{"id":"bgbl1-1966-13-2","kind":"bgbl1","year":1966,"number":13,"date":"1966-03-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/13#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-13-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_13.pdf#page=5","order":2,"title":"Verordnung über die Postgebühren im Verkehr mit dem Ausland (Auslandspostgebührenordnung - PostGebOAusl -)","law_date":"1966-03-21T00:00:00Z","page":169,"pdf_page":5,"num_pages":7,"content":["Nr. 13 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. März 1966                          169\nVerordnung\nüber die Postgebühren im Verkehr mit dem Ausland\n(Auslandspostgebührenordnung - PostGebOAusl -)\nVom 21. März 1966\nAuf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes       50 0/o und über 10 kg 25 0/o sowie für alle Pakete\nvom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 676) wird im    gleichmäßig je 10 Centimen in Ansatz gebracht wer-\nEinvernehmen mit dem Bundesminister für Wirt-           den.\nschaft verordnet:\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\n§ 1\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\n(1) Die Postgebühren im Auslandsverkehr werden       blatt I S. 1) in Verbindung mit § 37 des Postverwal-\nauf die in der Anlage zu dieser Verordnung angege-      tungsgesetzes auch im Land Berlin.\nbenen Beträge festgesetzt; ausgenommen sind die\nBeförderungsgebühren für Auslandspakete, deren                                     § 3\nFestsetzung in Absatz 2 besonders geregelt ist.            (1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 1\nAbs. 2 letzter Satz am 1. April 1966 in Kraft.\n(2) Die Gebühren für die Beförderung der Aus-\nlandspakete des Land-, See- und Luftweges ergeben          (2) § 1 Abs.2 letzter Satz tritt am 1.Juli 1966 in\nsich aus den Vorschriften des Postpaketabkommens         Kraft.\nvon Wien 1964 (Gesetz zu den Verträgen vom                 (3) Am 1. April 1966 treten außer Kraft:\n10. Juli 1964 des Weltpostvereins vom 20. Dezember\na) Die Verordnung über die Postgebühren im Ver-\n1965      Bundesgcsclzbl. 11 S. 1633, 1777 --), sowie\nkehr mit dem Ausland (Auslandspostgebühren-\nder Schlußniedcrscb rift: zum genannten Abkommen\nordnung - PostGebOAusl -) vom 15. Juli 1964\nund aus zweiseitiqen Abkommen mit den Ländern,\n(Bundesgesetzbl. I S. 480);\ndie dem Postpaketabkommen nicht beigetreten sind.\nBei der Berechnung der in der Gesamtgebühr ent-          b) die Verordnung über die Einführung ermäßigter\nhaltenen Land- und Scebeförderungsgebührenanteile           Postgebühren im Verkehr mit den Niederlanden\nund Luftpostzuschläge der Deutschen Bundespost              vom 15. Juli 1964 (Bundesanzeiger Nr. 133 vom\nwerden die Artik€~l 6 Abs. 4, Artikel 7, Artikel 8           23. Juli 1964);\nAbs. 2, Artikel 10, Artikel 11 Abs. 1 und Artikel 12     c) die Verordnung über die Einführung ermäßig-\ndes Postpaketabkommens zugrunde gelegt. Artikel 7            ter Postgebühren im Verkehr mit Italien vom\nund Artikel 12 werden mit der Maßgabe angewen-               10. August 1965 (Bundesanzeiger Nr. 149 vom\ndet, daß für Pakete der Gewichtsstufen bis 10 kg             12. August 1965).\nBonn, den 21. März 1966\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nStücklen","170                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nAnlage\nzu § 1 der Auslandspostgebührenordnung vom 21. März 1966\nPostgebühren im V er kehr mit dem Ausland\nLfd.                                                               Gebühr\nGegenstand                                              Bemerkungen\nNr.                                                             DM           Pf\n---  1\n~---\n_____ __\n,.