{"id":"bgbl1-1965-23-1","kind":"bgbl1","year":1965,"number":23,"date":"1965-06-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/23#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1965-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1965/bgbl1_1965_23.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964","law_date":"1965-05-25T00:00:00Z","page":441,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["441\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                           Z 1997 A\n1965                      Ausgegeben zu Bonn am 5. Juni 1965                                                            Nr. 23\nTag                                                 Inhalt                                                             Seite\n25.5.65    Gesetz über die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964                                                 441\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 618-10\n24.5.65    Verordnung zur Änderung der Branntweinverwertungsordnung                                                        442\nAndert Bundesgesetzbl. III 612-7-1 (Anlage 2)\n24. 5. 65  Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Achten Verordnung zur Durchführung\ndes Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     443\nAndert Bundesgesetzbl. III 810-1-8\n25. 5. 65  Verordnung zur Aufhebung der Durchführungsbestimmungen zum Süßstoffgesetz . . . . . . . . . .                   444\nHebt auf Bundesgesetzbl. lll 612-13-1 (2125-7-2)\n28. 5. 65  Verordnung über die Bestimmung von Stoffen nach § 35 a des Arzneimittelgesetzes . . . . . . .                   445\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 2121-5-2\n31. 5. 65  Fünfte Verordnung zur .Änderung der Bestallungsordnung für Ärzte                                                447\nAndert Bundesgesetzbl. III 2122-1-2\nDieser Nummer liegt für alle Abonnenten eine Zusammenstellung bei, die die Änderungen der Sammlung des Bundes-\nrechts, Bundesgesetzbl. III, vom 1. Januar 1965 bis 30. April 1965 enthält.\nGesetz\nüber die Umsatzsteuerstatistik für das Kalenderjahr 1964\nVom 25. Mai 1965\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 618-10\nDer Bundestag      hat    das  folgende     Gesetz    be-                               § 4\nschlossen:                                                         Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n§ 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nIm Geltungsbereich dieses Gesetzes wird eine                   (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nStatistik der Umsatzsteuc~r für das Kalenderjahr\n1964 durchgeführt.                                                                         § 5\n§ 2                                    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nAus den Unterlagen der Finanzämter werden für                  dung in Kraft.\njeden Steuerpflichtigen folgende Tatbestände er-\nfaßt:\n1. Aus der Adreßplatten-Karlei:\nDie Steuernummer und die Gewerbekennziffer                      Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nmit Zusatzschlüsseln.                                         sind gewahrt.\n2. Aus dem Umsatzsteuer-Uberwachungsbogen:                         Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\na) Gesamtumsatz im Kalenderjahr 1964 und im\nVorjahr;\nBonn, den 25. Mai 1965\nb) mit eins vom Hundert besteuerte Umsätze im\nKalenderjahr 1964;\nc) Umsatzsleuervoraus:zahlungen für das Kalen-                             Der Bundespräsident\nderjahr 1964.                                                                    Lübke\n§ 3                                    Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\nDie Vorschriften der §§ 22, 412 der Reichsabgaben-                                   Mende\nordnung sind auf die Personen, die in statistischen\nBehörden mit der Durchführung der Umsatzsteuer-                       Der Bundesminister der Finanzen\nstcltistik betrcmt sind, enlsprc•chE:nd anzuwenden.                                 Dr. Dahlgrün"]}