{"id":"bgbl1-1965-9-1","kind":"bgbl1","year":1965,"number":9,"date":"1965-03-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/9#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1965-9-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1965/bgbl1_1965_9.pdf#page=1","order":1,"title":"Gebührenordnung für Ärzte","law_date":"1965-03-18T00:00:00Z","page":89,"pdf_page":1,"num_pages":34,"content":["89\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                           Z 1997 A\n1965                  Ausgegeben zu Bonn am 25. März 1965                                                                                                     Nr. 9\nTag                                                        Inhalt                                                                                            Seite\n18. 3. 65 Gebührenordnung für Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      89\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. lll 2122-1-9\n18. 3. 65 Gebührenordnung für Zahnärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         123\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. 111 2123-1-9\nGebührenordnung für Ärzte\nVom 18. März 1965\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. lll 2122-1-9\nAuf Grund des § 11 der Bundesärzteordnung vom                                (3) Soweit besondere Schwierigkeiten der ärzt-\n2. Oktober 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1857) verord-                        lichen Leistung oder ein erheblicher Zeitaufwand\nnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bun-                            dies rechtfertigen, kann abweichend von Absatz 1\ndesrates:                                                                  eine höhere Gebühr berechnet werden.\n§ 1\n§ 4\nDen Ärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Ver-\ngütungen (Gebühren, Entschädigungen und Ausla-                                  Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet\ngen) nach dieser Verordnung zu. Durch Verein-                              werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebüh-\nbarung kann eine von dieser Verordnung abwei-                              renverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist,\nchende Regelung getroffen werden.                                          wenn für die letztere eine Gebühr berechnet wird.\n§ 2                                                                                                  § 5\nDie Vergütung bemißt sich nach dem Einfachen                                 (1) Die allgemeinen Praxiskosten und die durch\nbis Sechsfachen der Sätze des anliegenden Gebühren-                        die Anwendung von ärztlichen Instrumenten und\nverzeichnisses, soweit nicht etwas anderes bestimmt                        Apparaturen entstehenden Kosten werden mit den\nist. Innerhalb dieses Rahmens sind die Gebühren                            Gebühren abgegolten, soweit nicht etwas anderes\nund Entschädigungen unter Berücksichtigung der                             bestimmt ist.\nbesonderen Umstände des einzelnen Falles, ins-\nbesondere der Schwierigkeit der Leistung, des Zeit-                             (2) Neben den für die einzelnen Leistungen fest-\naufwandes, der Vermögens- und Einkommensver-                               gesetzten Gebühren können nur die Kosten für\nhältnisse des Zahlungspflichtigen sowie der örtlichen                      Arzneimittel, Verbandmittel und Materialien, die\nVerhältnisse nach billigem Ermessen zu bestimmen.                          Kosten für die Instrumente, Gegenstände und Stoffe,\ndie der Kranke zur weiteren Verwendung behält\noder die mit einer einmaligen Anwendung ver-\n§ 3\nbraucht sind, berechnet werden, soweit nicht etwas\n(1) Vergütungen nach dem Gebührenverzeichnis                            anderes bestimmt ist.\nsind zu berechnen, wenn Träger der Sozialversiche-\n(3) Mit den Gebühren für Laboratoriumsdiagno-\nrung oder die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung\nstik, Röntgendiagnostik oder die Anwendung radio-\nund Arbeitslosenversicherung die Zahlung leisten.\naktiver Stoffe werden alle hierdurch entstandenen\nDas gleiche gilt für die Kostenträger Bund, Länder,\ntatsächlichen Kosten, ausgenommen Versand- und\nGemeinden oder Gemeindeverbände und für Kosten-\nPortokosten, abgegolten, soweit nicht für einzelne\nträger, die bei Gewährung freier Heilfürsorge oder\nLeistungen etwas anderes bestimmt ist. Die Gebüh-\nHeil- oder Krankenbehandlung nach dem Bundes-\nren für die Anwendung radioaktiver Stoffe umfassen\nversorgungsgesetz oder nach Gesetzen, die dieses\nnicht die Kosten solcher Stoffe, die mit ihrer An_.\nGesetz für anwendbar erklären, die Zahlung leisten.\nwendung verbraucht sind.\n(2) Absatz 1 findet nur Anwendung, wenn dem\nArzt vor der Inanspruchnahme eine von dem die\nZahlung leistenden ausgestellte Bescheinigung vor-                                                                             § 6\ngelegt wird. In drü1genden Fällen kann die Beschei-                             Leistungen, die in dieser Gebührenordnung nicht\nnigung auch nachgereicht werden.                                            aufgeführt sind, sind nach den Bestimmungen der","90                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\nGebührenordnung für Zahni:irzte zu vergüten. Enthält                               § 9\nauch diese keine Ansätze für solche Leistungen, so\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nrichtet sich die Vergütung nach den Sätzen, die für\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\ngleichwertige Leistungen gewährt werden.\nblatt I S. l) in Verbindung mit § 15 Satz 2 der Bun•\ndesärzteordnung auch im Land Berlin.\n§ 7\nAls Nacht gilt die Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr.\n§ 10\n§ 8                              (1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1965 in\nKraft.\nSoweit Gebühren bisher durch vertragliche Ver-\neinbarung geregelt worden sind, bleiben diese ver-          (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung sind\ntraglichen Vereinbarungen von d(m Vorschriften           Preisvorschriften auf Entgelte für ärztliche Leistunc\ndieser Verordnung unberührt.                             gen nicht mehr anzuwenden.\nBonn, den 18. März 1965\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nMende\nDer Bundesminister für Gesundheitswesen\nSchwarzhaupt","Nr. 9 -      Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                             91\nAnlage\nzur Gebührenordnung\nfür Ärzte vom 18. März 1965\nGebührenverzeichnis\nA. Gebühren für ärztliche Grundleistungen und allgemeine\närztliche Leistungen; Entschädigungen\nI. Gebühren für ärztliche Grundleistungen\n1. Leistungen                                                                                   DM\nBeratung eines Kranken, auch fernmündlich, bei Tage ............................... • • • • •                                                             3,-\n2 Beratung außerhalb der Sprechstunde, auch fernmündlich, bei Tage ....................... • •                                                              4,50\n3 Beratung, auch fernmündlich, bei Nacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              ~\n7,50\n4 Beratung, auch fernmündlich, an Sonn- und Feiertagen ............................... • • • • •                                                            6,--\n5 Visite im Krankenhaus .............................................................. • •                                                                  3,-\n6 Besuch .............................................................................. .                                                                   6,-\n1 Besuch, dringender (werktags dringend angefordert und sofort ausgeführt oder wegen der\nBeschaffenheit der Krankheit gesondert notwendig) ..................................... • •                                                               9,-\n8 Besuch aus der Sprechstunde heraus sofort ausgeführt· ........................... • • • • • • • • •                                                      12,-\n9 Besuch bei Nacht, bestellt und ausgeführt zwischen 20 und 22 Uhr oder zwischen 6 und 8 Uhr                                                               12,--,--\n10 Besuch bei Nacht, bestellt und ausgeführt zwischen 22 und 6 Uhr .................... • • • • • •                                                         20,-\n11 Besuch an Sonn- und Feiertagen             .. ................................................... .\n,.                                                                                                        12,-\n2. Allgemeine Bestimmungen\na) Bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Kranker anläßlich eines Besuches ist für den zwei-\nten Kranken die halbe Gebühr nach den Nm. 6, 7, 8, 9, 10 oder 11, für jeden weiteren\nKranken die halbe Gebühr nach Nr. 6 anzusetzen.\nb) Mehr als zwei Besuche oder zwei Visiten an einem Tage können nur dann berechnet wer-\nden, wenn sie durch die Beschaffenheit des Krankheitsfalles geboten waren. Die Berech-\nnung ist besonders zu begründen.\nc) Eine Beratungsgebühr kann nicht neben einer Gebühr nach den Nm. 5 bis 11 angesetzt\nwerden. Neben einer Gebühr für eine Sonderleistung kann eine Beratungsgebühr in einem\nBehandlungsfall nur zusammen mit der ersten Sonderleistung berechnet werden. Satz 2 gilt\nnicht, _wenn in dem Behandlungsfall bereits eine Beratungs- oder Besuchsgebühr angesetzt\nworden ist.\nd) Eine Beratungsgebühr kann nicht an Stelle einer Gebühr für eine Sonderleistung berechnet\nwerden.\ne) Wenn der Arzt Sprechstunden bis nach 20 Uhr oder vor 8 Uhr abhält, so entfällt für diese\nZeit die Berechnung von Nachtgebühren.\nII. Gebühnm für allgemeine ärztliche Leistungen\n12 Mündliche Beratung zweier oder mehrerer Ärzte oder Zahnärzte, für jeden Arzt oder Zahnarzt\na) bei Tage ......................................................................... .                                                                   7,-\nb) bei· Nacht ......................................................................... .                                                                15,--\n13 Beistand bei der ärztlichen oder zahnärztlichen Leistung eines anderen\na) bei Tage ......................................................................... .                                                                  15,-\nb) bei Nacht ........................................................................ .                                                                  20,-\nNeben dieser Leistung können ,Gebühren für Leistungen nach Nm. 6 bis 11 berechnet werden.\n14 Befundbericht mit kritischer Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      2,-\nDer einfache Befundbericht ist mit der Gebühr für die zugrunde liegende Leistung abgegolten.\n15 Brief ärztlichen Inhalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3,-","92                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n16  Kurze Bc:sdwinigung oder kurzes Zeugnis ............, .................................. •                           3,-\n17  Kranklwilsbericht oder Gutachten ohne nähere Begründung .............................. .                             6,---\nl8  Ausführlicher schrifllicber Kurp]an oder begründetes schriftliches Gutachten ............... .                      15,-\n19  Ausführliches, wissenschaftlich begründetes Gutachten ................................. •.                          30,--\n20  Individuc~ll abgcfoßter Heil- und Diätplan bei schweren Ernährungsstörungen von Säuglingen                           4,-\nIII. Entschädigungen\n1. Arten\n21  Wegepauschale\na) bei Tage ......................................... ·.................................                             1,-\nb) bei Nacht ........................................................................ ·.                             2,-\nDiese Sätze sind Festsätze.\n22  Wegegeld, je Doppelkilometer\na) bei T'age ................................... ·.................................. • .. • .                        1,50\nb) bei Nacht .................................................................... ·,, · ·                            2,50\n23  Reiseentschädig·ung, je 1·ag ........................................................... .                          80,-\n24  Verweilgebühr, je angefangene halbe Stunde\na) bei Tage ......................................................................... .                              5,-\nb) bei Nacht ........................................................................ .                             10,-\nBei Entschädigungen nach den Nrn. 22 bis 24 beträgt die Höchstgebühr das Dreifache der\nMindestgebühr.\n2. Allgemeine Bestimmungen\na) Der Arzt erhält für jeden Besuch ein Wegegeld. Besucht er auf einer Fahrt mehrere Kranke,\nso ist das Wegegeld in angemessener Weise auf die einzelnen Zahlungspflichtigen zu ver-\nteilen. Beträgt die Entfernung zwischen der Besuchsstelle und der Praxisstelle des Arztes\nnicht mehr als zwei Kilometer, so erhält der Arzt eine Wegepauschale gemäß Nr. 21; bei\nEntfernungen über zwei Kilometer erhält er ein Wegegeld gemäß Nr. 22. Das Wegegeld\nwird nach der tatsächlichen Entfernung der Besuchsstelle von der Praxisstelle des Arztes\nberechnet. Für die Berechnung bleiben Bruchteile unter 0,5 Doppelkilometern unberück-\nsichtigt. Bruchteile von 0,5 Doppelkilometern und darüber werden als volle Doppelkilo-\nmeter berechnet.\nb) Bei Reisen, die mehr als 10 Stunden in Anspruch nehmen, tritt an die Stelle des Wege-\ngeldes die Reiseentschädi_gung, die die Zeitversäumnis und die durch die Reise bedingten\nMehrkosten abgilt. Neben der Reiseentschädigung hat der Arzt Anspruch auf Erstattung\nder tatsächlich entstandenen Reisekosten, und zwar bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges\nbis zur Höhe der ortsüblichen Fuhrkosten von der Wohnung des Arztes aus, bei der Be-\nnutzung der Eisenbahn bis zur Höhe des Fahrpreises 1. Klasse einschließlich der Zuschläge,\nlJei Benutzung eines Schiffes bis zur Höhe des Fahrpreises 1. Kajüte, bei Benutzung eines\nFlugzeuges des Flugpreises _der Touristenklasse.\nc) Der Arzt erhält eine Verweilgebühr gemäß Nr. 24, wenn er nach der Beschaffenheit des\nKrankheitsfalles länger als eine halbe Stunde verweilen muß. Der für die Erbringung einer\nLeistung erforderliche Zeitaufwand ist mit der Gebühr für die Leistung abgegolten. Im Zu-\nsammenhang mit dem Beistand bei einer Geburt darf nach Ablauf von zwei Stunden die\nVerweilgebühr berechnet werden. Die Verweilgebühr darf auch für den Zeitverlust be-\nrechnet werden, der dadurch entsteht, daß ein Kranker nicht zu der mit dem Arzt verein-\nbarten Zeit erscheint.\nB. Gebühren für ärztliche Sonderleistungen\nI. Allgemeine Sonderleistungen\n25 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      5,-\nNeben dieser Leistung sind die Leistungen nach den Nrn. 78, 90, 91, 531, 613, 616, 679, 742,\n785, 809 an demselben Tage nicht berechnungsfähig.\n26  Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit einschl. Blutentnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   5,-\n27  Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Vene oder Arterie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       3,-","Nr. 9 -        Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                             93\n28  Aderlaß aus der Vene oder Arterie, auch einschl. Verband ........................ • • • • • • • •                                                               6,-\n29  Injektion, subkuldn, submnkös, intrakutan oder intramuskulär .................... • • • • • • • ·                                                               3,-\n30  Injektion, intravenös oder intraarteriell ............................................ • • • • •                                                                4,-\n31  Injektion, intranr,ural odr,r intraartikulär ........................................ • . • • • • • •                                                           6,-\n32  Injektion in die Hirn- oder Rückenmarkshaut (peridural oder epidural) ................ • • • • •                                                               12,--\n33  Injektion, intraaortal oder intrakardial ................................... • • • • • • • • • • · · · · ·                                                     12,-\n34  Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung .............................. • •                                                                     4,-\n35  Eigenbluteinspritzung einschl. Blutentnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           6,-\n36  Medikamentöse Infiltrationsbehandlung, auch als Heilanästhesie, perineurale oder peri-\nkapsuläre oder retrobulbäre Injektion oder Infiltration ............................... • • • • •                                                               5,--\n37  Infiltration gewebeerhärtender Mittel ............................................... , , , •                                                                   8,-\n38  Implantation    ................................................................. • • • • • • • •                                                               5,-\n39  Grenzstrang-, Sympathikus- oder Stellatum-Blockade .................................... .                                                                      12,-\n40  Blockade des Ganglion Gasseri ..................................................... , . • ,                                                                    15,-\n41  Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie ...................................... .                                                                       8,-\n42  Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie in die Bauchaorta ..................... .                                                                     15,--\n42a Einbringung des Kontrastmittels zur Encephalographie oder zur Myelographie ............ .                                                                      25,-\n43  Luft-Liquor-Austausch zur Pneumoencephalographie ............................. ·........ .                                                                     25,-\n44  Subkutane Infusion .................................................................. .                                                                         5,-\n45  Intravenöse oder intraarterielle Infusion ................................................ .                                                                    7,-\n46  Infusion in das Knochenmark ..................................................... • • • • • •                                                                  10,-\n47  Infusion von Konservenblut in die Blutadern (außer Kreuz-, aber einschl. biologischer Vor-\nproben) ............................................... • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·                                          24,-\n48  Infusion von Konservenblut in die Blutadern (einschl. Kreuz- und biologischer Vorproben) ..                                                                    30,-\n49  Blutautotransfusion (z.B. bei Blutung in die Bauchhöhle) ................................. .                                                                   25,-\n50  Bluttransfusion (Frischblut) oder Blutaustauschtransfusion beim Neugeborenen (außer Kreuz-,\naber einschl. biologischer Vorproben) ................................................ • •                                                                     54,-\n51  Bluttransfusion (Frischblut) oder Blutaustauschtransfusion beim Neugeborenen (einschl. Kreuz-\nund biologischer Vorproben) .......................................................... .                                                                       64,-\n52  Punktion aus den Liquorräumen bei Kindern durch die Fontanelle, auch mit anschließender\nInjektion oder Instillation ................................................ _............. .                                                                  16,-\n53  Lumbal- oder Suboccipitalpunktion, auch mit anschließender Injektion oder Instillation ..... .                                                                 25,-\n54  Punktion der Brust- oder Bauchhöhle, auch mit anschließender Injektion oder Instillation ... .                                                                  18,-\n55  Probepunktion der Brusthöhle ........................................... -......... •,. • • •                                                                    7,-\n56  Douglaspunktion                                                                                                                                                 16,-\n57  Punktion des Herzbeutels, auch mit anschließender Injektion oder Instillation ............. .                                                                  25,-\n58  Punktion des Wasserbruchs, auch mit anschließender Injektion oder Instillation ........... .                                                                     8,-\n59  Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz) .............................................. .                                                                       18,--\n60  Knochenmarkpunktion, auch Sternalpunktion ........................................... .                                                                          9,-\n61   Punktion eines Abszesses oder aus oberflächlichen Körperteilen, auch mit anschließender In-\njektion oder Instillation ......................................................... • • . • • •                                                                  4,-\n62  Punktion eines Gelenkes oder Hygroms, auch mit anschließender Injektion oder Instillation ..                                                                     8,-\n63  Punktion des Knie-, Ellenbogen- oder Wirbelgelenks, auch mit anschließender Injektion oder\nInstillation .... .- ..................................................................... .                                                                    10,-\n64  Punktion des Hüft- oder Schultergelenks, auch mit anschließender Injektion ocJ_er Instillation                                                                 16,-\n65  Punktion einer Drüse oder eines Schleimbeutels am Gelenk, auch mit anschließender Injektion\noder Instillation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   3,-\n66  Kutane Impfung (z.B. v. Pirquet, Moro) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      2,50\n67  Epikutan-Test (auch Skarifikationstest) einschl. Unkosten, je Test . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          2,-\n68  Intrakutan-Test einschl. Unkosten, je Test . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        2,50","94                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n69    Simultan-Impfung (Sero-Toxoid-Behandlung) ........................................... .                                                                                 6,-\n70    Toxoid-Impfung (Toxoid-Behandlung) oder Toxoid-Zweitinjektion ........................ .                                                                                3,-\n71    Schutzpockenimpfung .......................................................... • • • • • • • •                                                                          4,-\n72    Apparative Beatmung durch Saug-Druckverfahren bei vitaler Indikation ................... .                                                                              4,-\n73    Künstliche Beatmung als Wiederbelebungsversuch, auch einschl. extrathorakaler indirekter\nHerzmassage ................................................ • • •·. • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · ·                                                         12,-\n74    Ausspülung des Magens, auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens, und/oder\nSpülung des Duodenums ................................................... • • • • • • • • • • · ·                                                                       8,-\n75    Ausheberung des Magensaftes, auch nach Probefrühstück oder Probemahlzeit .............. .                                                                               5,-\n76    Ausheberung des Magensaftes, auch nach Probefrühstück oder Probemahlzeit, bei fraktionierter\nAusheberung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           8,-\n77    Ausheberung des Duodenalsaftes, auch mit Gallenreflex oder Duodenalspülung, auch frak-\ntioniert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8,--\n78    Digitaluntersuchung des Mastdarms, auch einschl. der Prostata . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 3,-\n79    Ausräumung des Mastdarms mit der Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     6,-\n80    Auskratzen von Wundgranulationen, Entfer~ung von Warzen mit dem scharfen Löffel . . . . . . .                                                                           3,-\n81    Elektrolyse oder Kauterisation als selbständige Leistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            3,-\n82    Zurückbringung der Paraphimosis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             4,-\n83    Unblutige Lösung der Vorhautverklebung (als Gesamtleistung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     4,-\n84    Inhalation, je Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                2,50\n85    Setzen von Schröpfköpfen, Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten, je Sitzung . . . . . . .                                                                          3,-\n86    Hautdränage                                                                                                                                                             5,-\n87    Leitung eines ansteigenden Teilbades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              3,-\n88    Leitung eines ansteigenden Vollbades (Uberwärmungsbad) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  5,-\n89    Subaquales Darmbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  8,-\nII. Innere Medizin, Kinder, Haut\n90    Herzfunktionsprüfung nach Schellong . