{"id":"bgbl1-1963-29-2","kind":"bgbl1","year":1963,"number":29,"date":"1963-06-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/29#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1963-29-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1963/bgbl1_1963_29.pdf#page=8","order":2,"title":"Postzeitungsgebührenordnung","law_date":"1963-05-28T00:00:00Z","page":380,"pdf_page":8,"num_pages":5,"content":["380                                  Bundesgesetz1?latt, Jahrgang 1963, Teil I\nPostzeitungsgebührenordnung\nVom 28. Mai 1963\nInhaltsübersicht\n§                                                                                           §\nEntrichten der Gebühren .......................... .       Vermittlungsgebühr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         8\nGebührenregelung bei Ersatzsendungen;                      Nebengebühren im Postzeitungsvertrieb . . . . . . . . . . . .                            9\nGebührenerstaltung ............................ .     2\nGebühren für Postzeitungsgut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                10\nZeitungsgrundgebühr    ............................ .   3\nGebühren für Streifbandzeitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    11\nGebühren für Zuslitze in der Postzeitungsliste ...... . 4\nSondervorschriften für das Land Berlin . . . . . . . . . . . . .                        12\nGebühren für rremdheilagen ..................... .      5\nVertriebsgebühr ................................. .     6  Geltung im Land Berlin ..................... : . . . . .                                13\nEinweisungsgebühr    .............................. .   7  Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14\nAuf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes           tung zum Postzeitungsdienst zugelassen wird und\nvom 24. Juli 1953 (Bundesgesctzbl. I S. 676) wird im       im übrigen für jedes volle und für jedes angefan-\nEinvernehmen mit dem Bundesminister für Wirt-              gene Kalendervierteljahr während der Dauer der\nschaft verordnet:                                          Zulassung erhoben.\n§ 1                                                                   § 4\nEntrichten der Gebühren                        Gebühren für Zusätze in der Postzeitungsliste\n(1) Dber die vom Verleger zu entrichtenden Ge-             (1) Die Gebühr für Zusätze zu den Angaben in\nbühren wird, soweit sie nicht durch Freimachung             der Postzeitungsliste beträgt für jedes Wort zwei\noder Barzahlung zu entrichten sind, vierteljährlich        Deutsche Mark.\nnachträglich für jede Zeitung besonders abgerechnet\n(2) Die Gebühr wird auch für Zusätze zu den\n(Verlegerabrechnung).\nAngaben in der „Liste des journaux Allemands„\n(2) Gebühren des Postzeitungsdienstes werden            erhoben.\nnicht gestundet. Sie gelten jedoch als gestundet, so-                                            § 5\nweit sie durch Verlegerabrechnung erhoben werden.\nIn diesen Fällen ist die Post berechtigt, von dem                       Gebühren für Fremdbeilagen\nVerleger Gebührenabschläge in Höhe der jeweils                Die Gebühr für Fremdbeilagen beträgt\nermittellen Gebührenschuld zu fordern.                        1. im Postzeitungsvertrieb für je 25 g eines Bei-\nlagenstücks 3 Pf,\n§ 2                                2. bei Postzeitungsgut für je 25 g eines Beilagen-\nGebührenregelung bei Ersatzsendungen;                    stücks 1 Pf.\nGebührenerstattung                                                              § 6\n( 1) Für Ersatzsendungen im Postzeitungsvertrieb                                 Vertriebsgebühr\nund beim Postzeitungsgut werden keine Gebühren                (1) Die Vertriebsgebühr richtet sich nach der vom\nerhoben.                                                    