{"id":"bgbl1-1965-33-1","kind":"bgbl1","year":1965,"number":33,"date":"1965-07-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/33#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1965-33-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1965/bgbl1_1965_33.pdf#page=1","order":1,"title":"Sechstes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Sechstes Änderungsgesetz zum AVAVG)","law_date":"1965-07-28T00:00:00Z","page":641,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["641\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                            Z 1997 A\n1965                            Ausgegeben zu Bonn am 31. Juli 1965                                                                                             Nr. 33\nTag                                                           Inhalt                                                                                            Seit--\n28. 7. 65  Sechstes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und\nArbeitslosenversicherung (Sechstes Änderungsgesetz zum A VA VG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            641\nAndert Bundesgesetzbl. 111 810-1\n21. 7. 65  Verordnung zur Änderung der Auslandsfleischbeschau-Verordnung                                                                                          642\nAndert Bundesgesetzbl. Jll 7832-1-11\n21. 7. 65  Verordnung zur Änderung der Auslandsfleischbeschaugebühren-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . .                                                    643\nAndert Bundesgesetzbl. Jll 7832-1-17\n28. 7. 65  Verordnung über die Anzeige der Kapazitäten von Erdöl-Raffinerien und von Erdöl-Rohr-\nleitungen (AnzeigepflichtVO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . • • •     644\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. Jll 704-7\n28. 7. 65   Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Fremdstoff-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              645\nAndert Bundesgesetzbl. Jll 2125-4-32\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 27 und Nr. 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                646\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             646\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             647\nSechstes Gesetz\nzur Änderung und Ergänzung des Gesetzes\nüber Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung\n(Sechstes Änderungsgesetz zum A VA VG) *)\nVom 28. Juli 1965\nDer Bundestag hat das folgende                Gesetz be-                        Direktoren der Arbeitsämter oder die Leiter be-\nschlossen:                                                                         sonderer Dienststellen (§ 2 Abs. 1 Satz 3) die\n11\nArtikel 1                                            Bundesanstalt vertreten können.\nDas Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeits-\nlosenversicherung (A V AVG) in der Fassung der                                                                            Artikel 2\nBekanntmachung vom 3. April 1957 (Bundesgesetz-                                   Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nblatt I S. 321), zuletzt geändert durch das Renten-                          des Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nversicherungs-Änderungsgesetz vom 9. Juni 1965                                (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n(Bundesgesetzbl. I S. 476), wird wie folgt geändert\nund ergänzt:                                                                                                              Artikel 3\n1. In § 2 Abs. 1 ist als dritter Satz anzufügen:                                  Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\n„Bei Bedarf kann der Verwaltungsrat (§ 3 Abs. 1                          Kraft.\nNr. 4) besondere DienststeUen für zentrale und\nüberbezirkliche Aufgaben errichten.\"                                           Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\n2. Hinter § 7 wird ein § 7 a mit folgendem Wortlaut\neingefügt:                                                                     Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\n,,§ 7 a\nDie nach diesem Gesetz den Organen obliegen-                          Bonn, den 28. Juli 1965\nden Aufgaben nehmen für die besonderen                                                               Der Bundespräsident\nDienststellen (§ 2 Abs. 1 Satz 3) der Verwaltungs-                                                                       Lübke\nrat und der Vorstand wahr.             11\n3. § 23 Abs. 1 erhält folgende Fassung:                                          Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\nMende\n,, (1) Die Satzung bestimmt, wieweit an Stelle\ndes Vorstandes der Präsident der Bundesanstalt,                                          Der Bundesminister für Arbeit\ndie Präsidenten der Landesarbeitsämter, die                                                             und Sozialordnung\n*) Andert Bundcsgesctzbl. III 810-1                                                                                          Blank"]}