{"id":"bgbl1-1965-62-4","kind":"bgbl1","year":1965,"number":62,"date":"1965-10-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/62#page=40","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1965-62-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1965/bgbl1_1965_62.pdf#page=40","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 42","page":1724,"pdf_page":40,"num_pages":1,"content":["1724                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                                Inhalt                                                                                         Seite\nNr. 42, ausgegeben am 20. Oktober 1965\n2. 10.65       Siebente Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung                                                                                               1445\nA.ndert Bundesgesetzbl. Ill 9502-7\n13. 10. 65      Dritte Verordnung zur Änderung der Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1965 . . . . . . . . . .                                                                     1447\nA.ndert Bundesgesetzbl. III 613-2-3\n21. 9. 65        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Kaffee-Ubereinkommens 1962                                                                                1449\n28. 9. 65        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Zucker-Ubereinkommens 1958                                                                                1450\n29. 9. 65        Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Verordnung über\ndie Zusammenlegung der deutschen und niederländischen Grenzabfertigung im Rheinschiffs-\nverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1451\n29. 9. 65       Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-niederländischen Vertrages über die\n1eitliche Abgrenzung des Festlandsockels in Küstennähe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            1452\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nlezugsbedingungen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 6,-.\nl l n z e Ist ü c k e je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto \"Bundesgesetzblatt•\nKöln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,80 zuzüglich Versandgebühr DM 0,20."]}