{"id":"bgbl1-1965-50-5","kind":"bgbl1","year":1965,"number":50,"date":"1965-09-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/50#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1965-50-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1965/bgbl1_1965_50.pdf#page=47","order":5,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen, insbesondere technischer Art, an Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande","law_date":"1965-09-07T00:00:00Z","page":1271,"pdf_page":47,"num_pages":2,"content":["Nr. 50 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. September 1965                            1271\nErste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über Anforderungen, insbesondere technischer Art,\nan Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu lande\nVom 7. September 1965\nAuf Grund des § 24 der Gewerbeordnung verord-                      nach dazu bestimmt sind, ihren Standort\nnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bun-                       zu wechseln, und deren Rauminhalt 620\ndesrates:                                                             Liter nicht übersteigt. Tanks auf Fahr-\nArtikel 1                                      zeugen gelten nicht als ortsbewegliche\nGefäße.\"\nDie Verordnung über Anforderungen, insbeson-\ndere technischer Art, an Anlagen zur Lagerung, Ab-       3. Nummer 3.13 Abs. 5 des Anhangs II erhält nach-\nfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten            stehende Fassung:\nzu Lande vom 10. September 1964 (Bundesgesetzbl. I\nS. 717) wird wie folgt geändert:                               ,, (5) Absatz 4 gilt nicht für Tanks aus Stahl\n1. mit einem Rauminhalt von nicht mehr als 950\n1. Nach § 10 werden nachstehende §§ 10 a und 10 b               Liter und einer Dicke der Wandung von min-\neingefügt:                                                   destens 1,25 Millimeter,\n,,§ 10 a\n2. mit einem Rauminhalt von nicht mehr als 3 500\nBesondere Prüfvorschriften\nLiter und einer Dicke der Wandung von min-\n(1) Behälter von Tankwagen, Aufsetztanks und             destens 2 Millimeter,\nBehälter von Kesselwagen zur Beförderung\n3. mit einem Rauminhalt von mehr als 3 500 Liter\nbrennbarer Flüssigkeiten der Gruppe A Gefahr-\nund einer Dicke der Wandung von mindestens\nklasse III, die vor dem 1. Dezember 1964 in Be-\n3 Millimeter,\ntrieb genommen worden sind, unterliegen einer\ndurch Sachverständige vorzunehmenden erstmali-           die bis zum 30. September 1965 beschafft sind und\ngen Prüfung auf ihrnn ordnungsmäßigen Zustand.           die in einem Auffangraum auf gestellt sind, dessen\nDie Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen            Fassungsvermögen dem Rauminhalt der Behälter\ndieser Anlagen beginnen mit dem Abschluß der             entspricht.\"\nerstmaligen Prüfung. § 18 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3\nder Verordnung über brennbare Flüssigkeiten gilt      4. In Nummer 4.25 des Anhangs II wird nachstehen-\nentsprechend.                                            der Satz 2 eingefügt:\n(2) Wer eine Anlage nach Absatz 1 betreibt,          „Satz 1 gilt nicht für Leckanzeigegeräte, deren\nhat den Sachverständigen spätestens drei Monate          Eignung auf Grund der Vorschriften der Länder\nnach Inkrafttreten dieser Vorschrift mit der Vor-        anerkannt worden ist, wenn sie bis zum 31. De-\nnahme der Prüfung zu beauftragen.                        zember 1965 beschafft und bis zum 31. Dezember\n1966 in Betrieb genommen worden sind.\"\n§ 10 b\nStraftaten                                                 Artikel 2\nWer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 10 a      Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nAbs. 2 die erstmalige Prüfung nicht oder nicht        leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nrechtzeitig veranlaßt, wird nach § 148 Abs. 1 Nr. 2   gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel XIV des\nder Gewerbeordnung bestraft.\"                         Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbe-\nordnung vom 5. Februar, 1960 (Bundesgesetzbl. I\n2. Nummer 1.112 des Anhangs II erhält nachste-           S. 61) auch im Land Berlin.\nhende Fassung:\n„ 1.112 Ortsbewegliche Gefäße\nArtikel 3\nOrtsbewegliche Gefäße im Sinne dieser\nVerordnung sind der Lagerung und Beför-         Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nderung dienende Behälter, die ihrer Bauart   kündung in Kraft.\nBonn, den 7. September 1965\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nMende\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nBlank","1272                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\nBu11desgesetzblatt 1949 /50 bis 1964\nBisher erschienene Jahrgänge, gebunden\n1949/50                                            26,- DM\nTeil I                                                                                 Teil II\n1951     .............. . . . . . . . .                       26,- DM              1951 . . . . . . . . . . ...........                               9,- DM\n1952       ......... . . . . . . ....                         