{"id":"bgbl1-1964-63-7","kind":"bgbl1","year":1964,"number":63,"date":"1964-12-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/63#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1964-63-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1964/bgbl1_1964_63.pdf#page=1","order":7,"title":"Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes","law_date":"1964-12-15T00:00:00Z","page":1065,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["1065\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                            Z 1997 A\n1964                      Ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1964                                                                                                            Nr. 63\nTag                                                                      Inhalt                                                                                            Seite\n15. 12. 64  Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes                                                                                                                1065\nAndert Bundesgesetzbl.111 801-1\n19. 12. 64  Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung und des Geridltsverfassungsgesetzes (StPÄG)                                                                             1067\nAndert Bundesgesetzbl. 111 300-2, 303-8, 312-2, 312-3, 314-1, 360-1, 368-1, 451-1, 610-10, 702-1\n23. 12. 64 Viertes Umstellungsergänzungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1083\nAndert Bundesgesetzbl. 111 7601-1\n23. 12. 64 Siebentes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlidlen Rentenversidlerungen\nsowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlidlen Unfallversidlerung (Sie-\nbentes Rentenanpassungsgesetz - 7. RAG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1085\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl.111 8232-10-7\n23. 12. 64 Gesetz über die Neuregelung des Finanzausgleidls zwisdlen der Rentenversidlerung der\nArbeiter und der Rentenversidlerung der Angestellten (Rentenversidlerungs-Finanzausgleidls-\ngesetz - RFG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1090\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 8232-16; ändert Bundesgesetzbl. 111 820-1,\n821-1, 822-1, 8250-1\n18. 12. 64 Dritte Verordnung zur Anpassung des Wortlauts von Vorsdlriften über die Ausgleichsteuer\nan den Wortlaut des Zolltarifs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1093\nAndert Bundesgesetzbl. 111 611-10, 611-11\n19. 12. 64 Erste Verordnung zur Durchführung des Länderfinanzausgleichs im Ausgleichsjahr 1965 . . . .                                                                         1097\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. 111 604-2-2\n21. 12. 64  Neunzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (19. FeststellungsDV)                                                                             1098\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 622-1-DV 19\n22. 12. 64 Achte Verordnung über Änderungen der Bezugsgrößen für die Berechnung von Renten in\nden Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sowie in der knappschaftlichen\nRentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1101\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. 111 823?-7-8; ändert Bundesgesetzbl. 111 820,1,\n821-1, 822-1, 824-2, 8251-3\n23. 12. 64 Siebente Verordnung zur Ergänzung der Beitragsklassen in den Rentenversicherungen der\n·Arbeiter und der Angestellten ......................................................... .                                                                          1106\nAndert Bundesgesetzbl. 111 820-1, 821-1\n23. 12. 64  Achte Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über das Verfahren bei Anwendung des\n§ 1255 der Reichsversicherungsordnung und des § 32 des Angestelltenversicherungsgesetzes                                                                           1107\nAndert Bundesgesetzbl. 111 8232-5\n17. 12. 64 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ............................................ .                                                                           1109\nHinweise auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 58, Nr. 59 und Nr. 60 ....................•.................                                                                          1110\nVerkündungen im Bundesanzeiger ..................................................... .                                                                             1111\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften ..................................... .                                                                          1112\nGesetz\nzur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes*)\nVom 15. Dezember 1964\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                           1. § 21 erhält folgende Fassung:\nrates das folgende Gesetz besdl.lossen:                                                                                                       .,§   21\nDie Amtszeit des Betriebsrats beträgt drei\nArtikel 1\nJahre, die Amtszeit der nadl. § 20 Abs. 2 gewähl-\nDas Betriebsverfassungsgesetz vom 11. Oktober                                               ten Jugendvertreter zwei Jahre. Die Amtszeit\n1952 (Bundesgesetzbl. I S. 681) wird wie folgt ge-                                             beginnt mit dem Tage der Wahl oder, wenn zu\nändert:                                                                                        diesem Zeitpunkt nodl. ein Betriebsrat besteht,\n•) Ändert Bundesgesetzbl. III 801-1                                                            mit Ablauf von dessen Amtszeit.•","1066                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I\n2. In § 22 Abs. 1 Buchstabe a werden die Worte                               Artikel 3\n„mit Ablauf eines Jahres\" ersetzt durch die\nWorte „mit Abliluf von achtzehn Monaten\".             Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nArtikel 2\nDie durch Artikel 1 geänderten Vorschriften des\nBetriebsverfassungsgesetzes gelten nicht für die                             Artikel 4\nAmtszeit der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im       Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung\nAmt-befindlichen Betriebsräte.                        in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 15. Dezember 1964\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nMende\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nBlank"]}