Verleger im Zulassungsantrag bestimmten Häufig-\n(2) Zuviel entrichtete Gebühren werden auf An-           keit des Erscheinens und dem durchschnittlichen\ntrag erstattet.                                             Nummernstückgewicht der Zeitung. Bei Gesetz-,\nVerordnungs- und Amtsblättern genügt die Angabe\n(3) Für in Verlust geratene Sendungen werden\nder voraussichtlichen Häufigkeit des Erscheinens.\nGebühren nicht erstattet.\n(2) Das durchschnittliche Nummernstückgewicht\n§ 3                              wird für jedes Kalendervierteljahr ermittelt, indem\ndas Gewicht der während dieser Zeit gelieferten\nZeitungsgrundgebühr\nBelegnummernstücke festgestellt und durch die Zahl\nDie Zeitungsgrundgebühr beträgt zehn Deutsche            der nach dem Zulassungsantrag zu liefernden Zei-\nMark für jedes Kalendervierteljahr. Sie wird erst-          tungsnummern ·geteilt wird. Dabei werden 5 g und\nmalig für das Kalendervierteljahr, in dem die Zei-          mehr auf 10 g aufgerundet, Teile unter 5 g bleiben","Nr. 29 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juni 1963                          381\nunberücksichtigt. Sondernummern und Fremdbeila-          Gebührenzahlung ergibt, als dies bei der Angabe der\ngen bleiben bei der Feststellung des durchschnitt-       zutreffenden Erscheinungsweise der Fall wäre, so\nlichen Nummernstückgewichts außer Ansatz.                kann der überschießende Betrag auf Antrag des Ver-\nlegers erstattet werden.\n(3) Die  Vertriebsgebühr beträgt monatlich für\njedes Zeitungsstück bei wöchentlich einmaligem Er-                                  § 7\nscheinen sowie für jede wei tcre Zeitungsnummer in\nEinweisungsgebühr\nder Woche bei einem durchschnittlichen Nummern-\nstückgewicht                                               Die Einweisungsgebühr beträgt für jede Einwei-\nbis 30g ......................... 18 Pf           sung eines Verlagsstückes 10 Pf.\nüber 30 g bis 1000 g für je 10 g mehr 0,9 Pf.\nBei monatlich einmaligem Erscheinen werden ein                                   § 8\nDrillel, bei monatlich zweimaligem Erscheinen zwei                          Vermittlungsgebühr\nDrittel der vorstehenden Sätze erhoben. Bei viertel-\njührlich einmaligem Erscheinen und für jede Sonder-         (1) Die Vermittlungsgebühr beträgt je Zeitungs-\nnummer wird der Satz wie für monatlich einmaliges        stück 20 Pf.\nErscheinen vierteljährlich erhoben.                         (2) Der Zuschlag für die Einziehung von Versiche-\nDie Mindestgebühr für jede Zeitung beträgt vier-      rungs- oder Mitgliedsbeiträgen beträgt 10 Pf.\nteljährlich 36 Deutsche Mark.\n(4) Bei der Erscheinungsweise gelten für den Ge-                                 § 9\nbührensatz folgende Gleichstellungen:                           Nebengebühren im Postzeitungsvertrieb\nmonatlich einmal =\nDie Gebühren im Postzeitungsvertrieb betragen\nalle 2 Monate      einmal       für\nvierteljährlich    2- .bis 3mal\n1. die Änderung der Vertriebsunterlagen bei Än-\nmonatlich zweimal                                           derung des Inhalts der Zulassung je Zeitungs-\nalle 14 Tage     einmal             stück 15 Pf,\nvierteljährlich    4- bis 6mal    2. die Weiterleitung von Verlegerstammkarten je\nwöchentlich einmal                                          Stammkarte 20 Pf,\nmonatlich     3- bis 4mal     3. den erfolglosen Einziehversuch bei Verleger-\nvierteljährlich    7- bis 13ma1       stammkarten je Stammkarte 50 Pf,\n- wöchentlich zweimal =                                   4. die verspätete Zeitungsbestellung 50 Pf,\nmonatlich 5- bis 8mal         5. die Nachlieferung bereits erschienener Zei-\nvierteljährlich 14- bis 26mal         tungsnummernstücke bei verspäteter Zeitungs•\nwöchentlich dreimal                                         bestellung 30 Pf,\nmonatlich 9- bis 13mal        6. die Uberweisung einer Zeitung nach einem\nvierteljährlich 27- bis 39mal         anderen Absatzpostamt 60 Pf.