{"id":"bgbl1-1966-23-2","kind":"bgbl1","year":1966,"number":23,"date":"1966-06-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/23#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-23-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_23.pdf#page=2","order":2,"title":"Verordnung über Räumungsfristen","law_date":"1966-06-02T00:00:00Z","page":338,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["338                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nVerordnung\nüber Räumungsfristen\nVom 2. Juni 1966\nAuf Grund des Artikels JV § 5 des Zweiten Geset-          (2) Ein auf Grnnd der §§ 30, 31 des Wohnraum-\nzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom         bewirtschaftungsgesetzes gewährter Vollstreckungs-\nl 4. Juli 1964 (Bundesgesetzhl. J S. 457) verordnet die   schutz endet spätestens nach Ablauf von zwei Jah-\nBundesregierung:                                          ren, nachdem diese Vorschriften außer Kraft getreten\noder unanwendbar geworden sind.\n§ 1\nDie Räumungsfrist in den Fällen der §§ 721, 794 a                                § 3\nder Zivilprozeßordnung in der Fassung des Arti-               Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nkels II Nr. 5 und 6 des Zweiten Gesetzes zur Ände-         Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nrung mietrecbtlicher Vorschriften vom 14. Juli 1964       gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel IV § 6\n(Bundesgesetzbl. I S. 457) darf insgesamt nicht mehr      Satz 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung miet-\nals zwei Jahre betragen. Im übrigen bleiben die           rechtlicher Vorschriften auch im Land Berlin.\nVorschriften des § 721 Abs. 5 und des § 794 a Abs. 3\nder Zivilprozeßordnung unberührt.\n§ 4\n§ 2\n(l) Diese Verordnung tritt in Kraft:\n(1) Unter den Voraussetzungen des Artikels IV          a) in den Gebieten, in denen das Mieterschutzgesetz\n§ 3 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung miet-\nnicht mehr anzuwenden ist, am Tage nach der\nrechtlicher Vorschriften kann eine Zwangsvollstrek-             Verkündung;\nkung noch innerhalb von zwei Jahren, nachdem die           b) in den Gebieten, in denen das Mieterschutzgesetz\n!-)§ 30, 31 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes                nach seinem § 54 Abs. 2, 3 unanwendbar wird,\nvom 23. Juni 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 389, 418),              mit dem Tage, von dem an das Mieterschutz-\nzuletzt 9eändert durch Artikel I § 2 des Gesetzes               gesetz danach nicht mehr anzuwenden ist;\nzur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der\nc) im übrigen mit dem Außerkrafttreten des Mieter-\n\\r\\Tohnungszwangswirtschaft und über weitere Maß-\nschutzgesetzes.\nnahmen auf dem Gt:)biete des Mietpreisrechts vom\n24. Auqust 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 969), außer             (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni\nKraft getreten oder unanwendbar geworden sind,             1968 außer Kraft. Hierdurch werden vor diesem Zeit-\nnach Maßgabe dPs bisherigen Rechts einstweilen ein-        punkt erlassene Entscheidungen über Räumungs-\nqestelll werdc!n.                                          fristen nicht berührt.\nBonn, den 2. Juni 1966\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nMende\nDer Bundesminister der Justiz\nDr. Jaeger.\nFür den Bundesminister\nfür Wohnungswesen und Städtebau\nDer Bundesminister für Arbeit\nund Sozialordnung\nHans Katzer","Nr. 23 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juni 1966                                                                                               339\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                         Inhalt                                                                                         Seite\nNr. 20, ausgegeben am 1. Juni 1966\n17. 5. 66  Verordnung zur Anderung der Polizeiverordnung betreffend die Betriebsordnung für den\nNord-Ostsee-Kanal und über den Anwendungsbereich der Seestraßenordnung . . . . . . . . . . . . . .                                                                 297\n22. 5. 66  Verordnung zur Anderung der Seeschiffahrtstraßen-Ordnung und über den Anwendungs-\nbereich der Seestraßenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  299\nBundcsgescl.zbl. III 9511-1\n21. 4. 66  Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung des Königreichs Norwegen über die gegenseitige Gewährung sozialer\nLeistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  301\nNr. 21, ausgegeben am 7. Juni 1966\n27. 5. 66 Siebenunddreißigsle Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent\nfür Rindergcfrierfleisch) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             305\n30. 4. 66 Bekanntmachung zu dem Zehnten Protokoll über zusätzliche Zugeständnisse zum Allge-\nmE)inen Zoll- und Handelsabkommen (Japan und Neuseeland) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  306\n4. 5. 66 Bekannlmachung über den Geltungsbereich der Erklärung vom 9. November 1959 über die\nBeziehungen zwischen den Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens\nund der Regierung der Polnischen Volksrepublik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        316\n7. 5. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vierten Protokolls zum Allgemeinen Ab-\nkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    317\n7. 