{"id":"bgbl1-1964-41-3","kind":"bgbl1","year":1964,"number":41,"date":"1964-08-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/41#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1964-41-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1964/bgbl1_1964_41.pdf#page=2","order":3,"title":"Vierte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für das Getreidewirtschaftsjahr 1964/65 - Vierte Durchführungsverordnung Getreide 1964 -","law_date":"1964-07-30T00:00:00Z","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["570                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I\nlagerten Waren so behandelt, als wären sie im Mo-      Abschöpfungsschuld für Nebenerzeugnisse und Ab-\nnat der Auslagerung eingeführt worden; ist für den     fälle nach dem Abschöpfungssatz der am Tag dieser\nMonat der Auslagerung kein Abschöpfungssatz fest-      Gestellung gilt.\"\ngesetzt, so wird der am Tage der Auslagerung gel-                              Artikel 2\ntende Abschöpfungssatz angewendet. Der Zeitpunkt\nder Auslagerung ist der Zollstelle rechtzeitig vorher     Dieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten\nanzuzeigen.                                            Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n(5) Wird im aktiven Veredelungsverkehr (§ 48\ndes Zollgesetzes) oder im Umwandlungsverkehr                                   Artikel 3\n(§ 54 des Zollgesetzes) veredelte oder umgewandelte\nWare oder Ersatzgut gestellt, so bemißt sich die          Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1964 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 3. August 1964\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nMende\nDer Bundesminister der Finanzen\nDr. Dahlgrün"]}