{"id":"bgbl1-1963-33-4","kind":"bgbl1","year":1963,"number":33,"date":"1963-06-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/33#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1963-33-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1963/bgbl1_1963_33.pdf#page=7","order":4,"title":"Gesetz zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit","law_date":"1963-06-27T00:00:00Z","page":439,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 33 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Juni 1963                        439\nGesetz zur Änderung\nund zur Verlängerung der Geltungsdauer\ndes Gesetzes zur Einschränkung der Bautätigkeit\nVom 27. Juni 1963\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-          ausreicht, um die vorhandene Nachfrage ord-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                   nungsgemäß zu befriedigen, und der Wettbewerb\ndurch eine zu hohe Nachfrage nicht nachteilig be-\nArtikel 1                          einflußt wird. Die Gebiete sind in der Rechtsver-\nordnung zu bezeichnen.\"\nDas Gesetz zur Einschränkung der Bautätigkeit\nvom 8. Juni 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 365) erhält    2. In § 7 werden die Worte „mit Ablauf des 30. Juni\nfolgende Fassung:                                        1963\" durch die Worte „mit Ablauf des 31. De-\nzember 1963\" ersetzt.\n1. § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung:\n,, (4) Die Landesregierung wird ermächtigt,\ndurch Rechtsverordnung die Verbote der Ab-                               Artikel 2\nsätze 1 und 2 in solchen Gebieten außer Kraft zu      Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nsetzen, in denen das Angebot an Bauleistungen      dung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet..\nBonn, den 27. Juni 1963\nDer Bundespräsident\nLübke\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nLudwig Erhard\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard"]}