\n3                     4\na) Briefe\nbis 20 g                              -         50\njede weiteren         20 g                              --        30\nb) Briefe nach Andorra, Belgien, Frankreich,                            Briefe über 20 g und\nItalien, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden,                        Briefe, die nicht den Be-\nSan Marino und der Vatikanstadt                                     dingungen für Standard-\nbis 20 g (Standardbriefe)                                        30 briefe entsprechen: wie\nzu a)\nBriefe bis 20 g, die eine\nLänge zwischen 14 und\n23,5 cm, eine Breite\nzwischen 9 und 12 cm,\neine Höhe bis zu 0,5 cm\nhaben und deren Länge\nmindestens das 1,41fache\nder Breite beträgt, sind\nStandardbriefe\n2      a) Postkarten\neinfache                                                -         30\nmit Anlwortk-ute                                                  60\nb) Postkarüm nach Andorra, Belgien, Frankreich,\nItalien, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden,\nSan Marino und der Vatikanstadt                                1\neinfache                                                -         20\nmit Antwortkarte                                        --        40\n3         Phonopost\nje 50 g                              -         30\n4      a) Drucksachen\nbis 50 g                              -         20\njede weiteren 50 g                              10\nb) Drucksachen zu ermäßigter Gebühr (Streifband-\nzei lung, Büchersendung)\nbis 100 g                             -         20\njede weiteren 100 g                   -         10\n5      Blindensendungen                                    Gebührenfreie Be-\nförderung auf dem\nLand- und Seeweg\n6      Warenproben\nbis 50 g                              -         20\njede weiteren 50 g                    -         10\nmindestens                            -         30\n1      Päckchen\nje 50 g                              -         20\nmindestens                           -         80\n8      Mit Luftpost beförderte Briefsendungen\nLuftpostzuschläge\na) nach europäischen Ländern                                            einschl. der asiatischen\nBriefe (einschl. Wertbriefe und Wertkästchen),                       Gebietsteile der Sowjet-\nPostkarlen und Poslcmweisungen                                       union und der Türkei\nsowie der Azoren, Grön-\nandere Briefsendungen für                                            land, der Kanarischen\nje 50 g                                        15 Inseln und Madeira","Nr. 13 -      Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. März 1966             171\nLfd.                                                                Gebühr\nGegenstand                                          Bemerkungen\nNr.                                                                DM     I Pf\n-- -- - - - - - - - - - - - ~\nb) nc1ch ,rnßc!reuropäischen Ländern\nl. nach Adcn, Äthiopien, Algerien, Bahrain,\nDühomey, Dubai, Elfenbeinküste, Franzö-\nsische Somaliküste, Gabun, Gambia, Ghana,\nGuinea, Irak, Iran, Israel, Jemen, Jordanien,\nKamerun, Kanada, Kapverdische Inseln, Katar,\nKenia, Kongo (Brazzaville), Kuwait, Libanon,\nLiberia, Libyen, Mali, Marokko, Maskat, Mau-\nnc:tanien, Niger, Nigeria, Obervolta, Oman,\nPortugiesisch-Guinea, St. Pierre und Mique-\nlon, Saudi-Arabien, Senegal, Sharja, Sierra\nLeone, Somalia, Spanisch-Guinea, Spanisch-\nWestafrika, Sudan, Syrien, Tansania, Togo,\nTschad, Tunesien, Uganda, Vereinigte Ara-\nbische Republik, Vereinigte Staaten mit\nAleuten-Inseln, Zentralafrikanische Republik\nBriefe (einschl. Wertbriefe und Wertkästchen)\nfür je 5 g, Postkarten und Postanweisungen                      20\nandere Briefsendungen für\nje 20 g                                       20\n2. nach Afghanistan,          Amiranten, Andamanen,\nAngola, Ascension, Bahama-Inseln, Bermuda,\nBhutan, Birma, Britisch-Honduras, Burundi,\nCabinda, Ceylon, Costa Rica, Desirade, Do-\nminikanische Republik, El Salvador, Guade-\nloupe, Guatemala, Haiti, Honduras (Republik),\nIndien, Jamaika, Kongo (Leopoldville), Lakka-\ndiven, Les Saintes, Kuba, Madagaskar, Ma- 1\nlawi, Malediven, Marie-Galante, Martinique,\nMauritius, Mexiko, Mongolei, Mosambik, Ne-\npal, Nicaragua, Niederländische Antillen, Ni-\nkobaren, Pakistan, Panama, Panamakanal-\nzone, Porto Rico, Reunion, Rodriguez, Rwanda,\nSt. Barthelemy, St. Helena, St. Martin, St.