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             5,-\n91    Hyperventilationsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    3,-\n92    Ruhespirographie ................................................................... .                                                                               16,-\n93    Spiroergometrie ........................................................ • ...... • • • • • • • •                                                                    25,-\n94    Residualvolumenbestimmung ......................................................... .                                                                                16,-\n95    Ruhespirographische Teiluntersuchung (Bestimmung des Atemgrenzwertes, Atemstoßtest\no. ä), insgesamt ................................................................. • • • • •                                                                          5,-\n96    Oszillographische Untersuchung ...................................................... .                                                                              10,-\n97    Hautgewebswärmcmessung (Thermographie) ............. : ............................. .                                                                               10,-\n98   Vasogramm (photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens 4 Punkten - Mittel-\nfinger und Zehen --) ............................................................. • ~ • • •                                                                         15,-\n99   Funktionsvasogramm (photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven\nVerhaltens der peripheren Arterien, z.B. nach Belastung, Temperaturreizen) .............. .                                                                          25,-\n100     Mehrfachvasogramm (photoelektrische Volumenpulsschreibung an sämtlichen Extremitäten-\nenden) .................................................. ·........................... .                                                                             25,-\n101     Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik (photoplethysmographische Registrierung\nder Blutfüllung und photoplethysmogi-aphische _Simultanregistrierung der Füllungsschwankun-\ngen peripherer Arterien an mindestens 4 peripheren Gefäßabschnitten - gleichzeitig Regi-\nstrierung des Volumenpulsbandes -) ................................................. .                                                                               30,-\nl 02   Hypoxietest (Simultanregistrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches, der Arteria-\nlisation sowie der peripheren Vasomotorik mit gasanalytischen und photoelektrischen Ver-\nfahren) ............................................................................ .                                                                               40,-\n103    Elektrokardiographische Untersuchung ................................................ .                                                                              17,50","Nr. 9 -         Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                              95\n104  Phonokardiographische Untersuchung (mehrere Frequenzbereiche einschl. Kontroll-EKG oder\nPulsschreibung) ......................................................... • •. , • • • · · · · · ·                                                              8,-\n105  Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung • • • • • •                                                                      8,-\n106  Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung ... • • •                                                                        15,-\n107  Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums), Nephroskopie, Osophago-/Gastro-\nskopie, Bronchoskopie, Thorakoskopie (ohne Anlage des Pneumothorax) ............. • • • • •                                                                    25,-\n108  Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums, Nephroskopie, Osophago-/Gastro-\nskopie, Bronchoskopie, Thorakoskopie (ohne Anlage des Pneumothorax) einschl. Probe-\nexzisionen und/oder Probepunktionen ........................................ • • • • • • · · · ·                                                               35,-\n109  Rektoskopie ......................................................... • • • • • • • · · · · · · · · ·                                                          12,-\n110  Rektoskopie, einschl. Probeexzisionen und/oder Probepunktionen ....................... • •                                                                     22,-\n111  Proktoskopie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    7 ,-\n112  Anlage eines Pneumothorax ......................................... • • • • • • • • • • • • · · · · · ·                                                        46,-\n113  Einseitige Pneumothoraxfüllung ..................................................... • •                                                                       16,-\n114  Doppelseitige Pneumothoraxfüllung ......................................... , .... • • • • • •                                                                 26,-\nNeben den Nrn. 112 bis 114 sind Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung nicht\nberechnungsfähig.\n115  Röntgendurchleuchtung, bei der festgestellt wird, daß eine Pneumothoraxfüllung nicht erfor-\nderlich ist ......................................................................• . . . . .                                                                   8,-\n116  Behandlung mit Kohlensäureschneestempel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               3,·-\n117 ·Flächenhafte Anwendung von Kohlensäure-Gemischen ................................ • • •                                                                         4,-\n118  Verschorfung mit heißer Luft oder heißen Dämpfen .................................... • ,                                                                       5,--\n119  Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel, je Sitzung                                                                       4,-\n120  Stanzen der Haut, je Sitzung ........................................................ • •                                                                       5,-\n121  Sticheln bzw. Offnen und Ausquetschen von Akneknoten, je Sitzung .................... • •                                                                       3,-\n122  Bestimmung der Alkali-Neutralisationszeit ........................................... • •                                                                       5,-\n123  Alkali-Resistenzbestimmung (Tropfmethode) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               8,-\n124  UV-Erythemschwellenwertbestimmung (einschl. Nachschau) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              5,-\n125  Apparative Dehnung (Sprengung) eines Cardiospasmus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         16,-\n126  Bougierung der Speiseröhre, je Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        5,-\nIII. Chirurgie, Anästhesie, Orthopädie\n127  Kleiner einfacher Verband, auch augenärztlicher Pflaster- oder Deckverband oder Uhrglas-\nverband oder Nasen- oder Kinnschleuderverband ..................•.................... ,                                                                          2,50\nDas Anlegen von Schnellverbänden, Augen-, Ohrenklappen oder Dreieckstüchern ist nicht\nberechnungsfähig.\n128  Dachziegelförmiger Nabelverband                     • • • • • • • • • • • • • • • .. • • • • • • • • 0 \" • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • ~ • • •\n4,-\n129  Großer oder schwieriger Verband\nauch\nKopfverband mit besonderen Schwierigkeiten (Capistrum, Mitra, Binokulus)\noder\nSchanzscher Halskrawattenverband\noder\nKornährenverband des Schulter- oder Hüftgelenks\noder\nSchildkrötenverband des Ellenbogen-, Knie-, Hand- oder Fußgelenks oder Arm.verband nach\nDesault\noder\nzirkulärer Pflasterverband bei Brustkorbverletzungen                                                                                                             6,-\n130 Arm.verband nach Desault mit Stärke- oder Gipsfixation oder Rucksackverband . . . . . . . . . . . . .                                                            8,-\n131  Anlegen eines Zinkleimverbandes, auch Fischerseher Verband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               8,-","96                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n132 Anlegen einer eli.lstischen Binde an einer Extremität oder einer redressierenden Kleb-Binde\nan fland und/oder .Ar1n .............................................................. .      4,-\n133 Anlegen eines redressierenden Kleb-Verbandes an Fuß und/oder Bein .................... •      s,.,........\n134 Anlegen eines Kompressionsverbandes (z.B. Pütterscher Verband, Schaumgummi-Kompres-\nsionsverband) ..................................................................... • •       5,-\nDie Nrn. 127 bis 134 können im Zusammenhang mit einer an demselben Tage durchgeführten\noperativen Leistung oder Punktion nicht berechnet werden.\n135 Kleiner Schienenverband, auch als erster Notverband bei Frakturen ...................... .    5,--\n136 Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken, auch als erster Not-\nverband bei Frakturen ............................................................... .      10,-\n137 Abduktionsschienenverband für den Arm oder für das Bein, auch mit Stärke- oder Gips-\nfixation ......................................................................... • • • •   15,-\n138 Rauschnarkose, auch mit Lachgas ..................................................... .       5,-\n139 Intravenöse Kurznarkose ............................................................ .        8,-\n140 Vollnarkose .........................................................' ........... • • • • • 15,-\n141 Kombinationsnarkose unter Anwendung von Muskelrelaxantien und künstlicher Beatmung\n(durch Intubation oder Verwendung eines geschlossenen Systems) bis zu einer Stunde\nOperationsdauer .................................................................... .       30,-\n142 Kombinationsnarkose unter Anwendung von Muskelrelaxantien und künstlicher Beatmung\n(durch Intubation oder Verwendung eines geschlossenen Systems) bis zu zweieinhalb Stunden\nOperationsdauer .................................................................... .       70,-\n143 Jede weitere angefangene halbe Stunde Operationsdauer zusätzlich zu Nr. 142 ..•..•.......    15,--\nNeben den Nrn. 138 bis 143 kann die Nr. 13 nicht berechnet werden.\n144 Künstliche Blutdrucksenkung ......................................................... .      12,-\n145 Künstliche Hypothermie ............................................................. .       15,-\n146 Lokalanästhesie kleiner Bezirke durch Injektion(en) .................................... .    4,-\n147 Oberstsche Anästhesie .............................................................. .        3,50\n148 Lokalanästhesie großer Bezirke durch Injektionen ...................................... .     8,-\n149 Anästhesie der Nasenschleimhaut oder des Kehlkopfes oder der gesamten Harnröhren-\nschleimhaut, auch einschl. der Harnbla_sensch1eimhaut ................................... .   3,-\n150 Leitungsanästhesie durch Einspritzung in Nerven ....................................... .     8,-\n151 Retrobulbäre Anästhesie ......................................................... • • • • •   8,-\n152 Sakrale (epidurale oder peridurale) Anästhesie ......................................... .   12,-\n153 Lumbalanästhesie, auch peridurale segmentäre Rückenmarksanästhesie ................... .     25,-\nBei der Anwendung mehrerer Narkose- oder Anästhesieverfahren nebeneinander ist nur die\njeweils höchstbewertete dieser Leistungen ansatzfähig. Mit der Gebühr für eine Leistung nach\nden Nrn. 140 bis 143 wird auch eine zur Einleitung einer Narkose notwendige Verabreichung\nvon Beruhigungs-, Schmerzstillungs- oder Betäubungsmitteln abgegolten.\n154 Versorgung einer kleinen Wunde ........................................... , ......... .      3,-\n155 Versorgung einer kleinen Wunde einschl. Naht ......................................... .      5,-\n156 Versorgung einer kh~inen Wunde einschl. Umschneidung und Naht ...................... .        8,-\n157 Versorgung einer großen oder stark verunreinigten Wunde ............................. .        6,-.\n158 Versorgung einer großen Wunde einschl. Naht ......................................... .      12,-\n159 Versorgung einer großen oder stark verunreinigten Wunde einschl. Umschneidung und Naht       20,-\n160 Wund- oder Fistelspaltung ........................................................... .       4,-\n161 Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen\nAbszesses, auch Furunkels oder subkutanen Panaritiu~s oder der Paronychie ............. .     4,-\n162 Eröffnung mehrerer oberflächlicher Abszesse (mehrerer Furunkel) in einer Sitzung ........ .   8,--\n163 Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheiden-Panaritiums einschl. Dränage ............... .   10,-\n164 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses, auch Karbunkels (Kreuzschnitt) ................. .  16,-\n165 Eröffnung des Douglas-Abszesses ..............................................., ...... .    20,-\n166 Eröffnung einer ausgedehnten Weichteilphlegmone oder Exzision eines Karbunkels ........ .    25,-:-","Nr. 9 -        Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                               97\n167 Entfernung eines oberflächlichen unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen fühlbaren\nFremdkörpers ..................................... • ... • • • • • • • • • • • · • · · · · · · · · · · · · · · · · · ·                                     4,-\n168 Entfernung eines Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und Knochen bei\ntiefem Sitz ................................................. • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · ·                                           20,-\n169 Exzision einer kleinen in oder unter der Haut (Schleimhaut) gelegenen Geschwulst oder\nProbeexzision aus oberflächlichen Körperteilen (z.B. Lippe, Haut, Schleimhaut) ....... • • • • • •                                                          7,-\n170 Entnahme von Magenschleimhaut mittels Sonde ................................ • • • • • • • ·                                                              10,-\n171 Entnahme von Magenschleimhaut mittels Sonde unter Röntgenkontrolle ............. • • • • • •                                                              22,-\n172 Probeexzision aus tieferen Körperteilen (Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus Organen\nohne Eröffnung von Körperhöhlen oder aus der Zunge ........................... • • • • • • • •                                                            20,-\n173 Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglien, Neurome, Lymphdrüsen, Faszien-\ngeschwülste, Fettgeschwülste) ................................................. • • • • • • · · ·                                                         30,-\n174 Dberpflanzung von Oberhautstücken ...... ; ............................ • • • • • • • • • • · · · · · ·                                                    18,-\n175 Einfache Hautlappenplastik ....................................... • .. • . • • • • • • • • • • · · · · · ·                                               20,-\n176 Schwierige Hautlappenplastik ......................................... • .. • • • • • • • • • · · · ·                                                      40,-\n177 Freie Verpflanzung eines Knochens ......................................... • • • • • • • • • • ·                                                         80,-\n178 Implantation von Knochen ......................................... : ............ • • • • • •                                                              40,-\n179 Dffnung eines oberflächlichen Körperkanalverschlusses ................................. •                                                                   6,-\n180 Extraktion eines Finger- oder Zehennagels (nicht neben Wundversorgung) ............... .                                                                    3,-\n181 Ausrottung eines Finger- oder Zehennagels mit Operation des Nagelbettes ............... .                                                                   6,- .\n182 Unterbindung eines größeren Blutgefäßes an den Gliedmaßen als selbständige Operation .. .                                                                  25,-\n183 Freilegung (auch einschl. Unterbindung) eines oberflächlichen Blutgefäßes an den Gliedmaßen\neinschl. Naht ......................................................... • • • • • • • • • • • · · · · ·                                                     8,-\n184 Operation einer Schlagadergeschwulst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . .                 100,-\n185 Operation eines Aneurysma der Arteria subclavia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             125,-\n186 Operation einer Blutadergeschwulst .......................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          80,-\n.187 Embolektomie an den peripheren Gefäßen mit Naht, Katheterismus und dgl. oder Naht eines\ngroßen peripheren Gefäßes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          60,-\n188 Spaltung oberflächlich gelegener Venen an einer Extremität oder von Hämorrhoidalknoten\nmit Thrombus-Expressionen (auch einschl. Naht) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            8,-\n189 Verödung von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten durch Einspritzungen, je Sitzung . . . .                                                                   8,-\n190 Entfernung der Krampfadern oder Umschneidung der Krampfadern mit Naht oder Umstechung\nder Krampfadern, auch mit Unterbindung der Vena, Saphena magna . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               60,-\n191 Unblutige Dehnung von Nerven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  8,-\n192 Blutige Dehnung, Durchschneidung und/oder Zerstörung von Nerven ..................... .                                                                    25,-\n193 Phrenicus-Exhairese   ...................................................................                                                                  30,-\n194 Blutige Dehnung, Durchsdrneidung und/oder Zerstörung von Nerven an der Schädelbasis . . .                                                                 125,-\n195 Nervenlösung    .......................................................................                                                                    50,-\n196 Nervennaht, auch einschl. der Versorgung einer vorhandenen frischen Wunde . . . . . . . . . . . . .                                                        50,-\n197  Naht eines Nervenplexus, auch einschl. der Versorgung einer vorhandenen frischen Wunde                                                                   100,-\n198 Lumbale Grenzstrangresektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             80,-\n199  Intrathorakale Durchtrennung von sympathischen und/oder parasympathischen Nerven-\nsträngen einschl. Thorakoskopie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              60,-\nDie Anlegung des Pneumothorax kann besonders berechnet werden.\n200  Verödung des Ganglion Gasseri .. ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                60,-\n201 Nervenpfropfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  80,-\n202  Subkutane Sehnen- oder Muskeldurchschneidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              12,-\n203  Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung, auch Stellungskorrektur der Hammerzehe ... .                                                                   25,-\n204  Radikaloperation der Dupuytrenschen Kontraktur ...................................... .                                                                   60,-\n205  Sehnen-, Muskel- oder Fasziennaht, auch einschl. der Versorgung einer vorhandenen frischen\nWunde ............................................................................. .                                                                     30,-","98                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n206  Mehrere Sehnen- oder Muskelnähte an einer Extremität, auch einschl. der Versorgung einer\nvorhandenen frischen Wunde .................................................... • • • • • ·                                                                 50,-\n207  Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels ....................................... • • • •                                                                 50,-\n208  Verpflanzung mehrerer Sehnen oder Muskeln an einer Extremität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              100,-\n209  Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlängerung oder plastische Ausschneidung . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     50,-\n210  Sehnenverkürzung, -raffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            50,-\n211  Eröffnung eines vereiterten Finger- oder. Zehengelenks ........................ : ...... • • •                                                               8,-\n212  Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      25,-\n213  Eröffnung eines vereiterten Schulter- oder Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks oder von\nWirbelgelenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  50,-\n214  Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks ................................ .                                                                    15,-\n215  Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks ......................... • • • •                                                                30,-\n216  Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-, Ellenbogen- oder Hüft- oder Knie- oder Wirbelgelenks                                                                 60,-\n217  Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalls ....................................... .                                                                     60,-\n218  Resektion oder blutige Einrenkung eines Finger- oder Zehengelenks ..................... •                                                                   22,-\n219  Resektion oder blutige Einrenkung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks ................. .                                                                  60,-\n220  Resektion oder blutige Einrenkung eines Schulter-, Ellenbogen- oder Hüft- oder Kniegelenks                                                                 100,-\n221  Neubildung eines Kiefer-, Ellenbogen-, Hand- oder Fußgelenks ......................... • •                                                                  50,-\n222  Neubildung eines Schulter- oder Kniegelenks oder Pfannendachplastik ................... .                                                                   90,-\n223  Neubildung eines Hüftgelenks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             150,-\n224  Schenkelhalsplastik    ..................................................................                                                                  120,-\n225  Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Finger- oder Zehengelenks .................. .                                                                     4,-\n226  Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks ............. .                                                                    12,-\n227  Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks                                                                    20,-\n228  Modellierendes Redressement einer schweren Fuß- oder Handverbildung ................. .                                                                     25,-\n229  Stellungsänderungen oder zweites und folgendes Redressement im Verlauf der Behandlung\nnach Nr. 228 ........................................................... • • • • • • • • • · · · · ·                                                        12,-\n230  Redressement einer Beinverkrümmung ............................................ • • • • •                                                                   30,-\n231  Redressement des Rumpfes bei schweren Wirbelsäulenverkrümmungen .................. .                                                                        60,-\n232  Einrenkung der angeborenen Hüftgelenksluxation, einseitig .......................... • • • •                                                                50,-\n233  Stellungsänderungen oder zweites und folgendes Redressement im Verlauf der Behandlung\nnach Nr. 232 ....................................................... • • • • • • • • • • • • • · · · · ·                                                    25,-\n234  Einrenkung der angeborenen Hüftgelenksluxation, doppelseitig .......................... .                                                                   90,-\n235  Stellungsänderungen oder zweites und folgendes Redressement im Verlauf der Behandlung\nnach Nr. 234 ........................................................................ .                                                                     45,-\n236  Knochenzerbrechung       ................................................................ .                                                                 25,-\n237  Aseptische Operation im Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk .......................... .                                                                  