\nwöchentlich viermal\nmonatlich 14- bis 17mal                              § 10\nvinteljährlich 40- bis 52mal\nGebühren für Postzeitungsgut\nwöchentlich fünfmal\nmonatlich 18- bis 21mal       (1) Die Postzeitungsgutgebühr wird für das Ge-\nvierteljährlich 53- bis 65mal   samtgewicht des im Vierteljahr eingelieferten Post-\nzeitungsguts berechnet. Das Gesamtgewicht wird\nwöchentlich sechsmal   =~;\nfestgestellt, indem die Zahl der während dieser Zeit\nmonatlich 22- bis 26mal    als Postzeitungsgut eingelieferten Zeitungsnummern-\nviertelj ähr lieh 66- bis 78mal stücke mit dem durchschnittlichen Nummernstück-\nwöchentlich siebenmal =                               gewicht multipliziert wird. Druckschriften, die gemäß\nPostzeitungsordnung § 30 Abs. 3 den Sendungen bei-\nmonatlich 27- bis 31mal    gefügt werden dürfen, werden dem Gesamtgewicht\nvierteljährlich 79- bis 92mal.\nzugesetzt.\n(5) Die Vertriebsgebühr wird auch für Zeitungs-          (2) Die Postzeitungsgutgebühr beträgt 10 Pf je kg.\nstücke, die nicht für den ganzen Monat geliefert         Der Gebührenzuschlag für Postzeitungsgut mit weni-\nwurden, voll erhoben. Für Verlagsstücke von Zei-         ger als drei Zeitungsnummernstücken beträgt 10 Pf\ntungen, die mindestens wöchentlich sechsmal er-\nje Sendung.\nscheinen und erst für die zweite Hälfte eines Monats\neingewiesen werden, wird die Vertriebsgebühr für            (3) Für Postzeitungs-Schnellgut wird ein Zuschlag\ndiesen Monat nur zur Hälfte berechnet.                   von 2 Pf je kg erhoben.\n(6) Weicht bei Gesetz-, Verordnungs- und Amts-           (4) Für Luft-Postzeitungsgut wird zu der Gebühr\nblättern die Erscheinungsweise von den Angaben im        für Postzeitungs-Schnellgut ein Zuschlag von 80 Pf\nZulassungsantrng so stark ab, daß sich eine höhere       je kg erhoben.","382                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I\n§ 11                                                     § 13\nGebühren für Streifbandzeitungen                            Geltung im Land Berlin\n(1) Die Gebühren für Streifbandzeitungen betragen      Nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom\nbis    50 g         10 Pf   4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung\nüber 50 g          bis 100 g           15 Pf   mit § 37 des Postverwaltungsgesetzes gilt diese Ver-\nüber 100 g         bis 250 g           20 Pf   ordnung auch im Land Berlin.\nüber 250 g         bis 500 g           25 Pf\nüber 500 g         bis 1000 g          50 Pf.\n§ 14\n(2) Der Luftpostzuschlag beträgt für je 50 g 5 Pf.\nInkrafttreten\n§ 12                             (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1964 in\nSonderbestimmungen für das Land Berlin          Kraft.\n(1) Der Zuschlag für die Beförderung von Luft-         (2) Gleichzeitig treten die lauf enden Nummern 25,\nPostzeitungsgut und von Verlags- und Bestellstücken   26, 34 bis 39, 41, 43, 44, 51 und 57 des Abschnittes A.\nauf dem Luftwege zwischen dem Land Berlin und         (Inlandsverkehr) 1. Unterabschnitt (Postgebühren)\ndem übrigen Bundesgebiet beträgt 60 Pf je kg.         der Ubersicht der Post- und Postscheckgebühren, An-\n(2) Für die Feststellung des Gesamtgewichts der     lage zu § 1 der Verordnung über Gebühren im Post-\nVerlags- und Bestellstücke gilt § 10 Abs. 1 entspre-  wesen vom 10. Juni 1954 (Bundesanzeiger Nr. 110\nchend.                                                vom 11. Juni 1954) außer Kraft.\nBonn, den 28. Mai 1963\nDer Bundesminister\nfür das Post- und Fernmeldewesen\nStücklen","Nr. 29 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juni 1963                                                  383\nSammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzblatt Teil III\nBisher erschienen:\nSachuebiet 1 (Staats- und Verfassungsrecht)                                  3. Lieferung - Folge 3 - Stand 1. 12. 