{"id":"bgbl1-1963-53-1","kind":"bgbl1","year":1963,"number":53,"date":"1963-08-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/53#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1963-53-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1963/bgbl1_1963_53.pdf#page=1","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Anpassung des Wortlauts der Anlagen 5 und 6 des Umsatzsteuergesetzes an den Wortlaut des Zolltarifs","law_date":"1963-08-21T00:00:00Z","page":705,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["705\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n196;3                    Ausgegeben zu Bonn am 28. August 1963                                                                                                                Nr. 53\nTc:19                                                                      Inhalt                                                                                           Seite\n21. 8. 63 IJrsle Veronlnung zur Anpassung des Wortlauts der Anlu,gen 5 und 6 de,s Umsatzsteuer-\ngeselzes an den Wortlaut des Zolltarifs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            705\n13. 8. 63 Entscheidun~ des Bundesverfassungsgerichts zu§ 43 Satz 1- und § 45 Abs, 1 des Bundesversor-\nguIHJsgeselzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   707\nBetriIII Bundesgesetzbl. 111 830-2.\n16. 8. 63 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 6 a Abs. 2 Satz 1 erste Alternative des\nStrc1ßcnverkehrsgesetze,s . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            707\nBetrifft ßundesgesetzbl. lll 9231-1.\n16. 8. 63 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 5 Abs. 4 des hessischen Angleichungsgeset-\nze,s und zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 b. des hessischen Zweiten Angleichungs,gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . .                                                         708\nErste Verordnung\nzur Anpassung des Wortlauts der Anlagen 5 und 6 des Umsatzsteuergesetzes\nan den Wortlaut des Zolltarifs\nVom 21. August 1963\nAuf Grund des § 4 des Zolltarifgesetzes vom 23. Dezember 1960 (Bun-\ndesgesetzbl. II S. 2425) in der Fassung des § 87 des Zollgesetzes vom\n14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737) wird verordnet:\n§ 1\n1. Die Liste der \\'\\Taren, die dem erhöhten Ausgleichsteuersatz von\n6 vorn Hundert unterliegen -- Anlage 5 (zu § 7 Abs. 6 Nr. 1 des Umsatz-\nsteuergesetzes in der Fassung vom L September 1951 - Bundesgesetzbl. I\nS. 791 -- und des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuer-\ngesetzes vorn 30. Juli 1963 - Bundesgesetzbl. I S. 562) - wird wie folgt\ngeändert:\na) In der Tarifnummer aus 38.19 wird an Stelle von „Q - VIII\"\ngesetzt „Q - IV - h\"; vor das Wort „Hilfsmittel\" wird das Wort\n,, zubereitete\" gesetzt.\nb) In der Tarifnummer aus 44.28 wird der Klammerhinweis\n,, (B - I)\" ersetzt durch ,, (B - II - a) \".\nc) In der Tarifnummer aus 48.01 wird der Abschnitt aus E - andere\nwie folgt gefaßt:\n,,aus E - andere:\naus II - andere:\nb - Filzpapier, Filzpappe usw.\nc - gegautschter Preßspan, auch matt\nd - sogenanntes Duplex- und Triplex-Papier\nusw.\ne - echte Japanpapiere\naus f - andere:\n1 - Banknotenpapier usw.\".\nd) In der Tarifnummer aus 55.07 wird an Stelle von „A-\" ge-\nsetzt „A-I-\".\nZ 1997 A","706                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I\ne) In der Tarifnummer aus 73.15 wird der Unterabsatz aus B wie\nfolgt gefaßt:\n,, aus B - legierte Stähle:\naus I - sämtliche Waren, ausgenommen: Schrott-\nblöcke (I - b - 1 - a), Vorblöcke (Blooms),\nKnüppel, nicht geschmiedet (aus I - b - 2)\nVII - Draht, auch überzogen usw.\".\nf) Die Tarifnummer aus 73.18 wird wie folgt gefaßt:\n\"aus 73.18 Sämtliche Waren, ausgenommen diejenigen der\nAbsätze A - II - b - 1 - b - 3, A - II - b - 2 - b - 1,\nA - II - b - 2 - b - 4, B - II - a und B - II - d\".\n2. Die Lislc der Waren, die dem erhöhten Ausgleichsteuersatz von\n8 vom Hundert unterliegen - Anlage 6 (zu § 7 Abs. 6 Nr. 2 des Umsatz-\nsteuergesetzes) - wird wie folgt geändert:\nc1) Jn der Tarifnummer aus 48.01 wird der Abschnitt aus E - andere\nwie folgt gefaßt:\n,,aus E - andere:\nJ -- Papier für periodische Druckschriften, unter zoll-\namtlicher Uberwachung\naus II - andere:\na - Strohpapier und Strohpappe\naus f - andere:\n2- andere\".\nb) Die Tarifnummer aus 55.07 wird wie folgt gefaßt:\n,,aus 55.07              Drehergewebe aus Baumwolle:\naus A-mit einem Quadi:atmetergewicht                  von\n70 g oder weniger:\nII - andere\nB-andere\".\nc) Die Tarifnummer aus 73.18 wird wie, folgt gefaßt:\n„aus 73.18               Rohre (einschließlich Rohrluppen) aus\nStahl usw.:\naus A-gerade und von gleichmäßigerWanddicke:\nII - b - 1 -- b - 3 - stumpf oder überlappt\ngeschweißt, auch schmelz-\ngeschweißt\nII - b - 2 - b - 1 - geschweißte       Gewinde-\nrohre (nicht kalt gezogen)\nmit einer Nennweite von\n1/ 4 bis 4 Zoll\nII - b - 2 - b - 4 - andere\naus B - andere:\nII - a - geschweißte Gewinderohre (nicht\nkalt gezogen) mit einer Nennweite\nvon ¼ bis 4 Zoll\nII - d - andere\".\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 14 des Dritten Uberlei-\ntungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung\nmit § 5 des Zolltarifgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1963 in Kraft.\nBonn, den 21. August 1963\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nGrund"]}