25,-\n238  Aseptische Operation im Kiefer-, Oberarm-, Ellenbogen- oder Kniegelenk, auch Entfernung\nfreier Körper aus dem Ellenbogen- oder Kniegelenk oder Meniscusoperation im Kniegelenk                                                                      80,-\n239  Aseptische Operation im Hüftgelenk oder Bandplastik im Kniegelenk .................... .                                                                   125,-\n240  Operation der Fußverbildung, gleichzeitig an Knochen, Sehnen und Bändern .............. .                                                                   90,-\n241  Operation der habituellen Schulter- oder Kniegelenksluxation ........................... .                                                                  90,-\n242  Osteotomie kleiner Knochen (keilförmige, lineare, z.B. Exostosen-Abmeißelung bei Hallux\nvalgus) oder Probeausmeißelung aus Knochen .......................................... .                                                                     25,-\n243 Osteotomie kleiner Knochen (keilförmige, lineare, z.B. Exostosen-Abmeißelung bei Hallux\nvalgus) einschl. Sehnenverpflanzung .................................................. .                                                                    50,-\n244  Knochenspan-Entnahme .............................................................. .                                                                       35,-\n245  Knochenaufmeißelung, Nekrotomie, bei kleinen Knochen ............................... .                                                                      25,-\n246 Knochenaufmeißelung, Nekrotomie, bei großen Röhrenknochen, am Becken oder am Schädel-\ndach ................................................................................ .                                                                     50,-","Nr. 9 -         Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                            99\n247  Resektion eines großen Röhrenknochens, auch einschl. eines Gelenks (z.B. Tmnor-Exstirpa-\ntion) mit Knochen- oder Spanverpflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           150,-\n248  Darmbeinresektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         100,-\n249  Gipsabdrücke oder -modcllherstellung für eine Hand oder einen Fuß mit oder ohne Positiv                                                                          4,-\n250   Gipsabdrücke oder -modcllherstellung für Unterarm oder Unterschenkel einschl. Hand oder\nFuß, auch für Ober- oder Unterarm- oder Unterschenkelstumpf ........................... .                                                                        8,-\n251   Gipsabdrücke oder -modellherstellung für Oberschenkelstumpf mit Tubersitzausarbeitung .. .                                                                      10,-\n252   Gipsabdrücke oder -modellherstellung für den ganzen Arm oder das ganze Bein .......... • •                                                                      16,-\n253   Gipsabdrücke oder -modellherstellung für den Arm mit Schulter ..................... • • • • •                                                                   20,-\n254  Gipsabdrücke oder -modellherstellung für das Bein mit Becken ....................... • • • . •                                                                   25,-\n255  Gipsabdrücke oder -modellherstellung für den Rumpf ............................. • • • • • • •                                                                   40,-\n256  Gipsabdrücke oder -modellherstellung für Rumpf und Kopf oder Rumpf und Arm oder Rumpf\nund Kopf und Arm ......................................................... • • • • • • • • • ·                                                                   50,-\n257  Anpassen von Schuheinlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    3,-\n258  Anpassen von Kunstgliedern oder eines großen orthopädischen Hilfsmittels ............. , . ,                                                                      5,-\n259  Erstellen eines Konstruktionsplanes für einen orthopädischen Apparat oder für ein Kunstglied                                                                      8,-\n260  Streckverband    • • • • • • • ~ • • • ~ • • •  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 0 • •\n12,-\n261  Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension ..................................... • • • • •                                                                     35,-\n262  Gipsfingerling  ..................................................... • . • • • • • • • • • • · · · · · ·                                                         4,-\n263  Gipshülse   ....... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       5,-\n264  Einfacher Gipsschienenverband oder Gipspantoffel                                                                                                                 10,-\n265  Zirkulärer Gipsverband oder Gipshülse mit Gelenkschienen ............................. •                                                                         16,-\n266  Großer schwieriger Gips- oder Gipsschienenverband, der wenigstens über zwei groß·e Gelenke\n(Oberarm-, Ellenbogen-, Knie-, Fußgelenk) reicht .............................. ·......... .                                                                     20,-\n267  Gipsverband für Arm oder Bein mit Schulter- oder Beckengürtel oder zirkulärer Gipsverband\ndes Halses einschl. Kopfstütze, auch mit Schultergürtel .............................. • • • • •                                                                 40,--\n268  Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes oder Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf ....... .                                                                        50,-\n269  Abnahme eines zirkulären Gipsverband~s nach Nrn. 265 bis 268 .......................... .                                                                         8,-\n270  Abänderung eines Gipsverbandes (Fensterung, Schieneneinsetzung, Gehbügel, Abroll-\nsohlen o. ä.) ........................................................................ .                                                                          6,-\n271  Quengelverband zum jeweiligen Gipsverband zusätzlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            6,-\n272  Einrichtung, auch mit Verband und Tamponade, eines gebrochenen Nasenbeins ........... .                                                                          10,-\n273  Einrichtung, auch mit Verband, eines gebrochenen Gesichtsknochens ..................... .                                                                        12,-\n274  Aufrichtung gebrochener Wirbel im Durchhang ........................................ .                                                                           40,-\n275  Halswirbelbruchbehandlung durch Zugverband mit Klammer ............................ .                                                                            40,-\n276  Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins ........................................... .                                                                          8,-\n277  Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins einschl. Nagelung und/ oder Drahtung ........ .                                                                       30,-\n278  Einrichtung eines gebrochenen Schulterblattes oder des Brustbeins ....................... .                                                                      12,-\n279  Einrichtung eines gebrochenen Oberarmes                                                                                                                          25,-\n280  Einrichtung eines gebrochenen Unterarmes                                                                                                                         18,-\n281  Einrichtung des gebrochenen Beckens ................................................. .                                                                          25,-\n282  Einrichtung eines gebrochenen Oberschenkelknochens .................................. .                                                                          40,-\n283  Einrichtung gebrochener Knochen der Hand-, Fußwurzel oder der Mittelhand oder des Mittel-\nfußes .......................................................................... • • .. •                                                                        12,-\n284  Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder eines gebrochenen Unterschenkels ....... .                                                                        25,-\n285  Einrichtung und Drahtumschlingung der gebrochenen Kniescheibe ....................... .                                                                          30,-\n286  Einrichtung gebrochener Knochen von Fingern oder Zehen einer Hand bzw. eines Fußes ... .                                                                          6,-\n287  Drahtung und/oder Verschraubung eines g·ebrochenen Oberarmes ....................... .                                                                           40,-\n288  Olecranon-Verschraubung                                                                                                                                          30,-","100                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n289  Tibiakopf-Versducrnbung ...................................... • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · ·                           50,-\n290  Beckschc Bohrung ............................................. , ... • • • • • • • · · · · · · · · · · ·                               15,-\n291  Nogelunq und/od<:r Dri:lhtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand,\nMittelfuß) ........................................................ ·.... • • • • • • • • · · · · · ·                                  20,-\n292  Bei offenem Bruch und/oder bei gleichzeitiger Eröffnung von Gelenken oder bei operativer\nReposition einer Fraktur ..................................... • • • •. • • · · · · · · · · · · · · · · · · ·                          40,-\n293  Nagelung und/oder Dra.htung eines gebrochenen großen Röhrenknochens ............. • • • • •                                            60,-\n294  Bei offenem Bruch und/oder bei gleichzeitiger Eröffnung von Gelenken oder bei operativer\nReposil:i.on einer Fraktur .................................................. • • • • • • • · · · · ·                                 120,-\n295  Nu.gelung eines gebrochenen Schenkelhalses ................................. • • • • • • · · · · ·                                     80,-\n296  Ifoi offenem Bruch und/oder bei gleichzeitiger Eröffnung von Gelenken oder bei operativer\nReposition einer Fraktur ............................................... • • • • • • • • • · · · · · ·                                160,-\n297  Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung aus kleinen Röhrenknochen ............... .                                                10,-\n298  Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung aus großen Röhrenknochen ............. , , •                                               20,-\n299  Operation von Pseudarthrosen oder von Knochenbrüchen, die mit Verschiebung geheilt sind,\nrnit Naht .......................................................... • • • • • • • • • • • · · · · · · ·                               60,-\n300  Operation von Pseudarthrosen oder von Knochenbrüchen, die mit Verschiebung geheilt sind,\nmit Nagelung oder Einpflanzung von Knochenspan ..................................... .                                                 80,-\n301  Einrenkung und Verband der Luxation des Unterkiefers ............................ • • • •,                                              8,-\n302  Dasselbe bei einer altem Luxation  ......................................................                                              16,-\n303  Einrenkung und Verband der Luxation eines Schultergelenks ............................ .                                               20,-\n304  Dasselbe bei einer alten Luxation ..................................................... .                                              40,-\n305  Einrenkung und Verband der Luxation eines Hüftgelenks ............................... .                                                40,-\n306  Dasselbe bei einer alten Luxation .......................................... • • • • • • • • • • • •                                   80,-\n307  Einrc~nkung und V c rband der Luxation eines Schlüsselbeins oder einer Kniescheibe ........ .                                            6,-\n308  Dasselbe bei einer alten Luxation ................................................. • • • • •                                          12,-\n309  Einrenkung und Verband der Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks .............. .                                                20,-\n310  Dasselbe bei einer alten Luxation ................................................ • • • • •                                           40,-\n311  Einrenkung und Verband der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks ..................... .                                                15,-\n312  Dasselbe bei einer alten Luxation  ... .. .... . . . . .. . .. . . . . . . . .. .. . . . ~ . . . . . . . . . . . . . . . . ., . . . .  30,-\n313  Einrenkung und Verband der Luxation eines Daumengelenks ............................ .                                                   8,-\n314  Dasselbe bei einer allen Luxation ..................................................... .                                              16,-\n315  Einrenkung und Verband der Luxation eines Finger- oder eines Zehengelenks ............. .                                                5,--\n316  Dasselbe bei einer alten Luxation ................................................. • • • • •                                          10,-\n317  Einrenkung der luxierten Wirbelgelenke im Durchhang ............................. • • • • •                                            40,-\n318  Dasselbe bei einer alten Luxation ..................................................... .                                              80,--\n319  Chiroprnktische Wirbelsäulenmobilisierung ............................................ .                                                 2,50\n320   Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule ...................................... .                                              10,-\n321  Exartikulation des Oberarmes ........................................................ .                                                70,-\n322   Exartikulation des Oberschenkels .....•...............................................                                                80,-\n323   Exartikulation des Unterarmes oder Unterschenkels .................................... .                                              60,-\n324   Exartikulation der Hand oder des Fußes .............................................. .                                               50,-\n325   Exartikulation des Schultergürtels ................................................... .                                             100,-\n326   Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe ........................................... .                                            20,-\n327   Amputation des Oberarmes .......................................................... .                                                  60,-\n328   Amputation des Oberschenkels ............................... ·........................ .                                               70,-\n329   Amputation des Unte.rnrmes oder Unterschenkels ....................................... .                                               60,-\n330  Amputation einzelner Finger oder Zehen oder Glieder derselben ........................ .                                               15,-\n331   Amputation einzelner Mittelhand- oder Mittelfußknochen ............................... .                                               25,-","Nr. 9 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                                                                                                          101\n332 Amputation in der Mittelhand oder im Mittelfuß, auch nach Pirogow oder Gritti ........... .                                                                                                                                                  60,-\n333 Muskelkanalbildungen                  ................................................ • • • • • • • • • • · · · · ·                                                                                                                         90,-\n334 Umbildung (fos Unterarmstumpfes zum Greifapparat ............................ • • • • • • • · •                                                                                                                                             100,-\n335 Eingriff zur Verbesserung eines Stumpfes nach Abtragung eines Fingers oder einer Zehe ....                                                                                                                                                   15,-\n336 Eingriff zur Verbesserung eines Stumpfes an den großen Gliedmaßen ................ • • • • •                                                                                                                                                 30,-\n337 Eröffnung des Schädeldaches mit Punktion des Gehirns ............................. • • • • •                                                                                                                                                 60,-\n338 Hebung einer Impressionsfraktur, Ausräumung einer Hirnblutung, Versorgung einer Dura-\nverletzung und/oder Totalexstirpation eines Hirnabszesses ............................. •                                                                                                                                                   100,-\n339 Punktion eines I-Iirnabszesses bei vorhandener Trepanationsöffnung, auch einschl. Spülung\nund Instillation ............................................................. • • • • • • • • •                                                                                                                                              8,-\n340 Eröffnung der Schädelhöhle mit operativem Eingriff im Gehirn ...................... • • • • •                                                                                                                                               250,-\n341 Stereotaktische Eingriffe am Gehirn oder an der Hypophyse ........................ • • • • •                                                                                                                                                125,-\n342 Entfernung einer Geschwulst im Wirbelkanal oder andere operative Eingriffe am Rücken-\nmark, auch mit Durchschneidung der hinteren Nervenwurzeln .......................... • •                                                                                                                                                    175,-\n343 Halbseitenresektion des Oberkiefers oder Unterkiefers ................................. .                                                                                                                                                   120,-\n344 Halbseitenresektion des Ober- oder Unterkiefers mit radikaler Ausräumung der Lymphgebiete                                                                                                                                                   150,-\n345 Resektion des ganzen Ober- oder Unterkiefers                                                  •   •   1  •   •   •   •   •   •   •   •   •••••••Cl•             1 •   1   •   •   •    •   •    •.   1   f   •   •   •   •   e  •   •   8.\n120,-\n346 Temporäre Durchtrennung der aufsteigenden Unterkieferäste ....................... • • • . • •                                                                                                                                                30,-\n347 Neubildung einer Nase .............................................. •. • • • • • • • • • · · · · · ·                                                                                                                                        90,-\n348 Operation der einfachen Hasenscharte                                   .................................................                                                                                                                     22,-·\n349 Operation der komplizierten Hasenscharte ....................................... • • • • • •                                                                                                                                                 40,-\n350 Veloplastik       ....................................................... • • • • • • · · · : · · · · · · · ·                                                                                                                                22,-\n351 Gaumenplastik           ................................................................ • , • • • •                                                                                                                                        100,-\n352 Teilweise Entfernung der Zunge, auch mit Unterbindung der Arteria lingualis ........... .                                                                                                                                                    60,-\n353 Keilexzision aus der Zunge ............................................ • • • • • • • • • · · · · · ·                                                                                                                                        20,-\n354 Vollständige Entfernung der Zunge mit Unterbindung der Arteria lingualis .............. .                                                                                                                                                   120,-\n355 Operation einer Speichelfistel oder operative Entfernung von Speichelstein ............... .                                                                                                                                                 40,-\n356 Parotisexstirpation, auch einschl. Ausräumung der regionären Lymphgebiete ............. .                                                                                                                                                   100,-\n357 Eröffnung des Schlundes oder der Speiseröhre durch Schnitt                                                                                                                                                                                   60,-\n358 Divertikelresektion im Halsbereich                            ....................................................                                                                                                                           90,-\n359 Tracheotomie        e • e e e • I e • • • e • e e  • e e  e •  •  e  1  •  •  e  e  e  II  II   e   e  1   1   e   e   •   1   I   1   •  e  et  e  •   e  III,-    8   e   e   &    1   e    e  • •   •   •   1   e   e   e  e   e   e II\n30,-\n360 Spaltung des Kehlkopfes ................... ._ ............................. ·...... • • • • • •                                                                                                                                             50,-\n361 Kehlkopfplastik mit Stimmbandverlagerung ........................................... .                                                                                                                                                      100,-\n362 Teilweise Entfernung des Kehlkopfes ................._.......................... , ... • • •                                                                                                                                                 90,-\n363 Totalexstirpation des Kehlkopfes ........... : .................................... • • • • • •                                                                                                                                             120,-\n364 Entfernung der Kropfgeschwuls,t oder Teilresektion der Schilddrüse ....................... .                                                                                                                                                100,-\n365 Totalexstirpation des Kehlkopfes oder Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsen-\ngeschwulst jeweils einschl. Ausräumung der regionären Lymphgebiete und gegebenenfalls\nder Nachbarorgane ................................................................ • • •                                                                                                                                                    200,-\n366 Operation eines Mammatumors .. ; ................................................... .                                                                                                                                                       20,-\n367 Absetzung der Brustdrüse ........................................................... .                                                                                                                                                       50,-\n368 Absetzung der Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphge~iete usw. (Radikal-\noperation) .......................................................................... .                                                                                                                                                     125,-\n369 Ausschneidung des Brustbeins, auch teilweise ......................................... .                                                                                                                                                     