1958\nEinzige Lieferun9 --- folrw 6 •- Stand 1. 8. 1959                               312 Strafverfahren, Strafvollzug, Strafregister - 313 Haftentschädi-\ngungen, Gnadenrecht - 314 Auslieferung und Durchführung (3,92 DM\n10 VerfassunrJsrccht - 11 Staatliche Organisation - 12 Verfassungs-\nschlltz - 13 Bllndesgrcnzschutz (8,96 DM und 0,75 DM Versandge-              und 0,35 DM Versandgebühren)\nbi1hrcn)                                                                 4. Lieferung - Folge 4 - Stand 15. 1. 1959\n315 Freiwillige Gerichtsbarkeit - 316 Verfahren bei Freiheitsentzie-\nhungen ~ 317 Verfahren in Landwirtschaftssachen - 318 Beglaubi-\ngung öffentli.cher Urkunden (2,80 DM und 0,35 DM Versandgebühren)\nSachuebiet 2 (Verwaltunu)\n5. Lieferung - Folge 15 - Stand 15. 10. 1960\n1. Lieferung -    Folge 12 - Stand 15. 6. 1960                                  32 bis 35 Gerichte für besondere Sachgebiete (2,80 DM und 0,35 DM\n200 Behördenaufbau - 201 Verwaltungsverfahren und -zwangsver-                Versandgebühren)\nf<1hrcn -·- 202 Verwaltungsgebühren (0,70 DM und 0,20 DM Versand-\n9c1Jühren)                                                               6. Lieferung - Folge 5 - Stand 1. 3. 1959\n360 Gerichtskostengesetz - 361 Kostenordnung - 362 Kosten der\n2. Lieferung - Folge 8 - Si,md 15. 3, 1960                                      Gerichtsvollzieher - 363 Kosten im Bereich der Justizverwaltung -\n2030 Beamte - 2031 Disziplinarrecht (5,74 DM und 0,45 DM Versand-           364 Gebührenbefreiungen - 365 Justizbeitreibungsordnung -         368\n9ebühren)                                                                    Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten -\n3. Lieferung - I'olge 24 - Stand 1. 2. 1961                                     367 Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - 368 Gebüh-\n2032 Besoldung, Unlcrhaltszuschuß (3,22 DM und 0,35 DM Versand-             renordnung für Rechtsanwälte - 369 Gebühren und Auslagen von\ngebühren)                                                                   Rechtsbeiständen (3,71 DM und 0,35 DM Versandgebühren)\n4. Lieferung (1. Teil) - Folge 43      Stand 1. 7. 1962           .\n203 Recht der im Dienst des Bundes und der bundesunm1ttelbaren            Sachgebiet 4 (Zivilrecht und Strafrecht)\nKörperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen - 2034\nAuqestcllte und Arbeiter, Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer -          1. Lieferung -    Folge 31 - Stand 1. 1. 1962\n2035 Personalvertretunqsrecht (2,16 DM und 0,35 DM Versand-                  400 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Ge-\ngebühren)                                                                   setze (10,26 DM und 0,45 DM Versandgebühren)\n2 a Lieferung -    Folge 26 - Stand 15. 9. 1961\n4. Lieferung (2. Teil) - Folqe 53 - Stand 1. 12. 1962                           401 Nebengesetze zum Allgemeinen Teil - 402 Nebengesetze. zum\n2036 Rechtsverhältnisse früherer Angehöriger des öffentlichen Dien-         Recht der Schuldverhältnisse (4,34 PM und 0,45 DM Versandgebuhren)\nstes (Artikel 131 GG) - 2037 Wiedergutmachung nationalsozialisti-\nschen Unrechts für Anqehörige des öffentlichen Dienstes (12,34 DM         2 b Lieferung - Folge 25 - Stand 15. 9. 1961\nund 0,75 DM Versandgebühren)                                                403 Nebengesetze zum Sachenrecht (2,10 DM und 0,35 DM Versand-\n5. Lieferung - Folge 13 - Stand 15. 6. 1960                                     gebühren)\n210 Paß-, Ausweis- und Meldewesen -            211 Personenstandswesen   3. Lieferung - Folge 51 - Stand 1. 12. 1962\n(1,40 DM und 0,25 DM Vcrsandqebühren)                                        404 Nebengesetze zum Familienrecht - 405 Nebengesetze zum Erb-\n6. Lieferung - Folge 17 - Stand 1. 12. 