\nThomas (Sao Tome und Principe), Sambia,\nSeyschellen, Sikkim, Südafrika, Südrhodesien,\nSüdwestafrika, Thailand, Tobago, Trinidad,\nTschagos-Inseln, Virginische Inseln, West-\nindien\nBriefe (einschl. Wertbriefe und Wertkästchen)\nfür je 5 g, Postkarten und Postanweisungen                     30\nandere Briefsendungen für\nje 20 g                                       30\n3. nach Argentinien, Bolivien, Brasilien, Britisch-\nGuayana, Brunei, Chile, China, Ecuador, Falk-\nlancl-Inseln, Französisch-Guayana, Galapagos-\nInseln, Hongkong, Kambodscha, Kolumbien,\nLaos, Macau, Malaysia, Midway, Paraguay,\nPeru, Philippinen, Singapore, Südgeorgien,\nSurinam, Uruguay, Venezuela, Vietnam,\nWake\nBricfo (einschl. Wertbriefe und Wertkästchen)\nfür je 5 g, Postkarten und Postanweisungen                     40\nändere Briefsendungen für\nje 20 g                                       40\n4. nach Australien, Fidschi-Inseln, Französisch-\nPolynesien, Guam, Indonesien, Japan, Korea,\nNeuseeland, Ozeanien außer den Inseln Mid-\nway und Wake, Portugiesisch-Timor, Riukiu-\nJnseln","172                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nLfd.                                                                 Gebühr\nGegenstand                                                                     Bemerkungen\nNr.\nDM              j     Pf\n- - - - - - - ' - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - -----~-•\n3\nBriefe (e.inschl. Wertbriefe und Wertkästchen)\nfür je 5 g, Postkarten und Postanweisungen                                 50\nandere Briefsendungen\nje 20 g                                                  50\n/\\c\\ro9rc1rnme (LulLpostleichtbriefe)                                          70              Gesamtgebühr (gewöhn-\nliche Briefgebühr und\nLuftpostzuschlag)\n9  Zeilungen\na) Zeitungsgebühr für jedes Zeitungsnummernstück\neiner Zeitung, deren Bezug di2 Post vermittelt,\nbis 50 g des durchschnittlichen Nummernstück-\ngewichts                                                                        10\njede weiteren             50 g                                                    5\nb) Vermittlungsgebühr für jede Bestellung und für                                                  Die Vermittlungsgebühr\njede erneute Bestellung einer Zeitung, die aus                                                  ist in dem in der Abtei-\ndem Ausland geliefert wird                                                      20              lung II der Postzeitungs-\nliste veröffentlichten\nBezugsgeld bereits\nenthalten\nc) Uberweisungsgebühr für jede Bezugszeit                                          90\nd) Gebühr für Zeitungsbeilagen                                                                     Die Gebühr wird nicht für\nbis 50 g                                                   20              jedes Beilagenstück,\nüber 50 bis 75 g                                                     30              sondern für alle in einem\nZeitungsnummernstück\nenthaltenen Zeitungs-\nbeilagen berechnet\ne) Gebühr für die Mitteilung von Bezieheranschrif-\nten\n1. feste Gebühr für den Antrag auf Mitteilung\nvon Bezieheranschriften                                                     70\n2. Zusatzgebühr für jede mitgeteilte Bezieher-\nanschrift                                                                     7\n10  Postanweisungen\na) eine feste Gebühr für das Verfahren; sie beträgt\n1. bei Postanweisungen, die im Kartenverfahren\nabgewickelt werden                                                          60\n2. bei Postanweisungen, die im Listenverfahren\nabgewickelt werden                                                          10\nb) eine gestaffelte Gebühr; sie beträgt\nbis 50 DM                                            25\nüber 50 bis 100 DM                                              50\nüber 100 bis 