30,-\n370 Dränage des Empyems (Bülausche Heberdränage) ...................................... .                                                                                                                                                        30,--\n371 Kavernen- oder Lungenabszeßpunktion, auch mit Absaugung und Instillation von Medika-\nmenten    • • e • • e e • e e e e e • e • e • e • •  e e e  e e  e  •  e  e  e  e  e  e e e   e   e   e  ~   e   e   e   e   I   II  •   e  e e e  e  I   e I e e e   e   e   e    I    e    t  e  e  t   e    e   e   e   e  e   e   • • e  20,-\n372 Ausspülung der Kaverne einschl. Schlauchwechsel, auch mit Instillation von Medikamenten                                                                                                                                                       8,-\n373 Spülung eines Pleuraempyems bei bestehender Fistel oder bei liegendem Schlauch, auch\neinschl. Instillation von Medikamenten ................................................ .                                                                                                                                                     8,-","102                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n374 Ausschneidung einer oder mehrerer Rippen mit oder ohne Dränage eines Empyems ....... .                                         50,-\n375 Korrekturplaslik bei Resthöhle ........................................... • • • • • • • • • · · · ·                          125,-\n376 Einbringung einer Pleuraplombe ............................................ • • • • • • · · · ·                                70,-\n377 Thorakoplastik .............................................. • • • • • • • • • • • · • · · · · · · · · · · ·                 100,-\n378 Thornkokaustik (einschl. Thorakoskopie) ..............................................                                         50,-\n379 Operation an den Lungen oder der Pleura, auch Pneumolyse ........................... • •                                      120,-\n380 Große Lungenoperation wie Pneumo- oder Lobektomie oder Bronchusresektion oder Broncho-\ntomie .................................................................... • • • • • • • · · · ·                              250,-\n381 Eröffnung des Herzbeutels ohne Eingriff am Herzen .................... •. • • • • • • • • • • · · · · ·                       120,-\n382 Pericardiolyse ............................................... • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · ·                200,-\n383 Impla.ntation eines „Schrittmachers\" ................................... • • • • • • • • • • · · · · ·                        150,-\n384 Eröffnung des Herzbeutels mit Eingriff am Herzen ........... ·.................... • • • • · · · ·                            250,-\n385 Operation an den großen Gefäßen des Brustkorbs ................................ • • • • • •                                   300,-\n386 Thorakotomie, auch mit uni- oder bimanueller Herzmassage extra- und/oder intraperikardial                                      80,-\n387 Operation eines Mediastinaltumors ............................................ • • • • · · · ·                                200,-\n388 lntrathorakaler Eingriff am Osophagus .......................................... • . • • • • ·                                250,-\n389 Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken ............................... • • · •                                     60,-\n390 Blinddarmoperation mit Entfernung des Wurmfortsatzes ............................. • • • •                                     80,-\n391 Eröffnung von Abszessen in der Bauchhöhle mit oder ohne Eröffnung der Bauchhöhle, auch\neines subphrenischen Abszesses .................................................. • • • • •                                    60,-\n392 Magenresektion, auch mit Entfernung von Teilen des Pankreas .......................... .                                      150,-\n393 Cardiaresektion oder Resektion des Kopfteils des Pankreas oder Exstirpation des Pankreas                                      250,-\n394 Magenresektion mit Dickdarmresektion oder Resektion des Ulcus pepticum .............. .                                       250,-\n395 Operation an Leber, Gallenblase und/oder Gallengängen ........................... • • • • ·                                   150,-\n396 Longmire-Operation oder Gefäßanastomose bei portalem Hochdruck ..................... .                                        250,-\n397 Operationen an den Organen der Bauchhöhle durch Laparotomie (wie Gastroenterostomie,\nIleus, Darmanastomosen, Dünn-, Dickdarm-Resektion, Resektion des Pankreasschwanzteils,\nMilzexstirpation), auch intraabdominale Embolektomie ............................. • • • • •                                  120,-\nWerden mehrere Eingriffe in der Bauchhöhle gleichzeitig durchgeführt, die jeweils im Lei-\nstungsansatz die Eröffnung der Bauchhöhle enthalten, so wird diese nur einmal vergütet. Von\nden weiteren Gebührenansätzen ist jeweils ein der Nr. 389 entsprechender Gebührenanteil\nzu kürzen.\n398 Anlegen eines künstlichen Afters   . . .. . . . .... . .. . . .. ... . . . . . .. . . . . . . . ... . . . . . . . . . . . . .\n~                          ~\n60,-\n399 Zurückbringung oder Versuch der Zurückbringung eines eingeklemmten Bruches, auch einschl.\nv·erband ........................................................................... .                                         12,-\n400 Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches ........................................ .                                       70,-\n401 Operation eines eingeklemmten Bruches mit Darmresektion ............................. .                                       120,-\n402 OperaUon eines einfachen Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches ............ .                                      60,-\n403 Operation eines großen oder komplizierten Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarben-\nbruches mit Plastik oder Darmresektion ........................................... • • • • •                                  120,-\n404 Operation einer Diaphragmahernie ................................................... .                                        150,-\n405 Eröffnung eines tieferen Mastdarmverschlusses ........................................ .                                       50,-\n406 Operation des Afterrisses oder des Mastdarmrisses ..................................... .                                      15,-\n407 Operation der Mastdarmfistel(n) ..................................................... .                                        20,-\n408 Zurückbringung des Mastdarmvorfalles ............................................... .                                          4,-\n409 Operation des Mastdarmvorfalles ..................................................... .                                        50,-\n410 Operation eines Mastdarmvorfalles mittels Ringplastik ................................. .                                      20,-\n411 Operation des Mastdarmvorfalles mit Eröffnung der Bauchhöhle ......................... .                                      100,-\n412 Große Muskelplastik bei Insuffizienz des Afterschließmuskels .......................... .                                      90,-\n413 Operation der Hämorrhoidalknoten .................................................. .                                          30,-\n414 Entfernung des Mastdarms vom After aus ............................................. .                                        100,-","Nr. 9 -          Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 196,?                                                                             103\n415  Entfernung des Mastdarms vom After aus mit Kreuzbeinschnitt ............. • • • • • • • • · • · · · ·                                                                 120,-\n416  Kombinierte Entfernung des Mastdarms mit Eröffnung der Bauchhöhle ... • • • • • • • • • · · · · · · ·                                                                 180,--\n417  Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels .................... • • • • • • • · • · · · · · · ·                                                                   6,-\n418  Blutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels ....................... • • • • • • • · · · · · · · · ·                                                                 20,-\n419  Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm vom After aus .......... • • • • • • • • • • · · · ·                                                                      10,-\nEine neben der Leistung nach Nr. 419 erforderliche Rektoskopie ist zusätzlich berechnungs-\nfähig.\n420  Operative Entfernung, auch Koagulation, von Mastdarmpolypen (einschl. Rektoskopie) • • • • •                                                                           30,--\n421  Operation einer Steißbeinfistel ......................................... • • • • • • • • • • • • · · · ·                                                              20,--\n422  Steißbeinresektion           ....................................................... • • • • • • • • • • · ·                                                           30,-\n423  Operation am Harnleiter ................................................. • • • • • • • • · · · ·                                                                     120,--\n424  Operative Entfernung der Prostata oder der Samenblasen ......................... • • • • • • •                                                                         90,--\n425  Operative Entfernung der Prostata und der Samenblasen ............................ - - • •                                                                            120,-\n426  Elektroresektion der Prostata, auch in mehreren Sitzungen .............. • • • • • • • • • • · · · · · · ·                                                             60,-\n427  Probefreilegung, auch Dekapsulation einer Niere, Eröffnung einer Niere oder Anlegung\neiner Nierenfistel ............................................ • • . • • • • • • • • • • • • · · · · · · · · ·                                                        90,-\n428  Eröffnung des Nierenbeckens, auch mit Steinentfernung, oder Entfernung einer Niere .. • • • •                                                                         120,-\n429  Anheftung einer Niere als selbständiger Eingriff ................................ _. - • • • • •                                                                        60,-\n430_ Eröffnung eines paranephritischen Abszesses .......................... • • . • • • • • • • · • · · · · ·                                                                40,-\n431  Nieren-Polresektion, Trennung der Hufeisenniere oder Nierenbeckenplastik ............ • •                                                                             150,-\n432  Entfernung infiltrativ wachsender Nierentumoren ...................................... •                                                                              175,-\n433  Harnblasen-Operation einschl. Fremdkörperentfernung o. ä., mittels Bauchdeckenschnitt oder\noperative Versorgung einer Harnblasenverletzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             80,--\n434  Dammschnitt (Sectio mediana) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            75,--\n435  Entfernung von Fremdkörpern aus der Harnröhre durch Schnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       50,-\n436  Anlegung einer Harnröhrenfistel am Damm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         60,-\n437  Harnröhrennaht oder Harnröhrenplastik (Fistelverschluß) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   60,-\n438  Operation der Phimosis                • •  • • • • • • • • • • • 9 • • • • • • • • • • • • • \" • • • ~ • • • ·- • • • • • • • • • • $ • • • • • • • • ~ • • • • • • •\n15,-\n439  Blutige Durchtrennung des Frenulum ............................................. • • • • •                                                                               3,-\n440  Absetzung des Penis ................................................................ .                                                                                  30,-\n441  Absetzung des Penis mit Skrotum, Verlagerung der Urethra und Ausräumung der Leisten-\ndrüsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    120,-\n442   Harnblasenwandresektion mit Verpflanzung eines Harnleiters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      120,--\n443   Totale Harnblasenexstirpation mit Harnleiterverpflanzung (Blasenersatz-Operation) . . . . . . . .                                                                     200,-\n444  Operative Behebung der Harninkontinenz mit Plastik oder Harnblasenwandresektion oder\nEntfernung eines Blasendivertikels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              100,-\n445  Operation des Blutaderbruchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           40,-\n446  Operation des Wasserbruchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         40,-\n447  Hodenentfernung, ein- oder beidseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                50,-,-\n448  Unterbindung eines Samenleiters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            25,-\nIV. Geburtshilfe und Gynäkologie\n449  Kolposkopie                                                                                                                                                              5,-\n450  Untersuchung der weiblichen Geschlechtsorgane bei der Geburt mit gründlicher Desinfektion\nvon Arzt und Gebärender, wenn ein sonstiger geburtshilflicher Eingriff nicht stattfindet und\nwenn nicht eine der Nm. 451 bis 454 berechnet wird .................................... .                                                                                7,-\n451  Beistand bei einer Geburt ohne Kunsthilfe ............................................ .                                                                               30,-\n452  Beistand bei einer Mehrlingsgeburt ohne Kunsthilfe ................................... .                                                                               45,-\n453  Beistand bei einer Geburt bei regelwidrigen Kopflagen, Beckenendlage oder engem Becken                                                                                 50,-\n454  Beistand bei regelwidriger Lage der Kinder bei Mehrlingsgeburten ...................... .                                                                              75,--","104                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n455  Künstliche Erweilerunu der weichen Geburtswege, auch mittels seitlicher Cervixschnitte                                                                       8,-\n456  Künstliche Erweiterung der weichen Geburtswege einschl. Naht ................... • • • • • • •                                                              16,-\n457  Reposition vorgefallener Teile ............................................... •. • • • · · · ·                                                              6,-\n458  Künstliche Entbindung durch Mcmualextraktion am Beckenende ...................... • • • •                                                                   30,-\n459  Künstliche Entbindung durch Zange ...................................... • • • • • • • • • • · · · ·                                                        45,-\n460  .Äußere VVendung .................................................. • • • • • • • · · · · · · · · · ·                                                       20,-\n461  Innere Wendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    45,-·\n462  Innere oder kombjnierle Wendung mit Extraktion .................................. • • • •                                                                   60,-\n463  Für künstliche Entbindung bei vorliegendem Mutterkuchen zusätzlich ..........•........ •                                                                    20,-\n464  Künstliche Entbindung durch Perforation mit Extraktion ................. ; .............. .                                                                 90,-\n465  Künstliche Entbindung durch Embryotomie mit Extraktion ............................... .                                                                   120,--\nNeben den Gebühren nach den Nrn. 458 bis 465 ist jeweils eine Gebühr nach den Nrn. 451\nbis 454 zusätzlich berechnungsfähig.\n466  Symphysiotomie oder Pubotomie zusätzlich zu weiteren Eingriffen zur Entbindung ........ .                                                                   80,-\n467  Kaiserschnitt von der Scheide oder von den Bauchdecken aus ........................... .                                                                   125,-\n468  Kaiserschnitt an der Verstorbenen              • • • • • • 0  • • 11 • • • • • 0 • • • 0 • • • • • a • • • 0 • 0 • • • • • e • • • • • • • • e'o • • • • •\n50,-\n469  Operation der Uterus-Ruptur (abdominell) ............................................ .                                                                    150,-\n470  Wiederbelebungsversuche an scheintoten Neugeborenen ............................... .                                                                         6,-\n471  Entfernung der Nachgeburt durch äußere Handgriffe als alleiniger operativer Eingriff, jedoch\nnicht in Zusammenhang mit Beistand bei einer Geburt .................................. .                                                                      8,-\n472  Entfernung der Nachgeburt oder von Resten durch inneren Eingriff mit oder ohne Kürette-\nment ........................................................................... • • • •                                                                    50,-\n473  Behandlung einer Blutung nach der Geburt durch innere Eingriffe ....................... .                                                                   30,-\n474  Naht eines frischen Mutterhalsrisses                 ..................................................                                                     35,-\n475  Naht eines frischen Scheiden- oder Dammrisses bis zum After (1. und 2. Grades) ......... • • •                                                              25,-\n476  Naht eines vollkommenen Dammrisses (3. Grades) ................................ • • • • • •                                                                 50,-\n477  Operation der Extrauterinschwangerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         125,-\n478  Aufrichtung der eingeklemmten schwangeren Gebärmutter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           16,-\n479   Beistand bei einer Fehlgeburt ohne operative Hilfe ................................. • • • • •                                                             10,-\n480   Beistand bei einer Fehlgeburt und deren Beendigung durch inneren Eingriff ............ • • •                                                               40,-\n481  A.usräumung der Blasenm.ole .............................................. •. • • • • • • • · · ·                                                           50,-\n482   Instrumentelle Einleitung einer Geburt oder Fehlgeburt ........................... • • • • • •                                                              16,---\n483   Einleitung (~iner Geburt durch Intrauterinballon ..................................... • . •                                                               30,-\n484   Vaginale Behandlung, auch einschl. Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter,\nAtzung des Gebärmutterhalses und/oder Behandlung von Portio-Erosionen ............... .                                                                       3,-\n485  Ausspülung der Gebärmutterhöhle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     4,-\n486   Ausstopfung der Scheide zur Blutstillung                    ...............................................                                                  4,--\n487   Ausstopfung der Gebärmutter, auch der Scheide, zur Blutstillung ........................ .                                                                  12,-\n488   Kauterisation an der Portio und/oder der Cervix als selbständiger Eingriff ................ .                                                                5,-\n489   Einlegen oder Wechseln eines Ringes ................................................ • .                                                                     3,50\n490   Lageverbesserung der Gebärmutter mit Einlegen eines Ringes .......................... .                                                                      5,-\n491   Lageverbesserung der Gebärmutter nach Alexander-Adams ........................... • • •                                                                     60,-\n492  Operative Entfernung eines eingewachsenen Ringes aus der Scheide .................... .                                                                     25,-\n493   Reposition der umgestülpten Gebärmutter .............................................•                                                                      25,-\n494   Reposition der umgestülpten Gebärmutter durch Operation ............................. .                                                                   125,-\n495   Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung .................................... .                                                                       8,--\n496   Erweiterung des Gebtlrmutterhalses durch Schnitt ...................................... .                                                                   16,-\n497   Entfernung von Polypen und/oder Probeexzision, auch Strichabrasio, aus Gebärmutterhals\noder Muttermund ........................... ·... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 8,.-\nNeben der Nr. 497 ist die Nr. 499 nicht berechnungsfähig.","Nr. 9 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                        105\n498 Abtragen des Hymen ..................................................... • .. • • • • • • • •                                                  10,-\n499 Ausschabung der Gebärmutter, auch mit Probeexzision aus Gebärmutterhals oder Mutter-\nmund, auch Strichabrasio des Fundus ............................................ • • • • • •                                                   35,-\nNeben der Nr. 499 ist die Nr. 497 nicht berechnungsfähig.\n500 Tubendurchblasung und/oder Kontrastmitteleinbringung zur Gebärmutter- und Eileiter-Kon-\ntrastuntersuchung ................................................................ •. • •                                                      20,-\n501 Operation eines allen unvollkommenen Dammrisses, auch einschl. Naht von Einrissen der\nVulva und/oder Vagina ............................................................. .                                                          35,-\n502 Operation eines alten vollkommenen Dammrisses ..................................... .                                                          90,-\n503 Operation eines alten Mutterhalsrisses ............................................... .                                                       40,-\n504 Kolporrhaphie (vordere und/oder hintere) ............................................. .                                                       50,-\n505 Kolporrhaphie mit Dammplastik ...................................................... .                                                         70,-\n506 Prolapsoperation mit Scheiden- und/oder Dammplastik, auch mit Antefixation (Interpositio)                                                      90,-\n507 Plastische Operationen am Gebärmutterhals ........................................... .                                                        40,-\n508 Cervix-Amputation                                                                                                                              30,-\n509 Vaginale Myom-Enucleation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  70,-\n510 Vaginale Totalexstirpation des Uterus ohne Adnexentfernung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            150,-\n511 Vaginale Totalexstirpation des Uterus mit Adnexentfernung ............................. .                                                     200,-\n512 Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Nachblutung nach vaginaler Uterus-\nOperation ..................................................................... • • • • • •                                                    18,-\n513 Operation an den weiblichen Geschlechtsorganen von der Scheide aus, wie Exstirpation von\nVaginal- oder Bartholinschen Cysten, Scheidensepten .................................. .                                                       30,-\n514 Ovariotomie und/oder Salpingotomie einseitig ....................................... • •                                                       90,-\n515 Ovariotomie und/oder Salpingotomie doppelseitig ...................................... .                                                      120,-\n516 Abtragung großer Geschwülste der äußeren Geschlechtsteile ............................ .                                                       90,-\n517 Größere Operationen an den weiblichen Geschlechtsorganen mittels Laparotomie ......... .                                                      120,-\n518 Fisteloperationen an den Geschlechtsorganen einschl. Blase ............................. .                                                    150,-\n519 Radikaloperation des Scheiden- und Vulvakrebses ..................................... .                                                       170,-\n520 Radikaloperation des Gebärmutterkrebses nach Wertheim .............................. .                                                        