{"id":"bgbl1-1963-32-1","kind":"bgbl1","year":1963,"number":32,"date":"1963-06-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/32#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1963-32-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1963/bgbl1_1963_32.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft","law_date":"1963-06-14T00:00:00Z","page":401,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["401\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1963                        A usgcgehcn zu Bonn am 27. Juni 1963                                                                                   Nr. 32\nTag                                                 Inhalt                                                                                       Seite\n14.6.63    Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft                                                401\n15.6.63    Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz Saar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      402\n22.6.63    Viertes Gesetz zur Änderung des Milch- und Feltgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  411\n19. 6. 63  Verordnung über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des\nSoldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1963 .................... ·................                                                 414\n20. 6. 63  Verordnung über diätetische Lebensmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   415\nÄndert Bundesgesetzbl. III 2125-4-18 und 2125-7-1.\n24. 6.63    Achte Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiete des Saatgutwesens                                                   427\n16. 6.63   Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen den Parteien des Nord-\natlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) und der Zu-\nsatzvereinbarungen zu diesem Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      428\nNachrichtlicher Abdruck aus Teil II\nIlinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          430\nGesetz zur Änderung\ndes Gesetzes zur Förderung der deutschen Eier- und Geflügelwirtschaft\nVom 14. Juni 1963\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                                                             Artikel 2\nrates das folgende Gesetz beschlossen:\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nArtikel 1                               (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n§ 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der deut-\nschen Eier- und Geflügelwirtschaft vom 31. März\n1956 in der Fassung des Gesetzes zur .Änderung des\nArtikel 3\nGesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft\nvom 27. Juli 1961 (Bundesgesctzbl. I S. 1081) wird                   Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. August\naufgehoben.                                                      1961 in Kraft.\nDie Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-\nsetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-\nderliche Zustimmung erteilt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 14. Juni 1963\nDer Bundespräsident\nLübke\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nBlank\nDer Bundesminister für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten\nSchwarz\nDer Bundesminister der Finanzen\nDr. Dahlgrün\nZ 1997 A"]}