{"id":"bgbl1-1965-1-6","kind":"bgbl1","year":1965,"number":1,"date":"1965-01-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/1#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1965-1-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1965/bgbl1_1965_1.pdf#page=3","order":6,"title":"Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes","law_date":"1965-01-13T00:00:00Z","page":1,"pdf_page":3,"num_pages":6,"content":["Nr. 1 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Januar 1965                             3\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Dreizehnten Durchführungsverordnung\nüber Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz*)\nVom 28. Dezember 1964\nAuf Grund des § 202 Abs. 1 und des § 367 Abs. 1                  werblichen Wirtschaft und der freien Berufe Mit-\ndes Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952                    tel für die Gewährung von Aufbaudarlehen (§ 254\n(Bundesgesetzbl. I S. 446), zuletzt geändert durch das             Abs. 1 des Gesetzes) oder für die Gewährung von\nSiebzehnte Gesetz zur Änderung des Lastenaus-                       Beihilfen zum Existenzaufbau aus dem Härte-\ngleichsgesetzes vom 4. August 1964 (Bundesgesetz-                    fonds(§§ 301,301 a des Gesetzes) nach§ 323 Abs. 8\nblatt I S. 585), verordnet die Bundesregierung mit                  des Gesetzes für den dort bestimmten Personen-\nZustimmung des Bundesrates:                                         kreis bereitgestellt werden, wenn der Erwerber\noder Pächter zu diesem Personenkreis gehört.\"\n§ 1\nDie Dreizehnte Durchführungsverordnung über                                            § 2\nAusgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsge-\nsetz vom 25. April 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 209),                Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-\nzuletzt geändert durch die Siebenundzwanzigste                   leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nDurchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben                   blatt I S. 1) in Verbindung mit § 374 des Lastenaus-\nnach dem Lastenausgleichsgesetz vom 15. November                 gleichsgesetzes auch im Land Berlin.\n1963 (Bundesgesetzbl. I S. 792), wird wie folgt geän-\ndert:\n§ 3\n1. In § 1 Abs. 2 Nr. 2 werden die Worte „31. März\nDiese Verordnung gilt nicht im Saarland.\n1964\" ersetzt durch die Worte „31. Dezember\n1965\".\n2. Dem § 1 wird folgender Absatz 5 angefügt:                                              § 4\n,, (5) Die Frist in Absatz 2 Nr. 2 verlängert sich bis       Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nzu dem Zeitpunkt, bis zu dem im Bereich der ge-               kündung in Kraft.\nBonn, den 28. Dezember 1964\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nMende\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister\nfür gesamtdeutsche Fragen\nMende\n•) Ändert Bundesgcsetzbl. III 621-1-ADV 13","4                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\nVerordnung\nzur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes\nüber Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung*)\nVom 12. Januar 1965\nAuf Grund des § 59 Abs, 2 des Gesetzes über\nArbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung\n(A VA VG) in der Fassung der Bekanntmachung vom\n3. April 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 321), zuletzt ge-\nändert durch das Bundeskindergeldgesetz vom\n14. April 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 265), wird im Be-\nnehmen mit dem Bundesminister für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten nach Anhörung des Ver-\nwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeitsvermitt•\nlung und Arbeitslosenversicherung verordnet:\nArtikel 1\nDie Erste Verordnung zur Durchführung des Ge-\nsetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen~\nversicherung (Verordnung zu§§ 59 und 66 AVAVG)\nvom 5. April 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 365) wird wie\nfolgt geändert:\nIn § 1 Abs. 1 wird die Zahl „4800\" durch die Zahl\n,, 7200\" ersetzt.\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 209 Abs. 2 AVAVG\nauch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDiese Verordnung tritt am 1. Februar 1965 in\nKraft.