250,-\n521 Plastische Operation bei gänzlichem Fehlen der Scheide ................................ .                                                     200,-\n522 Antefixierende Operation des Uterus mit Eröffnung der Bauchhöhle ..................... .                                                       80,-\nWerden mehrere Eingriffe in der Bauchhöhle gleichzeitig durchgeführt, die jeweils im Lei-\nstungsansatz die Eröffnung der Bauchhöhle enthalten, so wird diese nur einmal vergütet.\nVon den weiteren Gebührensätzen ist jeweils ein der Nr. 389 entsprechender Gebührenanteil\nzu kürzen.\nV. Augen\n523 Subjektive Refraktionsbestimmung                                                                                                                5,-\n524 Objektive Refraktionsbestimmung mittels Zylinderskiaskopie oder Anwendung eines Re-\nfraktometers                                                                                                                                    5-\n1\n525 Bestimmung von Fernrohrbrillen oder Lupenbrillen, je Sitzung ........................... .                                                      8,-\n526 Untersuchung auf Heterophorie oder Strabismus, auch einschl. qualitativer Untersuchung des\nbinokularen Sehaktes ............................................................... .                                                          6,-\n527 Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes .................... .                                                      16,-\n528 Kampimetrie und/oder Perimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte .................. .                                                        12,-\n529 Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (Farbtafeln usw.) .................................. .                                                        4,-\n530 Farbsinnprüfung mit Anomaloskop ................................................... .                                                          12,-\n531 Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte ................... .                                                         5,-\n532 Gonioskopie    ....................................................................... .                                                       10,-\n533 Exophthalmometrie    ................................................................. .                                                        5,-\n534 Diasklerale Durchleuchtung .......................................................... .                                                         4,-","106                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n535  Untersuchung des Augenhintergrundes mit einem binokularen Ophthalmoskop                              10,-\nNeben der Nr. 535 sind die Nm. 531 und 534 nicht berechnungsfähig.\n536  Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen geziE~lten intraokularen\nEingriff ............................................................... • • • • • · · · · · · · · · 18,-\n537  Tonometrische Untersuchung ................................................ • • • • • • · · · ·       5,-\n538  Tonomet:rische Untersuchung mit Anwendung des Applanat:ionst:onometers ............ • • • •           7,-\n539  Tonometrische Untersuchung mehrfach in zeitlichem Zusammenhang zur Anfertigung tono-\nmetrischer Kurven, mindestens vier Messungen ............................... • • • • • • • • ·       16,-\n540  Entfernung von Fremdkörpern von der Bindehaut ............................... • • • • • • · ·         2,-\n541  Entfernung von Fremdkörpern von der Hornhautoberfläche, aus der Lederhaut und einge-\nbrannter Fremdkörper aus der Bindehaut oder der Hornhaut ......................... • . • •            4,-\n542  Entfernung eingespießter Fremdkörper aus der Hornhaut mittels Präparation ............. .            15,-\n543  Entfernung eisenhaltiger Fremdkörper aus dem Augeninnern mittels des Magneten (einschl.\ndes bulbuseröffnenden Schnittes) ............................................. • • • • • • • • •     70,-\n544  Entfernung von Geschwülsten aus den Lidern oder aus der Augapfelbindehaut ........... .                7,-\n545  Ausschälung eines Hagelkorns mit der Wand                                                              7,-\n546  Entfernung von Geschwülsten aus der Lederhaut .................................... • • • •           15,-\n547  Entfernung von Geschwülsten aus der Hornhaut mit Bindehautdeckung ................... .              40,-\n548  Entfernung von Fremdkörpern oder von Geschwülsten aus der Augenhöhle ohne Krönlein\nund ohne Muskelablösung ........................................................ • • • •             30,-\n549  Entfernung von Fremdkörpern oder von Geschwülsten aus der Augenhöhle ohne Krönlein\nmit Muskelablösung ................................................................ • •              50,-\n550  Entfernung nichteisenhaltiger Fremdkörper oder von Parasiten aus dem Augeninnern oder\nEntfernung von Fremdkörpern oder von Geschwülsten aus der Augenhöhle mit Krönlein .. .               80,-\n551  Operation der Augenhöhlenphlegmone ................ ; ............................... .              20,-\n552  Dehnung, Durchspülung, Sondierung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege, auch bei-\nderseitig ........................................................................... .                4,-\n553  Schlitzen eines Tränenröhrchens ...................................................... .               6,-\n554  Spaltung von Strikturen des Tränennasenkanals ....................................... .                7,-\n555  Operation der Tränensackphlegmone ................................................. .                 12,-\n556  Tränensackexstirpation    .......................................................... • • • •          30,-\n557  Tränensackoperation nach Toti ................................................... • • • • •           60,-\n558  Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse ....................................... • • • •            25,-\n559  Operation der verengten oder der erweiterten Lidspalte oder des Epikanthus ............. .            16,-\n560  Vorübergehende Spaltung der verengten Lidspalte ohne Naht .......................... .                 6,-\n561  Operation des auswärts oder einwärts gewendeten oberen oder unteren Lidrandes, der\nTrichiasis oder Distiasis ............................................................. .             20,-\n562  Operation der Lidsenkung (Ptosis) .................................................... .              40,-\n563  Augenlidplastik bei teilweise erhaltenem Lid .......................................... .             40,-\n564 Augenlidplastik bei völlig zu Verlust gegangenem Lid und bei knochenadhärenten Narben\nmit Gewebseinpflanzung ............................................................ .                100,-\n565  Augenlidplastik bei teilweiser Verwachsung eines Lides mit dem Augapfel ............... .             30,-\n566 Augenlidplastik bei totaler Verwachsung mit dem Augapfel ............................ .               60,-\n567  Künstliche Blutentziehung (Heurteloup) oder Biersehe Saugung ......................... .               3,-\n568 Abreiben, Skarifizieren oder chemische Atzung der Bindehaut, auch doppelseitig .......... .            2,-\n569 Galvanokaustik der Bindehaut ....................................................... .                 4,-\n570 Ausrollen oder Ausquetschen der Ubergangsfalte ...................................... .                5,-\n571 Ausschneidung der Ubergangsfalte oder Knorpelausschälung ............................ .               18,-\n572 Kombinierte Ausscbneidung der Ubergangsfalte mit Knorpelausschälung ................. .               25,-\n573 Einspritzung in die Bindehaut ........................................................ .               3,50","Nr. 9 -        Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                            107\n574  Operation des Flügclf ells ...................................................... • • • • • •                                                             20,-\n575  Ionlophoresc am Auge .................................................. • • • • • • • • • • • • •                                                          7,-\n576  Elcktrolylischc Epilation der Wimpernhaare, jede Sitzung .............................. .                                                                  4,50\n577  Naht einer ßindehaulwundc .................................................... • • • • • •                                                                10,-\n578  Naht einer Hornhaut- oder Lederhautwunde ohne oder mit Bindehautdeckung ............. .                                                                   40,-\n579  Naht einer Hornhaut- oder Lederhautwunde mit Fasziendeckung ......................... .                                                                   70,-\n580  Schic]opcration mit Verkürzung oder Verlängerung eines Augenmuskels ................. .                                                                   30,-\n581  Schieloperation mit Vorlagerung oder Rücklagerung eines Augenmuskels ................ .                                                                   40,-\n582  Schieloperation mit Muskelpfropfung bzw. Muskelüberpflanzung ........................ .                                                                   80,-\n583  Chemische Atzung der I-lornhaut ................................................ , ... • •                                                                 3,-\n584  Abschabung der 1iornhaut ................................._.......................... .                                                                    8,-\n585  Hornhautspaltung nach Sämisch ...................................................... .                                                                    20,-\n586  Tätowierung der Hornhaut ...................................................... • • • • • .                                                               18,-\n587  Galvanokaustik der Hornhaut ....................................................... .                                                                     10,-\n588  Hornhaut-Plastik   ................................................................... .                                                                  90,-\n589  Hornhaut-Transplantation                                                                                                                                 150,-\n590  Operation des Hornhautstaphyloms oder des Keratokonus .............................. .                                                                    40,-\n591  Eröffnung der vorderen Augenkammer durch Schnitt (Parazentese) ....................... .                                                                  18,-\n592  Iridektomie (zu optischen Zwecken) oder Iridotomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                35,-\n593  Abtragung eines Iris- oder Ziliarkörpervorfalles . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          18,-\n594  Diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      45,-\n.595 Punktion der weichen Linsenmassen (Linearextraktion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  50,-\n596  Staroperation ohne oder mit Iridektomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    100,-\n597  Operation der luxierten Linse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          120,-\n598  Ausziehung des Nacbstars bzw. Durchtrennung nach Eröffnung der vorderen Kammer . . . . . .                                                                60,-\n599  Glaskörperabsaugung oder Sklerotomie ............................................... .                                                                    20,-\n600  Zyklodialyse, Iridektomie oder trepaniere~de Operation ............................... .                                                                  90,-\n601  Vorbeugende Operation zur Verhinderung einer Netzhautablösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               50,-\n602  Operation einer Netzhautablösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               120,-\n603  Punktion der Netzhaut mit Messer oder Galvanokauter ................................ .                                                                    20,-\n604  Ausweidung oder Ausscbälung des Augapfels ......................................... .                                                                     50,-\n605  Ausweidung oder Ausschälung des Augapfels mit Einpflanzung von Fett, Knochen usw .... .                                                                   70,-\n606  Ausweidung der Augenhöhle ........................................................ .                                                                      60,--\n607  Ausschneidung des Sehnervs und/oder der Ziliarnerven (Neurektomia opticociliaris) ..... .                                                                 60,-\n608  Koagulc1tion bzw. Lichtkc1ustik von Netz- oder Aderhauttumoren ........................ .                                                                120,-\n609  Auswahl und Einprobieren eines künstlichen Auges .................................... .                                                                    3,-\n610  Aktive Behandlung der Schwachsichtigkeit (Pleoptik) mittels Spezial-Ophthalmoskop ..... .                                                                 10,-\n611  Behandlung der gestörten Binokular-Funktion (Orthoptik) mit Geräten nach dem Prinzip\ndes Haploskops (z.B. Synoptophor, Amblyoskop) ...................................... .                                                                    10,-\n612  Unterstützende bzw. ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung an optischen Zu-\nsatz- oder Ubungsgeräten ............................................................ .                                                                    3,50\nVI. Hals - Nase - Ohren\n613  Genaue Hörprüfung mit Einschluß des Tongehörs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  5,-\n614  Audiometrische Untersuchung einschl. der Unkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   12,-\nNeben der Nr. 614 ist die Nr. 613 nicht berechnungsfähig.\n615  Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts (Drehversuch, kalorische Prüfung und\nLagenystagmus) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   6,-\nNeben dieser Leistung ist die Leistung nach der Nr. 25 an demselben Tage nicht berechnungs-\nfähig.","108                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n616  Diaphcmoskopie der Nebenhöhlen der Nase ........................................... •                                                                             2,50\n617  Stroboskopische Untersuchung der Stimmbänder ................................ • • • • · · · ·                                                                     8 ,-\n618  Ausstopfung der Nase von vorn ................................................. , , • • • •                                                                       3,-\n619  Ausstopfung der Nase von vorn und von hinten ..................................... • • • •                                                                        6,-\n620  Entfernung von Fremdkörpern aus der Nase .................................... • • • • · · · ·                                                                     5,-\n621  Entfernung von Fremdkörpern mit Aufklappung der Nase ......................... • • • • • •                                                                       25,--\n622  Kautcrisc1tion im Naseninnern . \" ........................................................ .                                                                       5,-\n623  Stillung von Nasenbluten mittels Atzung und/oder Tamponade und/oder Kauterisation . • • •                                                                          6,-\n624  Geziellc Anbringung von Atzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder\nAtzung des Seitcnstrunges, auch beiderseitig ..................................... • • • • • •                                                                     2,50\nNeben der Nr. 149 ist die Nr. 624 nicht berechnungsfähig.\n625  Teilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der\nNasenscheidewand einer Seite .............................................. • • • • • • · · · ·                                                                  20,-\n626  Entfernung einzelner leicht zu operierender Nasenpolypen oder anderer gutartiger Neubil-\ndungen auf einer Seite ................................................... • • • • · · · · · · · ·                                                                 7,-\n627  Entfernung mehrfacher Nasenpolypen oder schwieriger zu operierender anderer Neubildun-\ngen auf einer Seite in einer oder mehreren Sitzungen ................................ • • • •                                                                    16,-\n628  Submuköse Resektion der Nasenscheidewand .................................... • • • • • • •                                                                      25,--\n629  Submuköse Resektion der Nasenscheidewand mit Resektion einer ausgedehnten knöchernen\nLeiste ........................................................... • • • • • • • • · · · · · · · · · · · ·                                                       40,-\n630  Beseitigung eines knöchernen Choanenverschlusses                                                                                                                 70,-\n631  Eröffnung eines Abszesses der Nasenscheidewand                                                                                                                     4,-\n632  Punktion einer Kieferhöhle mit oder ohne Spülung auch einschl. Instillation von Medika-\nmenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8,-\n633  Endoskopischc Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                10,--\nNeben der Nr. 633 ist die Nr. 632 nicht berechnungsfähig.\n634  Einfache Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase oder Alveole aus                                                                                                16,-\n635  Breite Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus ......................... -. ......... .                                                                      22,-\n636  Eröffnung einer Keilbeinhöhle oder Ausräumung des Siebbeinlabyrinthes von der Nase aus                                                                            30,--\n637  Eröffnung einer Keilbeinhöhle oder Ausräumung des Siebbeinlabyrinthes von der Nase aus\nbei teilweiser oder vollständiger Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der\nNasenscheidewand als Voroperation ............................................. • • • •                                                                           40,-\n638  Eröffnung der Stirnhöhle, auch einschl. des Siebbeines vom Naseninnern aus ............. .                                                                        80,--\n639  Anbohrung der Stirnhöhle ........................................................... .                                                                            12,-\n640  Ausspülung der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhöhle oder des Siebbeines von der natürlichen oder\nkünstlichen Offnung aus, auch Spülung mehrerer dieser Höhlen, auch einschl. Instillation von\nMedikamenten, jede Spülung ........................................................ •                                                                              4,-\n641  Absaugen der Nebenhöhlen                                                                                                                                           3,-\n642  Aufmeißelung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder des Siebbein-\nlabyrinthes von außen ............................................................ • • • •                                                                        50,-\n643  Radikaloperation der Kieferhöhle ..................................................... .                                                                          60,---\n644  Radikaloperation einer Stirnhöhle einschl. des Siebbeines von außen auf einer Seite ....... .                                                                     80,-\n645  Radikaloperation sämtlicher Nebenhöhlen derselben Seite .............................. .                                                                         100,-\n646  Osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei Ozaena ......................... .                                                                           70,-\n647  Entfernung von Drüsenwucherungen aus dem Nasenrachenraum (Adenotomie) ............ .                                                                              16,-\n648 Entfernung eines Nasenrachenfibroms ohne Voroperation ............................... .                                                                           60,-\n649 Entfernung eines Nasenrachenfibroms mit Voroperation ................................. .                                                                          80,-\n650 Eröffnung des Türkensattels einschl. Voroperation ..................................... .                                                                        120,-\n651 Tränensackoperation vom Naseninnern aus nach West .................................. .                                                                            60,-\n652 Konservative Behandlung der Gaumenmandeln (Schlitzung, Saugung usw.) ............... .                                                                              3,-\n653 Abtragung einer Gaumenmandel (Tonsillotomie) ....................................... .                                                                              7,-","Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                  109\n654 Ausschi\\lung und RPsektion einer Gaumenmandel mit der Kapsel (Tonsillektomie)                            25,-\n655 Ausschüiunu und Resektion beider Gaumenmandeln mit den Kapseln (Tonsillektomie) ..... .                  40,--\n656 Open1tive Bdiin1dl un~1 einer konservativ unstiJlbaren Nachblutung nach Tonsillektomie .... .            18,-\n657 Ausschül ung des oberen Mundelpols .......................................... • • • • • • • • •          12,-\n658 Enlfernung eines Seitenstranges ................................................. • • • · • ·             6,-\n659 Eröffnung eines pcritonsillären oder eines retropharyngealen Abszesses ................. .                8,-\n660 Wiedereröffnun9 eines peritonsillären Abszesses .................................. • • • • • •            3,-\n661 Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Munde ................ .                    5,-\n662 Eröffnung eines Zungenabszesses ......................................... • • • • • • • · · · · · ·      10,-\n663 Operation einer Mundbodenphlegmone ................................... • • • • • • • • • • • • ·         25,-\n664 Einbringung von Medikamenten in den Kehlkopf unter Spiegelbeleuchtung .............. .                    3,-\n665 Anwendung des elektrischen Stromes innerhalb des Kehlkopfes ....................... • • •                 4,-\n666 Chemische Atzung im Kehlkopf .................................................... • • •                   5-\n,\n667 Endolaryngeale Galvanokaustik oder Elektrolyse oder Kürettement ..................... .                  25,-\n668 Endolaryngeale Entfernung von Fremdkörpern aus dem Kehlkopf ....................... .                    30,-\n669 Endolaryngeale Entfernung von Polypen oder anderen Geschwülsten aus dem Kehlkopf ... .                   35,-\n670 Probeexzision aus dem Kehlkopf ..................................................... .                   25,-\n671 Intubation oder Einführung von Dehnungsinstrumenten in den Kehlkopf .................. .                 10,-\n672 Direkte Laryngoskopie ............................................................... .                  12,-\n673 Einübung zu endolaryngealen Eingriffen ......................................... • • • • • •              2,50\n674 Bronchoskopie oder Osophagoskopie nebst Entfernung von Fremdkörpern aus der Luftröhre\nund ihren Verzweigungen oder aus der Speiseröhre oder ähnliche Operationen ........... .                 60,-\n675 Endobronchiale Behandlung mit starrem Rohr ............ ,......................... • • • • • •           22,-\n676 Endobronchiale Behandlung mit weichem Rohr oder Einbringung des Kontrastmittels zur\nBronchographie ................................................... • • • • • • · · · · · · · · · · · · · 12,-\n677 Eingriffe im Kehlkopf mit Schwebe- oder Stützlaryngoskopie ............................ .                50,-\n678 Sprachübungen, je Sitzung ...................................................... • • • • • •              4,-\n679 Entfernung von obturierenden Ohrenschmalzpfröpfen, auch beiderseitig .................. .                  ,\n3-\n680 Ausspülung des Kuppelraumes      ........................................................                 3,-\n681 Spaltung von Furunkeln im äußeren Gehörgang ........................................ .                    4--\n1\n682 Operation im äußeren Gehörgang (Entfernung gutartiger Hautneubildungen und dergleichen)                  10,-\n683 Entfernung eines nicht festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Pauken-\nhöhle .............................................................................. .                    4,-\n684 Entfernung eines festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle .. .                   8,-\n685 Durchschneidung des Trommelfells (Parazentese) ....................................... .                  