{"id":"bgbl1-1966-21-3","kind":"bgbl1","year":1966,"number":21,"date":"1966-05-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/21#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-21-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_21.pdf#page=2","order":3,"title":"Berichtigung der Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses","law_date":"1966-05-25T00:00:00Z","page":330,"pdf_page":2,"num_pages":3,"content":["330              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nBerichtigung\ndes Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes\nVom 17. Mai 1966\nIn Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bun-\ndesbesoldungsgesetzes vom 31. August 1965 (Bun-\ndesgesetzbl. I S. 1005) sind die Worte\n„zuletzt geändert durch das Gesetz zur Förderung\neines freiwilligen sozialen Jahres vom 17. August\n1964 (Bundesgesetz bl. I S. 640)\"\ndurch die Worte\n,,zuletzt geändert durch das Gesetz über das Zivil-\nschutzkorps vom 12. August 1965 (Bundesgesetzbl. I\ns. 782)\"\nzu ersetzen.\nBonn, den 17. Mai 1966\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nProf. Dr. Ernst\nBerichtigung\nder Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses\nVom 25. Mai 1966\nIn § 7 der Verordnung zur Bekämpfung des Kar-\ntoffelkrebses vom 14. März 1966 (Bundesgesetzbl. I\nS. 163) sind die Worte „nach § 2 Abs. 1 Nr. 1\" zu\nstreichen und durch die Worte „nach § 2 Abs. 2\nNr. 1\" zu ersetzen.\nBonn, den 25. Mai 1966\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft\nund Forsten\nIm Auftrag\nDrees","Nr. 21 -            Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Mai 1966                                                                                          331\nB undesgesetzb la t t\nTeil II\nTag                                                                             Inhalt                                                                                           Seite\nNr. 17, ausgegeben am 18. Mai 1966\n12. 5. 66  Zweiles Geselz über Kreditermächtigungen aus Anlaß der Erhöhung der Beteiligungen der\nBundesrepublik Deutschland an dem Internationalen Währungsfonds und an der Internatio-\nnalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             245\n12. 5. 66 Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontin-\ngent für Ferrosiliziummangan) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           246\n12. 5. 66  Einunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Erweiterung des\nZollkontingents für Zeitungsdruckpapier) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  247\n12. 5. 66  Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Verlängerung\nder Zollaussetzung für Kartoffeln) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            248\n5. 4. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates\nfür die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     249\n6. 4. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Erklärung vom 16. September 1950 über den\nBau internationaler Hauptverkehrsstraßen (Berichtigung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   250\n14. 4. 66  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Abkommens vom 19. März 1931\nzur Vereinheitlichung des Scheckrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                250\n15. 4. 66  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Geltendmachung\nvon Unterhaltsansprüchen im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     251\n16. 4. 66  Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages\nLondon 1948 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           251\n16. 4. 66  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls vom 1 L Dezember 1963 zu dem\nAbkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien über die Wiederher-\nstellung gewerblicher Schutzrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            252\n19. 4. 66  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien über Zollvorrechte der Berufs-\nkonsulate und ihrer Mitglieder sowie der Verordnung über die Gewährung von Zollvorrech-\nten an Berufskonsulate der Vereinigten Staaten von Brasilien und ihre Mitglieder . . . . . . . .                                                                          252\n22. 4. 66  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit . . . . . . . . . .                                                                         253\n28. 4. 66  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens über\nStraßenmarkierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   253\n4. 5. 66 Bekanntmachung des Ubereinkommens über den Entwicklungsfonds für das Indusbecken\nvon 1960 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    254\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                  Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                   Bundesanzeiger                                  Inkraft-\nNr.                  vom                        tretens\n6. 5. 66 Berichtigung der Zweiten Änderungsverordnung\nzur 7. BAA-FeststellungsDV                                                                                            93                17. 5. 66\n12. 5. 66  Verordnung Nr. 11/66 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                                                                            96                24. 5. 66                       1. 6. 66\n17. 5. 