{"id":"bgbl1-1963-20-1","kind":"bgbl1","year":1963,"number":20,"date":"1963-04-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/20#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1963-20-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1963/bgbl1_1963_20.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes","law_date":"1963-04-11T00:00:00Z","page":193,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["193\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1963                        Ausgegeben zu Bonn am 18. April 1963                                                                            Nr. 20\nTaq                                                   Inhalt                                                                                Seite\n11. 4. 63    Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes ...................................... .                                          193\n8.4.63      Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Ein-\nrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen .................. .                                      194\n5.4.63      Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu A1tikel 2 Abs. 7 des Steueränderungs-\ngesetzes 1960 ....................................................................... • • •                                        195\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     196\nIn Teil II Nr. 9, ausgegeben am 10. April 1963, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Beschluß vom 16. Mai 1961 zur\nErgänzung des Beschlusses vom 8. Dezember 1954 betreffend die Anwendung des Artikels 69 des Vertrages vom\n18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. - Gesetz zu dem Vertrarr\nvom 27. März 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über die Förderung\nund d'en gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen. -              Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und\nniederländischen Grenzabfertigung im Straßenverkehr. - Sechste Verordnung zur Änderung des Abschöpfungstarifs\n(Höherer Stärkegehalt bei Kleie). - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über gefährliche Seefracht-\ngüter. - Bekanntmachung über eine Änderung des Abschnittes V (c) der Anlage III des Protokolls Nr. III zum\nrevidierten Brüsseler Vertrag.\nIn Teil II Nr. 10, ausgegeben am 11. April 1963, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Dritten Protokoll vom 6. März\n1959 zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats. -·- Bekanntmachung über\nden Geltungsbereich des Abkommens. über die Rechtsstellung der Flüchtlmge.\nGesetz\nzur Änderung des Mineralölsteuergesetzes\nVom 11. April 1963\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                                                         Artikel 2\nschlossen:                                                          In Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des\n_Artikel 1                              Mineralölsteuergesetzes vom 26. April 1960 wird die\n§ 8 Abs. 2 des Mineralölsteuergesetzes in der                  Jahreszahl 1963\" durch die Jahreszahl 1969\" er-\n11                                                          11\nFassung des Gesetzes zur Änderung des Mineralöl-                  setzt.\nsteuergesetzes vom 26. April 1960 (Bundesgesetzbl. I                                                 Artikel 3\nS. 241) erhält folgende Fassung:                                    Dieses Gesetz gilt nach § 12 Abs. 1 des Dritten\n11 (2) Heizöle und Flüssiggase dürfen unter                 Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-\nSteueraufsicht steuerbegünstigt zum Antrieb von                gesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverord-\nGasturbinen in ortsfesten Anlagen zur Strom-                   nungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen\nerzeugung und zum unmittelbaren Verheizen,                     werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten\nFlüssiggase auch zur Gewinnung von Licht ver-                  Uberleitungsgesetzes.\nwendet werden, und zwar Flüssiggase unver-                                                        Artikel 4\nsteuert, Heizöle\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\na) Gasöle bis zum 30. April 1967                    dung in Kraft.\nzum Steuersatz von 1,- DM,\nvom 1. Mai 1967 bis 30. April 1969                Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nzum Steuersatz von 0,50 DM,          sind gewahrt.\nb) andere Schweröle und Reinigungs-                   Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nextrakte bis zum 30. April 1967\nzum Steuersatz von 2,50 DM,          Bonn, den 11. April 1963\nvom 1. Mai 1967 bis 30. April 1969\nzum Steuersatz von 1,25 DM                               Der Bundespräsident\nLübke\nfür 100 kg, ab 1. Mai 1969 unversteuert. Heizöle\nim Sinne dieser Bestimmung sind die Schweröle                    Der Stellvertreter des Bundeskanzlers\nund Reinigungsextrakte mit einem Flammpunkt                                                Ludwig Erhard\nim geschlossenen Tiegel über 55° C, bei deren\nDestillation nach DIN 51 752 bis 250° C weniger                       Der Bundesminister der Finanzen\nals 40 Raumhundert.teile übergehen.\"                                                          Dr. Dahlgrün\nZ 1997 A"]}