1960                                     recht (1,44 DM und 0,25 DM Versandgebühren)\n2120 Organisation des Güsundheitswesens - 2121 Apotheken- und             4. Lieferung - Folge 10 - Stand 1. 4. 1960\nArzneimittelwesen, Gifte (5,60 DM und 0,45 DM Versandgebühren)              4100 Handelsgesetzbuch - 4101 Nebenvorschriften zum Handelsge-\n7. Lieferung - Folge 14 - Stand 1. 8. 1960                                      setzbuch - 4102 Lagerscheinrecht - 4103 Privatrecht der Bmnen-\n2122 Arzte und sonstiqe Heilberufe - 2123 Zahnärzte und Dentisten            schiffahrt und Flößerei - 4104 Sonstiges Handelsrecht (4,48 DM und\n- 2124 Hebammen und Heilhilfsberufe (3,92 DM und 0,35 DM Ver-                0,45 DM Versandgebühren)\nsandgebühren)\n5. Lieferung - Folge 19 - Stand 1. 3. 1961                „\n8. Lieferung - Folge 20 - Stand 23. 3. 1961                                     4110 Börsenvorschriften -      4111 Zulassung zum Borsenhand_el -\n2125 Lebens- und Genußmittel, Bedarfsgegenstände (5,18 DM und                4112 Feststellung des Börsenpreises - 4113 Abwicklung von Bors~n-\n0,45 DM Versandgebühren)                                                     geschäften - 4114 Zulassung zum Börsenterminhandel - 4115 Em-\nzelzulassungen zum Börsenterminhandel (1,40 DM und 0,25 DM Ver-\n9. Lieferung - Folge 27 - Stand 15. 10. 1961                                    sandgebühren)\n2126 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen (2,38 DM und 0,35 DM Ver-\nsandgebühren)                                                            6. Lieferung - Folge 28 - Stand 1. 12. 1961                    .\n4120 Recht der Kapitalgesellschaften - 4121 Recht der Aktiengesell-\n10. Lieferung - Folge 16       Stand 15. 11. 1960                               schaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien - 4123 Recht ~er\n213 Bauwesen -         215 Ziviler Bevölkerungsschutz    (2,38 DM und        Gese!ischaften mit beschränkter Haftung - 4124 Recht der Kolomal-\n0,35 DM Versandgebühren)                                                    gesellschaften -     4125 Recht der Genossenschaften (5,18 DM und\n11. Lieferung - Folge 37 - Stand 1. 4. 1962                                     0,45 DM Versandgebühren)\n216 Jugendrecht - 217 Sozialhilfe - 218 Vereins- und Versammlungs-       9. Lieferung - Folge 11 - Stand 15. 5, 1960\nrecht, Freizügigkeit, Auswanderungswesen, Kriegsgräbersorge -               420 Patentrecht -       421 Gebrauchsmusterrecht -     422 Recht der\n219 Bundeskriminalpolizei (4, 14 DM und 0,35 DM Versandgebühren)             Arbeitnehmererfindungen - 423 Warenzeichenrecht - 424 Gemein-\n12. Lieferung - Folge 46 - Stand 1. 7. 1962                                     same Rechtsvorschriften -      43 Vorschriften gegen den unlauteren\n221 Wissenschaft und Forschung - 224 AUgemeine Kulturpflege und              Wettbewerb - 44 Urheberrecht - 440 Urheberrechtliche Vorschrif-\nKulturschutz -- 2250 Pressewesen - 2251 Rundfunkwesen (1,08 DM               ten - 441 Verlagsrecht - 442 Geschmacksmusterrecht -          Anhang\nund 0,25 DM Versandqebühren)                                                 01-42, 01-43, 01-44 Mehrseitige Verträge (7,70 DM und 0,45 DM Ver-\nsandgebühren)\n13. Lieferung - 2. Auflage - Folge 29 - Stand 15. 12. 1961\n2330 bis 2332 Wohnungsbau-, Siedlungs- und Heimstättenwesen               10. Lieferung - Folge 18 - Stand 1. 1. 1961                        .\n234 Wohnraumbewirtschaftung - 235 Klein9artenwesen (9,18 DM und              450 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze - 451 Jugendgenchts-\n0,45 DM Versandgebühren)                                                     gesetz - 452 Wehrstrafrecht - 453 Einzelne strafrechtliche Neben-\ngesetze -      454 Recht der Ordnungswidrigkeiten (4,20 DM und\n14. Lieferung - Folge 9 - Stand 15. 4. 1960                                     0,45 DM Versandgebühren)\n24 Vertriebene, flüchtlin9e, Evakuierte, politische Häftlinge       und\nVermißte (2, 10 DM und 0,35 DM Versandgebühren)\n15. Lieferung - Folge 40 - Stand 1. 