{"id":"bgbl1-1963-45-1","kind":"bgbl1","year":1963,"number":45,"date":"1963-08-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/45#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1963-45-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1963/bgbl1_1963_45.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr","law_date":"1963-07-31T00:00:00Z","page":585,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["585\nBundesgesetzblatt\nTeil I\nAusgegeben zu Bonn am 7. August 1963                                                                            Nr. 45\nTag                                                 1n h a 1 t                                                                           Seite\n31. 7. 63    Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen\nim Personenverkehr .............................. -. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     585\n31. 7. 63   Verordnung über die Gebühren für die Untersuchung des auf Grund von Ausnahmegenehmi-\ngungen im Rahmen des Saarvertrages in das Saarland eingehenden Fleisches . . . . . . . . . . .                                  586\n31. 7. 63   Entsclieiclung des Bundesverfassungsgerichts zur Einwohnersteuerordnung des ehemaligen\nLandes Würltembcrg-Hcihenzollern ......................................... : . . . . . . . . . . .                              587\nHinweis m1f Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   588\nIn Teil II Nr. 26, ausgegeben am 3. August 1963, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Juni 1962 zwischen\nder Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Kamerun über die Förderung von Kapitalanlagen. - ERP-\nWirtschaftsplangesetz 1963. -·-- Gesetz zu dem Protokoll vom 8. Dezember 1961 über die Verlängerung der Geltungs-\ndauer der Erklcirung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum\nAllgemeinen Zoll- und Handelsabkommen. - Zweite Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen\nbei der Einfuhr von Eiprodukten. -- Neunte Verordnung zur Änderung des Abschöpfung,starifs (Verwendungsver-\nkehre mit faprodukten - April/Oktober 1963). - Zehnte Verordnunq zur Änderung des Abschöpfungstarifs (An-,\npassen an den Deutschen Zolllarif 1963). - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Beschlusses vom 16. Mai 1961\nzur Ergänzung des Beschlusses betreffend die Anwendung des Artikels 69 des Vertrages vom 18. April 1951 über die\nGründunu der Europüischcn Gemeinschaft für Kohle und Stahl.\nran·\nVerordnung zur Änderung\nder Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr\nVom 31. Juli 1963\nAuf Grund des § 57 Abs. 1 Nr. 2 des Personen-                        (2) § 30 und § 31 gelten nicht für den Ferieri-,\nbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961                              ziel-Reiseverkehr (§ 43 Abs. 2 PBefG).\"\n(Bundesgesetzbl. I S. 241) wird mit Zustimmung des\nBundesrates verordnet:                                          3. § 39 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:\n,,durch ein auf dem Dach der Droschke fest ange-\nArtikel 1                                  brachtes, nach vorn und hinten wirkendes, bei\nDie Verordnung über den Betrieb von Kraftfahr-                    Dunkelheit zu beleuchtendes Schild mit der in\nunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der                      gelber Farbe auf schwarzem Grund versehenen\nFassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1960 (Bun-                    Aufschrift ,TAXI'; das ·schild ist nicht zu beleuch-\ndesgesetzbl. I S. 553) wird wie folgt geändert:                      ten, wenn mit der Droschke ein Fahrtauftrag aus-\ngeführt wird.\"\n1. Dem § 24 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:\n,,Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die im Ferienziel-\nReiseverkehr (§ 43 Abs. 2 PBefG) verwendet                                                        Artikel 2\nwerden.\"                                                          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nUberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\n2. Nach § 33 wird als § 33 a eingefügt:\ngesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 66 des Per-\n,,§ 33 a                          sonenbeförderungsgesetzes auch im Land Berlin.\nAusnahmen für Sonderformen des Linien-\nverk.ehrs\nArtikel 3\n(1) § 32 und § 33 Abs. 2 gelten nicht für die\nSonderformen des Linienverkehrs (§ 43                    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nPBefG).                                             kündung in Kra.ft.\nBonn, den 31. Juli 1963\nDer Bundesminister für Verkehr\nSeebohm\nZ 1997 A"]}