5. 66 Bekcmnlmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Zwischenstaatliche\nBeratende Seeschiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        318\n14. 5. 66 BekannLrnc1chung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutze von\nWerken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       319\n17. 5. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung\ninternationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   320\n17. 5. 66 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages\nLondon 1948 für Belgien u. a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                321\n18. 5. 66 Bekannlmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland\nund der Regierung der Republik Vietnam über den Einsatz des Hospitalschiffs „Helgoland\"                                                                            322\n18. 5. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Ubereinkunft über Form-\nerfordernisse bei Patentanmeldungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          327","340                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nCcm~if:\\ § 1 /\\ bs. 2 des G(!Sctzcs über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bunclcsqcsdr.lil. S. 23) wird au I folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhinqewiesen:\nVerkündet im                Tag des\nDc1lu111  t111cl Bc!'.eichnung der Verordnung                                              Bundesanzeiger                Inkraft-\nNr.            vom            tretens\n20. 5. 6fi       Verordnung Nr. 14/60 über die Festsetzung von\nEnlgcl Lcn für Verkt)hrsleistungen der Binnen-\nschitfahrl                                                                            100          28. 5. 66           1. 6. 66\n~'· :i. fiG     Sdlilfah rtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und\nSchi llahrtsdirektion Kiel für die Schiffahrt auf der\nStör                                                                                   100         28. 5.66           31. 5. 66\n17. 5. füi       Verordnung zur i\\nderung der Verordnung über\ndie Wi:lhl, Amlszcil und Geschäftsführung des\nObrnan 11es in den zum Geschäftsbereich des Bun-\ndesministers des Innern gehörenden Dienststellen\nim Auslund                                                                            101           1. 6. 66           1. 2. 66\n24. ~i. G6        Verordnun~J Nr. 15/66 über die Festsetzung von\nDntgc)lt('.11 lii1 Vc~rkd1rsleistungen der Binnen-\nschiffi1h rt                                                                          101           1. 6. 66           1. 6. 66\n31. 5. 66         Verordnung PR Nr. b/66 über die Aufhebung der\nPreisvorsclu iflen für Kalkstickstoff-Düngemittel                                     102           2. 6.66            3. 6. 66\n3. 5. b6        Vf)rorclnung zur Anclerung der Verordnung über\ndie Wahl, Amtszeil und Geschäftsführung des\nObmannes der Beamlen, Angestellten und Ar-\nbeit.er in den Diensls1.ellen, Einheiten, Verbänden\nund Schulen der Bundeswehr im Ausland                                                 102           2.6. 66            3. 6.66\nBunclr,sqcsdzbl. lll 2035-1-7\n3. 5. 66        Verordnung zur Anderung der Verordnung über\ndie Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung des\nObmannes cler Soldaten in den Auslandsdienst-\nstellen der Bundeswehr, die nicht Einheiten, Ver-\nbände oder Schulen sind                                                               102           2. 6. 66           3. 6. 66\nBu1Hl(•sc1c,sPLzhl. TJI 2035-1-fi\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und ße:z.eichnunq der Rechtsvorschrift\nAusgabe in deutscher Sprache -\nNr.           vom                  Seite\n18. 5. 66        Verordnung Nr. 55/66/EWG des Rates zur Ande-\nrung der Verordnung Nr. 55/65/EWG des Rates\nhinsichtlich der Mengen Cheddar-Käse, die auf\nclem Markt der Mitgliedstaaten abgesetzt werden\nkönnen                                                                                 92           23. 5. 66            1421\n23. 5. 66        Verordnung Nr. 56/66/EWG der Kommission zur\nErrechnung der Höchstbeträge der Erstattung bei\nder Ausfuhr von Milcherzeugnissen nach dritten\nLändern und zur Aufhebunq der Verordnnnqen\nNr. 41/65/EWG und Nr. 42/65/1::WG                                                      92           23. 5. 66            1422\nI-I er aus CJ eher : Dei Bundc.';ini nisl<!r <kr .Justiz.           Ver l u q : Bundesanzeiqer Verlaqsqes. m.b.I-I., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruck_erei.\nDas Bundesw,scl,,hlal.l. erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusferli\\JllfHJ verkGndet. In Teil llJ wird das nls Jorlqellend feslc;eslcllte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1()58 (ßundcsqcsctzlJl. I S. 437) nach Sachqebietcn qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedingungen für Teil III durch den Verlaq.\nBcznqsbeclinqrn1qc11 für T(dl l 1rncl II: Lau f end c r Bez 11 q nur durd1 cli e Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50.\nin z e I s L li c k c je ,rnq<'1<1nq<)ne 16 Scilc·n DM 0,40 qcqcri Vo1re111send1rnq des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\"\nKiiln :J 9D ocl(!J nc1c\\1 lk,.,l11lunq a1il Crnml einer Vorcrnsrcclrnunq.      dieser Ausqabe DM 0,40 zuzüqlich Vcrsandqebühr DM 0,15."]}