5. 1962                                  Sachgebiet 6 (Finanzwesen)\n25 Wiedergutmachun9 nationalsozialistischen Unrechts - 250 Rück-          12. Lieferung - Folge 41 - Stand 1. 7. 1962\nerstattung - 251 Entschii.digung (9,54 DM und 0,45 DM Versand-               621 Lastenausgleich - 622 Schadensfeststellung        624 Besatzungs-\ngebühren)                                                                    schäden (18,54 DM und 0,75 DM Versandgebühren)\n16. Lieferung - Folge 47 - Stand 1. 9. 1962                                  13. Lieferung - Folge 50 - Stand 30. 9. 1962\n26 Ausländerrecht - 27 Auswärtiger Dienst ohne Verträge -            29      63 Bundeshaushalt (1,62 DM und 0,25 DM Versandgebühren)\nStatistik (1,62 DM und 0,25 DM Versandqebühren)\nSach!Jebiet 7 (Wirtschaftsrecht)\nSachgebiet 3 (Rechtspflege)\n8. Lieferung - Folge 48 - Stand 30. 9. 1962\n1. Lieferung -     Folge 1 - Stand 15. 7. 1958                                  761 Allgemeines Kreditwesen - 7610 Aufsichtsrechtliche Vorschriften\n300 Gerichtsverfassung - 301 Richter - 302 Entlastung der Gerichte,          -    7611 Sonstige Vorschriften (0,90 DM und 0,25 DM Versand-\nRechtspfleger (1,54 DM und 0,25 DM Versandqebühren)                          gebühren)\n2. Lieferung -     Folge 2 - Stand 1. 8. 1958                                11 b Lieferung - Folge 49 - Stand 30. 9. 1962\n310 Zivilprozeß, Zwa ngsvcrstcigerung und Zwangsverwaltung                   781 Landwirtschaftliches Bodenrecht - 7813 Pachtwesen - 7815 Flur-\n311 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung (7,21 DM und               bereinigung der Bodenverbesserung (1,44 DM und 0,25 DM Versand-\n0,45 DM Versandgebühren)                                                     gebühren)","384                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I\n18. LiefcruncJ - I'olqc 55 - Stc1nd 31.12.1962                                7. Lieferung - Folge 45 - Stand 1. 7. 1962\n790 l'orsl.wirl.schnft - 792 Jagdwesen - 793 Fischerei (3,06 DM und           934 Eisenbahnbeförderungsrecht -      935 Haftpflicht der Eisenbahnen\n0,35 DM Versc1ndgebühren)                                                    (8,82 DM und 0,45 DM Versandgebühren)\n8. Lieferung - Folge 30 - Stand 1. 2. 1962\nSachgebiet 8 (Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung)           940 Verwaltung der Bundeswasserstraßen - 941 Ausbau und Neu-\nbau der Bundeswasserstraßen - 942 Enteignungen für Zwecke der\n1. Licfernnu --- f'ol;Je 56 - Sland 31. 12. 1962                                 Bundeswasserstraßen - Anhang: Ubergang der Wasserstraßen von\n800 A rLcitsvcrtrngsr<)th t -    801 BctrieLsvcrfilssunq und Mitbestim-       den Ländern auf das Reich (2,52 DM und 0,35 DM Versandgebühren)\nmunfJ -- 802 Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen -             804\nIIeinwrbcit (4,50 DM und 0,35 DM Versc1ndgebühren)\n9. Lieferung - Folge 39 - Stand 1. 4. 1962                            .\n3. Lielenrnri - I'olrie 38 - Stand 1. 3. 1962                                    950 Binnenschiffahrt, Flößerei -     9500 Verwaltung und allgememe\n810 Arbc;itsvermitllung und Arbeitslosenversicherung - 811 Beschäf-           Ordnung der Binnenschiffahrt - 9501 Verkehrsordnung (8,46 DM unct\ntigun9 Schwcrbcschüdiqler (4,86 DM und 0,35 DM Versandgebühren)               0,45 DM Versandgebühren)\n14. Liefei ,mri - f'ol(Jc '.i4 - Stand 31. 12. 1962                           10. Lieferung - Folge 42 - Stund 1. 3. 1962\n83 Krie11sopfervcrsorgunfJ - 84 Ilcimkc!Herrccht -        85 Kindergeld       950 Binnenschiffahrt, Flößerei - 9502 Schiffssicherheit (5,40 DM und\n(5,04 DM und 0,40 DM Vcrsctndgcbührcn)                                       0,45 DM Versandgebühren)\nSachgebiet 9 (Post-        und l'ernmeldewesen, Verkehrswesen,      Bundes-   11. Lieferung - Folge 33 - Stand 1. 