{"id":"bgbl1-1965-69-7","kind":"bgbl1","year":1965,"number":69,"date":"1965-12-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/69#page=40","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1965-69-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1965/bgbl1_1965_69.pdf#page=40","order":7,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1900,"pdf_page":40,"num_pages":1,"content":["1900                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                         Inhalt                                                                                           Seite\nNr. 48, ausgegeben am 10. Dezember 1965\n30. 11. 65     Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Befähigungszeugnisse in der\nBinnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1597\nAndert Bundesgesetzbl. III 9503-10\n28. 10. 65     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens über die\ninternationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (Inkrafttreten für Obervolta) . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       1598\n4. 11. 65    Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem\nKönigreich Griechenland über die deutschen Kriegsgräber in Griechenland . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          1599\n9. 11. 65    Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens\nüber die Internationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1603\n12. 11. 65     Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn                                                                                               1604\nNr. 49, ausgegeben am 14. Dezember 1965\n10. 12. 65   Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1966)                                                                                                                     1605\nErsetzt Bundesgesetzbl. III 613-2-1\n10. 12. 65    Berichtigung des Deutschen Zolltarifs 1966 . . . . . .. . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . .                                  1606\n27. 10. 65 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Abkommen über den Internationalen Wäh-\nrungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung . . . . . . . .                                                                       1607\n25. 11. 65 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Erklärung vom 16. September 1950 über den\nBau internationaler Hauptverkehrsstraßen (Inkrafttreten für Finnland und Rumänien) . . . . .                                                                       1608\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                 Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                             Bundesanzeiger                                 Inkraft-\nNr.                  vom                        tretens\n30. 11. 65     Verordnung zur Änderung der Fünften Ausgleichs-\nverordnung                                                                                                      226               2. 12. 65                      3. 12.65\nAndert Bundesgesetzbl. III 7842-1-5\n30. 11. 65    Verordnung zur Änderung der 8. Abgaben- und\nStützungsverordnung                                                                                             226               2. 12.65                       3. 12.65\nAndert Bundesgesetzbl. III 7842-1-6\n30. 11. 65    Zweite Verordnung über Barerstattungen für die\nAusfuhr von Mehl von Weichweizen nach dritten\nLändern                                                                                                         227               3. 12.65                        4. 12.65\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl.\nIII 7841-5-5\n3. 12. 65    Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung\nüber Erstattungen bei der Ausfuhr von Milch-\nerzeugnissen                                                                                                   229               7. 12. 65                     29. 11. 65\nAndert Bundesgesetzbl. III 7842°11-8\n23. 11. 65    Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und\nSchiffahrtsdirektion Bremen für die Schiffahrt auf\nder Weser über die Beleuchtung von festgemach-\nten Sportfahrzeugen                                                                                            230               8. 12. 65                       1. 1. 66\n7. 12. 65    Verordnung über das Verbot der Einfuhr von\nFleisch von Klauentieren aus der Schweiz                                                                       231               9. 12. 65                     10. 12. 65\nff er ausgebe r: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeHlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrncht auf Grund des Gesetzes ub~r dm Sammlung des Bundes,\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veroffenthcht. Bezugsbedrngungen fur Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugs _Preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 6,-;\n11 n z e l stücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt\nKöln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,80 zuzüglich Versandgebühr DM 0,20."]}