66  Verordnung Nr. 12/66 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                                                                            97                25.5.66                         1. 6. 66\n23. 5. 66  Verordnung TS:r Nr. 6/66 über Tarife für den\nGüterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen                                                                                  97                25.5.66                         1. 6. 66","332                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmilJ<Jlwre Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\n-----             --------------------------------------------------------------------\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nl)ii I u 111 1111<! llez<~idmmHJ der Rechtsvorschrift\nAusgabe in deutscher Sprache -\nNr.          vom                       Seite\n1. 4. 66      Verordnu11~J Nr. 38/66/EWG der Kommission zur\n.Erhöhung d<!r Zusatzbeträge für flüssiges oder\n~Jelrorc,nc!s Vollei sowie für getrocknetes Vollei\nu1Jd zur i'\\ndPrullg des Zusatzbetrags für flüssiges\noder gdnH<!tWs Eigelb                                                          63            2. 4. 66                 916\n1. 4. bG      Vcrord11un~J Nr. 39/fö/EWG der Kommission zur\ni\\ndt~run~J des AnhanrJs I der Verordnung Nr. 158/\n64/EWG llinsichllich der bei der Einfuhr be-\nstirnmL<!r Milcherzeugnisse nach den Niederlanden\n<!rholwnen inlünclischen Abgaben                                               63           2.4. 66                   917\nb. 4. 6b      Vr•rordrnmq Nr. 40/66/EWG der Kommission über\ndie Fc!stseLzung der Höchstbeträge der Erstattung\nli.ir Ausfuhren von gefrorenem Rindfleisch, das\nnicht Ge~Jenstünd von lnterventionsmaßnahmen\nWM, nc1d1 dril.l.cn Lündc!rn                                                   66            7-.4. 66                  953\n:rn.:l.(iG      Verordnu11q Nr.41/66/EWG des Rates zur Fest-\nsetzung gemeinsamE-!r Qualitätsnormen für Kopf-\nkohl, Rosenkohl und Bleichsellerie                                             69          19.4. 66                  1013\n21. 4. 66       Verordnung Nr. 42/66/EWG des Rates über die\nzeitlich bE~grcnzte Aussetzung der Abschöpfungen\nauf die Einfuhren von zur Verarbeitung unter\nZollc1ulsicht bestimmtem Rindfleisch                                           76          27. 4. 66                 1141\n26. 4. 6b       Verordnung Nr. 43/66/EWG der Kommission zur\nÄnderung des Zusatzbetrags für Eier in der Schale\nvon Ilüusgellügel                                                              7-6         27-. 4.66                 1142\n26. 4. 66       Verordnung Nr. 44/66/EWG der Kommission zur\nErhöhunq der Zusatzbeträge für flüssiges oder\n~Jelrorencs Ei~Jf'lb und für getrocknetes Eigelb                               7-6         27-. 4. 66                1143\nJ. !)_ b6     Verordnung Nr. 45/66/EWG der Kommission zur\nFcstseL\".lln~J ckr Referenzpreise für Pflaumen                                 81            5. 5. 66                1229\n3. 5. 6G      Verol'dnung Nr. 46/66/EWG der Kommission zur\nh~stsetzun~J der ReJerenzpreise für Pfirsiche                                  81            5. 5. 66                1230\n3. 5. 66      Verordnung Nr. 47/66/EWG der Kommission zur\nFeslsctzun~J der Referenzpreise für Kirschen                                   81            5.5. 66                 1232\n6. 5. 66      Verorduunq Nr. 48/66/EWG der Kommission be-\ntreffend die Gültigkeitsdauer von Ausfuhrlizen-\nzen für Getreide in Abweichung von der Ver-\nordnung Nr. 102/64/EWG                                                         84            7. 5. 66                1279\n6. 5. 66      Vernrdnnng Nr. 49/66/EWG der Kommission über\n. gewisse Sonderl.Jeslimmungen betreffend die Vor-\nausJeslscLzung des Erstattungsbetrags auf Aus-\nJuh ren von Weichweizen und Gerste                                             84            7. 5. 66                1280\n6. 5. 66      Verordnung Nr. 50/66/EWG der Kommission über\nclie Festsetzung der Pauschbeträge für Getreide,\nMehl, Grob- und Feingrieß für das 'Wirtschafts-\njahr 196fi/1967                                                                84            7. 5. 66                1281\n6. 5. 66      Verordnung Nr. 51/66/EWG der Kommission zur\nÄnderung der Verordnung Nr. 102/64/EWG be-\ntreffend die Methode zur Berechnung der Kau-\ntion, die im Falle der Nichteinfuhr von Getreide\nverfällt                                                                       84            7. 5. 66                 1282\n5. 5. 66      Verordnung Nr. 3/66/Euratom, 52/66/EWG der\nRäte zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten\nfür die Dienst- und Versorgungsbezüge der Be-\namten                                                                           87          12. 5. 66                 1361\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruck_erei.\nDas Bundesgeselzblall erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertinunq verkünde!.. In Teil Ill wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (ßundesqcsetzhl. I S. 437) nach Suchgebieten geordnet veröffentlicht. Bezuqsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezuCjsbedinqunqr,n for T(,il l und Il: L il u f e n cl er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50\nEin z c I s l ü c k e je anqcldIHJc,nc 1G Seilen DM 0,40 c1cgen Voreinsendunq des erforderlichen Betruges auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\"\nKöln 3 !)!) oder n<1ch Bczahlun\\J aul Grund eim,r Vournsrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,15."]}