{"id":"bgbl1-1966-10-2","kind":"bgbl1","year":1966,"number":10,"date":"1966-03-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/10#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1966-10-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1966/bgbl1_1966_10.pdf#page=3","order":2,"title":"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Fichte-Gedenkmünze)","law_date":"1966-03-07T00:00:00Z","page":143,"pdf_page":3,"num_pages":2,"content":["Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. März 1966                            143\nBekanntmachung\nüber die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark\n(Fichte-Gedenkmünze)\nVom 7. März 1966\nAu.f Grund des Gesetzes über die Ausprägung           und schräg links unter der Teilzahl 64 der große\nvon Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl.      Buchstabe J, das Münzzeichen der Hamburgischen\nS. 323) und des Anderungsgesetzes vom 18. Januar         Münze. Die Umschrift lautet: ,,BUNDESREPUBLIK ·\n1963 (Bundesgesetzbl. I S. 55) werden zur Erinnerung     DEUTSCHLAND· 5 DEUTSCHE MARK\".\nan den deutschen Philosophen Johann Gottlieb                 Die andere Seite (Bildseite) zeigt das Kopfbild\nFichte (* 1762 Rammenau/Oberlausitz t 1814 Berlin)\ndes Philosophen, das von der Umschrift „JOHANN\nund sein Werk 500 000 Stück Bundesmünzen im              GOTTLIEB FICHTE · 1762-1814 ·\" umschlossen\nNennwert von je 5 Deutschen Mark geprägt und             wird.\ndemnächst in den Verkehr gebracht.\nDer glatte, durch die Dicke der Münzen gebildete\nDie Münzen bestehen aus einer Legierung von           Rand ist mit der vertieften Inschrift „NUR DAS\n625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen       MACHT GLUCKSELIG WAS GUT IST\" versehen.\nKupfer. Sie haben einen Durchmesser von 29 Milli-        Anfang und Ende dieses Ausspruchs des Philosophen\nmetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.                   sind durch eine Arabeske gekennzeichnet; die\nDas Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und         Räume zwischen den einzelnen Wörtern sind mit\nvon einem ebenfalls erhabenen glatten Rand um-           je einem Punkt ausgefüllt.\nrahmt.                                                       Der Entwurf der Münze stammt von Professor\nDie eine Seite (Wertseite) zeigt in der Mitte den     Robert Lippl, München.\nBundesadler. Außen neben den Fängen des Adlers               Dies wird namens der Bundesregierung bekannt-\nsteht die in zwei Hälften geteilte Jahreszahl 1964       gemacht.\nBonn, den 7. März 1966\nDer Bundesminister der Finanzen\nDr. D a h 1 g r ü n\nAbbildung der Münze:","144                                                   Bundc>sgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I\nll u 11 <I esgcsetzhl at t\nTeil II\nTag                                                                       lnhalt                                                                                       Seite\nNr. 6, ausgegeben am 1. März 1966\n22. 2. (j(j   I:im111dvi('1,.i(Jsi.(: V('rn1d111111q zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Zollkontingent\nfür V<·1scl111iilrolwci11) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  73\n24. 1. (ib     lkkd1111l111c1dnrnq Lih<·r <l<'n Ccltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens zur fried-\nlidH·n Bc·ilc·cJu11q von Sl)(•ili~Jk<:ilen (Jnkrnfttrcten für die Schweiz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  75\n27. 1. b6     Bt.:kc1nnl111<1cl11.111cJ iilH'r d<1~, lnkrilfltrc:l<'n des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik\nUe:u lscli1<11Hl tlllcl ci<·r R<:publik. Peru . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     76\n27. 1 GG      B!:kc1n11L111dchu1HJ i'iiH·1 dc'll Cdltmqsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte\nund lkfrcill11gcn dc:s L:uropc1ral<:s und des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen (Inkraft-\nlrdpn Ji_ir die Sd1wc:i,.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    80\n27. 1. 66     lkl«rnnl111ildrnnq iil.wr d<'ii Cc'1Ltrngsbereich des Zweiten Protokolls zum Allgemeinen Ab-\nkomnwn iilwr di<' Vor1ccl1k und Befreiungen des Europarates (Inkrafttreten für die Schweiz)                                                                 81\n27. 1. 66     ßckann1rn,Hhu1HJ ülwr den Cellungsbereich des Vierten Protokolls zum Allgemeinen Ab-\nkon111w11 ülH:r die, VoJT(:chlc und Belreiungen des Europarates (Inkrafttreten für die Schweiz)                                                             82\n27. 1. 66     Bekannlrnc1<'hunq ühcr dds lnk.raftlrelen des Abkommens zwischen der Regierung der Bun-\ncJcsn!publik DeuLschl<1rHl und der Regierung des Kaiserreichs Iran über den gewerblichen\nFJuglinicnv(:rkdir zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                83\n27. 1. 66     Bekannlmc1chunq ülwr den Geltungsbereich des Haager Ubereinkommens über den Zivil-\nprozeß (lnkrafUrel<:n für Ungarn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             84\nEINBANDDECKEN                                                        für den Jahrgang 1965\nTeil      l:   b,~- DM (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nTc i l 11:     6, - DM (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nDas Titelblalt, die zeitliche Ubersicht und das Sachverzeichnis für Teil I, die\nTitelblätter und die zeitliche Ubersicht für Teil II lagen jeweils der Nr. 6/1966 bei.\nAus [ ü h r u n ~J: l ldlbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.\nLieforun~J erlolgl \\Jcgen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto\n,,Bundc!sr1es<!lzblalt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\n„BUNDESGESETZBLATT\" BONN· POSTFACH\nHerausgeber: Der Bundr'ominisler der Justiz. - Verlag: Bundesanzeiqer Verlaqsqes. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei\nDas Bundesqesetzblatl erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigunq verkündet. In Teil 111 wird das als fortqeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10 . .Juli 1958 (B11nclcsqesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch den Verlag.\nBezuqsbedinqunqen für 'foil I und JJ: Laufend er Bez u q nur durch die Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50\nEin z e Ist ü c k e je ,rnqefa1111enP 16 SeitPn DM 0,40 qeqen Voreinsendunq des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt•\nKöln 3 99 ode1 nacl1 Bezahl11ni1 auf Cruncl eine1 Vorausrechnung. Preis dieser Ausqabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,15."]}