200 DM\nfür jede weiteren vollen oder angefangenen\n20 DM des eingezahlten Betrags                                                  10\n11   Telegraphische Postanweisungen\ndieselben Gebühren wie für gewöhnliche Post-\nanweisungen; außerdem die Gebühren für das\nDberweisungstelegramm und gegebenenfalls für\npersönliche Mitteilungen des Absenders\n12   Zahlkarlen\na) eine feste Gebühr lür das Verfahren;\nsie beträgt\n1. bEd Zahlkarten, dü~ im Kartenverfahren ab-\ngewickelt werden                                                            30","Nr. 13 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. März 1966                       173\nLfd.                                                            Gebühr\nGegenstand                                             Bemerkungen\nNr.                                                            DM     I Pf\n2. bei Zahlkarten, die im Listenverfahren ab-\ngewickelt werden                                            60\nb) eine gestaffelte Gebühr;\nsie beträgt\nbis 200 DM                                    50\nfür jede weiteren vollen oder angefangenen\n20 DM des eingezahlten Betrags                                   5\n13  Telegraphische Zahlkarten\ndieselben Gebühren wie für gewöhnliche Zahlkar-\nten; außerdem die Gebühren für das Uberweisungs-\ntelegramm und gegebenenfalls für persönliche Mit-\nteilungen des Absenders\n14  Postreiseschecks                                                        (das Scheckheft und die\nSchecks werden zum\nfür jede vollen oder angefangenen 20 DM des ein-\nSelbstkostenpreis von\ngezahlten Bc~trags                                                 10\n1,50 DM abgegeben)\n15  Sendungen mit Nachnilhme nach dem Ausland\nNeben den Gebühren für gleichartige Sendungen\nohne Nachnahme,\nJ. wenn der eingezogene Betrag durch Nachnahme-\nAuslandspostanweisung übermittelt werden soll,\na) eine feste Gebühr für das Verfahren; sie\nbeträgt\n1. bei Postanweisungen, die im Kartenver-\nfahren abgewickelt werden\n2. bei Postanweisungen, die im Listenver-\nfahren abgewickelt werden                               50\nb) eine gestaffelte Gebühr;\nsie beträgt\nbis SO DM                              25\nüber 50 bis 100 DM                               50\nüber 100 bis 200 DM\nfür jede weiteren vollen oder angefangenen\n20 DM des Nachnahmebetrags oder des Ge-\ngenwertes in fremder Währung                               10\nII. wenn der eingezogene Betrag einem Postscheck-\nkonto im Bestimmungsland der Sendung gut-\ngeschrieben werden soll                                        40\n16  Sendungen mit Nachnahme aus dem Ausland\nwenn der Betrag einem Postscheckkonto im Inland\ngutgeschrieben werden soll, werden einbehalten\nvon\nNachnahm(~beträgen    bis     10DM                        70\nüber    10 DM   bis     50DM                         80\nüber    50 DM   bis    l00DM                         90\nüber 100 DM     bis 500 DM\nüber 500 DM     bis 1 000 DM                         20\nüber 1 000 DM                                        40\n17  Postüberweisungen\nfür je 100 DM des Uberweisungsbetrags oder einen\nTeil davon bis 1 000 DM                                             10\nmindestens für jeden Auftrag                                        30\nfür jede weiteren 100 DM bis        10 000 DM                        5\nfür jede weiteren 100 DM bis       100 000 DM                        4\nfür jede weiteren 100 DM über 100 000 DM                             3","174                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nLfd.                                                            Gebühr\nGegenstand                                          Bemerkungen\nNr.                                                           