{"id":"bgbl1-1964-21-2","kind":"bgbl1","year":1964,"number":21,"date":"1964-05-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/21#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1964-21-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1964/bgbl1_1964_21.pdf#page=2","order":2,"title":"Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über die Gewährung von Betriebsbeihilfe für Betriebe des Bergbaues, für Torf, Steine und Erden fördernde Betriebe sowie für Betriebe aller Art mit Maschinen zur Stromerzeugung","law_date":"1964-04-29T00:00:00Z","pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["298                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I\n3. § 107 a Abs. 5 erhält die folgende Fassung:             eine der in Absatz 2 Ziff. 2 aufgeführten Personen\n,, (5) Die für die Finanzverwaltung zuständige       die Hilfeleistung in Steuersachen leitet.\"\noberste Landesbehörde kann\nden in Absatz 2 Ziff. 7 bezeichneten Vereinigungen                         Artikel 2\nund Stellen im Einvernehmen mit den fachlich                            Geltung in Berlin\nbeteiligten obersten Landesbehörden die Hilfe-\nleistung in Steuersachen                                Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\nund                                                  des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nbei einer Tätigkeit nach Absatz 3 Satz 2 Ziff. 4 die\nHilfeleistung in Lohnsteuersachen ganz oder teil-\nweise                                                                      Artikel 3\nuntersagen, wenn eine sachgemäße Tätigkeit                                Inkrafttreten\nnicht gewährleistet ist. Dies gilt nicht, wenn ein      Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nSteuerberater oder Steuerbevollmächtigter oder       dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 29. April 1964\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nDiederichs\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für Arbeit\nund Sozialordnung\nBlank\nDer Bundesminister der Finanzen\nDr. Dahlgrün"]}