26,- DM              1952 . . . . . . . . ..........                                   26,-  DM\n1953     ... . . . . . . . . . . . . . . . . . .              47,- DM              1953 . . . . . . . . . . . . .........                            21,-  DM\n1954     •.   e Cl•• ................                         21,- DM              1954 . . . . . . . .. \"' ...........                              38,-  DM\n1955     ............ .........   \"'                          29,- DM              1955 . . . . .         • ............             0  ••••         31,-  DM\n1956     .................... . . \" ...                       36,- DM              1956 . .....................                                      52,-  DM\n1957     ................                    <> ......        52,- DM              1957 . .        • ....   \"   ••••      0 •••••••••                55,-  DM\n1958     .......................                              31,- DM              1958 . . . . . . . . . . . . ..........                           31,-  DM\n19.59    ................                 .. •  <) ••  .,..   31,- DM              1959       •  .....................                           0   52,-  DM\n1960    . . . . . . . \"\" ........ \"' .... l'.I.\" ...          39,-- DM             1960 . . . . . . ., ......... . ....                              68,-  DM\n1961     . ,, ............. .......       .,                  70,- DM              1961 . .....................                                      68,-  DM\n1962    ..............                 4' ........            36,- DM              1962       e  • e • 1> 8 111111 • •••••      •,.III  .. •  e  •   72,-  DM\n1963    .............                  \"  ... \" ......        43,- DM              1963 . ................ ,. ....                                   62,-  DM\n1964    .....................                                 43,- DM              1964       e  • e • •  • ii,  • 9 •\"   • • • 0  0 ••    Cl ••     75,-  DM\n*\nEinbanddecken der bisher erschienenen Jahrgänge\n1949/50 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3,- DM\nTeil                                                                                   Teil II\n1951    ..........             \"             ...               3,- DM              1951       . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . 3,- DM\n1952    . . . . . . . . . . . . . . . . ... ...        \"       3,- DM              1952       . .....................                                 3,- DM\n1953    . . . . . . . . . . .. . . . .. . .                    6,-- DM             1953       . ................ .......                              3,- DM\n1954    .............. . . . . ...        .,                   3,- DM              1954       . ... .. .......... ., ......                           6,- DM\n1955    . . ....................\n\"                                                3,- DM              1955       ..   .   ., ........ ..........                         3,- DM\n1956    .......................                                3,- DM              1956       . . . . . ..................                            6,- DM\n1957     • e  • II e • • • • • •  •  • •  •  •  •  • • •  • •  6,- DM              1957       . . .. .................\n.,                                             6,- DM\n1958    .......................                                3,- DM              1958       . . . . . ................                              3,- DM\n1959    ......................                                 3,- DM              1959                          . . . . . . . . . . . . ...          6,- DM\n1960    ......................                                 3,- DM              1960       ....           •   ••••••••••••                 0  ••   9,- DM\n1961    ......................                                 6,- DM              1961       •  • • • •  • •    • • •  • • • • • •  •  •  •  e  • •\n6,- DM\n1962     .......................                               3,- DM              1962       ......................                                  6,- DM\n1963       ..........             •  • e, e  •.II• •• •        3,- DM              1963        • •••••••••              0 •••••      ••••••           6,- DM\n1964    ......................                                 3,- DM              1964        • ••••••••••               0 ••••••••••                6,- DM\n*\nReichsgesetzblatt Teil I 1945                                                                                                                         5,25 DM\nGesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 1947-1949                                                                             13,- DM\nDie Preise verstehen sich jeweils einschließlich Versandspesen.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II· Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 6,-.\nEin z e 1 stücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\"\nKöln 3 99 oder nach. Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,80 zuzüglich Versandgebühr DM 0,20."]}