7,-\n686 Einsetzen oder Auswechseln einer Trommelfellprothese ................................. .                  3,-\n687 Gezielte chemische Atzung im Gehörgang unter Spiegelbeleuchtung, auch beiderseitig ..... .                3,-\n688 Chemische Atzung in der Paukenhöhle, auch beiderseitig                                                    5,-\nNeben der Nr. 688 ist die Nr. 687 nicht berechnungsfähig.\n689 Galvanokaustik im Gehörgang oder in der Paukenhöhle ................................ .                    6,-\n690 Entfernung einzelner Granulationen vom Trommelfell oder aus der Paukenhöhle, Anwendung\ndes scharfen Löffels oder ähnliche kleinere Eingriffe .................................... .              7,-\n691 Entfernung von größeren Polypen oder ähnlichen Gebilden aus dem Gehörgang oder der\nPaukenhöhle in einer oder mehreren Sitzungen ......................................... .                 16,-\n692 Hammer-Amboß-Extraktion oder ähnliche schwierigere Eingriffe am Mittelohr vom Gehör-\ngang aus ........................................................................... .                   30,-\n693 Luftdusche der Ohrtrompeten ........................................................ .                    2,-\n694 Katheterismus der Ohrtrompete, auch beiderseitig, auch mit Bougierung und/oder Einbrin-\ngung von Medikamenten ............................................................ .                      5,-\n695 Vibrationsmassage des Trommelfells oder Anwendung der Drucksonde, auch beiderseitig .. .                  3,-","HO                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n696   Aufnwi ßcl 11nrJ des Warzenfortsatws ............................................... • • • •                                                                                    60,-\n697   Autrnc!iI\\Plunu des W,nzcnfortsatzcs mit Freilegung sämtlicher Mittelohrräume (Radikal-\nop(~rc1tion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              90,--\n69B   Aulrncißclunq des Warzenfortsatzes, auch mit Freilegung sämtlicher Mittelohrräume und/oder\nEröffnung der Schüdclhöhlc~ zwecks Operation der Sinus- oder Bulbusthrombose, des Laby-\nrintlws oder des lii rnil bszcsses ....................................................... •                                                                                   150,-\n699   Operation cinc~s 9ulc:1 rtigcn Mittelohrtumors, auch Cholesteatom ................... • • • · · · ·                                                                             90,---\n700   Opera Lion eines destruktiv Wi.lchsenden Mittelohrtumors .............................. • • •                                                                                  150, --\n701   Tympanopli.lslik oder Steiqbügcllösung ................................................ •                                                                                       80,-\n701 a Fcnsterunqsopern tion einschl. Voroperation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          120,-\n702   Plastischc!r Verschluß einer rctroiJurikulären Offnung oder einer Kieferhöhlenfistel . . . . . . . . .                                                                          25,--\n703   Unterbindung der Vena juqularis ..................................... • • • • • • · · · · · · · · · · ·                                                                         30,-·\nNr. 703 ist auch neben den Nm. 696 bis 700 berechnungsfähig.\nVII. Urologie\n704   Dehnung (Bongicrung) und/oder Sondierung der Harnröhre, auch einschl. Spülung . . . . . . . . . .                                                                                 5,-·-\n705   Entfernung eines Polypen der Harnröhre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              5,--\n706   Meatomie     • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • e •  • e e fl e O • 11 • 0 fl <I •  •  e eo•   o e 1 • 1 1.  • 1 • 1 1 fl e 11 •  e 1 • 0 1 0 1 • •  •  • •.  • • •\n5,-\n707   Endoskopje der Harnröhre                   0 • ••••••eo•          e • •  o • • o  • e I  t  e.    II  1 1 t t I.  e.  t • J •.  e ff   CO    e e • e e O C 9 9  0  • 9 0.  • •\n8,--\n708   Spülung der Harnröhre nach Janet                         • •  • • ~ • .. • • •  • • •  • •   •  1 • • • • • • • • • • • • • • • •  • • •   • • • • • • • • •  •  • • • • • • •\n5,-\n709   Innerer Harnröhrenschnitt                  .. . . .. . . . . ... .. . . . . .. . . . . . . . . . . .. ... .. . . . . . . . . .. . . . . .. . . . . . .                          12,-\n710   Unblutige Entfernung von Fremdkörpern aus der männlichen vorderen Harnröhre ......... .                                                                                           8,-\n711   Unblutige Entfernung von Fremdkörpern aus der weiblichen Harnröhre ............... • • • •                                                                                        4,-·--\n712   Kleine Operntionen in der hinteren Harnröhre .................................. • • • • • • • •                                                                                  12,-\n713   Operation einer Harnröhrenfistel ........................................ • . • • • • • • • · · · · ·                                                                           30,-\n714   Behandlung der Vorsteherdrüse mittels physikalischer Heilmethoden, auch Massage ....... .                                                                                         3,-\n715   Katheterisierung der männlichen Harnblase, auch einschl. Spülung und/oder Instillation von\nMedikamenten ......................................................... • • • • • • • • • • · · · ·                                                                                4,-\n716   Katheterisierung der weiblichen Harnblase, auch einschl. Spülung und/oder Instillation von\nMedikamenten ................................................ ·........... • • • • • • • • • • ·                                                                                  2,50\n717   Eröffnung der Harnblase durch Stich (Punktion)                                                                                                                                   12,-\n718   Einlegung eines Verweilkatheters ........................................... • • • • • • • • • • ·                                                                                5,-\nNeben der Nr. 718 sind die Nm. 715 und 716 nicht berechnungsfähig.\n719   Cystoskopie ..................... ·............................................ • • • • • • • •                                                                                  14,-\n720   Kombinierte Cysto-Urethroskopie                                                                                                                                                  17,-.\n721   Chromo-Cystoskopie (Funktionsprüfung der Nieren einschl. intravenöser Injektion) ....... .                                                                                       22,-·\n722   Zertrümmerung und Entfernung eines Blasensteines unter Kontrolle des Auges in einer\nSitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ......................... •. • • • • • • · · · · ·                                             90,-·\n723   Zertrümmerung und Entfernung eines Blasensteines unter Kontrolle des Auges in mehreren\nSitzungen, je Sitzung ...................................................... • . • • • • • • • • •                                                                               50,-\n724   EndovesikiJlc Entfernung von Fremdkörpern aus der Blase .......................... • • . • •                                                                                     40,-\n725   Endovesikale Entfernung von kleinen Geschwülsten oder kleinere Operationen in einer oder\nmehreren Sitzungen ................................................................. .                                                                                           40,-\n726   Urethroskopische Injektion gewebeerhärtender Mittel mit cystoskopischer Kanüle einschl.\nder vorher9ehenden Cystoskopie .............................................. • .. • • • • •                                                                                     20,-\n727   Endovesikale Entfernung von großen Geschwülsten in einer Sitzung oder größere Operatio-\nnen in der I-farnblase ................................................................ .                                                                                        60,-\n728   Endovesikale Entfernung von großen Geschwülsten in mehreren Sitzungen, je Sitzung .... .                                                                                         30,--\n729   Entfernung eines Polypen aus der Harnblase ........................................... .                                                                                         20,-\n730   Schlinqenextrnktion von Harnleitersteinen, in einer Sitzung, einschl. Unkosten für die\nSchlinge ............................................................................ .                                                                                          60,-","Nr. 9 -        Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                             111\n731  Sd1l inrJcnc'x Lrc1k1ion von JTarnleitersteinen, in mehreren Sitzungen, einschl. Unkosten für die\nScbli n~Je, je Sitzung ......................................... • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · ·                                                35,---\n732  Cystoskopie mit Ilarnleüersomlicrung ........................... •. • • • • • · • • · · · · · · · · · · · ·                                                       20,---\n733  Cyst.oskopif' mit Ililrnleife:rsondierung und Nierenbeckenspülung .......... • • • • • • • • • · · · · · ·                                                        25,-\n7:34 Cystoslrnpic mit Uarnlci !ersondierung und Nierenfunktionsprüfung (einschl. intravenöser\nInjokl.ion) ............................................................ • • • • • • • • · · · · · · ·                                                            25,-\n735  Cystoskopie mit Ilarnleitcrsondierung und Nierenfunktionsprüfung (einschl. intravenöser\nInjektion) mit Nierenbeckenspülung ....................................... • • • • • • • · · · · · ·                                                               30,-\nVIII. Mund und Kiefer\n736  B0.sonders schwierige oder umfangreiche Osteotomie zur Entfernung verlagerter oder retinier-\nter Zi.ihne mit partieller Kiefcrresektion ...................................... , .. • • • • · · · ·                                                             40,--\n737  Osteotomie zur Beseitigung der Prognathie .................................. • • • • • · · · · · ·                                                                 50,-\n738  Osteotomien zur BeseitigUf!JJ der Progenie ................................. • . • • • • • · · · · · ·                                                            100,-\n739  Operative Freilegung und typische Exhairese eines peripheren Trigeminusastes ..... • • • • • • •                                                                   50,-\nIX. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie\n740  Einqchcnde neurologische oder psychiatrische Untersuchung eines Nerven- oder Geistes-\nkranken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   9,-\nNcben dieser Leistung sind die Leistungen nach den Nm. 78, 90, 91, 531, 613, 615, 616, 6r9,\n742, 743, 7H5, B09 m1 dem~;cJben Tage nicht berechnungsfähig.\n741  Eingehende neurologische und psychiatrische Untersuchung eines Nerven- oder Geistes,\nkranken ............................................. -............ • • • • • • • • • · • · · · · · · · ·                                                          14,·-\nEs gilt dieselbe Beschrünkung wie zu Nr. 740.\n742  Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirn-\nnerven ......................................................................... , . , . •                                                                           5-\n1\n743  Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung (cerebellar/vestibular) ...                                                                          6,-\nNeben dieser Lcistunq ist die Leistung nach der Nr. 25 an demselben Tag nicht berechnungs-\nfähig.\n744  Elektroencephalouraphische Untersuchung einschl. Kosten ........................... • • , • •                                                                      40,-\n745  Befunderhebung am Nervensystem durch elektrische bzw. andere besondere Untersuchungs-\nmethoden .......................................................................... •                                                                               10,-\n746  Leitung der Uberführung eines Geisteskranken einschl. der Ausstellung der notwendigen\nZeugnisse ...................................................................... •, • • •                                                                           18,-\n747  Anoxie-Behandlung ............................................................ • • • • • • •                                                                         5,-\n748  Intravenöse Schockbehandlung ......................................... • • • • • • • • • • • · · · · ·                                                              12,-\n749  Elektroschock-Behandlung                  ........................................................... .                                                            18,-\n750  Gezielte psychiatrische Exploration mit eingehender therapeutischer Beratung ............. .                                                                        8,-\n751  Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (wie Rorschach-Test, TAT) mit\nschriftlicher Aufzeichnung, insgesamt ............................................ • . • • • • •                                                                   50,-\n752  Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests,\nbzw. Hawik, IST/Amthc:rncr/, Bühler-Hetzer, Einet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeich-\nnung, insgesamt ............................................................. • • • • • • • •                                                                      25,-\n753  Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (Fragebogentest, wie\nEysenck, MPQ oder MPI, Warlegg-Zeichentest „Haus, Baum, Mensch\"), insgesamt ......... .                                                                             8,-\n754  Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosen-psychologischen Gesichtspunkten\nmit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen .............................. .                                                                        50,-\n755  Ubende Verfahren in Einzelbehandlung (wie autogenes Training), Dauer mindestens 20 Mi-\nnuten .............................................................................. .                                                                              8,-\n756  Ubende Verfahren in Gruppenbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten, je Sitzung ins-\ngesamt ............................................................................. .                                                                             10,-\n757  Behandlung durch I-Iypnose .......................................................... .                                                                             8,-\n758  Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzel- oder Gruppenbehandlung), Dauer min-\ndestens 50 tv1inuten ................................................................. .                                                                           30,-\n759  Analytische Psychotherapie (Einzel- oder Gruppenbehandlung), Dauer mindestens 50 Minuten                                                                           30,--\nBei Gruppenbehandlunq nach den Nm. 758 und 759 ist das Honorar anteilig auf die Patienten\numzulerv~n.","112                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\nX. Physikalische Medizin\n760   Te:i]massa;]c (I·Ac1ssc1qe einzelner Körperteile) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  2,-\n761   Großmüssa~Je (Massugc bciclcr Beine, beider Arme, einer Körperseite, des Schultergürtels,\neines An11c:s und eines Beinc:s, des Rückens und eines Beines, des Rückens und eines Armes,\nbeider Füfü\\ beider Hlindc, beider Knie, beider Schultergelenke und ähnliche Massagen meh-\nrerer Körperteile) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,-\n762   Ganzmassage (Massage des ganzen Körpers) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           3,50\n763   Reüexzonen-, Bindegewebsmassage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    3,30\n764   Nervenpunktmassage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       3,50\n765   Massage mittels Gerät . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      2,50\n766   Ultraschallbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3,-\n767   Massage unter Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       3,-\n768   Unterwasserstrahl- oder -druckmassage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    6,-\n769   Ubungsbchandlung (mit oder ohne Anwendung medicomechanischer Apparate) . . . . . . . . . . . .                                                             3,-\n770   Ubungsbehandlung (mit oder ohne Anwendung medicomechanischer Apparate) mit Massage                                                                         4,50\n770 a Extensionsbehandlung mit Glissonschlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         2,50\n771   Extensionsbehandlung mit größeren Apparaten (z.B. mit Schrägbett, Extensionstisch) . . . . . . .                                                           3,50\n772   Atmungsbehandlung einschl. aller dabei angewandten Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 3,50\n773   Krankengymnastik als Einzelbehandlung auch im Bewegungsbad ........................ .                                                                      3,-\n774   Krankengymnastik in Gruppen (Orthopädisches Turnen) bei mehr als 3 bis 8 Teilnehmern,\nje Teilnehmer ................................................................ • • • • • • •                                                                1,30\n775   Infrarotbestrahlung oder Heißluftbehandlung eines Körperabschnittes, z.B. Kopf, Arm ..... .                                                                 2,30\n776   Infrarotbestrahlung oder Heißluftbehandlung mehrerer Körperabschnitte, z.B. Rumpf, Beine                                                                    3,50\n777   Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme) ............... .                                                                      3,-\n778   Reizstromlwlwndlunu (Anwendung niederfrequenter Ströme), auch bei wechselweiser Anwen-\ndung verschiedener Impuls- oder Stromformen ......................................... .                                                                     4,-\n779   Iontophorese     ............................. , ................................. • • • • • • • · ·                                                        3,-\n780   Vierzellenbad                                                                                                                                               3,-\n781   Hydroelektrisch€~s Bad (Kataphoretisches Bad, Stanger-Bad) ............................. .                                                                  6,-\n782   Behandlung mit Ultravioleltlicht ..................................................... .                                                                    2,-\nWerden mehrere Kranke gleichzeitig behandelt, darf Nr. 782 nur einmal berechnet werden.\n783   Quarzlampendruckbcstrnhlung                                                                                                                                 3,-\n784   Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               6,-\nBei Leistungen nach den Nm. 760 bis 784 werden Unkosten für Materialaufwand durch die\nGebühr mit abgegolten.\nXI. laboratoriumsdiagnostik\n785   Untersuchung von Körperflüssigkeiten und/oder Ausscheidungen, physikalisch oder chemisch                                                                    2,50\n786   Untersuchung von Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen, mikroskopisch (Nativpräparat),\nz.B. Sputumuntersuchung auf elastische Fasern oder Kristalle, je ........................ • •                                                               3,50\n787   Untersuchung von Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen, mikroskopisch, unter Anwen-\ndung einfacher Färbeverfahren, z. B. Sputum auf eosinophile Zellen .................. • • · • •                                                             4,50\n788   Transsudat-Exsudat-Status (physikalisch, chemisch und mikroskopisch) .................. • •                                                                 8,-\n789   Vollständige Steinanalyse .......................................................... • •                                                                   15,-\n790   Mikroskopische Untersuchung des Harnsediments .............................. • • • • • • • • •                                                              3,50\n791   Qualitative Harnuntersuchung einfacher Art, insbesondere Azeton und Azet-Essigsäure oder\nUrobilinogen/Urobilin oder Bilirubin oder Indikan oder Diazo-Körper oder Blutfarbstoff oder\nUrochromogen oder sonstige pathologische Harnfarbstoffe oder dergleichen, je ....... • ... • •                                                              3,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben. Die einfache qualitative Harnuntersuchung auf\nEiweiß und Zucker sowie die Bestimmung des ph-Wertes (Reaktion) und des spezifischen Ge-\nwichtes ist nicht berechnungsfähig.","Nr. 9 -        Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                            113\n792 Nc1chweis spe:zieller Eiweißkörper im Harn (z.B. Bence-Jonessche Eiweißkörper oder Albu-\nrnosc•n) odPr Eiwc:iß q11,rntitc1tiv (Esbach) oder Zucker quantitativ oder Leuzin-Tyrosin quali-\ntativ oder Porphyrine qualitativ im Harn, je ................................... •. • • • • • · · ·                                                           5,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.\n793 NachwPis doppdbrcchender Substanzen im Harn ........................... • • • • • • • • · · · · ·                                                             6,-\n794 Qua!itativ-diernjsche Untersuchung des Magensaftes, des Duodenalsaftes, des Stuhles z.B.\ncrnf Blut, Gnllc nfc1rhstoffo, fliichtige Fettsäuren, Milchsäure, Fermente (einzeln) oder Gärung\n1                                                                                                                                             3,-\n795 Quantitativ-chemische Untersuchung auf Gallenfarbstoffe, soweit solche Untersuchungen in\nden michfolnencfon Nummern nicht enthalten sind, je . . . . . . . . . . . . . . . ............... • • • • •                                                   5,-\n796 Mariensaflunl.c\\rsudrnnq, chemisch (titrimetrisch) und mikroskopisch ............. •. • • • • • • • ·                                                         7,-\n797 Mi!qPnsafluntersuchung, chemisch und mikroskopisch bei fraktioniert gewonnenen Magen-\nsälten        ............................................................... • • • • • • • • · • ·                                                          14,-\n79B Auslwberunq des Magensafles, auch nach Probetrunk oder Probefrühstück oder Probemahlzeit\nmit ni1chlolqender chemischc\\r und mikroskopischer Untersuchung ........... • • • • • • · · · · · · · ·                                                      12,-\n799 A ushebc)rUTHJ d(:S Maqt:m,aftes, auch nach Probetrunk oder Probefrühstück oder Probemahl-\nzeit mit ncichlnlgcmcler chemischer und mikroskopischer Untersuchung bei fraktionierter Aus-\nhr!brmmn (einschl. der Einspritzung von Histamin o. ä.) ................. • • • • • • • · · · · · · · · · ·                                                  20,-\n800 D1.rnd<mtllsi1ftuntersuchunq, chemisch und mikroskopisch .................. • • • • • • • · · · · · · · ·                                                     7,-\n801 Mikroskop.iscbe und chemische Duodenalsaftuntersuchung (chemisch-fermentative Gallen-\nblasenfnnk l.ionsprüfung) bei fraktioniert gewonnenen Duodenalsäften .......... • • • • • • • • • ·                                                          14,-\n802 Ausheberun9 des DuodenaJsaftes mit nachfolgender chemischer und mikroskopischer Unter-\nsuchL1ng ............................................................... • • • • • • • · • · · · · ·                                                         14,-\n803 Ausheberung des Duodenalsaftes mit nachfolgender chemischer und mikroskopischer Unter-\nsuchung bei fraktionierter Ausheberung ................................. • • • • • • • • • • · • · · ·                                                       22,-\n804 Mikroskopische Stuhluntersuchung auf Muskelfasern, Stärke und Fette oder dergleichen, je                                                                      4,50\n805 Gesamtfettbestimmung im Stuhl ...................................... • • • • • • • · • · · · · · · · ·                                                       12,-\n806 Dyshc1kteri0.-Untersuchung einschl. mikroskopischer und kultureller Untersuchung ........ .                                                                  20,-\n807 Dysbakteric-Untersuchung einschl. mikroskopischer und kultureller Untersuchung mit zusätz-\nlicher Herstellung der Schluckvakzine ........................................ • • • • • • • • • •                                                           28,-\n808 Mikroskopische Untersuchung auf Wurmeier, Protozoen (z. B. Amöben, Trichomonaden,\nLamblien u. a.) ...................•..•..•................