\nBonn, den 12. Januar 1965\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nIn Vertretung\nDr. Claussen\n•) Andert Bundesgesetzbl. III 810-1-1","Nr. 1 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Januar 1965                           5\nEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts\"')\nAus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts                       das Angestelltenversicherungsgesetz in dieser\nvom 26. November 1964 - 1 BvL 14/62 - , ergangen                       Fassung die bei ihrem Ehegatten in Beschäfti-\nauf Vorlage des Bundessozialgerichts, wird nachfol-                    gung stehenden Angestellten, die infolge der\ngend der Entscheidungssatz veröffentlicht:                             Verweisung auf die Krankenversicherungs-\npflicht versicherungsfrei waren, von der frei-\n1. § 175 der Reichsversicherungsordnung in der im\nwilligen Versicherung ausschloß.\nGebiet der ehemaligen Britischen Besatzungs-\nzone geltenden Fassung der Ersten Verordnung                  3. § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Angestelltenversicherungs••\nzur Vereinfachung des Leistungs- und Beitrags-                   gesetzes in der Fassung des Angestelltenver-\nrechts in der Sozialversicherung vom 17. März                    sicherungs-N euregelungsgesetzes vom 23. Fe-\n1945 (Reichsgesetzbl. I S. 41) ist mit dem Grund-                bruar 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 88) ist mit dem\ngesetz vereinbar.                                                Grundgesetz vereinbar. Mit dem Grundgesetz\nist es nicht vereinbar, daß das Angestelltenver-\n2. § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Angestelltenversicherungs-\nsicherungsgesetz die bei ihrem Ehegatten in Be-\ngesetzes in der im Gebiet der ehemaligen Bri-\nschäftigung stehenden Angestellten, die gemäß\ntischen Besatzungszone geltenden Fassung der\n§ 4 Abs. 1 Nr. 2 versicherungsfrei sind, von der\nErsten Verordnung zur Vereinfachung des Lei-\nfreiwilligen Versicherung ausschließt.\nstungs- und Beitragsrechts m der Sozialver-\nsicherung vom 17. März 1945 (Reichsgesetzbl. 1                Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31\nS. 41) war mit dem Grundgesetz vereinbar. Mit               Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-\ndem Grundgesetz war es nicht vereinbar, daß                  sungsgericht Gesetzeskraft.\nBonn, den 28. Dezember 1964\nDer Bundesminister der·Justiz\nDr. Bucher\n•) Betrifft Bundesgesetzbl. III 820-1, 821-1","6                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 1, ausgegeben am 8. Januar 1965\nTag                                                                               1 n halt                                                                                          Seite\n23. 12. 64   Gesetz zu dem Abkommen vom 5. März 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Königreich Thailand über den Luftverkehr ......................................... .\n23. 12. 64   Verordnung über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung des Schiffs- und Fährverkehrs\nan der deutsch-luxemburgischen Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      12\n1. 12. 64  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutze von Werken\nder Literatur und Kunst (Inkrafttreten für die Bahama-Inseln und die Britischen Jungfern-\ninseln) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      15\n11. 12. 64   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens für die\nSchaffung eines Internationalen Tierseuchenamts in Paris (Inkrafttreten für Kenia) . . . . . . . .                                                                           16\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                   Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                     Bundesanzeiger                                  Inkraft-\nNr.                 vom                          tretens\n1. 12. 64  Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und\nSchifiahrtsdirektionen Kiel, Aurich, Bremen und\nHamburg über die Schallsignale im Verkehr\nzwischen dem Eisbrecher und den ihm folgenden\nFahrzeugen                                                                                                              2                 6. 1. 65                        15. 12.64\n28. 12. 64  Sechsti') Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der\nWasser- und Schiffahrtsdirektion Kiel über den\nVerkehr auf der Trave im Bereich der Herren-\nbrücke                                                                                                                  5                 9. 