{"id":"bgbl1-1965-46-1","kind":"bgbl1","year":1965,"number":46,"date":"1965-09-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/46#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1965-46-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1965/bgbl1_1965_46.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl","law_date":"1965-09-03T00:00:00Z","page":1041,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1041\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z 1997 A\n1965                    Ausgegeben zu Bonn am 8. September 1965                                                                                               Nr. 46\nTag                                                          I nh alt                                                                                       Seite\n3. 9. 65 ZwPites Geselz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl . . . .                                                          1041\nAndcrl Bundcsgesetzbl. 111 612-14-7\n3. 9. 65 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl . . . .                                                          1042\nAndert Bundesgesetzbl.111 612-14--7\n3. 9. 65 Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (18. ÄndG LAG) . . . . . . . . . . . .                                                 1043\nAndcrl Bundesgesetzbl. III 621-1, 621-1-A 14, 621-3, 622-1 und 653-1\n28. 8. 65  Neufassung des Wehrsoldgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . .        1051\nErsetz/ Bundesgesetzbl. lll 53-1\n1. 9. 65 Neufassung des Mühlengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1057\nErsetzt Bundesgesetzbl. 111 7841-2\n31. 8. 65   Erste Verordnung zur Änderung der Zinsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1062\nAnclert Bundesgesetzbl. 111 7610-4\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgeset.zblalt TeH II Nr. 33 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1063\nzweites Gesetz\nzur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl*)\nVom 3. September 1965\nDer Bundestag           hat     das folgende     Gesetz be-               2. In Absatz 2 werden die Jahresangaben „1964 und\nschlossen:                                                                         1965\" durch die Jahresangaben „ 1964, 1965 und\nArtikel                                               1966\" ersetzt.\nArtikel 8 des Ges(~tzes über Umstellung der Ab-                                                                      Artikel 2\ngaben auf Mineralöl vom 20. Dezember 1963 (Bun-\nDieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 1\ndesgesetzbl. I S. 995), geändert durch das Gesetz\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nzur Anderung des Gesetzes über Umstellung der\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nAbgaben auf Mineralöl vom 16. April 1964 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 277), wird wie folgt geändert:\n1. In Absatz 1 wird unter Streichung des Punktes                                                                        Artikel 3\nan Satz 2 angefügt:                                                            Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\n,, , soweit nicht zum Verheizen bestimmt.\"                               in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDie Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-\nsetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes er-\nforderliche Zustimmung erteilt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 3. September 1965\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nZinn\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nSchröder\nFür den Bundesminister für Wirtschaft\nDer Bundesminister der Finanzen\nDr. D a h 1 grün\nDer Bundesminister der Finanzen\nDr. Dahlgrün\n*) Ändert Bundesgcselzbl. Ill 612-14-7"]}