•.... • • • • • • • • • • • • • • • • • • · · · • · ·                                               3,50\n809 Hämoglobin-Bestimmung              .............................................................                                                              3,-\n810 Hämalokritw·f~rt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4,-\n811 Blutungszcit und/odt!r Gerinnungszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     4,-\n812 Ztihlung der Leuko- oder Erythrozyten, je . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         4,-\n813 Zählung der Rctikulozytcn oder Thrombozyten (direkt oder indirekt) oder der basophil ge-\ntüpfelten Erythrozyten, je ............................................................ .                                                                     7,-\n814 Quantitative Differenzierung des gefärbten Blutausstriches .............................. .                                                                   7,-\n815 VolJsUindiuer Blulstatus (Hb., Erythrozyten- und Leukozytenzählung, Färbe-Index und Diffe-\nrenzierung des qefärben Blutausstriches) ............................................... .                                                                   16,-\n816 Quantiti:1tive Difforenzierunq des gefärbten Knochenmark- oder Milzpunktatausstriches .... .                                                                 12,-\n817 Peroxydase- oder Oxydase-Nachweis an Blutzellen ..................................... .                                                                       6,-\n818 Dicker Tropfen gefärbt, z.B. bei Malaria ............................................... .                                                                    7,-\n819 Morphologische Zelluntersuchungen, z.B. Erythrozytendurchmesser, Dicken-Index oder der-\ngleichen, je      ....................................................................... .                                                                   4,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.\n820 Bestimmung d0r osmotischen Blutkörperchenresistenz ................................... .                                                                      7,-\n821 Price-Jonessche Kurve . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .................................... .                                                8,-\n822 Qua.litc1tiv-srwktroskopische Untersuchung von Blutderivaten, wie Hämatin, Methämoglobin\noder Koh lenox yd-Hb .., je . . . . . . . . . . . . . . . . . ......................................... .                                                     3,50\nDie Art dr!r Untersuchung ist anzugeben.\n823  B<,stirnrnung der Thromboplastinzeit, des Prothrombins oder sonstige diagnostische Gerin-\nnunqsU!stP nilch qualifizierten Verfahren, je ............................................ .                                                                 10,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.","114                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n824   Höchstbetrag bei Gerinnungsstatus .................................................... .                                                                             28,-\n825   Zellzi:ihlung irr1 Liquor ............................................................... .                                                                           4,-\n826   Untersuchung auf Eiweiß im Liquor (mindestens zwei qualitative Reaktionen) ............. .                                                                            3,-\n827    Kolloiclrcaklioncn im Liquor (z.B. Mastix, Goldsol, Salzsäure-Collargol), je ............... .                                                                        6,--\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.\nB28    Vollslündigcr Liquorslatus (zwei qualitative Eiweißreaktionen, mikroskopische Zelldifferen-\nzierung, Zellzahl und eine Kolloidreaktion), zusammen ................................. .                                                                            14,--\n829    Vollslündiger Liquorstatus (zwei qualitative Eiweißreaktionen, mikroskopische Zelldifferen-\nzierung, Zellwhl und eine Kolloidreaktion) mit WaR. quantitativ, zusammen .............. .                                                                           22,-\n830    Gcsümtciweiß und Eiweißfraktion nach Kafka ..................................... • • • • • •                                                                          8,-\n831   Gesamteiweiß und Eiweißfraktion nach Kafka in Verbindung mit Nr. 828 oder Nr. 829 ..... .                                                                              6,-\n832   Chemische Untersuchung mit einfachen Hilfsmitteln (einfache Geräte zum visuellen Vergleich\nmit Keilen, Farbscheiben, Farbtafeln o. ä. oder einfache lichtelektrische Photometer bzw.\nKolorimeter) quantitativer oder halbquantitativer Art der Gruppe I, wie Cholinesterase,\nBilirubin (gesamt und/oder direkt), Phosphatase, Xanthoprotein, je ...................... • •                                                                          5,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.\n833   Blutzucker als einfache Farbreaktion (z. B. mit Pikrinsäure nach Crecelius-Seifert oder mit\nAnthron o. ä.) .............................•..........................................                                                                                6,-\n834   Flammenspektro-pholometrischer Nachweis von Elementen, wie Calcium, Eisen, Kalium, Kup-\nfer, Natrium o. ä., je ........................................................ • • • • • • · • • •                                                                   10,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.\n834 a Höchstbetrag für Nr. 834 (Ionogramm) ........................................ •. • • • • • • • •                                                                      30,-\n835 Chemische Analysen, schwierig-quantitativer Art unter Anwendung hochwertiger Meßgeräte,\nGruppe II, wie Ammoniak, Calcium, Cholesterin, Chloride, Cholesterinester, Eiweißbestim-\nmung (gesamt), Fermentbestimmung (Aldolase, GOT, LDH, GPT-Farbtest), Harnsäure, Harn-\nstoff, Indikan, Kalium, Kreatin, Kreatinin, Lipide (gesamt), Natrium, Phosphatase, Phosphor,\nPorphyrine, Rest-Stickstoff, Schwefel, Stickstoff (gesamt), Zucker nach Hagedorn-Jensen,\nZucker enzymatisch oder nach anderen qualifizierten Verfahren o. ä., je ................ • • • •                                                                      12,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.\n836 Chemische Analysen besonders schwieriger quantitativer Art unter Anwendung hochwertiger\nMeßgerüte, Gruppe III, wie Aceton, Brenztraubensäure, Beta-oxybuttersäure, Eisen, Lipase,\nLipoidphosphor, Kupfer, Fcrmcntbestimmung im U.V.-Test (GOT, Aldolase, LDH, GPT)\no. ä., je . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.\n837 Chemische Analysen methodisch und apparativ besonders aufwendiger Art, quantitativ,\nGruppe IV, wie 17-Ketosteroide, Adrenalin, Jod o. ä., je . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        22,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.\n838   Höchstbetrag für Nr. 837 ............................................................. .                                                                              50,-\n839   Bestimmung der Alkalireserve, manometrisch, z.B. nach van Slyke ....................... .                                                                             20,-\n840   Elektrophorctische Eiweißbestimmung als Verlaufskontrolle oder Lipoid-Elektrophorese ... .                                                                            14,-\n841   Elektrophoretiscbe Eiweißbestimmung einschl. Gesamteiweißbestimmung ................. .                                                                               23,-\n842   Imn1unoelektrophorese                   .............................................................. .                                                              30,-\n843   Einfache Serumlabilitätsreaktionen, z.B. Thymol-, Cadmium-, Formolgel-Reaktion, Gros, je ..                                                                            4,50\n844   Schwierigere quantitative Serumlabilitätsreaktionen, z. B. Takata- oder Weltmann-\nReaktion, je ........................................................................ .                                                                                8,-\n845   Eingehende Organfunktionsprüfung der Leber, sogen. ,,Leberstatus\" mit mindestens zwei\nquantitativen und zwei einfachen Serumlabilitätsreaktionen (z.B. Takata, Weltmann, Thymol,\nBilirubin oder dergleichen) .......................................................... .                                                                              22,-\n846   Prüfung des Kohlenhydratstoffwechsels im Blut, z.B. Belastung mit Traubenzucker, Insulin,\nAdrenalin oder mit quantitativem Nachweis der Blutzuckerwerte in mindestens fünf Material-\nproben und dem Nüchternwert ........................................................ .                                                                                25,-\n847   Prüfung des Kohlenhydratstoffwechsels nach oraler Belastung (z.B. Galaktose) einschl. der\nerforderlichen quuntitativen Nachweise im Harn ........................................ .                                                                             12,-\n848   Chromodiar1nostische Funktionsprüfungen, z.B. mit Bromthalein, Kongorot, Phenolrot oder\nanderen Farb-(Test)stoffen und deren quantitativer Nachweis ............................ .                                                                            21,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.","Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                           115\n849 Enzymprüfunq im Reihenverdünnungstest, wie Diastase, Pepsin, Trypsin o. ä., je                     7-\n1\n850 Physikalische Nierenfunktionsprüfungen, z.B. Wassertrink- und Konzentrationsversuch, zu-\nsammen .......................................................................... •,,              6,-\n851 Clcarancc-Untersuchungen mit quantitativ-chemischen Blut- und/oder Harnanalysen, minde-\nstens 3 Analysen, je Testsubstanz .............................................. • • • • • • •    20,-\n852 Höchstbetrag für Nr. 851 bei Anwendung mehrerer Testsubstanzen .................... • • • •       40,-\n853 Nicrcnclcarance-Untersuchung mit weniger als 3 Analysen, je Testsubstanz ...... • • • • • • • • • 10,-\n854 Höchstbetrag für Nr. 853 bei Anwendung mehrerer Testsubstanzen ................ • • • • • • • •   20,-\nEtwa.igc Blutentnahmen sind neben den Nm. 846 bis 854 nur einmal berechnungsfähig.\n855 Toxikologische Untersuchung und Arzneimittelnachweise einer Körperflüssigkeit auf Schlaf•\nmittel, Alkaloide, synthetische oder sonstige Arzneimittel, auch Arsen, Blei, Quecksilber,\nThallium oder andere Gifte, qualitativ, je ............................................. • •      12,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.\n856 Papierchromatogra.phischer Nachweis verschiedener Substanzen, qualitativ ............... .        20,-\n857 Prüfung der Komplemcntbindung (Blut- oder Liquor-Wassermann und/oder Cardiolipin- oder\nandere Hauptreaktionen) einschl. zweier Flockungsreaktionen oder anderer einfacherer\nKomplementbindungsreaktionen ...................................................... .              9,-\n858 Quantitative Komplementbindungsreaktion im Blut oder Liquor ......................... .           12,-\n859 Quantitative Komplementbindungsreaktion im Blut oder Liquor als nachträgliche oder er-\nweiterte Untersuchung zu Nr. 857, zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 857 ..................... .       6,-\n860 Komplementbindungsreaktionen bei nicht-luischen, bakteriellen oder virologischen Erkran-\nkungen, z. B. Trichinose, Leptospirose, Tbc ............................................ .        15,-\n861 Flockungsreaktion als Einzeluntersuchung oder Schnelltest .............................. .         4,50\n862 Immobilisationstest nach Nelson (einschl. Tierversuch) .................. ... ' ........... .\n\"                       35,-\n863 Treponemen-Schwundtest .................................................... • • • • • • • • •     15,-\n864 Nachweis agglutinierender Antikörper (-W:idal-Reaktion), je serologische Bakteriengruppe ..        6,-\n865 Nachweis von Hämagglutininen nach Middlebrook, Hirst-Test oder dergleichen .......... , .         10,-\n866 Nachweis von Kälteagglutininen oder von heterogenen Agglutininen (Reaktion nach Paul\nund Bunnell oder Hanganatziu-Deicher), auch mit Absättigung .................. • ... • • • • •     8,-\n867 Höchstbetrag bei Untersuchungen nach den Nm. 865 und 866, auch bei deren Nebeneinander-\nberechnung ................................................................... • • • • • • •      30,-\n868 Nachweis des Antistreptolysintiters oder ähnliche serologische Untersuchungen (Rose-Test)         12,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.\n869 Nachweis präzipitierender Antikörper, z.B. Milzbrand ............................ • . • • • • •    5,-\n870 Serofarbtest nach Sabin-Feldmann und dergleichen ................................. • .. • •       10,-\n871 Serologische Bestimmung des Rheumafaktors (Latex-Test) oder des C-reaktiven Proteins               6,-\nDie Art der Untersuchung ist anzugeben.\n872 Kleine Blutgruppenbestimmung (A, B, 0, AB und Rh-Faktor D) .......................... .           12,-\n873 Blutgruppenbestimmung (A, B, 0, AB, Rh-Faktor D und qual. Antikörpersuchreaktion) ..... .         14,-\n874 Erweiterte Blutgruppenbestimmung (A, B, 0, AB, Rh-Faktor D und andere Rh-Gruppenfakto-\nren C, c, E) sowie qual. Antikörpernachweis ............................................ .        30,-\n875 Bestimmung der klassischen Blutgruppen (A, B, 0, AB) .................................. .          8,-\n876 Bestimmung der Untergruppen Al und A2, zusätzlich ................................... .            4,-\n877 Bestimmung des Rh-Faktors (D-Faktor) oder anderer Rh-Gruppenfaktoren (C, c, E), je ..... .         6,-\n878 Bestimmung weiterer, nur mit seltenen Antiseren bestimmbarer Faktoren, wie e, cw, Lewis,\nP, Kell, je ........................................................................... .         12,-\n879 Erweiterte Untersuchungen, die eine Absorptionsmethode, den indirekten Coombstest oder\nähnliche Verfahren erfordern, zusätzlich zu den Nrn. 877 oder 878 ........................ .      12,-\n880 Qualitativer Antikörpernachweis (z.B. Antiglobulintest, Agglutinationstest, Konglutinations-\ntest, Fermenttest, Hämolysetest), je Antigen ........................................... .         6,-\n881 Schwieriger Antikörpernachweis (z. B. Super-Coombs-Test, AB-Gamma-Test, kombinierter\nCoombs-Ferment-Test), je Antigen .................................................... .           14,-","116                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n882  Quantitativer Antikörpernachweis (Titerbestimmung) ................................... .                                                               12,-\n883  Serologische Vorprobe (Kreuzprobe) .................................................. .                                                                 6,-\n884  Mikroskopische Untersuchung eines Materials auf Krankheitserreger im Nativpräparat ..... .                                                              3,50\n885  Mikroskopische Untersuchung eines Materials unter Anwendung eint ach er Färbeverfahren ..                                                               4,50\n886  Mikroskopische Untersuchung eines Materials unter Anwendung komplizierter Färbeverfah-\nren (z. B. Gramfärbung) oder im Dunkelfeld, auch zusammen mit Anreicherungsverfahren ....                                                               8,-\n887  Mikroskopische Untersuchung eines Materials unter Anwendung komplizierter Färbeverfah-\nren (z.B. Gramftirbung) oder im Dunkelfeld, auch zusammen mit Anreicherungsverfahren als\nvorausgehende Leistung zu den Nm. 888, 889 .......................................... .                                                                 5,-\nDie Nm. 884 bis 887 dürfen an einem Material nebeneinander nicht berechnet werden.\n888  Kulturelle Untersuchung eines Materials auf Bakterien, einschl. der etwa nachfolgenden\nmikroskopischen Prüfungen .......................................................... .                                                                  9,-\n889  Schwierige kulturelle Untersuchung eines Materials einschl. der nachfolgenden mikro-\nskopischen Prüfungen, z.B. Tbc-, Anaerobier- oder Pilzkulturen ......................... .                                                             12,-\n890  Typenbestimmung mittels serologischer und kultureller Methoden bei einfachem Unter-\nsuchungsgang zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 888 ....................................... .                                                               4,-\n891  Typenbestimmung mittels serologischer und kultureller Methoden bei kompliziertem Unter-\nsuchungsgang (seltene Typen), zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 889 ..................... • • •                                                            8,-\n892  Empfindlichkeitsprüfungen von schnellwachsenden Bakterien auf gallertigen Nährböden, je\nKeim bis zu zwei Präparaten .............................................. • • • • • • • • • • • •                                                      7,-\n893  Empfindlichkeitsprüfungen von schnellwachsenden Bakterien auf gallertigen Nährböden, je\nKeim für jedes weitere Präparat, zusätzlich ...................................... • • • . • • •                                                        2,50\n894  Höchstbetrag für Nr. 892 .............................................. • . • • • • • • • • · · · · · ·                                                16,-\nNeben der Nr. 894 ist die Nr. 893 nicht berechnungsfähig.\n895  Empfindlichkeitsprüfungen von schnellwachsenden Bakterien als quantitativer Test in flüs-\nsigen Kulturen, je Keim bis zu zwei Präparaten ............................... • • • • • • • • • • •                                                   12,-\n896  Empfindlichkeitsprüfungen von schnellwachsenden Bakterien als quantitativer Test in flüs-\nsigen Kulturen, je Keim für jedes weitere Präparat, zusätzlich .................. • • • • • · • • • •                                                   4,50\n897  Höchstbetrag für die Nr. 895 ....................................... • • • • • • • • • · · · · · · · · · ·                                             24,-\nNeben der Nr. 897 ist die Nr. 896 nicht berechnungsfähig.\n898  Empfindlichkeitsprüfungen bei schwer züchtbaren Bakterien, je Präparat .............. • .. • •                                                         10,-\n899  Höchstbetrag für die Nr. 898 ............................. • • • • • •. • • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · ·                                  30,-\n900  Titerbestimmung des Antibiotikumgehaltes in Körperflüssigkeiten auf biologischem Wege ..                                                                8,-\n901  Herstellung von Autovakzine (einschl. Kulturdifferenzierung) für parenterale Zwecke .. • ... •                                                         25,-\n902  Herstellung von Autovakzine (einschl. Kulturdifferenzierung) für enterale Zwecke ......... .                                                           12,-\n903  Lichtmikroskopischer Nachweis von Elementarkörperchen ...................... • • • • • • • • •                                                          7,-\n904  Histologischer Nachweis von Einschlußkörperchen ........................... •. • • • • • • • • • •                                                     10,-\n905  Häm- oder Virus-Agglutinationstest mit einer Antigengruppe ...................... • • • ... •                                                          10,-\n906  Häm- oder Virus-Agglutinationstest für jede weitere Antigengruppe, zusätzlich ........... .                                                             6,-\n907  Hämagglutinationshemmungstest ....................................... • • • • • • • • • • • • • • ·                                                    12,-\n908  Bakteriologischer oder serologischer Mäuseversuch mit zwei Tieren ...................... .                                                             12,-\n909  Bakteriologischer oder serologischer Mäuseversuch für jedes weitere Tier, zusätzlich ...... .                                                           6,-\n910  Höchstbetrag für die Nm. 908 und 909 ........................................... • • •. • • •                                                          24,-\n911  Bakteriologischer oder serologischer Meerschweinchen-, Ratten- oder Goldhamsterversuch\nmit einem Tier ...................................................................... .                                                                22,-\n912  Bakteriologischer oder serologischer Meerschweinchen-, Ratten- oder Goldhamsterversuch für\njedes weitere Tier, zusätzlich ......................................................... .                                                             15,-\n913  Bakteriologischer oder serologischer Kaninchenversuch mit einem Tier ................ ~ .. .                                                           25,-\n914  Bakteriologischer oder serologischer Kaninchenversuch für Jedes weitere Tier, zusätzlich ... .                                                         20,-\n915  Tbc-Kultur zum Tierversuch zusätzlich ...................................... .                                                                         10,-\nEine hierzu gehörende mikroskopische Untersuchung ist nach der Nr. 887 zu berechnen.\n916  Nachweis choriogener oder ähnlicher Hormone mittels immuno-chemischer Verfahren,\nqualitativ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,-","Nr. 9 -       Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                           117\n917 Nachweis choriouener oder ähnlicher Hormone mittels Krötentest (mindestens zwei Tiere),\nqualitativ ............................................................... • • • • • • • • • · · ·                                                      12,--\n918 Nachweis chorjo~wrwr oder ähnlicher Hormone nach Aschheim-Zondek (mindestens fünf Tiere)                                                                22,-\nDie Gebühren mich d<!n Nm. 908 bis 918 gelten alle Untersuchungen der Tierorgane mit ab.\n919 I-Iistologischc Untersuchung eines Materials ......................................... , • • •                                                          15,-\n920 IIistoJ09isdw Untersuchung mehrerer Zupfpräparate aus der Magenschleimhaut .......... .                                                                 20,-\n921 Besonders schwierige histologische Untersuchung eines Materials, z.B. Entkalkung ........ .                                                             20,-\n922 Histologische Untersuchung eines Materials und cytologische Untersuchung zur Krebs-\ndiagnost:ik .......................................................................... .                                                                20,-\n923 Cy_tologische Unt(!rsuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus .......................... .                                                                 6,-\n924 Cytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik ....................................... .                                                                 12,-\nDie Entnahme von Untersuchungsmaterial zur Cytodiagnostik ist nur dann berechnungsfähig,\nwenn das Material als Punktat gewonnen wird.\nXII. Röntgendiagnostik\n1. Leistungen\n925 Zähne\na.) bis zwei Aufnahmen ........................................................... , ..                                                               •  6,-\nb)  bis fünf A.ufnahmen ...............................................................                                                               • 14,-\nc)  bis acht Aufnahmen ..............................................................                                                                 . 22,-\nd)  Status bei mehr als acht Aufnahmen ................................................                                                               . 30,-\n926 Finger, Zehen\na) eine Aufnah1ne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8,-\nb) zwei Aufnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   12,-\n927 Handgelenk, Mittelhand, alle Finger, Sprunggelenk, Fußwurzel, Mittel- oder Vorfuß, Ellen-\nbogengelenk\na) eine Aufnahrne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,-\nb) zwei Aufnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   15,-\nc) mehr als zwei Aufnahmen ........................................................ ·.                                                                  20,-\n928 Oberarm, Unterarm, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganze Hand, ganzer Fuß\na) eine Aufnahme .................................................................. .                                                                   15,-\nb) zwei Aufnahmen ................................................................. •                                                                   22,-\nc) mehr als zwei A.ufnahmen ........................................................ .                                                                  28,-\n929 Kontrastdarstellungen des Kniegelenks (Spezialprojektionen oder gezielte Aufnahmen, auch\nDurchleuchtung) einschl. Einbringung 'des Kontrastmittels\na) eine Aufnahn1e .................................................... • , . , , . • • • • • • • • •                                                    28,-\nb) zwei Aufnahmen ................................................................. .                                                                   