{"id":"bgbl1-1966-21-1","kind":"bgbl1","year":1966,"number":21,"date":"1966-05-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/21#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-21-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_21.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes","law_date":"1966-05-24T00:00:00Z","page":329,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["329\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                     Z 1997 A\n1966                              Ausgegeben zu Bonn am 28. Mai 1966                                                                                   1 Nr. 21\nTag                                                        In h a 1 t                                                                                  Seite\n24. 5. 66   Geselz zur Änderung des ZwüHten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes                                                                 329\nBu11d('S(J(>Sl,lzhl. 111 Gll-10\n17. S. 66   rkrid1tigung des Ge~;ctzcs zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   330\nBundes;qesdzhl. lll '.W32-1\n2.'5. 5. 66 Berichtigung dN Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 330\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBunclesgesf'lzblatt Teil II Nr. 17..........................................................                                                   331\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     331\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 332\nGesetz\nzur Änderung des Zwölften Gesetzes\nzur Änderung des Umsatzsteuergesetzes\nVom 24. Mai 1966\nDer Bundc~stag          hat       das     folgende  Gesetz    be-                                              Artikel 2\nschlossen:                                                                 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nArtikel 1\nIn Artikel 3 des Zwölften Gesetzes zur Anderung                                                                Artikel 3\ndes Umsatzsteuergesetzes vom 16. Mai 1963 (Bun-                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkü:;-1-\ndesgesetzbl. T S. 321) wird der Absatz 2 gestrichen.                   dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 24. Mai 1966\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nMende\nDer Bundesminister der Finanzen\nDr. Dahlgrün"]}