1. 65                        10. 1. 65\n6. 12. 64  Änderungsverordnung zur 9. BAA-Feststellungs-                                                                                                                               Siehe\nDV                                                                                                                      5                 9. 1. 65                       Artikel IV\n14. 12. 64  Verordnung über den Lotsgeldtarif für das Ver-\nholen, Ein- und Ausdocken von Schiffen in den\n,stadtbremischen Häfen in Bremen                                                                                        6               12. 1. 65                          1. 1. 65\n18. 12. 64  Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirek-\ntionen Mainz und Würzburg über die Mindest-\nbemannung auf Verbänden von Fahrzeugen, die\nuntereinander durch Gelenkkupplungen verbun-\nden sind, und Schubverbänden auf dem Main                                                                               6               12. 1. 65                        15. 1. 65\n12. 1. 65   Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über\ndas Zollkontingent für feste Brennstoffe 1965,\n1966 und 1967                                                                                                           9               15. 1. 65                         15. 1. 65\nSammlung des Bundesrechts,\nBundesgesctzbl. 111 613-4-2-1","Nr. 1 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Januar 1965                             7\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                    -  Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr.        vom              Seite\n12. 12. 64 Verordnung Nr. 188/64/EWG des Rates zur Durch-\nführung einer Erhebung über Struktur und Ver-\nteilung der Löhne in Industrie und Handwerk                    214      24. 12.64           3634\n15. 12. 64 Verordnung Nr. 189/64/EWG des Rates zur Ver-\nlängerung der in der Verordnung Nr. 156 ge-\ntroffenen Regelung für Mehl und Stärke von\nManihot und anderen Wurzeln und Knollen, die\naus den assoziierten afrikanischen Staaten und\nMadagaskar stammen                                             214      24. 12.64           3636\n14. 12. 64 Verordnung Nr. 190/64/EWG des Rates über die\nFestsetzung der zur Erzeugung von einem Kilo-\ngramm Bruteier von Hausgeflügel erforderlichen\nFuttergetreidemenge und zur Verlängerung der\nGeltungsdauer der Verordnungen Nr. 45, 46 und\n116                                                            215      27. 12.64            3649\n18. 12. 64 Verordnung Nr. 191/64/EWG der Kommission zur\nAnpassung und Festsetzung der Einschleusung,s-\npreise    für   Schweine,   Schweinefleisch    und\nSchweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Ein-\nfuhren, die vom 1. Januar bis zum 31. März 1965\ngetätigt werden                                                215      27. 12.64           3650\n21. 12. 64 Verordnung Nr. 192/64/EWG der Kommission zur\nFestsetzung der Einzelheiten für die Interven-\ntionen auf dem Buttermarkt                                     215      27. 12.64           3652\n21. 12. 64 Verordnung Nr. 193/64/EWG der Kommission über\ndie Anpassung und Festsetzung der Einschleu-\nsungspreise für Eier von Hausgeflügel, lebendes\nund geschlachtetes Hausgeflügel sowie über die\nFestsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber\ndritten Ländern für Eier in der Schale von Haus-\ngeflügel, lebendes Hausgeflügel mit einem Ge-\nwicht von höchstens 185 Gramm und geschlach-\ntetes Hausgeflügel für die Zeit vom 1. Januar\nbis 31. März 1965 sowie über die Festsetzung\nder innergemeinschaftlichen Abschöpfungsbeträge\nfür Bruteier von Hausgeflügel für die ab 1. Januar\n1965 getätigten Einfuhren                                      215      27. 12.64            3657\n21. 12. 64 Verordnung Nr. 194/64/EWG der Kommission zur\nVerlängerung der Geltungsdauer der Verordnung\nNr. 170/64/EWG über die Einfuhr- und Ausfuhr-\nlizenzen sowie über die Vorausfe,stsetzung der\nAbschöpfungs- und Erstattungsbeträge für be-\nstimmte Mischfutterarten                                       215      27. 12.64           3660\n22. 12. 64 Verordnung Nr. 195/64/EWG der Kommission über\ndie Änderung der Verordnung Nr. 156/64/EWG\nbezüglich der Festsetzung des innergemeinschaft-\nlichen Frei-Grenze-Preises für Milch und Milch-\nerzeugnisse                                                    215      27. 