35,-\nc) mehr als zwei 1\\ufnahmen ........................................................ .                                                                  40,-\n930 Schultergelenk, Schlüsselbein, Becken-Teilaufnahme, Kreuzbein, Hüftgelenk\na) eine Aufnahn1e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,-\nb) jede weitere J\\.ufnahme ...................................... ·.......... ... . . . . . . . . .                                                      8,-\n931 Ganzes Becken beim Erwachsenen ..................................................... .                                                                  24,-\n932 Ganzes Becken beim Kind ........................................................... .                                                                   18,-\n933 Ubersichtsaufnahme des Bauches (z. B. Fremdkörper oder Schwangerschaft) ............... .                                                               20,-\n934 Schädel\na) eine Aufnahme .................................................................. .                                                                   18,-\nb) zwei Aufnahmen ..... , ........................................................... .                                                                 30,-\nc) mehr als zwei Aufnahmen ........................................................ .                                                                   40,-\n935 Teilaufnahme des Schädels (auch in Spezialprojektion), auch Nebenhöhlen, Unterkiefer,\nPanoramaaufnahme der Zähne eines Kiefers\na) eine .Aufnahme .................................................................. .                                                                  18,-\nb) zwei Aufnahmen ................................................................. .                                                                   25,-\nc} mehr als zwei Aufnahmen ........................................................ .                                                                   32,-","118                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\n936 Halswirbelsäule (auch in Spezialprojektion)\na) eine Ebene ................................................... • • • • • • • • • · · · · · · · · · · ·                                        18,-\nb) zwei Ebenen ........................................................... • • • • • • • • • · ·                                                 25,-\nc) mehr als zwei Aufnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . \" . . . . . . . . . . . . . . .\n~                                ~\n32,-\n937 Wirbelsäulenabschnitt\na) eine Ebene ........................................................ • . • • • • • • · • · · · · ·                                             20,-\nb) zwei Ebenen ....................................................... • • • • • • • • · · · · · · ·                                             32,-\nc) zwei Ebenen, mit zusi:itzlich gezielten Aufnahmen ............................... •. • • •                                                    50,-\n938 Rippen\na) eine Aufnahme ............................................................ • • • • • • •                                                      18,-\nb) zwei Aufnahmen ................................................................. .                                                            25,-\nc) Durchleuchtung dazu                                                                                                                           10,-\n939 Brustbein, Schulterblatt\na) eine Aufnahme ................................................................... .                                                           18,--\nb) zwei Aufnahmen ................................................................. .                                                            25,-\n940 Vergrößerungsaufnahme vom Skelett\na) ei.ne Aufnahme .................................................................. .                                                           18,-\nb) mehr als eine Aufnahme .......................................................... .                                                           26,-\n941 Ubersichtsaufnahme des ganzen Harntraktes ohne Kontrastmittelfüllung ............... .- ..                                                       20,-\n942 Ubersichtsaufnahme des ganzen Harntraktes ohne Kontrastmittelfüllung, einseitig                                                                  15,-\nDie Nrn. 941 und 942 sind nicht neben den Nrn. 943 bis 950 berechnungsfähig.\n943 Ubersichtsaufnahme des Harntraktes mit Ausscheidungsurographie, bis zu zwei Kontrast-\naufnahmen, einschl. Einspritzung des Kontrastmittels, doppelseitig ................. • . • • • • •                                               50,-\n944 Ubersichtsaufnahme des Harntraktes mit Ausscheidungsurographie, bis zu zwei Kontrast-\naufnahmen, einschl. Einspritzung des Kontrastmittels, einseitig ................... • • • • • • • • •                                            40,-\n945 Ausscheidungsurographie, bis zu zwei Kontrastaufnahmen, einschl. Einspritzung des Kontrast-\nmittels, doppelseitig ............................................... • • • • • • • • • • • • • · · · · · · ·                                    35,-\n946 Ausscheidungsurographie, bis zu zwei Kontrastaufnahmen, einschl. Einspritzung des Kontrast-\nmittels, einseitig ............................................................ • • • • • • • • •                                                25,-\n947 Ubersichtsaufnahme des Harntraktes mit retrograder Orographie, einseitig, bis zu zwei Kon-\ntrastaufnahmen .............................................. • . • • • • • • • • • • • • • • • · · · · · · ·                                    35,--\n948 Ubersichtsaufnahme des Harntraktes mit retrograder Orographie, doppelseitig .......... • . •                                                     40,-\nDie Berechnung ist besonders zu begründen.\n949 Retrograde Orographie, einseitig, bis zu zwei Kontrastaufnahmen ....................... .                                                        20,-\n950 Retrograde Orographie, doppelseitig .................................................. •                                                         25,-\nDie Berechnung ist besonders zu begründen.\n951 Einbringung des Kontrastmittels zur retrograden Orographie ............................. .                                                       20,-\n952 Jede weitere Aufnahme zu den Nrn. 943 bis 950 ......................... , ............. .                                                        10,-\nDie Berechnung ist besonders zu begründen.\n953 Gezielte Serie bei Orographie einschl. Durchleuchtung .................................. .                                                       20,-\n954 Harnblasen- und/oder Harnröhrenkontrastda'rstellung, bis zu zwei Aufnahmen, einschl.\nKontrastmitteleinspritzung ........................................................... .                                                         20,-\n955 Gallenblase, Gallenwege, auch mit Durchleuchtung(en)\na) eine Aufnahme .................................................................. .                                                            18,-\nb) zwei Aufnahmen ................................................. : ............... .                                                          25,-\nc) jede weitere Aufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   8,-\n956 Gallenblase, intravenöse Cholecystographie-, auch mit Einstellungsdurchleuchtung( en), mit\ndrei Aufnahmen im Anschluß an negatives perorales Cholecystogramm ................... .                                                          32,--\n957 Brustorgane\na) Aufnahme ....................................................................... .                                                            22,-\nb) Aufnahme und Durchleuchtung ..................................................... .                                                           32,-\nc) jede weitere Aufnahme ........................................................... .                                                            12,--\n958 Durchleuchtung von Körperhöhlen als selbständige Lei•stung ............................ .                                                        12,-","Nr. 9 -         Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                           119\n959 Dasselbe unter oraler Anwendung von Kontrastmitteln zwecks Bestimmung von Lage oder\nForm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,-\n960 I-folsorgane (Schilddrüse)\na) Aufnahme ............................................................... , • • • • • • • •                                                                        16,-\nb) Aufnahme und Durchleuchtung, auch mit Kontrastmittelschluck .................... • • • •                                                                          24,-\n961 Speiseröhren-Kontrastuntersuchung\na) mindestens zwei Aufnahmen ........................................ • • • • • • • • • · · · · · · ·                                                                40,-\nb) jede weitere Aufnahme ................................................ , , , , , • • • • • • •                                                                    10,-\n962 Magen-Zwölffingerdarm-Kontrastuntersuchung, eine Aufnahme ................... • • • •, • •                                                                           28,-\n963 Magen-Zwölffingerdarm-Kontrastuntersuchung mit Serienaufnahmen .................. • • • •                                                                            32,-\n964 Magen-Zwölffingerdarm-Kontrastuntersuchung mit Ubersichts- und Serienaufnahmen ..... • •                                                                             45,-\n965 Magen-Zwölffingerdarm-Dünndarm-Kontrastuntersuchung mit Ubersichts- und Serienaufnah-\nmen .................................................................................                                                                                50,-\n966 Magen-Zwölffingerdarm-Dünndarm-Kontrastuntersuchung mit Ubersichts- und Serienauf-\nnahmen, einschl. Ileozökalgebiet ........................................ • • • • • • • · · · · · · ·                                                                55,-\n967 Kontrastuntersuchung des ganzen Verdauungstraktes mit Ubersichts- und Serienaufnahmen\neinschl. aller Nachdurchleuchtungen oder -aufnahmen ............................... • • • •                                                                          65,-\nDie orientierende Durchleuchtung der Brustorgane und die Nr. 959 können nicht neben den\nNm. 961 bis 967 berechnet werden.\n968 Darm mit Kontrastmahlzeit (Durchleuchtung und Aufnahmen) ........................... .                                                                               20,-\n969 Dickdarm mit Kontrasteinlauf (Durchleuchtungen und Aufnahmen einschl. Einbringung des\nKontrastmittels) ............................................................. -. • , • • • • •                                                                      55,-\nDie Gebühren für die Magen-Darm-Diagnostik gelten die Unkosten für die Anwendung von\nBariumbrei mit ab. Die Berechnung eines wässrigen Konstratsmittels neben dem Bariumbrei\nist besonders zu begründen.\n970 Gebärmutter- und Eileiter-Kontrastuntersuchung ...................................... • •                                                                            25,-\n971 Schichtaufnahmen von Organen der Körperhöhlen\na) bis zu vier A.ufnahm.en ........................................................... .                                                                             30,-\nb) bis zu sechs Aufnahmen .......................................................... .                                                                               40,-\nc) mehr als sechs Aufnahmen                                                                                                                                          55,-\n972 Schichtaufnahmen des Skeletts\na) bis zu sechs Aufnahmen .................................... -. ...................... .                                                                           30,-\nb) bis zu acht Aufnahmen ........................................................... .                                                                               40,-\nc) mehr als acht Aufnahmen ......................................................... .                                                                               55,--\n973  Rönlgen-Angiographie des Gehirns, der Aorta und innerer Organe- (außer Herz) .......... .                                                                           60,-\n974 Röntgen-Angiographie an den Gliedmaßen ............................................ .                                                                                50,-\n975  Venographie im Brust- oder Bauchraum ............................................... .                                                                              50,-\n976 Röntgen-Enzephalographie ......................................... : ................. .                                                                             40,-\n977 Röntgen-·Myographie ................................................................ .                                                                               40,-\n978 Röntgen--Bronchographie ............................................................. .                                                                              54,-\n979  Röntgenuntersuchung· der Brustdrüse (Mammographie), auch einschl. Kontrastmittelinstillation\na) zwei Aufnahrnen ................................................................ .                                                                               28,-\nb) mehr als zwei Aufnahmen ........................................................ .                                                                               35,-\n2. Allgemeine Bestimmungen\na) Die Gebühren gelten nur bei Verwendung von Röntgenfilmen.\nb) Für die Beurteilung eines Röntgenbildes allein können Gebühren nach den Nrn. 925 bis 979\nnicht berechnet werden.\nc) Die probatorische Injektion zum Test auf Verträglichkeit eines Kontrastmittels ist selb-\nständig berechnungsfähig.","120                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\nXIII. Anwendung radioaktiver Stoffe\n1. Leistungen\n980  Schilddrüscnfunklionsprüfung\na) mittels summarisdwr Messung der Speicherung in der Schilddrüse ................... .                                                                        25,--\nb) mittels smnmc1r.ischer Messung der Speicherung in der Schilddrüse mit mindestens zwei-\nmaliger Bestimmung der Serum-Aktivität und/oder des Hormon-Bindungsvermögens von\nBlutbestandteilen                                                                                                                                          40,-\n981  Topographische Bestimmung der Aktivität innerhalb der Schilddrüse                                                                                              40,-\nDie Nr. 981 darf neben der Nr. 985 nicht berechnet werden.\n982  Nierenfunklionsprüfung mittels radioaktiv markierter harnpflichtiger Substanzen durch Mes-\nsungen des zeitlichen Aktivitätsverlaufs über jeder Niere (auch über weiteren Körper-\nregionen) und Aktivitätsbestimmung im Harn ........................................... .                                                                       35,-\n983  Resorptionstest mittels radioaktiv markiertem Vitamin B-12 oder Fett ................... .                                                                     20,-\n984  Bestimmung des Blutvolumens mittels radioaktiver Markierung von Erythrozyten oder Serum\noder Bestimmung der Erythrozyten-Lebensdauer mittels radioaktiver Markierung ........ .                                                                        30,-\n985  Suche nach radiojodanreichernden Geschwülsten und Metastasen durch topographische Ak-\ntivitätsmessung, auch deren Lokalisation .............................................. .                                                                      60,-\nDie Nr. 981 darf neben der Nr. 985 nicht berechnet werden.\nDie Verabfolgung des radioaktiven Stoffes, sowie die etwa erforderlichen Entnahmen von\nBlut oder Urin sind mit den Gebühren nach den Nrn. 980 bis 985 abgegolten.\n986  Behandlung gutartiger Veränderungen an der Körperoberfläche mit\na) Thorium X, je Sitzung ............................................................ .                                                                         8,-\nb) Radiophosphor (P 32), je Sitzung ................................................... .                                                                      12,-\n987  Behandlung der blutbildenden Organe, auch einschl. der erforderlichen Kontrollmessungen . .                                                                    50,-\n988  Behandlung einer gutartigen Schilddrüsenerkrankung oder Schilddrüsenausschaltung einschl.\nder erforderlichen Kontrollmessungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      100,-\n989  Behandlung einer bösartigen Schilddrüsengeschwulst einschl. der erforderlichen Kontroll-\nmessungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,-\n990  Behandlung von Geschwülsten/Geschwulst:metastasen in Körperhöhlen oder Hohlorganen\neinschl. der erforderlichen Kontrollmessungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             125,-\n991  Bestrahlung gutartiger Veränderungen der Körperoberfläche oder der Mundhöhle einschl.\nApplikation ................................................................... • • • • • •                                                                    50,-\n992  Bestrahlung bösartiger Geschwülste der Körperoberfläche oder der Mundhöhle einschl.\nApplikation ........................................................ • • • • • • • • • • • • · · · · ·                                                         70,-\n993  Bestrahlung der Hyperplasie der Uterusschleimhaut und/oder Radio-Kastration einschl.\nApplikation ............................................................. • • • • • • • • • • • •                                                              60,-\n994  Intracavitäre Bestrahlung des Gebärmutter- und/oder Eierstockkrebses oder eines post-\noperativen Resttumors bzw. Rezidivs einschl. Applikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      180,-\n995  Einseitige intracavitäre Bestrahlung nach operativer Entfernung des Gebärmutter- und/oder\nEierstockkrebses einschl. Applikation ......................................... • • • • • • • • •                                                              70,-\n996  Bestrahlung in sonstigen natürlichen oder operativ geschaffenen Körperhöhlen ........... .                                                                     80,-\nEndoskopische oder operative Eingriffe zur Applikation des Strahlungsträgers sind beson-\nders berechnungsfähig.\n997  Interstitielle Bestrahlung mit offenen oder umschlossenen Radionukliden ................. .                                                                    80,-\nÄrztliche Verrichtungen oder operative Eingriffe zur Applikation des Strahlu~gsträgers sind\nbesonders berechnungsfähig.\n2. Allgemeine Bestimmungen\nWird eine Strahlenbehandlung unter Anwendung verschiedener Bestrahlungsverfahren nach\nden Nrn. 980 bis 997 durchgeführt, so kann für dies,e kombinierte Behandlung nur die jeweils\nhöhere der in Frage kommenden Gebühren berechnet werden.","Nr. 9 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965                                                                                  121\nXIV. Röntgentherapie, Anwendung des TeHchenbeschleunigers,\nTelecurie-Therapie\n1. Leistungen\n998  Strahlenbehandlung von Dermatosen, je Feld ........................... • • • • • • • • • · • · · ·                                                             20,---\n99~) Strahlenbehandlung der Haut mittels Fernbestrahlung (Vorder- und Rückseite des Körpers)                                                                         60,--\nSofern die Strnhlcndosis nicht in einer Bestrahlungsserie, sondern als sogenannte Einzeit-\nbestrahlung verabfolgt wird, werden die Gebührensätze nach den Nrn. 998 und 999 um ein\nFünftel gekürzt.\n1000  Epilation dor ganzen Kopffläche ...................................................... .                                                                        50,-\n1001  Epilation des Bartes ............................................................... .                                                                          40,-\n1002  Epilation einzelner Bezirke ................................................... • • • • • • •                                                                   20,--\n1003  Strahlenbehandlunu von Hyperkeratosen oder plantaren, ungualen und/oder periungualen\nWarzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  40,--\n1004  Strahlenbehandlung von Hämangiomen, der Induratio penis plasti.ca, Keloiden oder der\nDupuytrenschen Kontraktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   60,--\n1005  Strahlenbehandlung von bösartigen Geschwülsten oder Praecancerosen der Haut oder von\nunter oder in der Haut gelegenen Geschwulstmetastasen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           80,--\n1006  Strahlenbehandlung von Melanoblastomen der Haut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        120,-\n1007  Strahlenbc~handlung von bösartigen Geschwülsten der Brusthöhle, der Speiseröhre, der\nBrustwand, des Magen-Darmkanals, der Gebärmutter, der Eierstöcke, einschl. des regionalen\nLymphstromgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             300,-\n1008  Strahlenbehandlung von bösartigen Geschwülsten des Gehirns, im Bereich des Gesichts-\nschädels, des Hypopharynx, des Kehlkopfes, der Niere, von Seminomen, der Vulva,- der\nScheide, der lfarnblase, von Erstgeschwülsten der Knochen und Weichteile an Körperstamm\nund Extremitäten, einschl. des regionalen Lymphstromgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                               280,--\n1009  Strahlenbc~handJung von bösartigen Geschwülsten der Hypophyse, der Schleimhaut von\nWangcm oder Uppe, der Zunge, der Tonsillen, der Schilddrüse, des Penis, auch einschl. des\nregionalen Lymphstromgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      225,-\n1010  Strahlenbehandlung von Fern- oder Spätmetastasen an inneren Organen oder am Skelett,\ndes Mediastinaltumors bei Lymphogranulomatose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        _125,--\nDie Gebühren nach den Nrn. 1007 bis 1010 werden bei Bewegungs- oder Siebbestrahlung\num ein Drittel, bei. Telecurie-Therapie oder Anwendung des Teilchenbeschleunigers (z.B.\nelektronen- oder ultraharte Röntgenstrahlung) um zwei Drittel erhöht.                                                                  ·\n1011  Strahlenbehandlung der Tuberkulose des Schädels, des Körperstamms, eines Hüftgelenks,\nder Genitaltubcrlculose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              60,·---\n1012 Strahlenbehandlung der Milz, der Röhrenknochen oder der Lymphknotenschwellungen bei\nBlutkrankheiten oder bei Lymphogranulomatose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     100,-\n1013 Strahlenbehandlung der Tuberkulose des Bauchfells, der Mesenterialdrüsen, des Darmes,\nder Knochen, der Gliedmaßen mit Ausnahme des Hüftgelenks, des Augapfels, des Kehl-\nkopfes und der unter der Haut gelegenen tuberkulösen Lymphknoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         40,--\n1014  Röntgenkastration (beide Eierstöcke) der Frau, Bestrahlung der Prostata-Hypertrophie oder\nder Strahlenpilzkrankheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  80,-\n1015 _Strahlenbehandlung von gutartigen Schilddrüsenerkrankungen sowie Rückenmarkbestrah-\nlung bei Tabes und Syringomyelie ................................................... .                                                                           50,-\n1016  Strahlenbehandlung von Neuralgien oder chronischen Gelenkentzündungen oder Schweiß-\ndrüsenerkrankungen, je Achselhöhle ................................................ .                                                                           40,-\n1017  Strahlenbehandlung des lymphatischen Rachenringes, Hypophysen-Reizbestrahlungen,\nGrenzstrangbestrahlungen .......................................................... .                                                                           40,-\n1018  Reizbestrahlung der Milz ........................................................... .                                                                          25,-\n1019  Strahlenbehandlung akut entzündlicher Prozesse der Weichteile ...........•.............                                                                         30,-\n2. Allgemeine Bestimmungen\na) Wird eine Strahlenbeh,mdlung unter Anwendung verschiedener Bestrahlungsverfahren\nnach den Nrn. 998 bis 1019 durchgeführt, so kann für diese kombinierte Behandlung nur\ndie jeweils höhere der in Frage kommenden Gebühren berechnet werden.","122                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\nb) Wird die Strahlenbehandlung vorzeitig abgebrochen, so bemißt sich die Gebühr für die\nbis dahin durchgeführte Behandlung nach dem Verhältnis der verabfolgten Strahlendosis\nzu derj cnigen des beabsichtigten Behandlungsverfahrens.\nc) Bei Bestrahlungen von Dermatosen sind alle zu bestrahlenden Hautflächen, die sich in ·\neinem Feld bis zu 17 X 17 cm Größe vereinigen lassen, als ein Bestrahlungsfeld zu be-\nrechnen. Bei Sitz der Krankheit an mehreren Orten zwischen den Fingern oder den\nZehen können für jede Hand oder für jeden Fuß bis zu zwei Felder abgerechnet werden,\nwenn nicht die Bestrahlung der Innenfläche oder der Rückenfläche der Hand oder des\nFußes berechnet wird."]}