3. 1962                     .. .\n950 Binnenschiffahrt, Flößerei -      9503 Bemannung, Befah1gun~Js-\nwasserstrallen)\nzeugnisse, Lotsen - 9504 Eichordnung, Schleppmonopol auf Dort-\n2. Lieferung - l'olge 32 - S!c1nd 1. 2. 1962                                     mund-Ems-Kanal und Vermieten von Sportbooten im Rhemstrorn-\n910 Allqemeines Straßenbc1urecht - 911 Bundesfernstraßen -            912     gebiet (3,06 DM und 0,35 DM Versandgebühren)\nAusbc1u der Bundcsfernslrnßen (l,98 DM und 0,35 DM Versand-\ngebühren)                                                                  12. Lieferung - Folge 21 - Stand 1. 2. 1961\n951 Seeschiffahrt - 9510 Verwaltung und allgemeine Ordnung der\n3. Lielenrng - Folge 34 - Stand 1.4.1962                                         Seeschiffahrt - 9511 Verkehrsordnung (5,74 DM und 0,45 DM Ver-\n92:JO Strnflenverkehrsverwultung -· 9231 Allgemeines Straßenver-              sandgebühren)\nkehrsrecht -- 9232 Zulassung zum Straßenverkehr (6,48 DM und\n0,45 DM Versundgebühren)\n13. Lieferung - Folge 22 - Stand 1. 2. 1961\n4. Lieferunq - Polgc 35 - Stc1nd 1. 4. 1962                                      951 Seeschiffahrt -,- 9512 Schiffssicherheit (8,26 DM und 0,75 DM\n9233 Ordnung des SI rnßenvcrkehrs - 9234 Strnßcnbahnbetriebsrecht             Versandgebühren)\n(4,32 DM und 0,35 DM Versandqcbührc;n)\n5. Lieferung - Folge 36 - Stand 1. 5. 1962                                     14. Lieferung - Folge 23 - Stand 1. 2. 1961\n924 Strnßcnhdiirckrnngsrecht -- 925 Pllichtversicherung im Straßen-           951 Seeschiffahrt -     9513 Schiffsbesatzung -   9514 Flaggenrecht -\nverkehr - ()28 Stülislik des Straßenverkehrs - 929 Gebühren und               9515 Seelotswesen - 9516 Strandung - 9517 Schiffsvermessung -\nTarife im Strnllcnvcrkchr (4,32 DM und 0,35 DM Versandnebühren)               9518 Beförderung von Frachtstücken (6,72 DM und 0,45 DM Ver-\nsandgebühren)\n6. Lieferung -     Polue 14 - Stand 1. 7. 1962\n930 Allgemeines Ei'.ienbahnrecht -        931 Bundeseisenbc1hnen -    932   15. Lieferung -- Folge 52 - Stand 1. 12. 1962\nNichtbunfü!seigc1ie Eisc~nbcthnen --· 933 Eisenbahnbaurecht und Eisen-       96 Luftverkehr -      97 Wetterdienst (4,14 DM und 0,35 DM Vcr-\nbahnbctrieLsrt'dJt (10,26 DM und 0,45 DM Versandgebühren)                    sc1ndgebühren)\nBestellun~1en sind zu richten an:\nSammlung des Bundesrechts\nBundesgesetzblatt Teil III, Köln 1, Postfach\nDie Sammlung kann im Abonnement nur für alle Sachgebiete bezogen               Hefte einzelner Sachgebiete können bezogen werden zum Preise von\nwerden. Der Preis betriiqt ab 1. 1. 1962 7 Pf pro geliefertes Blatt im         9 Pf pro Blatt einschl. Umschlag zuzüglich Versandkosten g-egen Vor-\nFormat DIN A 4 einschl. Umschlag und Versandkosten. Eine Abon-                 einsendung des entsprechenden Betrages auf Post s c h e c k k o n t o\nnementsbestellung bei der Post ist nicht möglich. Rechnungserteilung           Köln 1128 „Sammlung des Bundesrechts, Bundes•\nerfolgt postnumerc1nclo durch den Verlag nach dem Umfang der ge-               g es et z b l a t t Teil III\" oder nach Bezahlung auf Grund einer\nlieferten Hefte.                                                               Vorausrechnung.\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz. -               Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H„ Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruck_erei.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlc1g.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil I1 je DM 5,-\nzuzüglich Zust.ellgeLühr. Ein z e 1 stücke je angefanqene 24 Seiten DM o, 40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto\n.Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach BcZilhlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0, 15."]}