12.64            3661\n22. 12. 64 Verordnung Nr. 196/64/EWG der Kommission über\ndie Verlängerung der Geltungsdauer der Anlage\nzur Verordnung Nr. 165/64/EWG hinsichtlich be-\nstimmter Frachtkosten zur Errechnung der Aus-\nfuhrerstattungen für bestimmte Milcherzeugnisse\nnach dritten Ländern                                           215      27. 12.64            3662","8                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeicl111un9 der Rechtsvorschrift\n-   Ausgabe in del,ltscher Sprache -\nNr.         vom                  Seite\n22. 12. 64      VeronJnung Nr. 1[)7/64/EWG der Kommission über\ndie paw,chale Berechnung der bei der Einfuhr von\nbc!slimmLen Milcher:wugnissen nach Italien er-\nhobenen inländischen Abgaben                                                        215      27. 12.64                3662\n22. 12. 64     Verordnung Nr. 198/Ei4/EWG der Kommission zur\nÄnderung der Anhünge der Verordnung Nr. 157/\n64/EWG über die Angleichungen und Korrekturen,\ndie bei der Feslselzung der Frei-Grenze-Preise\nfür Milch und Milcherzeugnisse vorzunehmen sind                                     215      27. 12.64                3663\n10. 12. 64     Verordnung Nr. 199/64/EWG, 6/64/Euratom der\nRäte zur Änderung der Verordnung der Räte über\ndie Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder\ndes Gerichtshofes                                   -                                216      28. 12.64                3673\n10. 12. 64     Verordnung Nr. 200/64/EWG, 7/64/Euratom der\nRüte zur Änderung der Verordnung der Räte über\ndie Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder\ndes Gerichtshofes                                                                    216      28. 12.64                 3674\n10. 12. 64     Verordnunq Nr. 201/64/EWG, 8/64/Euratom der\nRäte zur Durchführung des Artikels 7 der Ver-\nordnung der Ri::ite über die Regelung der Amts-\nbezüge für die Mi lglieder des Gerichtshofes                                         216      28. 12.64                 3675\n22. 9. 64      Verordnung Nr. 202/64/EWG des Rates zur Ände-\nrung der Verordnung Nr. 63 des Rates über die\nRegelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der\nKommission                                                                           216      28. 12.64                 3679\n22. 9. 64      Verordnung Nr. 203/64/EWG des Rates zur Än-\nderung der Verordnung Nr. 63 des Rates über\ndie Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder\nder Kommission                                                                       216      28. 12.64                 3680\n22. 9. 64      Verordnung Nr. 204/64/EWG des Rates zur Durch-\nführunq des Artikels 7 der Verordnung Nr. 63 des\nRates über die Regelung der Amtsbezüge für die\nMitglieder der Kommission                                                            216      28. 12.64                 3680\n22. 9. 64      Verordnung Nr. 9/64/Euratom des Rates zur Än-\nderung der Verordnung Nr. 14 des Rates über die\nRegelung der Amtsbezüge für die Mitglieder der\nKommission                                                                           216      28. 12.64                 3682\n22. 9. 64      Verordnung Nr. 10/64/Euratom des Rates zur\nÄnderung der Verordnung Nr. 14 des Rates über\ndie Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder\nder Kommission                                                                       216      28. 12.64                 3683\n22. 9. 64      Verordnung Nr. 11/64/Euratom des Rates zur\nDurchführung des Artikels 7 der Verordnung\nNr. 14 des Rates über die Regelung der Amts-\nbezüge für die Mitglieder der Kommission                                            216       28. 12.64                3683\nBerichtigungen zur Verordnung Nr. 111/64/EWG\nvom 30. Juli 1964 über die Gruppenbildung auf\ndem Gebiet der Milch und Milcherzeugnisse\n(Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nNr. 130 vom 12. August 1964)                                                        218      30. 12.64                 3723\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.\nDas Bundcsgesetzhlutt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgeselzhl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil IIl durch den Verlag.\nBezugsbedinqungen fü, Teil I und lI: Laufend er Bezug nur durch die Post. 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