     103                 3. 6. 66                      1. 6. 66\n3. 6. 66   Verordnung über die Einfuhr und die Durchfuhr\nvon Einhufern aus Frankreich                                                                        104                 4. 6. 66                      5. 6. 66\n7. 6. 66   Sechste Verordnung zur Durchführung des Mühlen-\ngesetzes                                                                                            107               11. 6. 66                      12. 6. 66\nB11nrlcsqcsct,.bl. III 7841-2-4\n3. 6. 66   Verordnung Nr. 16/66 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                                                          107               11. 6. 66                      15. 6. 66\n31. 5. 66    Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und\nSchiffahrtsdirektion Bremen über die Signalstellen\nfür Warnsignale auf der Weser                                                                       108               14. 6. 66                      22. 6. 66\n13. 6. 66    Verordnung zur Änderung der Verordnung über\ndie Ermäßigung der Abschöpfung für Hartweizen\nzur Herstellung von Dunst und Grieß für be-\nstimmte Verwendungszwecke                                                                           110               16. 6. 66                      17. 6. 66\n13. 6. 66    IV. Nachtrag zum Tarif für die Schiffahrtabgaben\nauf der Mosel zwischE-)n Thionville (Diedenhofen)\nund Koblenz (Coblence) vom 1. Juni 1964                                                             110               16. 6. 66                       1. 7. 66\n16. 6. 66    Verordnung über besondere Voraussetzungen für\ndie Intervention von Butt(~r                                                                        111               21. 6. 66                      22. 6. 66\n16. 6. 66    Verordnung TSF Nr. 7/66 über Tarife für den\nGüterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen                                                                111               21. 6. 66                       l. 7. 66\n14. 6. 66    Verordnung Nr. 17/66 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiff-\nfahrt                                                                                               112               22. 6. 66                       1. 7. 66","396                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nHinweis auf Rechtsvorschriiten der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit il1n      1\n1 V( rc>f f entlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\n1\nu11rnill(dbi11(: l{('chtswitksmnkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\n.. --- ---------------------------------------------------------\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDc1tun1 und Bc•·1.c id1nu11~J lkr Rechlsvorschrift\n1\nAusgabe in deutscher Sprache -\nNr.           vom                   Seite\n23. 5. Gb       Vcronl11un~J Nr. 57/66/EWG der Kommission zur\nAndcrunq ch!r Verordnung Nr. 150/64/EWG über\ndie Erslattungsrcgelung bei Ausfuhren nach Dritt-\nli.indern auf dem Rindlfoischsektor                                              93         25. 5. 66             1434\n27. 5. bfi      Vl:ronlnung Nr. 58/66/EWG der Kommission zur\n.AndcrunrJ _ dc!r Cellungsdauer der Verordnung\nNr. 2B/G6/EWG über den Verkauf von Butter aus\nsluallidien Lagerbeständen zu herabgesetzten\nPreisen an dir! verarbeitenden Industrien                                         97         31. 5. 66             1554\n2. 6. fj(-:i Verordnung Nr. 59/66/EWG der Kommission zur\nErrechnun~J der Abschöpfungsbeträge und der\n1-löchslbelri'i~Je dc!r Erstattung bei der Ausfuhr\nnuch Mitglieds Laa lcm für bestimmte Milcherzeug-\nnisse mit ab~Jckil.cter Abschöpfung sowie zur\nAuflwlnmq d('r Verordnung Nr. 149/64/EWG                                          98           3. 6. 66             1572\n7. 6. G6     Verordmrng Nr. 60/66/EW(] der Kommission über\ndie ErslctlJungl)n bei der Ausfuhr von Verarbei-\nt.un~Jser1.eugn issen ,1us Getreide und aus Reis                                 103         10.6. 66              1854\nB. 6. 66      Verordnun~J Nr. 61 /66/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Refc renzpreise für im Freien an-\n1\ngebaute Tomaten                                                                  103         10. 6. 66              1857\n15. G. 6G      Verordnung Nr. 62/GG/EWG der Kommission zur\nÄnderung des Zusat.zlwtrngs für Eier in der Schale\nvon Hausgdlügel                                                                 108         16.6.66                1938\n15. 6. 66       Verordnun9 Nr. fü/66/EWG der Kommission zur\nErhöhung der Zusa t.zbeträge für flüssiges oder\ngefrorenes Eigelb und für getrocknetes Eigelb                                    108          16. 6. 66             1939\n15. 6. 66      Verordnung Nr. 64/66/EWG der Kommission zur\nErhöhun9 cfor Zusatzbeträge für geschlachtete\nf-Iülnwr und für Fiälften oder Viertel von Hühnern                              108         16. 6. 66              1940\n15. 6. 66      Verordnung Nr. 65/66/EWG der Kommission zur\nErhöhung des Zusatzbetrngs für Rücken und Hälse\nvon Haus9eflügel                                                                108         16.6.66                1941\n15. 6. G6       Verordnung Nr. 66/66/EWG der Kommission über\ndie Fcstsetzun9 eines Zusatzbetrags für ge-\nschlachtete Entc\\n und für Hi:Uften oder Viertel\nvon Enten                                                                       108          16.6.66               1942\n14. 6. 66       Verordnung Nr. 5/66/Euratom des Rates zur Ände-\nrung der Regelung der Bezüge und der sozialen\nSicherheit der Atomanlagenbediensteten der Ge-\nmeinsamen Kernforschungsstelle, die in den\nNiederlanden dienstlich verwendet werden                                        109         20.6.66                1949\n14. 6. 66       Verordnung Nr. 67/66/EWG des Rates betreffend\ngewisse Maßnahmen, die für das ·wirtschaftsjahr\n1966/1967 auf dem Gebiet der Getreidepreise an-\nzuwenden sind                                                                   109          20.6.66               1953\n14. 6. 66      Verordnung Nr. 68/66/EWG des Rates zur Ver-\nlängerung einzelner Fristen für die Gewährung\nvon Zuschüssen aus dem Europäischen Ausrich-\ntungs- und Garantidonds für die Landwirtschaft,\nAbteilung Ausrichtung, für das Jahr 1965                                        109          20.6.66               1954\nHerausgeber : Dei llundcsrni11istcr der Justiz. -- Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. -- Druck: Bundesdruckerei.\nDas ßundes\\}esetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertiqunq verkündel. In Teil III wild das als fortqcllcnd festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vorn 10. Juli 1958 (Bundesqeselzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBez.uqsbedinqnnqcn für 'foil I 1111d lJ: Lau f c n der Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50.\nEinzels I ü c k e je anqrdiln9c1ie 16 Sei lc!ll DM 0,40 qegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\"\nKöln 3 9!J otkr r1,1ch Bewhlull(J ttuf Urund ei11er Vornusrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,15."]}