DM      \\ Pf\n3\n18 Tel(~~Jrc1phisc:hc Postüberweisungen\ndicscdhcn Gebühren wie für gewöhnliche Postüber-\nweisungf!ll, dazu die Gebühren für das Uberwei-\nsungstelegramrn und gegebenenfalls für persönliche\nMittcilungc'n des Absenders; außerdem eine feste\nGebühr von                                                          30\n19 Einschreiben                                                        80\n20  Wertsendungen\na) Briefe mit Wertangabe\n1. die Gebühr für einen Einschreibbrief gleichen\nGewichts\n2. die Wertangabegebühr für je 200 DM der\nWertangabe oder einen Teil davon                             50\nb) Wertkästchen\n1. die Beförderungsgebühr      für  je 50 g   oder\neinen Teil davon                                             20\nmindestens\n2. die Einschreibgebühr                                         80\n3. die Wertangabegebühr für je 200 DM der\nWertangabe oder einen Teil davon                             50\nc)  Pakete mit Wertangabe\n1. Behcrndlungsgebühr                                           60\n2. Werl.angabegebühr für je 200 DM                              50\n21  Pakc-!le mil stiller Versicherung\nWerl.angabegcbühr für je 50 DM                                      50\nmindestens\n22  Rückscheine\na) falls bei der Einlieferung verlangt                              50\nb) falls nachträglich verlangt                                      80\n23  Behandlung der        Sendungen   mit   dem    Vermerk\n,,Eigenhändig\"                                                      50\n24  Eilzustellung\na) Briefe\nb) Pakete                                                           10\n25  lnterndlionc1lc Anlworlscheine                                      60\n26 Anträge auf Zurückziehung von Postsendungen                            Zu lfd. Nr. 26 unter a):\noder Änderung der Aufschrift oder Streichung oder                      Wünscht der Absender\nAnderung des Nachnahmebetrags                                       80\nbei brieflichem Verlangen\na) bei brieflicher Ubermittlung des Antrags:                           die Ubermittlung seines\nzusi.itzlich die Einschreibgebühr (80 Pf);                         Antrags auf dem Luftweg,\nso hat er hierfür zusätz-\nb) bei telegraphischer Ubermittlung des Antrags\nlich den entsprechenden\n1. für gewöhnliche Sendungen:                                      Luftpostzuschlag zu\nzusätzlich die Gebühr für das Telegramm;                        entrichten.\n2. für Wertsendungen:\nzusätzlich die Gebühr für das Telegramm und\ndie Einschreibgebühr (80 Pf);","Nr. 13 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. März 1966                        175\nLfd.                                                            Gebühr\nGegenstand                                         Bemerkungen\nNr.                                                            DM       Pf\n1\n3                   4\nJ. auf Streichung       oder Änderung des Nach-                      Zu lfd. Nr. 26\nnahmebetrags:                                                     unter a) und b):\nzusätzlich die G<:!bühr für das Telegramm und                    Wünscht der Absender\ndie IJinschrcibgPhühr (80 Pf).                                   auf dem Luftweg oder\ntelegraphisch darüber\nunterrichtet zu werden,\nwas das Bestimmungsamt\nauf seinen Antrag auf\nZurückziehung usw. ver-\nanlaßt hat, so hat er\nhierfür zusätzlich den ent-\nsprechenden Luftpost-\nzuschlag oder die entspre-\nchenden Telegramm-\ngebühren zu entrichten.\n27   Auszahlungsscheine\na) falls bei der Einlieferung verlangt                             50\nb) falls nachträglich verlangt                                     80\n28   Gebührenzettel\nNachträgliches Verlangen                                           80\n29   Unzus tel1 bar kei tsanzeige                                       60\n30   Verschiffungs bescheinigung                                        60\n31   Zustellgebühr für Pakete                                           60\n32   Verzollungspostgebühr\na) Briefsendungen                                                  80\nb) Pakete                                                          30\n33   Nachfragen                                                         80\n34   Gebühr für die Ausstellung von Postausweiskarten"]}